Artikel - Konventionelle Energieträger

Mineralöl und Kraftstoffe

Einleitung

Erdölbohrturm im Sonnenuntergang; Quelle: istockphoto.com/David Jones

© istockphoto.com/David Jones

Primärenergieträger Mineralöl

Mit einem Anteil von rund 34 Prozent im Jahr 2016 am Primärenergieverbrauch, d. h. der Energiemenge, die in einem Land jährlich insgesamt genutzt wird, ist Mineralöl nach wie vor der größte Primärenergieträger. Während in den siebziger Jahren noch für mehr als die Hälfte (1970: 53,1 Prozent, 1975: 52,1 Prozent) des Primärenergieverbrauchs auf Mineralöl entfiel, sank sein Anteil in den achtziger Jahren vor allem wegen des stärkeren Einsatzes von Erdgas im Wärmebereich (1980: 40,6 Prozent, 1985: 33,9 Prozent). Anschließend haben vor allem wachsende Verkehrsleistungen zu einem vorübergehenden neuerlichen Anstieg des Primärenergieanteils geführt (1990: 35,0 Prozent, 1995: 39,9 Prozent, 2000: 38,2 Prozent, 2005: 35,5 Prozent, 2010: 32,9 Prozent).

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent reduziert werden soll. Dafür ist nötig, Mineralölprodukte und andere Energieträger deutlich effizienter zu nutzen. Der Inlandsabsatz an Mineralölprodukten betrug im Jahr 2016 rund 104 Millionen Tonnen. Die gemessen an der Verbrauchsmenge wichtigsten Mineralölprodukte waren Dieselkraftstoff (38,4 Millionen Tonnen), Ottokraftstoff (18,3 Millionen Tonnen), Rohbenzin (16,5 Millionen Tonnen), das in der Petrochemie eingesetzt wird sowie leichtes Heizöl (15,8 Millionen Tonnen). Weitere Mineralölprodukte sind u. a. Flugturbinenkraftstoff (9,2 Millionen Tonnen) und schweres Heizöl (4,5 Millionen Tonnen), das in der Industrie eingesetzt wird.

Nach Angaben der AG Energiebilanzen e.V. entfielen im Jahr 2015 94 Prozent des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor auf Mineralöl. In absoluten Größen entsprach der Mineralölverbrauch des Verkehrs im vergangenen Jahr damit dem im Jahr 2005. Für den Verkehrsbereich verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Endenergieverbrauch gegenüber 2005 um 10 Prozent bis 2020 und um 40 Prozent bis 2050 zu senken. Der Verkehrsbereich soll damit auch zur Einsparung von Treibhausgasemissionen beitragen. Hierfür werden vielfältige Maßnahmen nötig sein, angefangen vom vermehrten Einsatz biogener und alternativer Kraftstoffe wie Erdgas und Flüssiggas, über die Verringerung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen bis hin zum Ausbau der Elektromobilität. In 2015 lag der Endenergieverbrauch im Verkehr 1,3 Prozent über dem im Jahr 2005.

Bezogen auf die Verkehrsleistung im Personen- und Güterverkehr ist der spezifische Energieverbrauch (in Megajoule/100 Personenkilometer) zwischen 2005 und 2014 um rund zehn Prozent, im Zeitraum 1990 bis 2014 um knapp 38 Prozent zurückgegangen (durchschnittlich 1,97 Prozent pro Jahr).

Um die Energiewende in der Mobilität voranzubringen, nutzt die Bundesregierung derzeit eine breit angelegte und technologieoffene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS), die alle alternativen Technologien und Energieträger berücksichtigt. Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie wird fortentwickelt.

Die Marktentwicklung von Elektro-, Wasserstoff- oder Erdgasfahrzeugen gelingt nur, wenn es genügend Ladepunkte bzw. Tankstellen gibt. Daher arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der EU-Richtlinie für den Aufbau der Infrastruktur für Alternative Kraftstoffe. In einem Nationalen Strategierahmen wird festgelegt, wie das Tank- und Ladestellennetz für Alternative Antriebe im Straßen- und Schiffsverkehr entwickelt werden soll.

