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Die Nationale Wasserstoffstrategie

Einleitung

Deutschland hat sich ambitionierte Energie- und Klimaziele gesetzt. Bis 2045 wollen wir Treibhausgasneutralität erreichen. Für das Erreichen dieser Ziele müssen wir zum einen die Energieeffizienz deutlich steigern. Zum anderen muss unsere Energie- und Rohstoffversorgung, die bislang noch zu einem großen Teil auf fossilen Brennstoffen beruht, dekarbonisiert werden, in dem wir sie auf erneuerbare oder hierauf beruhende erneuerbare Energieträger, wie zum Beispiel Wasserstoff, umstellen. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) will die Bundesregierung den Einsatz klimafreundlicher Wasserstofftechnologien vorantreiben. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Ziele der Strategie, wie sie umgesetzt wird und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Wasserstoff

© Adobe Stock / leestat – stock.adobe.com

Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie

Wasserstoff ist ein vielseitiger chemischer Rohstoff und Energieträger, der für die Sicherung der Energieversorgung vieler Bereiche eingesetzt werden kann. Wird Wasserstoff dabei klimafreundlich hergestellt, hat er das Potenzial, die CO2-Emissionen deutlich zu verringern und bis auf null zu führen.

Allerdings ist die Herstellung von Wasserstoff verhältnismäßig energieintensiv, weshalb er in erster Linie dort eingesetzt werden sollte, wo eine direkte Nutzung erneuerbaren Stroms nicht möglich ist. Zudem sind die Produktionskosten derzeit noch hoch und die Erzeugungskapazitäten nicht ausreichend. Daher sind hohe Investitionen in den Aufbau von Elektrolysekapazitäten, die Kompensation der höheren betrieblichen Produktionskosten sowie stabile Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Absatz von grünem Wasserstoff notwendig. Dies unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS). Insgesamt sollen für die Förderung der Erzeugung, für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur und die Nutzung von Wasserstoff mehrere Milliarden Euro aus Mitteln der Bundesregierung und der Länder zur Verfügung gestellt werden.

Wasserstofftechnologien sind nicht nur ein wichtiges Werkzeug für den Klimaschutz. Sie können neue Industriezweige mit vielen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und großen Exportchancen entstehen lassen. Viele deutsche Unternehmen, darunter auch Start-ups und mittelständische Unternehmen, haben bei Wasserstofftechnologien heute schon einen Platz in der internationalen Spitzengruppe, etwa bei Elektrolyseuren für die Herstellung von Wasserstoff und bei der Produktion von Brennstoffzellen, mit denen aus Wasserstoff Strom gewonnen wird. Die NWS soll somit auch dazu beitragen, dass der Industriestandort Deutschland seine starke Position bei Wasserstofftechnologien behält und weiter ausbaut.

Die Strategie verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Aus erneuerbaren Energien hergestellten Wasserstoff und seine Folgeprodukte als Schlüsselelemente der Energiewende etablieren, um Treibhausgasemissionen zu senken;
  • Als ersten Schritt des Markthochlaufs durch den Aufbau entsprechender Wasserstoffproduktionskapazitäten und die Entwicklung von Technologien zur Wasserstoffanwendung auf der Nachfrageseite einen inländischen Markt schaffen;
  • Einen regulatorischen Rahmen für den Auf- und Ausbau der notwendigen Transport- und Verteilinfrastruktur schaffen;
  • Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken, indem Anwendung, Forschung, Entwicklung und Export von Wasserstofftechnologien gefördert werden;
  • Die zukünftige Versorgung mit Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und dessen Folgeprodukten mithilfe internationaler Partnerschaften sichern. Diese sollen wegen der kürzeren Transportwege auf europäischer Ebene eingegangen werden, aber auch außereuropäische Länder mit hohem Potenzial an erneuerbaren Energien einbeziehen.

