• Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • 15.01.2021 – 30.06.2024
  • Fristen: Die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich.

Gefördert werden − jeweils im Bereich energieintensiver Industrien mit prozessbedingten Emissionen − die Forschung und Entwicklung ab Technologiereifegrad (TRL) 4, die Erprobung in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab, sofern sie geeignet sind, die Treibhausgasemissionen ausgehend vom aktuellen Stand der zugrunde liegenden Technologien, Verfahren bzw. Produkte möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

Weitere Informationen:

https://www.klimaschutz-industrie.de/fileadmin/user_upload/KEI_download_pdf/Foederprogramm/Foerderrichtlinie_Dekarbonisierung_in_der_Industrie.pdf