Externe Statistiken

Ölimporte und Rohölproduktion in Deutschland

Die Rohölimporte Deutschlands lagen im Jahr 2016 bei rund 91 Millionen Tonnen. Wichtigstes Lieferland ist Russland; dessen Beitrag zu den deutschen Rohöleinfuhren im vergangenen Jahr knapp 40 Prozent betrug. Aus Norwegen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden 2016 zusammen rund 22,4 Millionen Tonnen bezogen, was nicht ganz einem Viertel der deutschen Rohöleinfuhren entspricht.

Die OPEC-Staaten sind zwar als unmittelbare Lieferländer für die deutsche Rohölversorgung längst nicht mehr so bedeutend wie zu Beginn der siebziger Jahre. Doch ihr Einfluss auf den Weltölmarkt ist ungebrochen: Im vergangenen Jahr trugen sie zur weltweiten Rohölförderung rund 40 Prozent bei und verfügten über 70 Prozent der globalen konventionellen und nicht-konventionellen Rohölreserven, d.h. der nachgewiesenen, zu heutigen Preisen und mit heutiger Technik gewinnbaren Rohölmengen. Zudem haben allein die OPEC-Staaten, allen voran Saudi-Arabien, größere Reservekapazitäten, das heißt die Möglichkeit, innerhalb weniger Wochen die Ölförderung für einen gewissen Zeitraum heraufzusetzen. Dadurch können sie z.B. saisonale Nachfragespitzen oder vorübergehende Ausfälle anderer Ölförderer ausgleichen.

Die inländische Förderung trug rund 2,4 Millionen Tonnen zur Ölversorgung bei. Der Schwerpunkt der heimischen Erdölgewinnung liegt in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Den Ländern obliegt nach dem Bergrecht auch die Genehmigung von Explorations- und Förderaktivitäten. Die einzige "Offshore"-Förderung von Erdöl in deutschen Gewässern erfolgt auf der Bohr- und Förderinsel Mittelplate, rund sieben Kilometer vor der schleswig-holsteinischen Nordseeküste. Die in der Exploration und Produktion von Erdöl und Erdgas tätigen Unternehmen sind im Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. organisiert.

Über die Beschaffung und damit die Herkunft von Rohölimporten entscheiden - abgesehen von Ausnahmen aufgrund von EU- oder UN-Sanktionen gegenüber bestimmten Staaten - die einzelnen Unternehmen. Die Bundesregierung flankiert internationale Aktivitäten deutscher Unternehmen politisch. Mit mehreren Staaten unterhält sie auf Dauer und Gegenseitigkeit angelegte Energiepartnerschaften. Hinzu kommen multilateral organisierte Prozesse .im Rahmen der Europäischen Union, der Internationalen Energieagentur (IEA), der Gruppe der Sieben/Acht (G7/8) und der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20).

Bei dem Rohölmarkt handelt es sich um einen Weltmarkt, das heißt in den Rohölpreis gehen die weltweiten Gegebenheiten auf der Angebots- und Nachfrageseite (Wirtschaftswachstum der Industrie- und Schwellenländer, Öl-Lagerbestände, Dollar-Kurs etc.) ein. Der Ölhandel orientiert sich dabei an Referenzsorten wie dem Nordseeöl "Brent" und der US-Referenzsorte West Texas Intermediate (WTI). In Europa ist Rotterdam das wichtigste Handelszentrum für Rohöl und Mineralölprodukte. Gehandelt wird in Dollar, so dass für die hiesigen Preise für Kraftstoffe und Heizöl auch der Wechselkurs des Euro von Bedeutung ist.

Externe Statistiken

Weiterführende Informationen

Rohöl: Transport, Lagerung und Verarbeitung

Rohöl wird nach Deutschland über grenzüberschreitende Rohölpipelines sowie über die Häfen Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Hamburg und Rostock eingeführt. Von den Häfen Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Rostock führen Pipelines zu einer oder mehreren Raffinerien. Die Pipelineinfrastruktur befindet sich im Eigentum der mineralölverarbeitenden Industrie; sie wird zumeist durch gemeinschaftliche Unternehmen mehrerer Mineralölgesellschaften betrieben.

