3 Fragen an Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär im BMWK

STEFAN WENZEL
Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK

WAS BREMST DEN AUSBAU DER WINDENERGIE AN LAND?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist inzwischen eine Frage der nationalen Sicherheit. Er ist entscheidend, um die Abhängigkeit von fossilen Importen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der Ausbau der Windenergie an Land, der noch vor 10 bis 15 Jahren eine deutsche Erfolgsgeschichte war, ist zuletzt massiv ins Stocken geraten. Zentrale Herausforderungen sind vor allem fehlende Flächen und zu lange, zu komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren.

WIE KANN DAS WIND-AN-LAND-GESETZ HIER ABHILFE SCHAFFEN?
Mit dem Gesetz legt der Bund erstmals verbindliche Flächenziele für die Länder fest, um ausreichend Flächenverfügbarkeit sicherzustellen. Gleichzeitig wird die Planung einfacher, schneller und rechtssicherer gestaltet. Das Gesetz ist Teil eines großen Legislativpaketes, das im Juli verabschiedet wurde und in dem weitere wichtige Maßnahmen verankert sind, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben. Dazu gehören vor allem die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des Bundesnaturschutzgesetzes.

WELCHE ROLLE SPIELEN DIE BUNDESLÄNDER MIT BLICK AUF DIE FLÄCHENZIELE?
Die Planung und Ausweisung von Flächen für den Bau von Windenergieanlagen an Land ist Aufgabe der Länder beziehungsweise der nachgeordneten Planungsträger, also der regionalen Planungsverbände oder der Kommunen. Das Wind-an-Land-Gesetz gibt den Bundesländern zwar verbindliche Flächenziele vor, überlässt den Planungsträgern aber die Auswahl der konkreten Flächen. Die Zielverteilung lässt dabei ausreichend Raum für die notwendigen Abwägungsentscheidungen vor Ort.