Im Rahmen der Transferinitiative prüft das BMWK zusammen mit den Innovationsakteurinnen und -akteuren, was besser gemacht werden kann, damit der Transfer von Ideen in den Markt noch besser funktioniert. Dabei wird Bestehendes überprüft und Neues entwickelt. Ziel ist, das Innovationsökosystem zu optimieren, damit die Steigerung der Innovationstätigkeit in Deutschland gelingt.
Bei der 11. Dialogveranstaltung der Transferinitiative ging es um das Thema „Steuerliche Forschungsförderung als Instrument des Technologie- und Wissenstransfers“.
Mit der steuerlichen Forschungsförderung setzt die Bundesregierung seit 2020 kräftige Impulse, um den Innovationsstandort Deutschland weiter zu stärken und damit langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern.
„Das Forschungszulagengesetz ist ein wichtiger Baustein, der die bestehenden Instrumente der direkten Forschungsförderung sinnvoll ergänzt.“ Dies machte Dr. Ole Janssen, Leiter der Unterabteilung Innovations- und Technologiepolitik im BMWi, in seiner Eröffnungsrede deutlich. Dr. Janssen appellierte an die Unternehmen, die Forschungszulage neben der Projektförderung strategisch zu nutzen.
Von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen wurden Ziele, Wege und Besonderheiten der steuerlichen Forschungsförderung ausführlich dargestellt. Sodann erläuterte die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das Verfahren zur Beantragung von FuE-Bescheinigungen.
Aus der anschließenden Diskussion, an der sich neben den Vortragenden Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und von Verbänden, Kammern und Unternehmen beteiligten, ergaben sich folgende Thesen:
- Die steuerliche Forschungsförderung als solche ist eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Projektförderung. Sie wird aktuell insbesondere vom Mittelstand genutzt: Rund 75 Prozent der Anträge auf FuE-Bescheinigungen entfallen derzeit auf KMU.
- Unternehmen, die bei einer Projektförderung im Wettbewerbsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, nehmen die steuerliche Forschungsförderung allerdings teilweise noch nicht als Fall-Back Alternative zur Projektförderung wahr.
- Multiplikatoren sollten weiterhin daran arbeiten, die Chancen und Möglichkeiten der steuerlichen Forschungsförderung zu kommunizieren, damit das neue Förderinstrument bekannter und das Potenzial der steuerlichen Forschungsförderung als Transferinstrument noch stärker genutzt wird.
- Neben einem klaren Leitfaden (wer wird wie gefördert) und Erfolgsbeispielen aus der Praxis wurden ein Ausbau der Forschungszulage und weniger Bürokratie beim Antragverfahren angeregt.
- Mit der Verdoppelung des Höchstwerts für die Bemessungsgrundlage ist die Förderung vor allem für den industriellen Mittelstand noch attraktiver geworden. (Zur Information: Der Förderhöchstwert wurde befristet bis Ende Juni 2026 von 500.000 Euro auf eine Mio. Euro p. a. angehoben).
- Um festzustellen, inwieweit die steuerliche Forschungszulage tatsächlich geeignet ist, Mittelstand, Handwerk und junge Unternehmen zu mehr Forschung und Entwicklung zu bewegen, ist eine wissenschaftliche Evaluierung des Forschungszulagengesetzes erforderlich.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wurden während des Dialogs zum Instrument der steuerlichen FuE-Förderung befragt. Ergebnisse finden Sie hier.