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Der Bund auf dem Weg zur klimaneutralen Verwaltung
Spätestens 2030 sollen die fast 130 Behörden der Bundesverwaltung klimaneutral arbeiten. Koordiniert wird das im BMWK.
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Das Bundes-Klimaschutzgesetz definiert für die Bundesverwaltung eine besondere Vorbildfunktion: Bis 2030 ist diese klimaneutral zu organisieren. Somit sind künftig alle Treibhausgasemissionen zu vermeiden, zu verringern oder – falls beides nicht möglich ist – zu kompensieren. Dafür werden in den Bereichen Liegenschaften, Mobilität, Beschaffung, Veranstaltungen und Kantinenbetrieb Maßnahmen ergriffen.
Unterstützt werden die etwa 130 Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung dabei von der Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) im BMWK. Im Jahr 2022 wird die KKB erstmals eine Klimabilanz erstellen. Darin werden die sogenannten Scope-1- und Scope-2-Emissionen, also die direkt freigesetzten sowie die indirekt aus eingekaufter Energie zugerechneten Treibhausgasemissionen und die Emissionen aus Dienstreisen der unmittelbaren Bundesverwaltung ermittelt. Im Rahmen einer jährlichen Aktualisierung der Bilanz überwacht die KKB die Fortschritte und die Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen und macht Vorschläge zu deren Weiterentwicklung.
Darüber hinaus wird ein eigenständiges Maßnahmenprogramm „Klimaneutrale Bundesverwaltung“erarbeitet, das im Jahr 2023 im Ressortkreis abgestimmt und durch die Bundesregierung verabschiedet werden soll. Parallel dazu erproben Pilotprojekte mit neuen Ansätzen klimaschonende Lösungen. Auch die Vernetzung spielt bei der Identifikation von Best-Practice-Lösungen eine bedeutende Rolle. Deshalb organisiert die KKB regelmäßig einen Austausch mit den Ländern und pflegt auch über die Grenzen Deutschlands hinaus Kontakte.
Bis zum Jahr 2025 werden in allen obersten Bundesbehörden Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zwei sogenannte Konvois – in denen Gruppen von Behörden gemeinsam bei der Einführung unterstützt werden und untereinander Erfahrungen austauschen – laufen bereits. Ein dritter Konvoi soll zeitnah folgen. Zusätzlich stellen neue Regelungen, wie Änderungen im Bundesreisekostengesetz (Bahn statt Flug), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen oder die Energieeffizienzfestlegungen für Neubauten und Sanierungen, wichtige Grundlagen auf dem Weg zur Klimaneutralität dar.
Aktuell gewinnt durch den Krieg Russlands in der Ukraine die schnelle Reduzierung der Energieverbräuche stark an Bedeutung. Die Bundesverwaltung spart durch konkrete Schritte Energie ein: Es zeigt sich dabei einmal mehr, wie auch viele kleine Maßnahmen einen Beitrag leisten und mehr denn je entscheidend für eine klimaneutrale, wirtschaftlich erfolgreiche und energiepolitisch unabhängige Zukunft sind. Das Engagement jeder einzelnen Behörde und ihrer Mitarbeitenden ist zentral, um das Ziel der klimaneutralen Verwaltung zu erreichen.
KONTAKT
Dr. Kerstin Röhlin
Referat: Klimaneutrale Bundesverwaltung
Vom 14. bis 20. November 2022 findet die diesjährige Gründungswoche Deutschland statt. Sie ist der deutsche Beitrag zur Global Entrepreneurship Week (GEW), einer internationalen Aktion zur Förderung von innovativen Ideen und Unternehmensgründungen, und wird vom RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW Kompetenzzentrum) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz koordiniert.
