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Die Nationale Wasserstoffstrategie

Einleitung

Deutschland hat sich ambitionierte Energie- und Klimaziele gesetzt. Bis 2045 wollen wir Treibhausgasneutralität erreichen. Für das Erreichen dieser Ziele müssen wir zum einen die Energieeffizienz deutlich steigern. Zum anderen muss unsere Energie- und Rohstoffversorgung, die bislang noch zu einem großen Teil auf fossilen Brennstoffen beruht, dekarbonisiert werden, in dem wir sie auf erneuerbare oder hierauf beruhende erneuerbare Energieträger, wie zum Beispiel Wasserstoff, umstellen. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) und ihrer Fortschreibung will die Bundesregierung den Einsatz klimafreundlicher Wasserstofftechnologien vorantreiben und schon frühzeitig auch einen Beitrag zur Diversifizierung der Energieimporte und damit zur Versorgungssicherheit Deutschlands leisten. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Ziele der Strategie, wie sie umgesetzt wird und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Wasserstoff

© Adobe Stock / leestat – stock.adobe.com

Nationale Wasserstoffstrategie

Wasserstoff ist ein vielseitiger chemischer Rohstoff und Energieträger, der für die Sicherung der Energieversorgung vieler Bereiche eingesetzt werden kann. Wird Wasserstoff dabei klimafreundlich hergestellt, hat er das Potenzial, die CO2-Emissionen deutlich zu verringern und bis auf null zu führen.

Allerdings ist die Herstellung von Wasserstoff verhältnismäßig energieintensiv, weshalb er voraussichtlich in erster Linie dort eingesetzt werden sollte, wo eine direkte Nutzung erneuerbaren Stroms nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Zudem sind die Produktionskosten derzeit noch hoch und die Erzeugungskapazitäten nicht ausreichend. Daher sind hohe Investitionen in den Aufbau von Elektrolysekapazitäten, die Kompensation der höheren betrieblichen Produktionskosten sowie stabile Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Absatz von Wasserstoff notwendig. Dies unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS). Insgesamt sollen für die Förderung der Erzeugung, für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur und die Nutzung von Wasserstoff mehrere Milliarden Euro aus Mitteln der Bundesregierung und der Länder zur Verfügung gestellt werden.

Wasserstofftechnologien sind nicht nur ein wichtiges Werkzeug für den Klimaschutz. Sie können neue Industriezweige mit vielen zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und großen Exportchancen entstehen lassen. Viele deutsche Unternehmen, darunter auch Start-ups und mittelständische Unternehmen, haben bei Wasserstofftechnologien heute schon einen Platz in der internationalen Spitzengruppe, etwa bei Elektrolyseuren für die Herstellung von Wasserstoff und bei der Produktion von Brennstoffzellen, mit denen aus Wasserstoff Strom gewonnen wird. Die NWS soll somit auch dazu beitragen, dass der Industriestandort Deutschland seine starke Position bei Wasserstofftechnologien behält und weiter ausbaut.

Der im Mai 2022 veröffentlichte „Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ beleuchtet aktuelle Entwicklungen zur Regulatorik und stellt die Fortschritte bei der Umsetzung der NWS-Maßnahmen dar.

Fortschreibung Nationale Wasserstoffstrategie

Das Bundeskabinett hat im Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen und hiermit die Strategie aus dem Jahr 2020 an aktuelle Entwicklungen angepasst und weiterentwickelt. Daneben wird derzeit eine Importstrategie für Wasserstoff und dessen Derivate erarbeitet.

Die Fortschreibung der NWS verfolgt folgende Zielbilder bis 2030:

  • Beschleunigter Markthochlauf von Wasserstoff: Der Markthochlauf von Wasserstoff, seinen Derivaten und Wasserstoffanwendungstechnologien wird deutlich beschleunigt und das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette massiv gesteigert.
  • Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Derivate: Das Ziel für heimische Elektrolysekapazität in 2030 wird von 5 GW auf mind. 10 GW erhöht. Der restliche Bedarf wird durch Importe gedeckt. Eine gesonderte Importstrategie wird entwickelt.
  • Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur: Bis 2027/2028 wird über die IPCEI-Förderung ein Wasserstoffstartnetz mit mehr als 1.800 km umgestellten und neu gebauten Wasserstoffleitungen in Deutschland aufgebaut; europaweit kommen ca. 4.500 km hinzu (European Hydrogen Backbone). Mittels Erweiterung zu einem Kernnetz werden bis 2032 alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern in Deutschland verbunden.
  • Etablierung von Wasserstoffanwendungen in den Sektoren: Bis 2030 werden Wasserstoff und seine Derivate insbesondere bei Anwendungen in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt. Im Stromsektor trägt Wasserstoff zur Energieversorgungssicherheit bei; durch auf klimaneutrale Gase umrüstbare Gaskraftwerke (H2-ready) und durch Elektrolyseure, insbesondere als variable und systemdienliche Stabilisatoren bzw. flexible Lasten. Zur perspektivischen Nutzung von Wasserstoff bei der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung werden die Rahmenbedingungen aktuell im GEG, in der Wärmeplanung sowie im europäischen Gasmarktpaket weiterentwickelt.
  • Deutschland wird bis 2030 Leitanbieter für Wasserstofftechnologien: Deutsche Anbieter bauen ihre Technologieführerschaft aus und bieten die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstofftechnologien von der Produktion (z. B. Elektrolyseure) bis hin zu den unterschiedlichen Anwendungen (z. B. Brennstoffzellentechnologie) an.
  • Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Kohärente rechtliche Voraussetzungen auf nationaler, europäischer und möglichst auch internationaler Ebene unterstützen den Markthochlauf. Dies umfasst insbesondere effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und Zertifizierungssysteme, ausreichend ausgestattete und auf allen Ebenen koordinierte Verwaltung.

