- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Über sogenannte Klimaschutzverträge zwischen Staat und Unternehmen der energieintensiven Industrie sollen die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber herkömmlichen Verfahren ausgeglichen werden. Dadurch sollen unmittelbar große Mengen CO2 eingespart und die Marktransformation angestoßen werden. Das erste vorbereitende Verfahren wurde am 06. Juni 2023 gestartet.
Erfahren Sie hier mehr zum Förderprogramm Klimaschutzverträge.