Artikel - Konventionelle Energieträger

Kernenergie und Uran

Einleitung

Kernkraftwerk zu Kernenergie

© iStock.com/Nemo1963

Kernenergienutzung in Deutschland

Deutschland hat die gesellschaftliche Grundentscheidung getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft weitestgehend aus erneuerbaren Quellen zu decken. In Deutschland sind derzeit noch drei Kernkraftwerke (KKW) mit einer elektrischen Leistung von ca. 4.300 MW in Betrieb. Diese werden bis Ende 2022 abgeschaltet.

Finanzierung des Kernenergieausstiegs

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (PDF: 317 KB) verabschiedet. Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 16. Juni 2017 mit der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission in Kraft getreten. Es regelt die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung und gewährleistet die Finanzierung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig.

Hintergrund des Kernenergieausstiegs

Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gestellt. Der Kernenergie wurde darin eine Brückenfunktion zugeschrieben, bis die erneuerbaren Energien zuverlässig und wirtschaftlich ihre Rolle übernehmen können und die dafür notwendigen Energieinfrastrukturen verfügbar sind.

Vor dem Hintergrund der Havarie des japanischen Kernkraftwerks Fukushima im März 2011 beschloss die Bundesregierung, die Energiewende zu beschleunigen und schrittweise bis Ende 2022 vollständig auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken zu verzichten.

Der Reaktorunfall machte es notwendig, die Restrisiken der Kernkraft gesellschaftlich neu zu bewerten. Die Reaktorsicherheitskommission leitete eine umfassende Analyse der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke ein. Die Bundesregierung berief zudem eine unabhängige Ethikkommission, die zu allen Fragen der zukünftigen Energieversorgung Stellung nahm. Die Ergebnisse der Arbeit dieser Kommissionen waren die Richtschnur bei den folgenden energiepolitischen Entscheidungen.

Kernkraftwerke in Deutschland

Seit 1962 wurden in Deutschland insgesamt 37 Kernkraftwerke (KKW) errichtet, die den kommerziellen Leistungsbetrieb aufgenommen haben. Einige davon waren nur kurz am Netz.

Im Zeitraum von 1962 bis zum Ende 1980 wurden 24 KKW in Betrieb genommen. Im gleichen Zeitraum endete bei 5 KKW die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb.

Von 1981 bis einschließlich 2000 nahmen weitere 13 KKW den kommerziellen Leistungsbetrieb auf. In diesem Zeitraum wurden auch 13 KKW stillgelegt. Diese 13 stillgelegten KKW umfassen 6 KKW der ehemaligen DDR (1 Block in Rheinsberg und 5 Blöcke in Greifswald - erbaut von 1966 bis 1989), die 1990 stillgelegt wurden. Ende 2000 waren noch 19 KKW im kommerziellen Leistungsbetrieb.

Die Übersicht rechts zeigt die Kernkraftwerke, die von 2001 bis 2021 und darüber hinaus bis maximal 2022 die Berechtigung zum kommerziellen Leistungsbetrieb verloren haben oder noch verlieren werden.

2015 ist das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, Ende 2017 das Kernkraftwerk Gundremmingen B, Ende 2019 das Kernkraftwerk Philippsburg 2 und Ende 2021 sind die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf vom Netz gegangen. Die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 werden spätestens mit Ablauf des Jahres 2022 abgeschaltet.

Weitere kerntechnische Anwendungen

Neben der kommerziellen Stromerzeugung aus Kernenergie wird in Deutschland Kerntechnik in vielfältigen Verfahren der Medizin, der Industrie sowie der Forschung angewendet. Diese Nutzung als Hochtechnologie wird in Deutschland auch über 2022 hinaus gebraucht. Die hierfür erforderlichen Vorsorgemaßnahmen - wie kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz - sind daher weiterhin zu gewährleisten.

Kerntechnische Industrie

In Deutschland sind eine ganze Reihe verschiedener Unternehmen der kerntechnischen Industrie ansässig: Uranversorgungsunternehmen, Unternehmen auf dem Gebiet der Urananreicherung und der Brennelementherstellung, Planer und Errichter kerntechnischer Anlagen sowie Unternehmen, die sich mit dem Transport von Kernbrennstoffen, der Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle und mit Stilllegung und Sanierung von KKW befassen, einschließlich ihrer Zulieferer und Dienstleistungsunternehmen. Viele dieser Firmen sind auch im Export tätig.

Finanzierung des Kernenergieausstiegs

Die Kernkraftwerke in Deutschland sollen bis Ende 2022 stillgelegt und anschließend abgebaut werden. Nach dem Grundsatz, dass die Kosten der Entsorgung von den Verursachern zu zahlen sind, sind die Betreiber von Kernkraftwerken gemäß Atomgesetz verpflichtet, die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls einschließlich dessen Endlagerung zu tragen.

Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (317 KB) ist mit Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission am 16. Juni 2017 in Kraft getreten. Zuvor war das Gesetz im Dezember 2016 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde zugleich die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Fonds) errichtet.

Das Gesetz regelt die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung und gewährleistet die Finanzierung für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig, ohne die hierfür anfallenden Kosten einseitig auf die Gesellschaft zu übertragen oder die wirtschaftliche Situation der Betreiber zu gefährden.

Damit ist sichergestellt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke auch zukünftig für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zuständig sind. Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung steht hingegen zukünftig der Bund in der Verantwortung. Die finanziellen Mittel für die Zwischen- und Endlagerung in Höhe von 24,1 Milliarden Euro wurden dem Bund von den Betreibern zur Verfügung gestellt und zum 1. Juli 2017 in den Fonds übertragen.

Am 26. Juni 2017 haben die damalige Bundesministerin Brigitte Zypries und die Vorstände der Energieversorgungsunternehmen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet, der die im Gesetz festgelegte Neuaufteilung der Verantwortung bekräftigt. Mit dem Vertrag wird sowohl für den Bund als auch für die Unternehmen langfristige Rechtssicherheit geschaffen. Außerdem werden zahlreiche rechtliche Streitfälle beigelegt, die in Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und dem Ausstieg aus der Kernenergie standen. Den Vertrag finden Sie hier (PDF, 4 MB).

Bereits am 19. Juni 2017 hatte sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen. Detaillierte Informationen zur Neuordnung der Verantwortung finden Sie hier (PDF: 37 KB).

Mit dem Gesetz werden die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) umgesetzt und die Handlungs- und die Finanzierungsverantwortung für die Entsorgung kerntechnischer Abfälle erstmals zusammengeführt. Das Bundeskabinett hatte die KFK (PDF: 1,18 MB) am 14. Oktober 2015 eingesetzt. Die Expertenkommission sollte Empfehlungen zu der Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung erarbeiten, durch die gewährleistet ist, dass die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen. Am 27. April 2016 hat die KFK ihre einstimmig beschlossenen Handlungsempfehlungen an den Staatssekretärausschuss Kernenergie übergeben und ihre Arbeit damit erfolgreich beendet. Die einzelnen Empfehlungen der KFK finden Sie im Abschlussbericht (PDF: 969 KB).

Gutachten zur Überprüfung der Kernenergie-Rückstellungen ("Stresstest")

Eine wesentliche Arbeitsgrundlagen der KFK war das am 10. Oktober 2015 vom BMWK in Auftrag gegebene Gutachten zur Überprüfung der Kernenergie-Rückstellungen ("Stresstest") (PDF: 2,75 MB). Nach dessen Ergebnissen sind die Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich in der Lage, die Kosten für den Rückbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zu tragen. Die von den betroffenen Unternehmen hierfür gebildeten Rückstellungen in Höhe von 38,3 Milliarden Euro basieren auf geschätzten Kosten zu aktuellen Preisen in Höhe von rund 47,5 Milliarden Euro. Die Gutachter bestätigten die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Kostenschätzung sowie die von den Unternehmen vorgenommene Bilanzierung der Rückstellungen.

Zur Thematik der Kernenergie-Rückstellungen und deren Reformbedarfs hatte die Bundesregierung zudem ein umfassendes Rechtsgutachten (PDF: 906 KB) in Auftrag gegeben.

Berichte nach § 7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich zum 30. November einen Bericht zur finanziellen Vorsorge der Kernkraftwerksbetreiber für deren Rückbauverpflichtungen vor. Der Bundestag hat den Bericht veröffentlicht.

Der Bericht enthält eine zusammenfassende Bewertung der Informationen, die von den Betreibern von Kernkraftwerken im Rahmen ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nach § 1 des Transparenzgesetzes an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt worden sind. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, dem BAFA jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Erfüllung der Rückbauverpflichtungen sowie eine Darstellung über dafür verfügbare liquide Mittel vorzulegen.

Die Angaben der Betreiber werden durch das BAFA geprüft. Die Ergebnisse bilden die Grundlage des Berichtes. Das BAFA kommt auch für das Berichtsjahr 2020 wieder zu dem positiven Ergebnis, dass keine Beanstandungen an der Ermittlung der Rückstellungsbeträge der Unternehmen vorliegen und dass keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die Unternehmen könnten ihren Rückbauverpflichtungen nicht nachkommen.