Aktionsplan zur Wasserstoffstrategie

Die NWS plant, in einer ersten Phase bis 2023 den Markthochlauf innovativer Wasserstofftechnologien zu starten und enthält hierfür einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen. Er soll die Grundlagen für private Investitionen in Produktion, Transport und die Nutzung von Wasserstoff schaffen. Die Maßnahmen des Aktionsplans werden dabei acht Bereichen zugeordnet:

1. Erzeugung von Wasserstoff

Basis einer Wasserstoffwirtschaft ist die verlässliche und nachhaltige Erzeugung von Wasserstoff, der mit im Vergleich zu konventionellen Energieträgern wettbewerbsfähigen Kosten bereitgestellt werden kann. Um eine deutliche Kostensenkung bei der Herstellung zu erreichen, müssen für den sogenannten „grünen“ Wasserstoff zunächst Erzeugungsanlagen (sog. Elektrolyseure) im industriellen Maßstab aufgebaut werden. Gleichzeitig muss ein verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgen, um den für die Erzeugung dieses grünen Wasserstoffs benötigten Ökostrom bereitzustellen. Damit sich Investitionen in die Wasserstoff-Produktion lohnen, muss er auf der Anwendungsseite auch nachgefragt werden. Die Förderung von Wasserstoffanwendungen fokussiert sich dabei zunächst auf Sektoren, in denen der Einsatz von Wasserstoff nahe an der Wirtschaftlichkeit ist, sowie auf Industriezweige, in denen keine alternativen Technologien zur Dekarbonisierung verfügbar sind (z.B. Stahl- oder Chemieindustrie).

2. Verkehr

Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität und ergänzt – über alle Verkehrsträger hinweg – andere alternative Antriebsformen. Vor allem bei großen und schweren Fahrzeugen (z.B. im Schwerlast-, Luft- und Seeschiffsverkehr), bei denen der batterieelektrische Antrieb nicht für alle Einsatzbereiche geeignet ist, hat die Nutzung von Wasserstoff in der Brennstoffzelle oder als Ausgangsbasis für erneuerbare strombasierte Kraftstoffe großes Potenzial. Zu den konkreten Maßnahmen im Verkehrsbereich gehört u.a. die Förderung von grünem Wasserstoff bei der Kraftstoffherstellung und als Alternative zu konventionellen Kraftstoffen, z.B. im Luftverkehr. Weitere Fördermaßnahmen adressieren Forschung und Entwicklung sowie Investitionen in Wasserstoff-Fahrzeuge, vor allem im Schwerlast-, Luft- und Schiffsverkehr.

3. Industrie

Die Bundesregierung fördert die Umstellung von auf der Nutzung fossiler Rohstoffe fußenden Technologien auf treibhausgasarme oder -neutrale Verfahren. Dadurch sollen prozessbedingte Emissionen der Industrie reduziert werden. Diese Umstellung spielt insbesondere in der Stahl- und Chemieindustrie eine zentrale Rolle. Als Förderbeispiel sei hier das Projekt „Carbon2Chem“ genannt, in dem bei der Stahlerzeugung anfallende Hüttengase durch die branchenübergreifende Zusammenarbeit von Stahl-, Chemie- und Energieindustrie in wirtschaftlich verwertbare Vorprodukte für Kraftstoffe, Kunststoffe oder Düngemittel umgewandelt werden sollen. Zudem sind neben Investitionskostenzuschüssen auch Förderinstrumente geplant, die den wirtschaftlichen Betrieb von Elektrolyseanlagen unterstützen. Über sogenannte „Carbon Contracts for Difference“ (Klimaschutzdifferenzverträge) zwischen Staat und Unternehmen der energieintensiven Industrie sollen die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren ausgeglichen werden. Ziel ist es, der Industrie dadurch Investitionssicherheit und Anreize für ein Vorziehen von Klimaschutz-Projekten zu geben.

4. Wärme

Im Gebäudebereich fördert der Bund seit 2016 die Anschaffung hocheffizienter Brennstoffzellenheizgeräte. Diese Förderung läuft noch bis Ende des Jahres 2022, eine Fortsetzung wird im Laufe des Jahres 2022 auf der Grundlage der Evaluation der Förderung geprüft. Es geht um die Frage, wie die Brennstoffzellentechnologie weiter im Rahmen der Technologieförderung unterstützt werden kann. Bei Fortführung der Förderung müssen klare Kostendegressionen in der Förderung festgeschrieben werden.

5. Infrastruktur/Versorgung

Eine sichere, bedarfsgerechte und effiziente Versorgung mit Wasserstoff bildet das Fundament einer Wasserstoffwirtschaft. Dabei werden die Potenziale einer Umwidmung bestehender Infrastrukturen – wie etwa Erdgaspipelines – erkundet und gefördert. Wo dies nötig ist, wird der Aufbau neuer Versorgungsstrukturen unterstützt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf den Ausbau des Wasserstofftankstellennetzes für Straßenverkehr, Schienennetz und Wasserstraßen gelegt.

