Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit die Standortbedingungen zu verbessern und dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern.
Förderspektrum: Eine breite Palette
Regionen haben unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Herausforderungen für den Strukturwandel, auf die sich eine effektive Regionalpolitik einstellen muss. Die GRW umfasst deshalb einen breiten Katalog an Förderinstrumenten, den die Regionen ihren Bedarfen und Strategien entsprechend nutzen können.
Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.
- Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken. So wird der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, wovon auch Arbeitsmarkt und regionales Einkommen profitieren.
- Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft bessere Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen.
- Nicht-investive Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren (bspw. regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Innovationscluster) verbessern die regionalen Standortbedingungen.
Die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen (PDF, 1 MB) festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird. Die Förderregeln setzen den durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebenen (Subventions-)Rahmen um.
Die Fördermöglichkeiten und -höchstsätze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschwäche bzw. Bedürftigkeit der jeweiligen Region.
Auf die Förderung aus der GRW besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt als Zuschuss oder Zinsverbilligung und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert.
Neue Fördergebietskarte bestimmt die förderfähigen Regionen
Aufgrund europäischer beihilferechtlicher Vorgaben beginnt am 1. Januar 2022 die neue Förderperiode 2022 - 2027.
Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte (PDF, 2 MB) gibt Aufschluss über das aktuelle Fördergebiet ab dem 1. Januar 2022.
- Weiterhin zum GRW-Fördergebiet gehören alle ostdeutschen Regionen mit Ausnahme von Teilen Berlins. Das ostdeutsche Fördergebiet spiegelt dabei wider, dass sich die insbesondere die größeren Städte und ihre Einzugsgebiete wirtschaftlich gut entwickeln.
- Der Strukturwandel altindustrieller Gebiete wie das Ruhrgebiet wird künftig verstärkt durch die GRW unterstützt.
Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten höhere Fördersätze als Großunternehmen.
Zur Festlegung des Fördergebietes erfolgte auf Grundlage der Vorgaben der EU-Regionalbeihilfeleitlinien die Bewertung der Strukturschwäche der Regionen anhand eines bundesweit einheitlichen Verfahrens. Mit einem ausdifferenzierten Regionalindikatorenmodell, in das die regionale Produktivität, die Unterbeschäftigungsquote, die demografische Entwicklung und die Infrastrukturausstattung eingehen, wird eine Reihenfolge von der struktur- beziehungsweise wirtschaftsschwächsten bis zur struktur- beziehungsweise wirtschaftsstärksten Region erstellt.
Der aktuellen Bewertung der Strukturschwäche der Regionen vorgeschaltet war eine Überprüfung des Regionalindikatorenmodells durch die wissenschaftliche Studie „Betrachtung und Analyse von Regionalindikatoren zur Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets ab 2021 („Raumbeobachtung“)“.
Bei der GRW wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Regionen auf Ebene von Arbeitsmarktregionen untersucht. Hierdurch werden statistische Verzerrungen aufgrund des Auseinanderfallens von Wohn- und Arbeitsorten vermieden. Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode haben Bund und Länder auf Basis einer Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung den Zuschnitt der Arbeitsmarktregionen aktualisiert. Aufgrund verstärkter Pendlerverflechtungen bestehen statt bisher 257 nun noch 223 Arbeitsmarktregionen. (PDF, 162 KB).
Länder setzen GRW-Förderung um
Unbeschadet des zwischen Bund und Ländern abgestimmten gesamtdeutschen Rahmens sind nach Art. 30 Grundgesetz in erster Linie die Länder für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen verantwortlich. So ist auch die Durchführung der GRW-Förderung allein Angelegenheit der Länder. Innerhalb des gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten Rahmens kann das Land räumliche oder sachliche Schwerpunkte setzen: Das Land bzw. die Region entscheidet, welche Projekte konkret gefördert werden und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird, erteilt die Bewilligungsbescheide und kontrolliert die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuschussempfänger (siehe „Landesspezifische Regelungen und Informationen der Länder“).
Studien mit Bezug zur gesamten GRW dienen der Orientierung und Vertiefung von Bund und Ländern zu detaillierten Fragen der Umsetzung der GRW-Förderung. Eine Studie aus dem Jahr 2020 „Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung bei der GRW-Infrastrukturförderung“ identifiziert beispielsweise gute Förderpraktiken und gibt Empfehlungen für die praktische Anwendung der Regelungen zur Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung im Koordinierungsrahmens.
Statistischer Überblick und Evaluation zur Regionalförderung
Im Zeitraum von 2018 bis 2022 wurden im Rahmen der GRW für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft Fördermittel im Umfang von rund 3,6 Milliarden Euro bewilligt. Damit wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro angestoßen und fast 50.000 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen sowie über 181.000 vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert. Im gleichen Zeitraum wurden für Investitionsvorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von über 4,4 Milliarden Euro GRW-Mittel von fast 3,0 Milliarden Euro bewilligt.
Die GRW-Förderung wird regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle zeigt in seiner 2020 vorgelegten Evaluationsstudie, dass die Beschäftigung in GRW-geförderten Betrieben bis fünf Jahre nach Ende der Förderung um knapp zwölf Prozentpunkte stärker wächst als in vergleichbaren nicht geförderten Betrieben. Auch auf das Umsatzwachstum wirkt sich die GRW-Förderung deutlich positiv aus. Die Ergebnisse bestätigen wie vorherige Evaluationen, dass mit der GRW dauerhaft zusätzliche Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen werden.