Übersichtskarte der Untertagespeicher für Erdgas, Rohöl, Mineralölprodukte und Flüssiggas; Quelle: LBEG Hannover

Übersichtskarte der Untertagespeicher für Erdgas, Rohöl, Mineralölprodukte und Flüssiggas

© LBEG Hannover

Die Lagerung von Rohöl, Zwischen- und Fertigprodukten erfolgt sowohl unterirdisch in Kavernen wie auch oberirdisch in Raffinerien und zahlreichen raffinerieunabhängigen Tanklagern. Insgesamt betragen die Tanklagerkapazitäten in Deutschland rd. 62 Millionen Kubikmeter, wovon 40 Prozent auf Kavernen entfallen (Stand 31.12.2015). Von den oberirdischen Lagerkapazitäten wiederum wird etwa ein Drittel von raffinerieunabhängigen Unternehmen betrieben. Ein erheblicher Teil der gesamten Kapazitäten wird durch den Erdölbevorratungsverband für die Lagerung von Vorräten an Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Krisenvorsorge genutzt. (Infografik PDF: 1,2 MB)
Die Mineralölverarbeitung erfolgt in Deutschland in 13 Raffinerien mit einer gesamten Rohöldestillationskapazität von 102,1 Millionen Tonnen. Mit einer Bruttoraffinerieerzeugung von 106,5 Millionen Tonnen ist Deutschland der größte Raffineriestandort in der EU. Direkt beschäftigt waren in der Mineralölverarbeitung in Deutschland im Jahr 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 16.967 Personen.
Eigner der Raffinerien sind zumeist international tätige ausländische Energiekonzerne.

Zusätzlich zur Verarbeitung des überwiegend importierten Rohöls zu Erdölerzeugnissen werden auch Fertigerzeugnisse international gehandelt. Im Jahr 2016 wurden 37,7 Millionen Tonnen nach Deutschland eingeführt und 22 Millionen Tonnen exportiert. Ein erheblicher Anteil dieses internationalen Handels erfolgt durch Energiehändler, die nicht über eigene Verarbeitungskapazitäten verfügen. Der Handel dient auch dazu, die Unterschiede zwischen der Verbrauchs- und Produktionsstruktur bei den Mineralölprodukten auszugleichen. So werden mehr Ottokraftstoffe und Benzinkomponenten ausgeführt als eingeführt, während der Außenhandelssaldo bei sogenannten Mitteldestillaten (Diesel, leichtes Heizöl und -komponenten) negativ ist.

Externe Statistiken

Weiterführende Informationen

Die Märkte für Kraft- und Brennstoffe

Der Vertrieb von Diesel, Benzin und anderen Kraftstoffen wie Autogas (LPG) und Erdgas erfolgt über mehr als 14.000 Straßen- und rund 350 Autobahntankstellen. Neben den großen Mineralölgesellschaften sind zahlreiche konzernunabhängige Unternehmen im Kraftstoffmarkt tätig: Die im Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. (UNITI) organisierten Unternehmen betreiben nach eigenen Angaben 5.700 Stationen, die Unternehmen des Bundesverbandes freier Tankstellen e.V. (bft) ca. 2.450 der Straßentankstellen.

Angesichts der Marktposition der großen Markengesellschaften, die meist deutschlandweit präsent sind, geht das Bundeskartellamt (BKartA) für den Kraftstoffmarkt von einem marktbeherrschenden Oligopol bestehend aus fünf Anbietern aus. Dies hat das BKartA im Abschlussbericht seiner im Mai 2011 vorgestellten Sektoruntersuchung "Kraftstoffe" (PDF: 3,1 MB) dargelegt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mehrere gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dem Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten dienen sollen:

Zur Datenerhebung und Marktbeobachtung im Kraftstoffbereich wurde beim BKartA eine Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eingerichtet. Seit dem 31. August 2013 sind Tankstellenbetreiber und Mineralölunternehmen verpflichtet, Preisänderungen der gängigen Kraftstoffsorten Super E5, Super E10 und Diesel in Echtzeit an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zu melden. Diese gibt die eingehenden Preisdaten zum Zwecke der Verbraucherinformation an zugelassene Verbraucher-Informationsdienste weiter. Dies ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich über Internet, Smartphone oder auf ihren Navigationsgeräten über die aktuellen Kraftstoffpreise und die günstigste Tankstelle in der Umgebung oder entlang der Fahrroute zu informieren. Dies stärkt den Wettbewerb. Zudem werden die Eingriffsmöglichkeiten des BKartA verbessert, insbesondere bei unzulässigen Verdrängungsstrategien und anderen Formen des Missbrauchs von Marktmacht. Ein am 10. August 2018 veröffentlichter Bericht bestätigt den positiven Effekt der Markttransparenzstelle: Neben einer höheren Transparenz über Kraftstoffpreise verzeichnet die MTS Kraftstoffe inzwischen keine wesentlichen Anhebungen der Preisniveaus zu Ferienzeiten mehr.

Mit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die am 30. Juni 2013 in Kraft getreten ist, wurde das Verbot so genannter Preis-Kosten-Scheren, das ursprünglich bis Ende 2012 befristet war, verlängert. Preisscherenverkäufe liegen auf dem Kraftstoffmarkt dann vor, wenn ein Mineralölunternehmen vom Autofahrer für den Kraftstoff an seinen Tankstellen einen geringeren Preis verlangt als bei der Belieferung seiner Wettbewerber (etwa freier Tankstellen). Eine solche Marktverdrängung hätte mittel- und langfristig ungünstige Folgen für das Wettbewerbsgeschehen und die Preise.

In Deutschland dürfen nur solche Kraftstoffe in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der in der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV, PDF: 208 KB) genannten deutschen oder europäischen Norm genügen. Seit Ende 2010 gehört hierzu entsprechend einer Vorgabe der europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie auch E10-Kraftstoff. Dabei handelt es sich um Benzin mit einem Ethanolgehalt von bis zu zehn Volumenprozent. Weil sich E10-Kraftstoff für wenige Personenkraftwagen nicht eignet und die Mehrheit der Autofahrer weiterhin den etablierte E5-Kraftstoff mit höchstens fünf Volumenprozent Ethanolgehalt verwenden will, muss E5 flächendeckend weiter angeboten werden. Dem Dieselkraftstoff dürfen derzeit bis zu sieben Volumenprozent Biodiesel beigemischt werden.

Mit Heizöl werden in Deutschland rund sechs Millionen Heizungen befeuert. Wie bei Kraftstoffen werden die Qualitätseigenschaften für Heizöl EL (EL steht für "extra leichtflüssig") vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) festgelegt. Gebräuchlich sind Standardheizöl mit einem maximalen Schwefelgehalt von 1.000 mg/kg, schwefelarmes Heizöl mit max. 50 mg/kg Schwefelgehalt sowie Bioheizöl, dem mindestens drei Volumenprozent flüssiger Brennstoff aus nachwachsenden Rohstoffen beigemischt ist. Der Heizölmarkt in Deutschland ist im Vergleich zum Kraftstoffmarkt sowohl stärker regional als auch stärker durch mittelständische Anbieter geprägt

Externe Statistiken

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Wettbewerbspolitik

    Artikel: Fairen Wettbewerb schützen

    Öffnet Einzelsicht

Biokraftstoffe und alternative Kraftstoffe

Biokraftstoffe wie Bioethanol oder Biodiesel leisten bereits seit einigen Jahren einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieversorgung. Denn es ist Strategie der Bundesregierung, dass auch der Verkehrsbereich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beiträgt.

Wesentliche Zielsetzungen sind EU-weit vorgegeben: Auf europäischer Ebene ist durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG (PDF: 1,3 MB) festgelegt, dass jeder Mitgliedstaat im Verkehrssektor im Jahr 2020 mindestens zehn Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen erreicht. Darüber hinaus sind nach der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 2009/30/EG (PDF: 1,1 MB) bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen aus Kraftstoffen um mindestens sechs Prozent zu vermindern. Bei der Erreichung beider Ziele wird Biokraftstoffen eine wesentliche Rolle zukommen.

Hierzu hat die Bundesregierung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, PDF: 190 KB) Treibhausgasverminderungsquoten festgelegt: Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind verpflichtet die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Gesamtmenge fossilen Ottokraftstoffs, fossilen Dieselkraftstoffs und Biokraftstoffs in den Jahren 2015 und 2016 um 3,5 Prozent, in den Jahren 2017 bis 2019 um 4 Prozent und ab dem Jahr 2020 um 6 Prozent gegenüber einem zu errechnenden Referenzwert zu senken. Dazu müssen u.a. für jede einzelne Biokraftstoffmenge die Treibhausgasemissionen ermittelt und durch Nachhaltigkeitsnachweise belegt werden.

