Artikel - Erneuerbare Energien

Förderung für den Ausbau der Erneuerbaren: Ausschreibungen national und europaweit

Einleitung

Photovoltaik-Freiflächenanlage zu Ausschreibungen mit anderen EU-Staaten; Quelle: BMWi/Holger Vonderlind

© BMWi/Holger Vonderlind

Strom aus erneuerbaren Energien wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) gefördert. Die Höhe dieser Förderung ermittelt die Bundesnetzagentur (BNetzA) seit 2017 durch Ausschreibungen. Dabei gilt: Anlagenbetreiber, die während der Ausschreibung anbieten, Strom aus Biogas, Wind oder Sonne mit möglichst geringer Förderung zu produzieren, haben also die beste Chance, dafür den Zuschlag zu erhalten. Der Umstieg von staatlich festgesetzten Förderhöhen hin zu Ausschreibungen sorgt dafür, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlich und kontrolliert weitergeht – und das zu den geringstmöglichen Kosten. Bei der Umstellung auf Wettbewerb soll die Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der deutschen Energiewende – erhalten bleiben. Kleine und mittlere Anlagen sind von den Ausschreibungen ausgenommen.

Nationale Ausschreibungen

Solaranlagen

In Deutschland tragen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen maßgeblich zur Stromversorgung bei und werden mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen und großen Dächern ab einer Leistung von 750 Kilowatt (kW) wird durch wettbewerbliche Ausschreibungen ermittelt. Investoren können ihre Gebote zu den jeweils angekündigten Gebotsterminen bei der BNetzA abgeben. Solaranlagen unterhalb einer Leistung von 750 kW werden weiterhin über gesetzlich festgelegte Vergütungen gefördert.

Die Ausschreibungen orientieren sich an den Erfahrungen, die von 2015 bis 2016 im Rahmen der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesammelt wurden. Fast alle Photovoltaik-Projekte (im Durchschnitt 94 Prozent), die in den ersten drei Ausschreibungsrunden 2015 den Zuschlag für eine staatliche Förderung erhalten haben, wurden in der zweijährigen Frist realisiert und sind inzwischen in Betrieb.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen und Ergebnissen finden Sie auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“.

Allgemeine Informationen zum Thema „Solarenergie“ finden Sie ebenfalls auf dem Informationsportal "Erneuerbare Energien".

Windenergieanlagen auf See

Die Bundesregierung will die installierte Leistung von Windenergieanlagen auf See ab dem Jahr 2021 bis zum Jahr 2030 auf insgesamt 15 Gigawatt steigern. Um dieses Ziel kostengünstig zu erreichen, wird auch die Höhe der Vergütung durch Ausschreibungen ermittelt. Grundlage hierfür ist das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Zusätzlich regelt die Besondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV) die Gebühren, die Bieter für die Prüfung und Überarbeitung eines Gebots im Rahmen des Zuschlagsverfahrens entrichten müssen. Bei den Ausschreibungen geht es zum einen um die Förderhöhe für jede erzeugte Kilowattstunde Strom. Zum anderen erhalten die Windparks, die den Zuschlag bekommen, die nötige Netzanbindung, um den produzierten Strom überhaupt ins Stromnetz einspeisen zu können.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen und Ergebnissen finden Sie auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“.

Allgemeine Informationen zum Thema „Solarenergie“ finden Sie ebenfalls auf dem Informationsportal "Erneuerbare Energien".

Windenergieanlagen an Land

Die Windenergienutzung an Land wird als eine der kostengünstigsten Sparten immer wichtiger für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dabei wird der weitere Ausbau der Windenergie an Land nicht nur durch die Änderung der EEG-Vergütung bestimmt, sondern vor allem auch durch die begrenzten Flächen, die für den Ausbau der Windenergie an Land zur Verfügung stehen. Eine Strategie zur Entwicklung der Windenergie an Land ist das so genannte Repowering, bei dem gerade an guten Standorten viele alte, kleinere Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden können. Grundsätzlich sind Ausschreibungen für Anlagen ab einer installierten Leistung von 750 kW vorgesehen. Ausgenommen sind Pilotanlagen, mit denen innovative Technik erprobt wird.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen und Ergebnissen finden Sie auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“.