Governance der Wasserstoffstrategie

Für eine erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie ist es wichtig, den Fortschritt der Umsetzung kontinuierlich zu überwachen und etwaigen Anpassungsbedarf zu identifizieren. Zu diesem Zweck wurde mit der NWS 2020 eine flexible und ergebnisorientierte „Governance“-Struktur ins Leben gerufen. Diese bezieht die verschiedenen Akteursgruppen mit ein und stellt ein effizientes Zusammenwirken sicher. Welche Akteure dabei im Einzelnen zusammenarbeiten, erfahren Sie nachstehend.

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Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für Wasserstoff

Der „Ausschuss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre für Wasserstoff“, kurz „St-Ausschuss Wasserstoff“, ist das Entscheidungsgremium der NWS. Zeichnet sich eine Verzögerung der Umsetzung oder eine Zielverfehlung ab, ergreift der St-Ausschuss kurzfristig korrigierende Maßnahmen. Dabei bezieht er auch aktuelle Entwicklungen am Markt oder Fortschritte in der Wissenschaft mit ein. Der St-Ausschuss trifft sich daher anlassbezogen nach Bedarf um Ziele, Programmatik und konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der NWS zu beschließen.

Nationaler Wasserstoffrat

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) ist ein unabhängiges, überparteiliches Beratungsgremium. Der Rat besteht aus nunmehr 26 hochrangigen Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Nähere Informationen zum Nationalen Wasserstoffrat finden Sie hier.

Leitstelle Wasserstoff

Die Leitstelle Wasserstoff unterstützt im Auftrag der Bundesregierung zum einen die Ministerien bei der Umsetzung der NWS. Zum anderen steht sie auch dem Nationalen Wasserstoffrat (NWR) unterstützend zur Verfügung, etwa bei der Formulierung von Handlungsempfehlungen. Eine weitere Aufgabe der Leitstelle ist das Monitoring der NWS.

Zusammenwirken von Bund und Ländern

Neben den Maßnahmen auf Bundesebene gibt es auch auf Länderebene verschiedene bereits laufende oder geplante Maßnahmen im Bereich Wasserstoff, die für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Für eine bessere Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Ländern wurde ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingerichtet. Zudem können bis zu vier Ländervertreter als Gäste an den Sitzungen des Nationalen Wasserstoffrats teilnehmen.

Der Nationale Wasserstoffrat

Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Mit dem Ziel, die unterschiedlichen Sichtweisen und Kenntnisse aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in angemessener Weise zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung mit Verabschiedung der NWS am 10. Juni 2020 gleichzeitig erfahrene Wasserstoff-Expertinnen und -Experten (Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Forschungsinstituten, Umweltschutzorganisationen und Gewerkschaften) in den Nationalen Wasserstoffrat (NWR) berufen.

Aufgabe des Rates mit nunmehr 26 Mitgliedern ist es, als unabhängiges und überparteiliches Expertengremium den St-Ausschuss Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Gestaltung und Umsetzung der NWS zu beraten. Zur Organisation seiner Tätigkeit hat der NWR Arbeitsgruppen zu vier Themenfeldern gebildet:

  • Forschungs- und Entwicklungsbedarfe,

  • Erzeugung, Import und Integritätssicherung,

  • Transport, Verteilung, Speicherung und Wärme,

  • Wasserstoff-Anwendungen (mit den zwei Untergruppen „Industrie“ sowie „Mobilität und andere Energieanwendungen“).

Die Mitglieder des Wasserstoffrates sind nicht Teil der öffentlichen Verwaltung und haben daher eine andere Perspektive auf das Thema als die Politik. Sie bringen Expertise aus sehr unterschiedlichen Bereichen mit: Wasserstoff-Forschung und Produktion, Infrastruktur, Klima und Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und dem Gebäudesektor sowie internationale Kooperation. Diese umfassende Expertise und vielfältigen Perspektiven der NWR-Mitglieder fließen in Stellungnahmen und Positionspapiere ein, die der NWR zu zentralen wasserstoffrelevanten Themen verfasst. Mehr über den Nationalen Wasserstoffrat erfahren Sie hier.

Beteiligte Ressorts

Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie ist und bleibt von übergeordneter politischer Bedeutung und wird daher von der gesamten Bundesregierung getragen.

An der unmittelbaren Umsetzung sind – zusammen mit dem Bundeskanzleramt – v. a. folgende Ressorts beteiligt: