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Corona-Zuschuss-Programme: Bilanz nach zwei Jahren
Die Zuschüsse helfen vielen Unternehmen und Soloselbständigen mit coronabedingten Umsatzrückgängen
Einleitung
Über zwei Millionen gestellte Anträge und rund 45 Milliarden Euro an ausgezahlten Hilfen zur Existenzsicherung – das ist die Bilanz der Bundesregierung zur Unterstützung weiter Teile der deutschen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Soloselbständigen, in der Corona-Pandemie. Für die Corona-Zuschussprogramme wurde binnen weniger Wochen eine bundesweite digitale Antragsplattform entwickelt. Dies gilt als eines der bislang am schnellsten umgesetzten E-Government-Projekte.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung vor die große Herausforderung gestellt, so schnell wie möglich passgenaue Hilfen für die von den Auswirkungen der erforderlichen Maßnahmen hart getroffenen mittelständischen Unternehmen und Soloselbständigen zu entwickeln. Rasch war klar, dass dies nur durch einen gemeinsamen Kraftakt des Bundes mit den Ländern und in engem Schulterschluss mit prüfenden Dritten und den Verbänden der deutschen Wirtschaft gelingen konnte.
Die umfassenden Zuschussprogramme wurden im Pandemieverlauf weiterentwickelt und flexibel an die Bedürfnisse der betroffenen Unternehmen angepasst. Es handelt sich dabei um fünf Überbrückungshilfe- und drei Neustarthilfeprogramme sowie zwei außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes.
Passgenaue Unterstützung mit den Corona-Zuschussprogrammen
Im Jahr 2020 konnten Unternehmen und Soloselbständige mit coronabedingten Umsatzrückgängen die Überbrückungshilfen I, II und III beantragen und Zuschüsse zur Deckung ihrer betrieblichen Fixkosten erhalten. Dabei galt stets der Grundsatz „Je größer der Umsatzeinbruch, desto höher der Zuschuss“.
In Kürze: Zuschüsse helfen betroffenen Unternehmen, die betrieblichen Fixkosten zu decken.
Im Jahr 2021 wurde die Überbrückungshilfe mit den Programmen Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus fortgesetzt. Antragsberechtigte konnten von erhöhten Förderbeträgen und gegenüber den Vorgängerprogrammen deutlich erleichterten Konditionen profitieren. Denn durch die coronabedingten bundesweiten Schließungen und Beschränkungen verzeichneten insbesondere der Dienstleistungssektor, die Reise- und Veranstaltungswirtschaft, das Gastgewerbe und auch der Einzelhandel hohe Umsatzeinbrüche.
DIE CORONA-ZUSCHUSSPROGRAMME IM ÜBERBLICK
Fünf Überbrückungshilfe-Programme
Überbrückungshilfe I–III, Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV als Zuschüsse zu den laufenden betrieblichen Fixkosten. Die Überbrückungshilfen gibt es seit Juni 2020. Sie wurden mehrmals verlängert und immer wieder an die Bedürfnisse der von der Corona-Pandemie betroffenen Wirtschaft angepasst.
Zwei Außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes
November- und Dezemberhilfe. Die Außerordentliche Wirtschaftshilfe gab es als einmalige Kostenpauschale für die Monate November und / oder Dezember 2020. Sie betrug bis zu 75 % des Umsatzes aus den Monaten November bzw. Dezember 2019.
Drei Neustarthilfe-Programme
Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus sowie die verlängerte Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten. Die als Vorschuss ausgezahlte Neustarthilfe gibt es seit Januar 2021. Sie wurde bereits mehrmals verlängert und erweitert.
Gerade diese besonders betroffenen Branchen erhalten durch die Überbrückungshilfe passgenaue Unterstützung.
Sie können zusätzlich zu den förderfähigen betrieblichen Fixkosten weitere Kosten geltend machen. So können Reisebüros bei coronabedingt abgesagten Reisen für Provisionen bzw. Serviceentgelte Erstattungen erhalten. Unternehmen des Einzelhandels und des Großhandels sowie Hersteller können durch Sonderabschreibungen saisonale und verderbliche Ware geltend machen. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für coronabedingt abgesagte Veranstaltungen ansetzen. Besonders schwer von Schließungen betroffene Unternehmen können von einem Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung profitieren. Dazu gehören auch Weihnachtsmarktbetreiber und -aussteller sowie Gastronomiebetriebe, die durch Corona-Maßnahmen wie Sperrstunden oder verkürzte Öffnungszeiten erhebliche Umsatzeinbrüche erfahren.
Rund 80% der Anträge zu den Überbrückungshilfen kamen von Kleinstunternehmen und Soloselbständigen.
Soloselbständige bzw. Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten machen 80 % und damit den größten Teil der Antragstellerinnen und Antragsteller in den Überbrückungshilfen I bis III Plus aus. Sie gehören zur am stärksten von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffenen Gruppe.
Um gezielt Soloselbständige mit coronabedingt hohen Umsatzeinbußen, aber nur geringen betrieblichen Fixkosten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, wurde die Neustarthilfe entwickelt. Zur Zielgruppe gehören beispielsweise Künstler oder Erbringer von körpernahen oder sonstigen Dienstleistungen. Auch Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können die als Vorschuss ausgezahlte Hilfe beantragen.
In den Fällen, in denen die genannten Hilfen im Einzelfall nicht greifen, kommen ergänzend die Härtefallhilfen ins Spiel. Sie werden von den Ländern administriert und hälftig vom Bund finanziert.
Staatliche Unterstützung verhinderte eine Insolvenzwelle sowie Arbeitsplatzverluste in größerem Umfang.
Mittels staatlicher Unterstützungsmaßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld und den genannten Zuschuss-Programmen konnten sowohl eine Insolvenzwelle als auch Entlassungen von Beschäftigten in größerem Umfang erfolgreich vermieden werden.
Für Unternehmen werden die bewährten Instrumente der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV und für Soloselbständige die Neustarthilfe Plus als Neustarthilfe 2022 für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt – genauso wie das Kurzarbeitergeld und die Härtefallhilfen.
Mit der Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes und der Zuschuss-Programme im Jahr 2022 hat die Bundesregierung den Unternehmen, Soloselbständigen und Beschäftigten erneut ein klares Signal der Planungssicherheit und Rückenwind gegeben, damit sie sicher durch die Wintermonate kommen.