Weitere Informationen zum Thema „Windenergie an Land“ finden Sie auf dem Informationsportal "Erneuerbare Energien".

Biomasseanlagen

Biomasse ist bisher der wichtigste und vielseitigste erneuerbare Energieträger in Deutschland. Biomasse wird in fester, flüssiger und gasförmiger Form zur Strom- und Wärmeerzeugung und zur Herstellung von Biokraftstoffen genutzt. Die Nutzung von Bioenergie soll in den Sektoren Wärme, Verkehr und Strom weiter ausgebaut werden. Die technisch nutzbaren Potenziale dafür sind in Deutschland vorhanden, gleichwohl sie begrenzt sind und ihre Erschließung oft mit hohen Kosten verbunden ist. Ausschreibungen finden jährlich zum Gebotstermin 1. September statt.

Weitere Informationen zum Thema „Biomasse“ finden Sie auf dem Informationsportal "Erneuerbare Energien".

Ausführliche Informationen zu den nationalen Ausschreibungen und Ergebnissen sind ebenfalls auf dem Informationsportal "Erneuerbare Energien" abrufbar.

Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen

In einem Pilotvorhaben werden in den Jahren 2018 bis 2020 Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen gemeinsam ausgeschrieben. Als Grundlage hierfür dienen die Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (GemAV) und die KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV), die am 18. August 2017 in Kraft getreten sind.

Ziel der gemeinsamen Ausschreibungen ist es, Funktionsweise und Wirkungen von technologieübergreifenden Ausschreibungen zu erproben und die Ergebnisse, auch im Vergleich zur technologiespezifischen Ausschreibung, zu evaluieren. Das Pilotvorhaben bedeutet nicht, dass die technologieübergreifenden Ausschreibungen auch nach dem Jahr 2020 fortgeführt werden. Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen beträgt insgesamt 400 Megawatt installierte Leistung pro Jahr. Es wird gleichmäßig auf zwei Gebotstermine jeweils am 1. April und 1. November verteilt. Detaillierte Informationen zu den gemeinsamen Ausschreibungen finden Sie im Eckpunktepapier (PDF: 67 KB).

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen und Ergebnissen, finden Sie auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“.

Ausschreibungen mit anderen EU-Staaten

Um die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern, wird ein Teil der Ausschreibungen nach dem EEG 2017 auch für Anlagen mit Standort in anderen Mitgliedstaaten geöffnet. Konkret werden ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen in anderen Mitgliedstaaten geöffnet (rund 300 Megawatt pro Jahr). Diese grenzüberschreitenden Ausschreibungen treten ergänzend neben die nationalen Ausschreibungen.

Rechtsgrundlage für die Pilotöffnung war die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV), die zunächst nur für Solaranlagen galt und nun auch auf grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land erweitert worden ist. Zum anderen wurde ein zusätzliches Modell zur Ausgestaltung der gleitenden Marktprämie bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen ergänzt. Durch die GEEV-Novelle wurden die Vorgaben der Europäischen Kommission im beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren für das EEG 2017 umgesetzt. Ziel der grenzüberschreitenden Ausschreibungen ist eine stärkere regionale Zusammenarbeit insbesondere mit den sogenannten „Stromnachbarn“. Die Kooperation soll eine positive Signalwirkung entwickeln, um die deutsche Energiewende auch europäisch zu verankern. Die Änderung der GEEV ist am 16. August 2017 in Kraft getreten. Mehr zur Novelle lesen Sie hier.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen und Ergebnissen eines Pilot-Projektes mit Dänemark, finden Sie auf dem Informationsportal „Erneuerbare-Energie“.

Weiterführende Informationen

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