So wie sich digitale Technologien stetig weiterentwickeln, müssen auch mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe ihre Geschäftsmodelle an Herausforderungen anpassen und Prozesse digitalisieren. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Förderprogramm „go-digital“ weiterentwickelt: Mit der zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verlängerung knüpft „go-digital“ an bisherige Erfolge der Förderung von Beratungsleistungen an. Bisher haben über 4.000 Unternehmen die „go-digital“-Förderung in den bewährten Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Geschäftsprozesse“ und „Digitale Markterschließung“ in Anspruch genommen. So hat ein Handwerksunternehmen erfolgreich ein digitales Auftragsmanagementsystem eingeführt. Interessierte können jetzt über ein Onlinetool rund um die Uhr Termine buchen. Der langfristige Terminfindungsprozess entfällt. Ein anderes Unternehmen, das Gefahrenmeldeanlagen installiert, hat durch „go-digital“ die nach Anschluss der Technik notwendige Gefahrenschulung digitalisiert. Diese kann jetzt flexibel über Smartphone oder Tablet selbständig absolviert werden.

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In der zweiten Förderrunde wird „go-digital“ durch zwei weitere Themen ergänzt: Im Modul „Digitalisierungsstrategie“ sind strategische Beratungsleistungen förderfähig, um neue digitale Geschäftsprozesse zu entwickeln oder vorhandene Geschäftsmodelle in die digitale Welt zu überführen. Damit Unternehmen von der sich entwickelnden Datenökonomie profitieren können, wurde das Modul „Datenkompetenz – go-data“ neu geschaffen. In Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen sollen vorhandene Daten im Unternehmen identifiziert, systematisch erhoben, gesammelt, zusammengeführt und so aufbereitet werden, dass sie wertschöpfend ausgewertet und genutzt werden können. Dadurch kann auch der zukunftsweisende Weg zum Einsatz Künstlicher Intelligenz geebnet werden.

Über das Förderprogramm „go-digital“ werden die anfallenden Kosten für die Beratung und Umsetzung mit bis zu 50 % der Nettoausgaben und bis zu einer Höchstgrenze von 16.500 Euro bezuschusst. Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz beziehungsweise einer Vorjahresbilanz von maximal 20 Millionen Euro können von der Förderung profitieren. Die neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Das BMWK stellt für die Projekte Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.


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Weiterführende Informationen finden Sie unter: t1p.de/gqos

UTA BÖHNER
Referat: Industrieforschung für Unternehmen, Innovationsberatung

schlaglichter@bmwi.bund.de