Um die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung eine Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV, PDF: 355,3 KB) erlassen. Danach gelten Biokraftstoffe nur als nachhaltig hergestellt, wenn sie - unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette - im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 35 Prozent an Treibhausgasen einsparen. Der Prozentsatz steigt auf 50 Prozent für Anlagen, die bis zum 5. Oktober 2015 in Betrieb genommen wurden. Des Weiteren dürfen zum Anbau der Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt oder mit hoher biologischer Vielfalt genutzt werden. Ebenfalls dürfen nur solche Rohstoffe verwandt werden, die aus einem nachhaltigen Anbau stammen, wofür unter dem Gesichtspunkt des Natur- und Umweltschutzes detaillierte Vorgaben gemacht werden. So werden Rohstoffe aus Primärwäldern, wie Regenwaldgebieten ausgeschlossen.

Die Änderung der Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen und die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Änderungsrichtlinie 2015/1513/EU) verfolgt das Ziel, bei der Förderung von Biokraftstoffen indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) zu vermeiden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass "konventionelle" Biokraftstoffe (aus Stärke, Zucker und pflanzlichen Ölen) nur bis zu einem Anteil von 7 Prozent auf das EU-Ziel in Höhe von 10 Prozent erneuerbare Energien im Verkehr angerechnet werden können. Die übrigen 3 Prozent sollen vor allem durch Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen sowie durch fortgeschrittenen Biokraftstoffe (z.B. aus Zellulose) abgedeckt werden. Außerdem auch durch im Schienenverkehr und in Elektrofahrzeugen eingesetzten Strom. Die Mitgliedstaaten haben bis 2017 Zeit die Änderungsrichtlinie umzusetzen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie achtet bei der Biokraftstoffpolitik besonders darauf, dass diese wirtschaftlich und technologieneutral ausgestaltet wird. Alternative Kraftstoffe wie Biomethan, welches ein auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas ist, wird aus Energiepflanzen und landwirtschaftlichen Reststoffen gewonnen. Es kann über das bestehende Erdgasnetz an die Tankstellen geleitet und dort als Kraftstoff getankt werden. Deutschlandweit können 81.423 Erdgasfahrzeuge (Kraftfahrtbundesamt Stand: 1.1.2015) an 916 Tankstellen Erdgas getankt werden. Biomethan und Erdgas machen jedoch bisher erst einen kleinen Teil des gesamten Kraftstoffabsatzes aus.
Bereits seit vielen Jahren wird auch Autogas (LPG - Liquefied Petroleum Gas), das aus Propan, Butan bzw. deren Gemischen besteht, im Verkehr eingesetzt. Es ist weltweit der meistgenutzte Alternativkraftstoff. In Deutschland kann Autogas an 6.699 Tankstellen getankt werden. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) fahren in Deutschland 494.148 (Stand: 1.1.2015) Pkw mit Autogas.

Externe Statistiken

Weiterführende Informationen

Kraftstoffpreise

Wie für andere Waren und Dienstleistungen werden die Preise für Benzin und Diesel auf der Basis von Angebot und Nachfrage frei gebildet. Wie regelmäßige Untersuchungen ergeben, entwickeln sich die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen in Deutschland grundsätzlich entsprechend den Großhandelspreisen für Kraftstoffe am Rotterdamer Ölmarkt. Diese wiederum folgen in der Regel dem Rohölpreis, können sich aber je nach Angebot und Nachfrage des betreffenden Produkts kurzfristig bis zu einem gewissen Grad auch vom Rohölpreis loslösen.

Neben dem Preis für das jeweilige Produkt gehen in den Endverbraucherpreisen weitere Kostenpositionen auf: Hierzu gehören die Energiesteuer, die seit dem Jahr 2003 für Diesel 47,04 Cent je Liter und für Ottokraftstoff 65,45 Cent je Liter beträgt, sowie die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des gesamten Warenwertes (einschließlich Energiesteuer). Außerdem entstehen Kosten für die Beimischung von Biokomponenten zur Erfüllung der Quotenvorgabe, den Transport, die Lagerung und den Vertrieb der Kraftstoffe. Ferner müssen Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen oder nach Deutschland einführen, einen Betrag an den Erdölbevorratungsverband für die Bevorratung von Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Krisenvorsorge entrichten. Dieser beträgt für Dieselkraftstoffe 0,3 Cent je Liter und für Ottokraftstoffe 0,27 Cent je Liter.

