Mit dem 2. Förderaufruf unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen sowie die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
  • Einreichung: vom 13.05.2024, 08:00 Uhr bis zum 14.06.2024, 15:00 Uhr

Auch am Boden benötigen Flugzeuge Strom, während Sie gewartet, beladen und betankt werden. Der dafür benötigte Strom kommt häufig aus Hilfsturbinen im Flugzeug oder wird an entfernten Stellplätzen mit Stromaggregaten aus Diesel erzeugt. Durch den Einsatz alternativer Technologien, etwa auf Basis von Direktstrom, Batterien oder Wasserstoff, können der Strombedarf während der Standzeit am Flughafen gedeckt, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden und die Lärmbelastung gleichzeitig minimiert werden.

Mit dem 2. Förderaufruf innerhalb der Bodenstrom-Richtlinie werden Investitionszuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer, umweltfreundlicher Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen und die für den Betrieb benötigte Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur gewährt.

Im Rahmen eines kostenfreien Online-Seminars informiert am 2. Mai 2024 die NOW GmbH zu den Modalitäten der Antragstellung. Melden Sie sich hierfür bitte unter diesem Link an.

Links
Zweiter Förderaufruf
Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung Bodenstrom an Flughäfen
Weitere Informationen zur Richtlinie auf der Interseite der NOW GmbH