Kernenergiesicherheitsforschung

Die Reaktorsicherheitsforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz trägt zu dem auch im Ausland anerkannten hohen Sicherheitsniveau der deutschen Kernkraftwerke bei. Sie definiert den Stand von Wissenschaft und Technik in der Sicherheitsbeurteilung. Die geförderten Forschungsprojekte stellen z. B. Rechenwerkzeuge für die Beurteilung und Analyse von Vorgängen in Kernkraftwerken bereit oder untersuchen das Verhalten von Werkstoffen unter Kernkraftwerksbedingungen. Diese Arbeiten dienen auch dem Erhalt der weiter nötigen Kompetenz für den Umgang mit Nukleartechnik und Strahlenschutz in Medizin, Industrie und Forschung.

Angesichts des internationalen Trends zur weiteren Nutzung der Kernenergie will sich die Bundesregierung die Kompetenz bewahren, die Sicherheit auch von Kernkraftwerken in den Nachbarländern beurteilen und ggf. Vorschläge zu ihrer Verbesserung machen zu können. Dazu ist es nötig, die internationalen Entwicklungen in der Kerntechnik zu verfolgen. Die Reaktorsicherheitsforschung wird daher verstärkt in internationaler Zusammenarbeit z. B. im Rahmen der EU (Euratom) und der OECD-Nuclear Energy Agency durchgeführt.

Endlagerung radioaktiver Abfälle

Am 20. Juli 2017 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG) in Kraft getreten. Es regelt die Umsetzung der Empfehlungen der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (Endlagerkommission) und erfüllt den gesetzlichen Auftrag des StandAG von 2013 zur Evaluierung desselben auf Grundlage der Ergebnisse der Endlagerkommission.
Das StandAG legt die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien sowie die Anforderungen an die Organisation, das Verfahren des Auswahlprozesses, die Prüfung von Alternativen und die Öffentlichkeitsbeteiligung fest. Es stellt außerdem sicher, dass das Verfahren transparent ist.

Ziel des ergebnisoffenen Standortauswahlverfahrens nach StandAG ist es, bis zum Jahr 2031 in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren ohne Vorfestlegungen (ausgehend von der "weißen Landkarte") einen Standort für eine Anlage zur Endlagerung von zumeist hoch radioaktiven Abfällen zu finden. Das StandAG legt für den Standortauswahlprozess folgendes fest:

  • Die Entsorgung der Abfälle soll im Inland, in einem Endlager in tiefen geologischen Formationen erfolgen. Grundsätzlich kommen die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht.
  • Ziel ist es, das Endlagerbergwerk endgültig zu verschließen - mit der Möglichkeit einer Rückholung für die Dauer der Betriebsphase und der Bergung für 500 Jahre nach dem Verschluss.
  • Der Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit soll in einem vergleichenden Verfahren ermittelt werden und den sicheren Einschluss der Abfälle für den Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten.
  • Die Standortauswahl soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren durchgeführt werden.
  • Es werden detaillierte Regelungen bezüglich der Gremienstruktur zur Öffentlichkeitsbeteiligung auf regionaler und nationaler Ebene getroffen.

Die OECD/NEA wie auch die IAEO bestätigt, dass nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik die Endlagerung auch von insbesondere hochradioaktiven, Wärme entwickelnden Abfällen in tiefen geologischen Formationen technisch sicher realisiert werden kann.

Untersuchungen zu den einzelnen Wirtsgesteinen (Steinsalz, Tongestein, Kristallingestein) und Endlagerkonzepten und -behältern werden im Rahmen der BMWK-Projektförderung zur Entsorgungsforschung sowie von den Ressortforschungseinrichtungen Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) durchgeführt. Berichte sind auf der Homepage des Projektträgers Karlsruhe (PTKA), der BGR und der BAM abrufbar.

In Deutschland ist Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigt. Das ehemalige Bergwerk wird seit 2007 zum Endlager umgerüstet und soll voraussichtlich im Jahr 2027 in Betrieb genommen werden.

Das ehemalige Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle der DDR in Morsleben (ERAM) ging im Rahmen der Wiedervereinigung an den Bund über. Die Einlagerung von radioaktiven Abfällen erfolgte bis zum Jahr 1998 und ist beendet. Seit dem Jahr 2003 werden Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Das Endlager soll stillgelegt und langfristig sicher verschlossen werden.

Weiterführende Informationen

Entsorgungsforschung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist zuständig für standortunabhängige, anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur nuklearen Entsorgung. Dabei steht der Aspekt der Sicherheit bei der Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle im Mittelpunkt. Das BMWK fördert seit fast vier Jahrzehnten wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Gesteinsformationen sicher erfolgen kann.

Wichtige Zukunftsaufgabe für die Forschung ist es, die wissenschaftlich-technischen Grundlagen zur Realisierung eines Endlagers für insbesondere Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle zu schaffen. Dazu gehört die Entwicklung von erforderlichen Methoden und Techniken für spezifische Maßnahmen zur Vorbereitung der Endlagerung sowie für die Konzeption, die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die sicherheitliche Bewertung eines Endlagers. Diese Forschungsarbeiten sind stets mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik verbunden.

