Umgesetzte Maßnahmen (Stand 21. Juni 2021)
Ausbauziele und Zielerreichung
Im EEG 2021 haben wir erstmals eine Zielmenge für die Windenergie an Land für 2030 definiert (71 GW installierte Leistung) und entsprechende jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt. Die Koalitionsfraktionen haben sich zudem auf zusätzliche Sonderausschreibungen für das Jahr 2022 verständigt. Die Ausschreibungsmenge bei Wind an Land wird deshalb im kommenden Jahr von 2.900 MW auf insgesamt 4.000 MW erhöht. Die gesetzlichen Anpassungen im EEG sollen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Akzeptanz und Bürgerbeteiligung
Wir haben die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Bestandswindparks und neue Windparks eingeführt. Ende 2022 endet die Frist für die Nachrüstung. In Zukunft werden die roten Lampen nur noch blinken, wenn sich ein Luftfahrzeug dem Windpark nähert.
In der EEG Novelle 2021 haben wir eine finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Windenergie verankert. Kommunen im Umkreis von 2,5 km um neue Windenergieanlagen erhalten 0,2 Ct pro erzeugter Kilowattstunde und werden so angemessen beteiligt an der Wertschöpfung der Windenergienutzung.
Mit dem neuen Förderprogramm "Bürgerenergiegesellschaften" für Windenergieanlagen an Land setzen wir die Hürde der hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten für Bürgerenergiegesellschaften herab. Ein zentrales Ziel der Förderung nach der Förderrichtlinie ist es, den Anteil von Bürgerenergiegesellschaften an der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen zu erhöhen, damit die Stromerzeugung aus Windenergie zu steigern, die finanzielle Teilhabe von Bürgerenergiegesellschaften an den wirtschaftlichen Erträgen der Stromproduktion aus Windenergie an Land zu stärken und somit auch zu mehr Akzeptanz vor Ort beizutragen.
Es sollen daher Kosten für die Planungs- und Genehmigungsphase von Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land gefördert werden. Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2023 gestartet und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ausführliche Informationen erhalten sie hier. Auch mit dem EEG 2023 stärken wir die Bürgerenergie. So werden Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften mit einer Leistung von bis zu 18 Megawatt von den Ausschreibungen ausgenommen. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.
Hemmnisse beseitigen
Wir haben Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit der Windenergienutzung mit der Luftfahrt umgesetzt. Damit erschließen wir neue Flächen im Umfeld von Funknavigationsanlagen. Hier rechnen wir mit rund 4 GW Windenergieleistung, die zusätzlich entwickelt werden können.
Wir unterstützen die Umrüstung der Funknavigationsanlagen von C-VOR zu D-VOR-Anlagen finanziell. Letztere sind weniger störanfällig gegenüber Windenergieanlagen. Die Umrüstung der acht Standorte läuft noch in diesem Jahr an und wird bis 2025 abgeschlossen sein.
Mit der Umstellung auf satellitenbasierte Navigationsverfahren werden in den kommenden Jahren auch Funknavigationsanlagen zurückgebaut. Auch hierdurch entstehen in den kommenden Jahren vermehrt Flächenpotenziale für die Windenergienutzung.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat ein neues Verfahren zur Berechnung von Störungen an Funknavigationsanlagen durch geplante Windenergieanlagen implementiert. Hierdurch konnten bereits rund 200 Windenergieanlagen zusätzlich zugelassen werden. Das Verfahren fußt auf einem Vorschlag des durch das BMWK finanzierten Forschungsvorhabens WERAN plus der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB).
Wir haben ein Artenschutzportal beschlossen. Ziel des Programms ist die Unterstützung bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Datengrundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung wird verbessert. Das Portal wird durch das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz umgesetzt.
Für eine bundesweite Vereinheitlichung der Regelungen für Artenschutz und Windenergieanlagen hat die Umweltministerkonferenz (UMK) im Dezember 2020 einen sogenannten Signifikanzrahmen zur Bewertung der Auswirkungen von Windenergieanlagen auf bestimmte Vogelarten beschlossen. Dieser Signifikanzrahmen stellt einen ersten Schritt zur Standardisierung beim Vollzug des Artenschutzes dar, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Falls sich die UMK nicht auf spürbare Verbesserungen verständigen kann, sollte der Bund eine bundeseinheitliche Vollzugsregelung (z.B. TA Artenschutz) vorschlagen.
Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren, indem unter anderem die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden.
Die Bundesregierung arbeitet intensiv am Abbau der Hemmnisse für Repowering-Vorhaben. Das Bundeskabinett am 2. Dezember 2020 die Aufnahme des § 16b im BImschG beschlossen. Mit dieser Neuregelung wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Repowering-Vorhaben geschaffen und es entfällt regelmäßig der Erörterungstermin. Die Regeln müssen noch präzisiert werden. Es muss sichergestellt sein, sowohl beim Lärmschutz als auch beim Artenschutz, dass eine Bestandsanlage an einem Repowering-Standort grundsätzlich als Vorbelastung eingestuft wird (IST-Zustand). Es darf nicht von der „grünen Wiese“ ausgegangen werden.
Erfolge der Maßnahmen
Die umgesetzten oder angestoßenen Maßnahmen entfalten bereits ihre erste Wirkung. So haben sich sowohl die Anzahl der Genehmigungen für neue Windprojekte als auch das Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen sowie der Zubau an neuen Anlagen gegenüber dem Jahr 2019 deutlich verbessert, obgleich natürlich
weiterhin Aufholbedarf besteht.
Von Januar bis Dezember 2020 wurden neue Genehmigungen im Umfang von knapp 3.300 MW erteilt – das ist im Vergleich zum Jahr 2019 eine Steigerung um 70 %. Die positive Entwicklung setzt sich in diesem Jahr fort: Allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 wurden rund 1.300 MW Genehmigungen erteilt. Im Vorjahr wurden in diesen vier Monaten nur rund 700 MW genehmigt, also etwas mehr als die Hälfte.
Auch beim Bruttozubau lagen wir im vergangenen Jahr mit 1.385 MW deutlich über dem Vorjahr 2019 mit 1.078 MW, was eine Steigerung um 44 % bedeutete. Dieser positive Trend hat sich auch in diesem Jahr fortgesetzt. 700 MW wurden in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 brutto zugebaut. Im Vergleichszeitraum 2020 waren es 430 MW, d.h. die Menge konnte um über 60 % gesteigert werden.
"Premium-Punkte":
- 70 % Steigerung bei Genehmigungen zwischen Januar und Dezember 2020
- 44 % Steigerung beim Bruttozubau2020 im Vergleich zu 2019
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will zusätzliche Flächen für Windenergie-Anlagen mit einer Leistung von ca. 700 Megawatt möglich machen. Dafür erhält die Flugsicherung Förderung, um das Drehfunkfeuer umzurüsten.
- Der Erhalt der Arbeitsplätze im Bereich Windenergie ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Der Ausbau von Wind an Land ist dabei eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Zu den aktuell größten Problemen zählen dabei Klagen gegen Windprojekte sowie verschiedene Hemmnisse bei der Planung und Genehmigung von Anlagen resultierend in geringeren Genehmigungszahlen.