6. Forschung, Bildung und Innovation

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sind die Basis für technologische Innovationen. Mit Initiativen der Forschungsförderung wird entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette die Basis für künftige Markterfolge gelegt und der Transfer von Innovationen in die industrielle Praxis beschleunigt. Hervorzuheben sind hierbei die drei Wasserstoff-Leitprojekte H2Giga, H2Mare und TransHyDE sowie die vier Kopernikus-Projekte. Mit der ressortübergreifenden Forschungsoffensive „Wasserstofftechnologien 2030“ werden die Forschungsmaßnahmen zu Wasserstoff-Schlüsseltechnologien strategisch gebündelt: Hierzu zählen die relativ kleinen, aber zahlreichen Projekte der angewandten Energieforschung, die „Reallabore der Energiewende“, die neue Technologien im industriellen Maßstab demonstrieren (seit 2020 fünf Reallabore gestartet) sowie das technologieoffene, interdisziplinäre Forum „Forschungsnetzwerk Wasserstoff“.

7. Europäischer Handlungsbedarf

Auch auf EU-Ebene wollen wir den Hochlauf von Wasserstofftechnologien vorantreiben. Vor dem Hintergrund des „European Green Deal“ setzt sich die Bundesregierung unter anderem für eine beschleunigte Umsetzung der EU-Wasserstoffinitiativen ein. Ein wichtiger Schritt war die Schaffung eines neuen „Important Project of Common European Interest (IPCEI) Wasserstoff“ als gemeinsames Projekt mit anderen Mitgliedstaaten Ende 2020. Unter diesem europäischen Förderinstrument sollen Leuchtturmprojekte gefördert werden, die die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette adressieren.

Für den gemeinsamen Binnenmarkt ist es auch wichtig, verlässliche europaweit einheitliche Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsstandards zu entwickeln. Mit Blick auf den künftigen globalen Wasserstoffhandel sollte dabei bereits auf Kompatibilität mit internationalen Standards geachtet werden. Dazu gehören zum Beispiel Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien sowie für grünen Wasserstoff.

8. Internationaler Wasserstoffmarkt und außenwirtschaftliche Partnerschaften

Der Markthochlauf von Wasserstofftechnologien kann nicht als deutsche Insellösung funktionieren, sondern letztlich nur im Rahmen eines globalen Marktes. Denn der geplante Aufbau eines inländischen Wasserstoffmarkts wird bei Weitem nicht ausreichen, um die für die angestrebte Dekarbonisierung benötigten Mengen an Wasserstoff bereitzustellen. Ein Großteil des Bedarfs wird Deutschland durch Wasserstoffimporte abdecken müssen. Daher verstärken wir unsere Aktivitäten zum Aufbau und zur Intensivierung internationaler Kooperationen zum Thema Wasserstoff auf allen Ebenen, insbesondere im Rahmen der bestehenden Energiepartnerschaften. Neben der Sicherung des deutschen Importbedarfs und der Nutzung von Exportchancen deutscher Wasserstofftechnologie, wird dabei im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auch zu einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung in den Partnerländern beigetragen.

Governance der Wasserstoffstrategie

Für eine erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie ist es wichtig, den Fortschritt der Umsetzung kontinuierlich zu überwachen und etwaigen Anpassungsbedarf zu identifizieren. Zu diesem Zweck wurde eine flexible und ergebnisorientierte „Governance“-Struktur ins Leben gerufen. Diese bezieht die verschiedenen Akteursgruppen mit ein und stellt ein effizientes Zusammenwirken sicher. Welche Akteure dabei im Einzelnen zusammenarbeiten, erfahren Sie nachstehend.

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Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für Wasserstoff

Der „Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für Wasserstoff“, kurz „St-Ausschuss Wasserstoff“, ist das Entscheidungsgremium der NWS. Zeichnet sich eine Verzögerung der Umsetzung oder eine Zielverfehlung ab, ergreift der St-Ausschuss kurzfristig korrigierende Maßnahmen. Dabei bezieht er auch aktuelle Entwicklungen am Markt oder Fortschritte in der Wissenschaft mit ein. Der St-Ausschuss trifft sich daher anlassbezogen nach Bedarf um Ziele, Programmatik und konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der NWS zu beschließen.