Schwerpunkte zukünftiger Forschungstätigkeiten betreffen die folgenden Forschungs- und Entwicklungsbereiche (FuE-Bereiche):

  • Auswirkungen verlängerter Zwischenlagerzeiten auf Abfälle und Behälter (FuE-Bereich 1)
  • Wissenschaftliche Grundlagen der Standortauswahl (FuE-Bereich 2)
  • Endlagerkonzepte und Endlagertechnik (FuE-Bereich 3)
  • Sicherheitsnachweis (FuE-Bereich 4)
  • Wissensmanagement und sozio-technische Fragestellungen (FuE-Bereich 5)
  • Kernmaterialüberwachung (FuE-Bereich 6)

Eine nähere Beschreibung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Entsorgungsforschung findet sich in dem derzeit gültigen Förderkonzept "Forschung zur Entsorgung radioaktiver Abfälle - Förderkonzept des BMWi (2015-2018) (PDF: 1,1 MB)". Bei seinen Aktivitäten wird das BMWK unter anderem durch den Projektträger Karlsruhe (PTKA) am Karlsruhe Institut für Technologie (KIT) und die nachgeordneten Behörden Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstützt.

Durch die vom BMWK geförderten Forschungstätigkeiten wird ein substanzieller Beitrag zu Aufbau, Weiterentwicklung und Erhalt der wissenschaftlich-technischen Kompetenz und zur Nachwuchsförderung im Bereich der nuklearen Entsorgung in Deutschland geleistet.

Ein wichtiger Bestandteil ist die internationale Forschungszusammenarbeit. Dabei werden seit einigen Jahren neben dem Wirtsgestein Salz vor allem auch die potenziellen Wirtsgesteine Tongestein und Kristallingestein (Granit) vertieft behandelt. So konnten insbesondere in Untertagelabors in Granit und Tongestein Erkenntnisse gewonnen werden, die als wichtige Bestandteile eines Sicherheitsnachweises für Endlager in diesen Gesteinen angesehen werden. Im Zuge dieser Forschungen gewinnen Demonstrationsexperimente (auch vor Ort) mehr und mehr an Bedeutung. Das BMWK hat auf dem Entsorgungsgebiet eine Reihe von bilateralen Vereinbarung mit internationalen Partnern (Schweiz, Schweden, USA, Russland, Frankreich, China, Tschechien) getroffen und ist darüber hinaus als Gründungsmitglied Partner in der Implementing Geological Disposal-Technologieplattform (IGD-TP), mit inzwischen rund 120 internationalen Mitgliedern. Wie das BMWK beschäftigen sich alle diese Partner mit der Forschung im Bereich nukleare Entsorgung mit dem Ziel der sicheren Endlagerung.

Am 16. Januar 2013 wurde die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) gegründet. Ziel dieser unabhängigen Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Zweck der vertieften Zusammenarbeit der Mitglieder. Die DAEF wird der Bundesregierung fachlich wissenschaftliche Beratung anbieten. Gründungs-Mitglieder der DAEF sind die in Deutschland maßgeblich mit der Endlagerung befassten Institutionen. Vorsitzender der DAEF ist Prof. Dr. Klaus-Jürgen Röhlig (TU Clausthal) und sein Stellvertreter Prof. Dr. Vinzenz Brendler (HZDR).

Weiterführende Informationen

Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus

Die Bundesregierung hat mit der deutschen Wiedervereinigung die alleinige gesellschaftliche und finanzielle Verantwortung für eines der größten und schwierigsten Umweltprojekte übernommen: Die Stilllegung der ehemaligen Uranerzbergwerke sowie die Sanierung radioaktiv und chemisch kontaminierter Betriebsflächen in Sachsen und Thüringen.

Der Uranerzbergbau im Osten Deutschlands wurde Ende 1990 eingestellt. Auf der Grundlage des Wismut-Gesetzes wurde im Jahr 1991 das Bundesunternehmen Wismut GmbH gegründet und mit den Sanierungsarbeiten beauftragt. Ziel ist eine nachhaltige, ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Umweltsanierung zum Schutze und im Interesse der in der Region lebenden Bevölkerung. Seit Beginn der Sanierung im Jahr 1990 konnten die Umweltbelastungen signifikant gesenkt werden. Die Wismut GmbH hat ihren Sitz in Chemnitz und ist an den drei Standorten Ronneburg, Aue/Schlema und Königstein tätig.

Weitere Informationen zu den ehemaligen Standorten des deutschen Uranerzbergbaus sowie zu Sanierungskonzepten und -ergebnissen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung

  • 28.12.2021 - Gemeinsame Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Lemke und Habeck: Atomausstieg macht unser Land sicherer

    Öffnet Einzelsicht

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