Weitere Informationen zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhalten Sie hier.

Die Europäische Kommission veröffentlicht im Internet wöchentlich ein so genanntes "Öl-Bulletin", das eine Übersicht über Verbraucherpreise und Steuern für Kraftstoffe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bietet.

Externe Statistiken

Ölkrisenvorsorge und -management

Von Erdöl sind der private und gewerbliche Straßenverkehr, der Schiffs- und Flugverkehr, die Gebäudeheizung und die Produktion vieler Güter mehr oder weniger stark abhängig. Die Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft vom Öl kann - wie schon in der Vergangenheit erfolgreich praktiziert - über verbesserte Energieeffizienz, Energieeinsparung sowie Substitution durch andere Energieträger weiter vermindert werden. Angesichts der hohen Einfuhrabhängigkeit und der Weltmarktrisiken ist aber auch Vorsorge gegen kurzfristige Versorgungsstörungen geboten. Für diese Fragen der Versorgungssicherheit und der Vorsorge für Versorgungskrisen ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zuständig.

Internationale Einbettung

Bereits 1966 wurden die Mineralölgesellschaften verpflichtet, Vorräte zur Vorsorge für Versorgungsstörungen anzulegen. Die gesetzliche Pflicht zur Bevorratung von Erdöl und Erdölerzeugnissen wurde seither mehrfach angepasst, nicht zuletzt aufgrund europäischer Vorgaben und des 1974 unterzeichneten Internationalen Energieprogramms (IEP), das zur Gründung der Internationalen Energieagentur (IEA) führte. Dank der jüngsten europäischen Ölbevorratungsrichtlinie 2009/119/EG (PDF: 812,6 KB) des Rates vom 14. September 2009 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, gilt ab 2013 für die 28 EU-Mitgliedstaaten die gleiche Bevorratungspflicht wie für die 29 IEA-Mitgliedsländer. National wurden diese Verpflichtungen durch das Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölbevorratungsgesetz, PDF: 92,3 KB) vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74 vom 16.01.2012) umgesetzt. Zum 1. Januar 2017 sind durch das Gesetz zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (PDF: 71 KB) Änderungen des Erdölbevorratungsgesetzes Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen insbesondere die folgenden vier Aspekte:

  • Neben inländischen Unternehmen können künftig auch Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz Mitglied des Erdölbevorratungsverbandes werden.
  • Hiesigen Mineralölunternehmen wird ermöglicht, auch Krisenvorräte für Vorratspflichtige aus Drittstaaten zu halten.
  • Weil angesichts der gestiegenen Umweltanforderungen an Kraftstoffe für die Seeschifffahrt zunehmend beitragspflichtiger Dieselkraftstoff nicht beitragspflichtigen Bunkerkraftstoffen zugemischt werden, wird künftig alternativ zum bestehenden Beitragsabzug nach Bebunkerung ein Beitragsabzug sofort nach Zumischung zugelassen. Damit wird vermieden, dass in der Lieferkette von der Zumischung bis zur Bebunkerung jeweils die Mengen, die den Anspruch auf Beitragserstattung begründen, ausgewiesen werden müssen.
  • Der Erdölbevorratungsverband erhält bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen mehr Flexibilität und kann so den Besonderheiten des Mineralölhandels und den Gegebenheiten an manchen Lagerstandorten besser Rechnung tragen.

Die Höhe und Zusammensetzung der vorhandenen Ölkrisenvorräte meldet für Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) monatlich an die Europäische Kommission sowie das Sekretariat der Internationalen Energieagentur. Das BAFA ist sowohl für die amtliche Mineralölstatistik als auch die Überwachung der Erfüllung der Bevorratungspflicht durch den Erdölbevorratungsverband zuständig. Auf EU- und auf IEA-Ebene bestehen Arbeitsgruppen der jeweiligen Mitgliedstaaten, in denen ein regelmäßiger Austausch über die jeweilige Ölkrisenvorsorgepolitik und Entwicklungen am Ölmarkt stattfindet.