Nationaler Wasserstoffrat

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) ist ein unabhängiges, überparteiliches Beratungsgremium. Der Rat besteht aus derzeit 25 hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Nähere Informationen zum Nationalen Wasserstoffrat finden Sie hier.

Leitstelle Wasserstoff

Die Leitstelle Wasserstoff unterstützt im Auftrag der Bundesregierung zum einen die Ministerien bei der Umsetzung der NWS. Zum anderen steht sie auch dem Nationalen Wasserstoffrat (NWR) unterstützend zur Verfügung, etwa bei der Formulierung von Handlungsempfehlungen. Eine weitere Aufgabe der Leitstelle ist das Monitoring der NWS.

Zusammenwirken von Bund und Ländern

Neben den Maßnahmen auf Bundesebene gibt es auch auf Länderebene verschiedene bereits laufende oder geplante Maßnahmen im Bereich Wasserstoff, die für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Für eine bessere Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern wurde ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet. Zudem können bis zu vier Ländervertreter als Gäste an den Sitzungen des Nationalen Wasserstoffrats teilnehmen.

Der Nationale Wasserstoffrat

Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Mit dem Ziel, die unterschiedlichen Sichtweisen und Kenntnisse aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in angemessener Weise zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung mit Verabschiedung der NWS am 10. Juni 2020 gleichzeitig erfahrene Wasserstoff-Expertinnen und -Experten (Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Forschungsinstituten, Umweltschutzorganisationen und Gewerkschaften) in den Nationalen Wasserstoffrat (NWR) berufen.

Aufgabe des Rates mit derzeit 25 Mitgliedern ist es, als unabhängiges und überparteiliches Expertengremium den St-Ausschuss Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Gestaltung und Umsetzung der NWS zu beraten. Zur Organisation seiner Tätigkeit hat der NWR Arbeitsgruppen zu vier Themenfeldern gebildet:

  • Forschungs- und Entwicklungsbedarfe,

  • Erzeugung, Import und Integritätssicherung,

  • Transport, Verteilung, Speicherung und Wärme,

  • Wasserstoff-Anwendungen (mit den zwei Untergruppen „Industrie“ sowie „Mobilität und andere Energieanwendungen“).

Die Mitglieder des Wasserstoffrates sind nicht Teil der öffentlichen Verwaltung und haben daher eine andere Perspektive auf das Thema als die Politik. Sie bringen Expertise aus sehr unterschiedlichen Bereichen mit: Wasserstoff-Forschung und Produktion, Infrastruktur, Klima und Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und dem Gebäudesektor sowie internationale Kooperation. Diese umfassende Expertise und vielfältigen Perspektiven der NWR-Mitglieder fließen in Stellungnahmen und Positionspapiere ein, die der NWR zu zentralen wasserstoffrelevanten Themen verfasst. Mehr über den Nationalen Wasserstoffrat erfahren Sie hier.

Stand der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Seit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) am 10. Juni 2020 hat die Bundesregierung die Umsetzung der NWS mit Nachdruck vorangetrieben und damit wichtige Grundlagen für Investitionen aus der Wirtschaft sowie für Forschungsinitiativen geschaffen. Der im Mai 2022 veröffentlichte „Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ beleuchtet aktuelle Entwicklungen zur Regulatorik und stellt die Fortschritte bei der Umsetzung der NWS-Maßnahmen dar. Zu den wesentlichen Förderprogrammen, die innerhalb der ersten 18 Monate nach Verabschiedung der Strategie umgesetzt und sich nun im laufenden Prozess befinden, gehören u. a.:

