Bild zum Artikel "Streit um die Schätze der Hohen See beigelegt"

Was passiert, wenn in 15 Jahren eine Fischart in den Tiefen der Weltmeere entdeckt wird, mit deren Gendaten ein Heilmittel ge ­gen eine lebensgefährliche Krank­heit entwickelt werden kann? Wer wird von den Millionen­-Gewinnen profitieren, die damit von der Phar­maindustrie erwirtschaftet werden könnten? Und wem gehören über­haupt die marinen Ressourcen, deren Gensequenzen zu Forschungszwe­cken aus der Hochsee entnommen werden?

Diese Fragen und viele weitere wur­den fast 20 Jahre lang unter den Mit­gliedsstaaten der Vereinten Natio­nen (VN) diskutiert. Im März dieses Jahres konnte schließlich eine Eini­gung erzielt werden. Das Ergebnis ist ein internationales Abkommen über die „Biodiversität jenseits natio­naler Hoheitsgewalt“. Das BMWK hat die Diskussionen innerhalb der Bundes regierung dazu aus indust­riepolitischer Perspektive begleitet.

Rund 60 Prozent der Weltmeere ste­hen nicht unter staatlicher Hoheits­gewalt, weil sie weder zu den Küsten­meeren noch zu der aus schließ li chen Wirtschaftszone eines Staates ge ­hören. Dieser Teil wird Hohe See genannt und ist kaum erforscht. Da ­bei gilt die Hohe See als weltgrößtes Ökosystem und „Schatzkiste“ der genetischen Ressourcen: In der Tief­see, die den Großteil unseres Plane­ten einnimmt, gibt es eine bisher kaum erschlossene genetische Viel­falt zu entdecken.

Jedes Material pflanzlichen, tieri­schen, mikrobiellen oder sonstigen Ursprungs aus dem Meer, das mit funktionalen Erbeinheiten ausge­stattet ist und aus dessen Nutzen sich ein potenzieller Mehrwert ergibt, stellt eine genetische Meeres­ressource dar. Dazu zählen Fische, Algen, Bakterien und vieles mehr. Die Biodiversität auf der Hochsee war bislang kaum geschützt, das Ökosystem leidet unter zuneh­mender Überfischung und Ver ­schmutzung.

Das neue VN­-Abkommen bietet wichtige Instrumente für den Schutz der Biodiversität auf der Hohen See, z. B. Meeresschutzge­biete und Umweltverträglichkeits­prüfungen. Darüber hinaus gab es eine Verständigung, wie die zukünf­tigen Gewinne und Vorteile aus der Nutzung der genetischen Meeres­ressourcen zwischen den Staaten bzw. Akteuren geteilt werden sollen. Bislang sind zwar kaum Produkte auf Basis solcher Ressourcen aus der Hohen See entwickelt worden, doch das Abkommen soll zukunftssicher darauf vorbereiten. Damit bringt das Abkommen Biodiversitätsschutz für alle und im Gegenzug eine faire Ver­teilung der Gewinne. Erreicht wird das unter anderem zunächst durch staatliche Zahlungen des globalen Nordens in einen Fonds, der das Geld beispielsweise für die Er hal tung und nachhaltige Nutzung der Mee­resbiodiversität bereithält. Später könnten die staatlichen Zahlungen durch Zahlungen von Unternehmen abgelöst werden, die Gewinne mit der Nutzung von genetischen Res­sourcen aus der Hohen See erzielen. Um in Kraft zu treten, muss das Abkommen nun durch mindestens 60 Staaten ratifiziert werden.

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Lara Essig
Referat: Bioökonomie, Biotech- und Lebensmittelindustrie

schlaglichter@bmwk.bund.de

www.bundesregierung.de/meeresschutz