• Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • 18.06.2021 - 01.07.2024
  • Fristen: Die Einreichung von Projektskizzen in den Schwerpunkten der allgemeinen Förderbekanntmachung ist jederzeit möglich. Darüber hinaus veröffentlicht das BMWK punktuell Angebote, wie Förderaufrufe oder Ideenwettbewerbe zu spezifischen Forschungsthemen und Schwerpunkten. Diese haben jeweils konkrete Einreichungsfristen.

Gegenstand der Förderung sind projektbezogene Aktivitäten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und Innovation. Hierzu gehören schwerpunktmäßig industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung einschließlich Demonstration von Energietechnologien. Maßstab für die Zuordnung ist der sogenannte Technologiereifegrad, kurz TRL (englisch „Technology Readiness Level“). Adressiert werden Technologieentwicklungen von TRL 3 bis 8. Zur Beschleunigung des Technologietransfers sind Innovationen mit einem klaren energiewirtschaftlichen Bezug über Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hinaus bis TRL 9 förderfähig, vorrangig für Anlagen in Reallaboren der Energiewende in Form von Umweltschutzbeihilfen. Die Förderbekanntmachung erstreckt sich über vier Schwerpunkte: Energiewende in den Verbrauchssektoren, Energieerzeugung, Systemintegration und systemübergreifende Forschungsthemen. Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit Wasserstofftechnologie sind thematisiert.


https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/B/bekanntmachung-forschungsfoerderung-im-7-energieforschungsprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Weitere Informationen unter
https://www.energieforschung.de
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/7-energieforschungsprogramm-der-bundesregierung.html