3 Fragen an PHILIPP STEINBERG, Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Ressortkoordinator Nachhaltigkeit im BMWK

PHILIPP STEINBERG
Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Ressortkoordinator Nachhaltigkeit im BMWK


WIE BEWERTET DIE BUNDESREGIERUNG DEN DIGITAL MARKETS ACT (DMA)?

Der DMA ist ein großer Erfolg. Die EU-Gesetzgeber haben den Lobbybemühungen der betroffenen Unternehmen widerstanden und die weltweit strengsten Regeln für digitale Player geschaffen. Die Bundesregierung hatte die EU-Kommission lange hierzu aufgefordert und mit dem GWBDigitalisierungsgesetz einen entscheidenden Impuls gesetzt. Aus meiner Sicht gibt es nur einen Wermutstropfen: Es gibt keine Ansätze zur Adressierung sogenannter killer acquisitions, mit denen große Digitalunternehmen strategisch potenzieller Wettbewerber aufkaufen und Innovationen hemmen. Wichtig wäre hier eine erweiterte und verschärfte Fusionskontrolle.

WER WIRD VON DEN NEUEN REGELUNGEN PROFITIEREN?

Der DMA wird Wirkung in der Breite entfalten: Private Nutzerinnen und Nutzer werden von mehr Wahlfreiheit und Innovation profitieren, gewerbliche, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, von fairen und transparenten Bedingungen und neuen Marktchancen. Den regulierten Unternehmen gibt ein verlässlicher Rechtsrahmen Planungssicherheit – und dies voraussichtlich nicht nur in Europa, sondern weltweit. Diesen sogenannten Brussels effect konnten wir bereits bei der Datenschutzgrundverordnung beobachten.

WAS FOLGT AUF DIE VERHANDLUNGEN?

Für die laufende Legislaturperiode hat das BMWK bereits eine ambitionierte wettbewerbspolitische Agenda veröffentlicht, die einen nachhaltigen Wettbewerb als Grundpfeiler der sozial-ökologischen Marktwirtschaft sichern soll.

www.bmwk.de/wettbewerbsrecht.de