In den westlichen Besatzungszonen und den Berliner Westsektoren wird die D-Mark 1948 gesetzliches Zahlungsmittel. Jeder Einwohner erhält ein Kopfgeld von 40 DM.

In den westlichen Besatzungszonen und den Berliner Westsektoren wird die D-Mark 1948 gesetzliches Zahlungsmittel. Jeder Einwohner erhält ein Kopfgeld von 40 DM. Nach der Währungsreform sind die Schaufenster wieder reich gefüllt. In der sowjetischen Besatzungszone wird Ende 1948 die als "Ost Mark" bezeichnete "Deutsche Mark", später "Mark der DDR", eingeführt.

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