  • Das transnationale Programm „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI) im Bereich grüner Wasserstoff. Zur Förderung integrierter Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette stehen insgesamt mehr als 11 Mrd. Euro aus Bund und Ländern bereit. Im Frühjahr 2021 wurden insgesamt 62 Projekte vorausgewählt; ein Großteil der Vorhaben wurde seitdem in verschiedenen Wellen bei der EU-Kommission pränotifiziert. Weitere Wellen befinden sich in Vorbereitung;
  • Die Wasserstoff-Leitprojekte H2Giga, H2Mare und TransHyDE (Förderaufruf „Ideenwettbewerb Wasserstoffrepublik Deutschland“). Sie adressieren zentrale Herausforderungen der Wasserstoffwertschöpfungskette. Die Leitprojekte umfassen mittlerweile mehr als 330 Vorhaben von über 200 Partnern mit einem Gesamtbudget von bis zu 740 Millionen Euro;
  • Die Erarbeitung des Pilotprogramms „Carbon Contracts for Difference“. Über diese „Klimaschutzdifferenzverträge“ zwischen Staat und Unternehmen der energieintensiven Industrie sollen die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren ausgeglichen, und so Anreize für ein Vorziehen von Klimaschutz-Projekten gegeben werden. Die Entwicklung soll noch 2022 abgeschlossen und der EU-Kommission vorgelegt werden;
  • Das „Gesamtförderkonzept Erneuerbare Kraftstoffe“, welches die (Weiter-)Entwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen abbildet - von der Erzeugung bis zum Markthochlauf - und dazu vier Förderrichtlinien vorsieht;
  • Das Förderprogramm „Dekarbonisierung der Industrie“ zur Unterstützung von Investitionen in Wasserstofftechnologien in der energieintensiven Industrie. Bisher sind im ersten Jahr 25 aussichtsreiche Projektskizzen/ -anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über vier Milliarden Euro eingegangen;
  • Die „Reallabore der Energiewende“ zur direkten Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis zur Marktetablierung von grünem Wasserstoff. Die Projekte geben wichtige Impulse, wobei z.B. großformatige Sektorkopplungs- und Wasserstofflösungen im Fokus stehen;
  • Die geplante Errichtung des „Innovations- und Technologiezentrums“ (ITZ) mit dem zentralen Ziel die Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups und KMU durch Kooperationen und Entwicklungsumgebungen zu stärken;
  • „HySupply“ - Deutsch-Australische Machbarkeitsstudie zu Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sowie die daraus resultierende HyGATE-Initiative zur Errichtung einer deutsch-australischen Wasserstoff-Partnerschaft;
  • Der Aufbau und Betrieb einer 100 MW Referenzanlage für Wasserstoff und PtX-Folgeprodukte inklusive Etablierung lokaler Wertschöpfungsketten im Rahmen der deutsch-marokkanischen Wasserstoffallianz;
  • Zwei jeweils unabhängige Vorhaben zum Aufbau und Entwicklung grüner Wasserstoffwirtschaften in Südafrika und Brasilien;
  • Die Ausarbeitung des (Doppel-)Auktionsmodells „H2Global“, zur Etablierung eines ersten weltweiten Handelssystems und Marktes für grünen Wasserstoff bzw. dessen Derivate.

Weitere Maßnahmen umfassen:

  • Die ambitionierte nationale Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) im Verkehrsbereich mit dem Ziel, „grünen“ Wasserstoff in der Kraftstoffproduktion zu etablieren;
  • Die Reduzierung staatlich induzierter Preisbestandteile (wie z.B. die EEG-Umlage) bei der Produktion von „grünem“ Wasserstoff.

Die Entwicklung des Wasserstoffmarkts gelingt naturgemäß nicht von heute auf morgen. Förderprogramme müssen zunächst anlaufen und auch Unternehmen brauchen Zeit, um Investitionen zu planen oder Produktionsprozesse umzustellen. Zugleich zeigt die große Resonanz auf die Aktivitäten der Bundesregierung in der Wirtschaft sowie die zahlreichen Projektideen, dass der Wasserstoffhochlauf auf Grundlage der NWS gut gestartet ist und eine hohe Investitionsbereitschaft besteht.

Wasserstoff ist ein sich dynamisch entwickelndes Thema. Die Bundesregierung plant daher, noch in 2022 eine umfassende Fortschreibung der NWS (u.a. gemäß Koalitionsvertrag die Verdopplung der heimischen Elektrolyseleistung von 5 auf 10 GW bis 2030). Dabei werden Aspekte wie aktuelle Marktentwicklungen, Erfahrungen aus Förderprojekten sowie die ambitioniertere Klimaschutzzielsetzung Berücksichtigung finden.
Zudem wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass auch auf der europäischen Ebene Rahmenbedingungen möglichst so gestaltet werden, dass Investoren Planungssicherheit und global wettbewerbsfähige Bedingungen erhalten.

Beteiligte Ressorts

Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie ist und bleibt von übergeordneter politischer Bedeutung und wird daher von der gesamten Bundesregierung getragen.

An der unmittelbaren Umsetzung sind – zusammen mit dem Bundeskanzleramt – v. a. folgende Ressorts beteiligt: