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Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

Wirtschaft in den Regionen stärken

Einleitung

Gleichwertige Lebensverhältnisse

Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Gleichwertige Lebensverhältnisse bilden das Fundament für Chancengerechtigkeit und faire Teilhabemöglichkeiten, eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

In dieser Legislaturperiode wird die Bundesregierung erstmals einen Gleichwertigkeitsbericht veröffentlichen. Ziel ist es, den Stand und die Fortschritte bezüglich gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent zu machen. Auch die Bewertung der Lebenssituation durch die Bürgerinnen und Bürger soll in diesem Zusammenhang einbezogen werden. Da es keine amtlichen Statistiken dazu gibt, hat die Bundesregierung eine Umfrage in Auftrag gegeben.

Umfrage zur „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ in Deutschland

Das Meinungsforschungsinstitut Kantar Public führt derzeit im Auftrag der Bundesregierung eine anonyme Bevölkerungsumfrage zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse durch. Ziel der Umfrage ist es, besser zu verstehen, wie Menschen in Deutschland den Alltag in ihrem Ort oder ihrer Region erleben und bewerten, beispielweise Arbeitsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Gesundheitsversorgung, oder Wohnraum.

Um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten, werden zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland befragt. Die Ergebnisse der Befragung werden in den ersten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung einfließen.

Wirtschaft in den Regionen stärken

Die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik ist ein wichtiger Bestandteil einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Sie zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland beizutragen.

Im Fokus: strukturschwache Regionen

Regionen unterscheiden sich – in ihrer wirtschaftlichen Struktur und ihren Rahmenbedingungen für Wachstum. Die deutsche und europäische Regionalpolitik konzentriert sich auf die Unterstützung strukturschwacher Regionen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile soll ihnen der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht und so regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Dadurch werden zugleich das gesamtwirtschaftliche Wachstum gestärkt, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen und der Strukturwandel erleichtert.

Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 2022

Zentrales Instrument regionaler Wirtschafts- und Strukturpolitik von Bund und Ländern ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Der bisherige Erfolg der GRW spricht für sich: Seit Anfang der 1970er Jahre haben Bund und Länder im Rahmen der GRW gemeinsam Mittel i. H. v. 79 Milliarden Euro eingesetzt und damit über 150.000 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Umfang von etwa 380 Milliarden Euro angestoßen. Bei den geförderten Unternehmen wurden insgesamt 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass die GRW insbesondere die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den geförderten Regionen verbessert hat.

Am 13. Dezember 2022 haben Bund und Länder die bisher größte GRW-Reform beschlossen (PDF, 3 MB) (siehe Erklärvideo mit Minister Habeck). Sie war notwendig geworden aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wie der erforderlichen Transformation hin zu Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, den wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise sowie der demografischen Alterung. Die Modernisierung befähigt die GRW, auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit in strukturschwachen Regionen zu leisten.

Die Reform umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen; Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die Wertschöpfungsketten in den Regionen ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
  • Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Normen hinausgehen, erweitert.
  • Erstmalig werden Aspekte „Guter Arbeit“ in der GRW verankert, indem für bestimmte Vorhaben erwartet wird, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
  • Ein neuer Fördertatbestand „regionale Daseinsvorsorge“ für Vorhaben mit einem engen Wirtschaftsbezug wird eingeführt.

Neben den genannten Neuerungen der GRW wurden zahlreiche weitere Anpassungen vorgenommen (vgl. Abbildung (PDF, 31 KB)). So wollen die Länder, die für die Durchführung der GRW zuständig sind, möglichst bis Ende des Jahres 2023 eine digitale Antragstellung für die GRW-Förderung anbieten. Zudem haben Bund und Länder Vereinbarungen zur Verbesserung der Haushaltsdurchführung der GRW getroffen. Darüber hinaus soll unter anderem die Evaluation im Bereich der Infrastrukturförderung gestärkt und ab 2023 ein systematischer Erfahrungsaustausch im Rahmen einer „Jahrestagung zur Gestaltung regionaler Transformation“ etabliert werden.

Die GRW-Reform war maßgeblich in vier eigens dafür eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppen vorbereitet worden. Dabei wurden externe Akteure umfassend eingebunden und gaben wichtige Einschätzungen und Impulse für die Neuausrichtung des Förderprogramms. Weiterhin wurde eine öffentliche Konsultation durchgeführt, mit der insgesamt fast 100 Stellungnahmen von Kommunen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Verbänden, aus der Wissenschaft und von zahlreichen weiteren Expertinnen und Experten in die Arbeitsgruppen eingespeist werden konnten (mehr erfahren).

Anknüpfend an die GRW-Reform haben Bund und Länder am 12. September 2023 einen weiteren Beschluss (PDF, 112 KB) gefasst, um die GRW noch stärker auf Transformationstechnologien auszurichten. Konkret sieht der Beschluss zur inhaltlichen Erweiterung der GRW vor, dass mit dieser fortan auf Grundlage der „BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien“ (PDF, 373 KB) in strukturschwachen Regionen Investitionen etwa zur Herstellung von Ausrüstung und Schlüsselkomponenten (beispielsweise Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure) gefördert werden können, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Dies trägt in den strukturschwachen Regionen in besonderer Weise dazu bei, Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien aufzubauen und auf diesem Wege wirtschaftliche Entwicklungspotenziale und damit gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu stärken.

Neben der GRW-Neuausrichtung haben Bund und Länder am 13. Dezember 2022 ein GRW-Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen auf den Weg gebracht. Das GRW-Sonderprogramm ist Herzstück des Zukunftspakets „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ (PDF, 2 MB). Ziel des Paketes ist zum einen die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung und Wirtschaft mit Rohöl. Zum anderen sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die Grundlagen für einen Modernisierungsschub in den beiden ostdeutschen Raffineriestandorten Schwedt und Leuna sowie einzelnen ostdeutschen Häfen, deren Ausbau für den Import von Rohöl und seinen direkten Transport zur Raffinerie PCK Schwedt erforderlich ist, zu schaffen. Das GRW-Sonderprogramm soll die Gesamtheit der Fördermöglichkeiten des GRW-Koordinierungsrahmens ab 1. Januar 2023 umfassen. Es hat ein Mittelvolumen von insgesamt 750 Mio. Euro und wird je zur Hälfte von Bund und den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt finanziert.

„Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen“

Am 1. Januar 2020 startete das „Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen“. Die Bundesregierung stellt damit die Regionalförderung neu auf und bündelt sie erstmals unter einem Dach. Dabei werden bislang auf Ostdeutschland beschränkte Förderprogramme auf alle strukturschwachen Regionen in Ost und West ausgeweitet. Zudem erhalten bundesweit angebotene Fördermaßnahmen besondere Förderkonditionen, mit denen die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen gezielt unterstützt wird. Der Bericht der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem informiert ausführlich über die teilnehmenden Programme, deren inhaltliche Ausrichtung und die Zusammenarbeit im Gesamtdeutschen Fördersystem. Mehr erfahren

Im Laufe der 20. Legislaturperiode wird die Bundesregierung das „Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen“ weiterentwickeln. Drei Ziele stehen dabei im Vordergrund:

Erstens soll die Transparenz hinsichtlich der regionalen Verteilung der Mittel aller Programme des Fördersystems erhöht und dessen Wirksamkeit evaluiert werden.

Zweitens sollen die beteiligten Programme weitgehender als bisher aufeinander abgestimmt und soweit wie möglich miteinander verzahnt werden.

Drittens wird geprüft, wie im Rahmen des Fördersystems noch stärker Aspekte einer präventiven regionalen Strukturpolitik berücksichtigt werden können.

Strukturwandel in den Kohleregionen

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung hat nicht nur eine energiepolitische sondern auch eine strukturpolitische Bedeutung. Die Stilllegung von Kraftwerken wird daher von Anfang an durch Strukturhilfen flankiert. Grundlage hierfür ist das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“, welches Bundestag und Bundesrat am 03. Juli 2020 verabschiedet haben.

Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ setzt die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ um. Zur Unterstützung des Strukturwandels erhalten die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Zudem unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 26 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zusätzliche Unterstützung erhalten ausgewählte Steinkohlekraftwerksstandorte sowie die ehemaligen Braunkohletagebaue Helmstedt und Altenburger Land.

Die Strukturhilfen für die Braunkohleregionen laufen – parallel zur Stilllegung von Kraftwerken - bis spätestens 2038. Um diese Mammutaufgabe zu begleiten und dabei die richtigen Projekte auszuwählen, arbeiten Bund und Länder im Bund-Länder-Koordinierungsgremium eng zusammen.

Die Braunkohleländer erstellen insbesondere die Leitbilder und regionalen Konzepte zum Strukturwandel in den betroffenen Regionen. Diese Konzepte sowie die von den Braunkohleländern erstellten Projektaufrufe und Förderprogramme für die Finanzhilfen sind ein wichtiger Baustein für die Empfehlungen des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums. Weitere Informationen und Ansprechpartner bei konkreten Projektideen finden Sie auf den Internetauftritten der Länder:

Sachsen-Anhalt
www.strukturwandel.sachsen-anhalt.de

Brandenburg
www.lausitz-brandenburg.de

Sachsen
www.strukturentwicklung.sachsen.de

Nordrhein-Westfalen
www.wirtschaft.nrw/strukturwandel-im-rheinischen-revier

Zahlen zur regionalen Wirtschaftsförderung

3,6
Symbolicon für Geldscheine

Milliarden Euro
wurden in den Jahren 2018 bis 2022 im Rahmen der GRW-Förderung für gewerbliche Investitionen bewilligt

2,2
Symbolicon für Fabrik

Milliarden Euro
an GRW-Fördermitteln wurden 2018 bis 2022 für das verarbeitende Gewerbe bewilligt

1,3
Symbolicon für Schreibtisch

Milliarden Euro
an GRW-Fördermitteln kamen in den Jahren 2018 bis 2022 dem Dienstleistungsbereich zugute

3,0
Symbolicon für Bürogebäude

Milliarden Euro
an GRW-Fördermitteln wurden 2018 bis 2022 für die wirtschaftsnahe Infrastuktur bewilligt

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe

Regionale Wirtschaftsstrukturen verbessern

Das zentrale Instrument der nationalen Regionalpolitik ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Bereits seit 1969 fördert die GRW eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland.

Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Ziel ist es, über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit die Standortbedingungen zu verbessern und dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen und zu sichern.

Förderspektrum: Eine breite Palette

Regionen haben unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Herausforderungen für den Strukturwandel, auf die sich eine effektive Regionalpolitik einstellen muss. Die GRW umfasst deshalb einen breiten Katalog an Förderinstrumenten, den die Regionen ihren Bedarfen und Strategien entsprechend nutzen können.

Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.

  • Die Förderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken. So wird der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, wovon auch Arbeitsmarkt und regionales Einkommen profitieren.
  • Der Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft bessere Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen.
  • Nicht-investive Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren (bspw. regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Innovationscluster) verbessern die regionalen Standortbedingungen.

Die grundsätzlichen Leitlinien der GRW, das Fördergebiet, die Instrumente sowie die Förderregeln und -sätze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen (PDF, 1 MB) festgelegt, der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen wird. Die Förderregeln setzen den durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebenen (Subventions-)Rahmen um.

Die Fördermöglichkeiten und -höchstsätze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschwäche bzw. Bedürftigkeit der jeweiligen Region.

Auf die Förderung aus der GRW besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt als Zuschuss oder Zinsverbilligung und wird von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziert.

Neue Fördergebietskarte bestimmt die förderfähigen Regionen

Aufgrund europäischer beihilferechtlicher Vorgaben beginnt am 1. Januar 2022 die neue Förderperiode 2022 - 2027.

Die gesamtdeutsche Fördergebietskarte (PDF, 2 MB) gibt Aufschluss über das aktuelle Fördergebiet ab dem 1. Januar 2022.

  • Weiterhin zum GRW-Fördergebiet gehören alle ostdeutschen Regionen mit Ausnahme von Teilen Berlins. Das ostdeutsche Fördergebiet spiegelt dabei wider, dass sich die insbesondere die größeren Städte und ihre Einzugsgebiete wirtschaftlich gut entwickeln.
  • Der Strukturwandel altindustrieller Gebiete wie das Ruhrgebiet wird künftig verstärkt durch die GRW unterstützt.

Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten höhere Fördersätze als Großunternehmen.

Zur Festlegung des Fördergebietes erfolgte auf Grundlage der Vorgaben der EU-Regionalbeihilfeleitlinien die Bewertung der Strukturschwäche der Regionen anhand eines bundesweit einheitlichen Verfahrens. Mit einem ausdifferenzierten Regionalindikatorenmodell, in das die regionale Produktivität, die Unterbeschäftigungsquote, die demografische Entwicklung und die Infrastrukturausstattung eingehen, wird eine Reihenfolge von der struktur- beziehungsweise wirtschaftsschwächsten bis zur struktur- beziehungsweise wirtschaftsstärksten Region erstellt.

Der aktuellen Bewertung der Strukturschwäche der Regionen vorgeschaltet war eine Überprüfung des Regionalindikatorenmodells durch die wissenschaftliche Studie „Betrachtung und Analyse von Regionalindikatoren zur Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets ab 2021 („Raumbeobachtung“)“.

Bei der GRW wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Regionen auf Ebene von Arbeitsmarktregionen untersucht. Hierdurch werden statistische Verzerrungen aufgrund des Auseinanderfallens von Wohn- und Arbeitsorten vermieden. Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode haben Bund und Länder auf Basis einer Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung den Zuschnitt der Arbeitsmarktregionen aktualisiert. Aufgrund verstärkter Pendlerverflechtungen bestehen statt bisher 257 nun noch 223 Arbeitsmarktregionen. (PDF, 162 KB).

Länder setzen GRW-Förderung um

Unbeschadet des zwischen Bund und Ländern abgestimmten gesamtdeutschen Rahmens sind nach Art. 30 Grundgesetz in erster Linie die Länder für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen verantwortlich. So ist auch die Durchführung der GRW-Förderung allein Angelegenheit der Länder. Innerhalb des gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten Rahmens kann das Land räumliche oder sachliche Schwerpunkte setzen: Das Land bzw. die Region entscheidet, welche Projekte konkret gefördert werden und in welcher Höhe Unterstützung gewährt wird, erteilt die Bewilligungsbescheide und kontrolliert die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuschussempfänger (siehe „Landesspezifische Regelungen und Informationen der Länder“).

Studien mit Bezug zur gesamten GRW dienen der Orientierung und Vertiefung von Bund und Ländern zu detaillierten Fragen der Umsetzung der GRW-Förderung. Eine Studie aus dem Jahr 2020 „Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung bei der GRW-Infrastrukturförderung“ identifiziert beispielsweise gute Förderpraktiken und gibt Empfehlungen für die praktische Anwendung der Regelungen zur Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabschöpfung im Koordinierungsrahmens.

Statistischer Überblick und Evaluation zur Regionalförderung

Im Zeitraum von 2018 bis 2022 wurden im Rahmen der GRW für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft Fördermittel im Umfang von rund 3,6 Milliarden Euro bewilligt. Damit wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro angestoßen und fast 50.000 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen sowie über 181.000 vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert. Im gleichen Zeitraum wurden für Investitionsvorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von über 4,4 Milliarden Euro GRW-Mittel von fast 3,0 Milliarden Euro bewilligt.

Die GRW-Förderung wird regelmäßig von externen Gutachtern evaluiert. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle zeigt in seiner 2020 vorgelegten Evaluationsstudie, dass die Beschäftigung in GRW-geförderten Betrieben bis fünf Jahre nach Ende der Förderung um knapp zwölf Prozentpunkte stärker wächst als in vergleichbaren nicht geförderten Betrieben. Auch auf das Umsatzwachstum wirkt sich die GRW-Förderung deutlich positiv aus. Die Ergebnisse bestätigen wie vorherige Evaluationen, dass mit der GRW dauerhaft zusätzliche Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen werden.

Infografiken: Statistischer Überblick zur Regionalförderung

Strukturwandel meistern

Perspektiven für die Braunkohleregionen

Der Ausstieg aus der Kohle birgt große Herausforderungen. Denn die Menschen in den deutschen Kohleregionen brauchen realistische und greifbare Zukunftsperspektiven. Investitionen müssen mobilisiert werden, um vor Ort Arbeit, Einkommen und Wohlstand zu sichern.

Im November 2016 hat das Bundeskabinett den Klimaschutzplan 2050 (PDF: 1,9 MB) beschlossen. Der Plan enthält ambitionierte Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige für das Jahr 2030 – beispielsweise für den Verkehrssektor, die Industrie und die Energiewirtschaft. So soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre CO-Emissionen in etwa halbieren. Der Ausstieg aus der emissionsintensiven Verstromung von Braunkohle birgt aber große strukturpolitische Herausforderungen für die deutschen Kohleregionen – die Lausitz, das Mitteldeutsche Revier, das Rheinische Revier und das Helmstedter Revier. Der Klimaschutzplan 2050 sah vor, die Arbeit der einzusetzenden Strukturwandelkommission vorzubereiten. Hierfür hat das BMWK in Absprache mit den Wirtschaftsministerien der betroffenen Länder drei wissenschaftliche Studien zu strukturpolitischen Fragestellungen beauftragt:

Das RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat die vier Braunkohleregionen anhand aktueller sozioökonomischer Indikatoren vergleichend untersucht und hieraus Regionalprofile zur wirtschaftlichen Lage und den Entwicklungsperspektiven erstellt.

Zudem hat das RWI eine vertiefte Betrachtung bestimmter Strukturdaten in den vier Braunkohleregionen vorgelegt. Diese Kurz-Studie finden Sie hier.

Prognos zeigt in seiner Metastudie auf, welche Handlungsfelder zur Bewältigung des Strukturwandels und zur regionalen Entwicklung der Braunkohleregionen in den Konzepten, Strategiepapieren und anderen Plänen für die Regionen erörtert werden.

Fraunhofer IMW analysiert nationale und internationale Erfahrungen zum Strukturwandel und zeigt in drei Fallstudien auf, welche Prozesse und Erfolgsfaktoren den Strukturwandel in den Regionen geprägt haben.

GRW-Förderung unterstützt Projekte in Braunkohleregionen

Bereits heute profitieren die Regionen von zahlreichen Maßnahmen des Bundes und der Länder, beispielsweise durch Innovationsprogramme und die Europäischen Strukturfonds. Da es sich bei den Braunkohleregionen überwiegend um strukturschwache Regionen handelt, stehen ihnen auch die Fördermöglichkeiten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Damit werden neben Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturinvestitionen schon jetzt auch Projekte zum Aufbau von länder- und landkreisübergreifenden Arbeitsstrukturen in Braunkohleregionen unterstützt.

Daneben hat das Bundeswirtschaftsministerium das Programm „Unternehmen Revier“ aufgelegt, das Ideenwettbewerbe zum Strukturwandel in Braunkohlerevieren fördert.

Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfiehlt Kohleausstieg bis 2038 und Entschädigungszahlungen

Als wichtigen Baustein für die Gestaltung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen hat die Bundesregierung am 6. Juni 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mit hochrangigen Expertinnen und Experten eingesetzt. Ziel der Kommission war es, einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch begründeten Strukturwandels in Deutschland herzustellen. Dabei steht die Schaffung konkreter Perspektiven für neue, zukunftssichere Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen im Vordergrund.

Mit der Übergabe des Abschlussberichts (PDF, 4 MB) an die Bundesregierung am 31. Januar 2019 hat die Kommission ihre Arbeit beendet. Darin empfehlen die Expertinnen und Experten der Kommission einen vollständigen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038. Um die betroffenen Regionen beim Strukturwandel zu unterstützen, sieht der Bericht Mittel in Höhe von über 40 Milliarden Euro vor. Der Ausstieg aus der Braunkohle soll zudem Stromkunden nicht zusätzlich belasten – auch Energieunternehmen erhalten für die Abschaltung ihrer Kraftwerke Entschädigungszahlungen.

Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen

Die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) werden durch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen umgesetzt. Am 22. Mai 2019 wurden hierfür die Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der KWSB (PDF, 220 KB) vom Bundeskabinett beschlossen.

Am 28. August 2019 hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Gesetzentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (PDF, 533 KB) verabschiedet.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ finden Sie auf der zugehörigen Themenseite.

Regionale Investitionskonzepte

Bau von Bahnschienen symbolisiert Investitionsstrategie

© iStock.com/blyjak

Investitionsstrategie Investitionen stärken

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Europäische Regionalpolitik

Strukturpolitik für Europa

Regionalpolitik ist auch ein europäisches Thema: Ein zentrales Politikziel in der Europäischen Union (EU) ist der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt in der Union. Deshalb werden in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 etwa ein Drittel der Haushaltsmittel der EU dafür eingesetzt, Unterschiede im Entwicklungsstand der europäischen Regionen zu verringern. Dazu fördert die EU in ihrer Regional- und Strukturpolitik gezielt Wachstum und Beschäftigung - mit den beiden EU-Strukturfonds: dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die EU-Strukturpolitik ist die wichtigste europäische Investitionspolitik, insbesondere beim Thema „Innovation & Forschung“.

Der EFRE finanziert vor allem Investitionen zur Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie Maßnahmen, die der Forschung und technologischen Entwicklung sowie dem Abbau von CO2 in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Der ESF zielt mit seiner Förderung auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik und unterstützt Maßnahmen zur Bildung und Qualifizierung sowie soziale Integration und Armutsbekämpfung.

EFRE und ESF funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung: Werden Projekte aus den Strukturfonds gefördert, müssen stets auch öffentliche Mittel des betreffenden Landes beigesteuert werden.

In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das verantwortliche Ministerium für die Gesamtkoordinierung der EU-Strukturpolitik und für den EFRE.

Förderung für ein nachhaltiges Wachstum in Europa

Die europäische Strukturpolitik ist auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet.

Derzeit laufen die Verhandlungen für die zukünftige Förderperiode 2021 bis 2027. Dabei zeichnet sich ab, dass die EU-Strukturpolitik auch künftig ihren hohen Stellenwert behalten wird. Der Fokus der künftigen Förderperiode soll nach den Vorschlägen der EU-Kommission zu den EU-Strukturfonds auf den Zielen „Innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel“ sowie „Klima- und Umweltschutz“ liegen. Das BMWK setzt sich für eine moderne und innovationsorientierte europäische Strukturpolitik ein, die unter anderem Zukunftstechnologien gerade in strukturschwachen Regionen fördert. Die Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen sowie zum Legislativpaket der EU-Strukturfonds traten 2020 in die entscheidende Phase ein. Sie stellten einen Schwerpunkt in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 dar.

Weitere Informationen zu den europäischen Investitions- und Strukturfonds finden Sie hier.

Pressemitteilungen

  • 16.09.2022 - Pressemitteilung - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Bundesregierung legt umfassendes Zukunftspaket vor: Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen

    Öffnet Einzelsicht
  • 13.04.2022 - Pressemitteilung - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Habeck vereinfacht Regeln für öffentliche Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

    Öffnet Einzelsicht
  • 22.02.2022 - Pressemitteilung - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Parlamentarischer Staatssekretär Kellner: „Neues Programm ‚Zukunft Region‘ fördert starke Wirtschaft und intakte Umwelt“

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik

    Artikel: Modellvorhaben "Unternehmen Revier"

    Öffnet Einzelsicht

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

  • 30.10.2020 - Online-Version -

    Artikel: Forschungsprojekt Infrastrukturatlas Deutschland

    Öffnet Einzelsicht
  • 05.12.2019 - Online-Version - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

    Artikel: Jahresgutachten 2019/2020 des Sachverständigenrates

    Öffnet Einzelsicht
  • 03.09.2019 - Online-Version - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

    Artikel: Finanztransfers des Bundes – Bedeutung für gesamtstaatliche Investitionen

    Öffnet Einzelsicht
Bau eines Gebäudes symbolisiert Regionalpolitik