Strategische Ölreserven für 90 Tage Vollversorgung

Seit 1998 ist der Erdölbevorratungsverband (EBV) alleiniger Träger der Pflichtbevorratung. Der EBV wurde als bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet und untersteht in der Rechtsaufsicht dem BMWi.

Heute hat der Erdölbevorratungsverband jederzeit Erdöl und Erdölerzeugnisse in Höhe der nach Deutschland in einem Zeitraum von 90 Tagen netto eingeführten Mengen zu halten. Mit diesen so genannten strategischen Ölvorräten könnte also für drei Monate ein vollständiger Ausfall aller Importe ausgeglichen werden.

Um seine gesetzliche Bevorratungspflicht zu erfüllen, hält der Erdölbevorratungsverband z. Zt. etwa 15 Millionen Tonnen Rohöl und 9,5 Millionen Tonnen fertige Mineralölerzeugnisse. Mit Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff werden die wichtigsten energetisch genutzten Erdölerzeugnisse unmittelbar vorgehalten; andere können über die Verarbeitung von Rohölreserven produziert werden. Die Vorräte an Erdölerzeugnissen sind über ganz Deutschland verteilt, um schnell und wirksam auf regionale Versorgungsstörungen reagieren zu können. Das Rohöl wird vorwiegend in Kavernen in Norddeutschland gelagert, von wo aus es über Pipelines oder auch per Schiff zur Verarbeitung in Raffinerien transportiert werden kann.

Die Finanzierung der Ölbevorratung wird durch Pflichtbeiträge der Unternehmen sichergestellt, die Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl oder Flugkraftstoff nach Deutschland einführen oder hier herstellen. Die Beitragssätze betragen einheitlich 3,56 Euro je Tonne. Umgerechnet sind dies je Liter für Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl 0,3 Cent, für Ottokraftstoff 0,27 Cent und für Flugturbinenkraftstoff 0,285 Cent.

Schnelle Reaktion bei Versorgungsstörungen

Bei drohenden oder bereits eingetretenen Versorgungsstörungen können die Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen schnell in den Markt gebracht werden, um die Ölversorgung weiterhin sicherzustellen. Hierzu erlässt der Bundesminister für Wirtschaft und Energie auf Grundlage des Erdölbevorratungsgesetzes eine Rechtsverordnung, mit der die Bevorratungspflicht des Erdölbevorratungsverbandes für eine gewisse Zeit heruntergesetzt wird. Die auf diese Weise "freigegebenen" Vorräte bietet der Erdölbevorratungsverband dann seinen Mitgliedsunternehmen zum Kauf zu Marktpreisen an. So stehen den Marktteilnehmern innerhalb weniger Tage zusätzliche Mengen an Benzin, Diesel, Flugkraftstoffen und Heizöl zur Verfügung.

Die möglichen Anlässe für eine Freigabe von Krisenvorräten werden in § 12 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes aufgezählt. Danach sind Freigaben unter anderem zulässig zur Verhütung unmittelbar drohender oder zur Behebung eingehender Störungen in der Energieversorgung; Abwehr eines beträchtlichen und plötzlichen Rückgangs der Lieferungen von Erdöl oder Erdölerzeugnissen sowie zur Erfüllung von Pflichten auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsrates der Internationalen Energieagentur.

Dem Geist des Erdölbevorratungsgesetzes nach kommt es vor allem auf den Aspekt "Störung der physischen Versorgung mit Erdöl/Erdölerzeugnissen" an, wenngleich eine drohende oder eingetretene Versorgungsstörung auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Folgen zu bewerten ist. Eine Freigabe darf jedoch nicht das primäre Ziel haben, Preise zu beeinflussen.

In Deutschland wurden bislang drei Mal strategische Ölreserven freigegeben, jeweils aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses der Mitgliedsländer der Internationalen Energieagentur: Die Anlässe waren der Golfkrieg 1990/91, die von den Hurrikanen "Katrina" und "Rita" 2005 angerichteten Schäden in den USA sowie der Ausfall libyscher Ölexporte im Jahr 2011.

Weiterführende Informationen

Externe Statistiken

Weiterführende Informationen

Verwandte Themen