In diesem Jahr sind mehr als 900 Partner aktiv an der Gründungswoche beteiligt. Bereits im Frühjahr fiel der Startschuss für die Planungen der diesjährigen Events. Ob digital oder vor Ort, ob Beratungsgespräch, Start-up-Pitch, Workshop oder Planspiel – die Formate, die sich an alle Gründungsinteressierten richten, sind so vielfältig und innovativ wie die Gründungsszene selbst. Eine Reihe an Veranstaltungen richtet sich darüber hinaus an bestimmte Zielgruppen, wie zum Beispiel junge Menschen, Gründerinnen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Gründerinnen und Gründer im Handwerk oder im Bereich Social oder Green Start-ups.
Alle Akteurinnen und Akteure der Gründungswoche Deutschland eint das Ziel, durch Information, Beratung oder Motivation einen Beitrag zu einem vitalen Gründungsgeschehen in Deutschland zu leisten. Denn: Gründungen in Deutschland sind gerade bei Jüngeren wieder im Trend. Ideen und Talente sind gefragt sowie Gründerinnen und Gründer, die eindrucksvoll zeigen, wie sie auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren, und neue Geschäftsmodelle für Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Nachhaltigkeit und Digitalisierung entwickeln.
Die Vorbereitungen zur diesjährigen Gründungswoche laufen auf Hochtouren. Es ist geplant, dass bundesweit wieder verstärkt Präsenzveranstaltungen und persönliche Austauschformate angeboten werden. Zugleich werden zahlreiche Online-Formate, die in den letzten beiden Jahren entwickelt wurden, auch in Zukunft ein wichtiger Baustein der Gründungswoche Deutschland bleiben.
MEHR ZUM THEMA
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Ulrike Malmendier und Martin Werding komplettieren zentrales wirtschaftspolitisches Beratungsgremium
Bundespräsident Dr. Steinmeier hat Frau Prof. Dr. Dr. Ulrike Malmendier und Herrn Prof. Dr. Martin Werding in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) berufen. Das Bundeskabinett hatte ihm dies am 10. August 2022 vorgeschlagen. Mit den beiden Neuberufungen ist der SVR mit fünf Mitgliedern wieder komplett.
Frau Prof. Dr. Dr. Malmendier ist seit 2012 Professorin für Wirtschaftswissenschaften an der University of California in Berkeley, USA. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Verhaltensökonomik, Finanzwirtschaft und monetäre Ökonomik. Sie forscht unter anderem zur Erwartungsbildung von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich zukünftiger Inflationsraten. Sie ist das erste Mitglied des Sachverständigenrates, das gleichzeitig eine Professur außerhalb Deutschlands innehat.
Herr Prof. Dr. Werding ist seit 2008 Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik und öffentliche Finanzen. Er forscht unter anderem zu nachhaltigen Sozialver sicherungssystemen.
ERSTMALS ÖKONOMINNEN IN DER MEHRZAHL
Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, Frau Malmendier bis zum 28. Februar 2026 in den SVR zu berufen und Herrn Werding bis zum 29. Februar 2028. Die unterschiedlichen Zeitläufe resultieren aus unterschiedlichen, personenunabhängigen Mandatslaufzeiten. Wiederberufungen sind möglich.
Das von Herrn Werding nun wahrgenommene Mandat wird in geübter Praxis auf Vorschlag der Arbeitgeberseite besetzt. Ein entsprechendes Mandat für die Arbeitnehmerseite nimmt seit 2019 Prof. Dr. Achim Truger (Universität Duisburg-Essen; bis 2024) wahr. Die weiteren Mitglieder des Sachverständigenrates sind Prof. Dr. Veronika Grimm (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; bis 2027) und Prof. Dr. Monika Schnitzer (Ludwig-Maximilians-Universität München; bis 2025). Mit den neuen Berufungen ist der SVR erstmals mit drei Ökonominnen und zwei Ökonomen besetzt.
NEUES JAHRESGUTACHTEN IM NOVEMBER
Ein gesetzlicher Auftrag des SVR ist es, jedes Jahr „die gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung“ darzustellen. Zudem erörtert er wirtschaftspolitische Fragestellungen – unter anderem zur Produktivitätsentwicklung. Sein nächstes Jahresgutachten will der SVR am 9. November 2022 vorlegen.
KONTAKT
Benedikt Langner
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik