Die dafür notwendige Transformation unseres Wirtschaftssystems ist Herausforderung und Chance zugleich: Eine Herausforderung, weil der Umbau einer auf das Verbrennen fossiler Rohstoffe gegründeten Volkswirtschaft beispiellos ist. Und eine Chance, weil die effiziente Nutzung sauberer Energie aus erneuerbaren Quellen mittelfristig Kostenvorteile im wirtschaftlichen Wettbewerb, echte Energie-Souveränität, neue Exportmöglichkeiten für Technik und Dienstleistungen Made in Germany und neuen Wohlstand begründen können.

Deutschland handelt gemeinsam mit vielen anderen

Viele Staaten haben sich auf den Weg in eine klimafreundliche Zukunft gemacht. Deutschland trägt aufgrund seines historischen und aktuellen Treibhausgas-Ausstoßes eine besondere Verantwortung, hier eine führende Rolle einzunehmen. Diese Verantwortung nimmt die Bundesregierung wahr.

Im Pariser Klimaabkommen haben sich beinahe alle Staaten zu ambitioniertem Klimaschutz bekannt und verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Die Europäische Union sowie alle G7-Partner – und damit einige der wichtigsten deutschen Handelspartner – wollen bis 2050 treibhausgasneutral werden, Deutschland sogar bereits 2045. Mit seinen Klimazielen löst Deutschland nicht nur völkerrechtliche Verpflichtungen ein, sondern schafft auch die Voraussetzungen dafür, dass deutsche Firmen weiter im internationalen Wettbewerb bestehen können.

Aufgaben des BMWK:

  • Ziele vorschlagen
    Auf Grundlage internationaler Vereinbarungen setzt sich die Bundesregierung nationale Klimaschutz-Ziele und daraus abgeleitete Ziele, zum Beispiel für den Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Verbesserung der Energieeffizienz. Grundlage dafür sind beispielsweise das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz oder das Energiebare-Energien-Gesetz.
  • Instrumente zur Zieleinhaltung entwickeln
    Klimapolitische Instrumente sollen effizient die Treibhausgasemissionen senken und eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung gewährleisten, faire Wettbewerbsbedingungen für klimafreundliche Technologien schaffen, soziale oder wirtschaftliche Nachteile ausgleichen und so für eine sozial gerechte Transformation sorgen.
  • Zieleinhaltung überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern
    Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist festgeschrieben, wie die Treibhausgasemissionen bis hin zur Klimaneutralität im Jahr 2045 sinken müssen. Die Einhaltung der Ziele wird jährlich vom Expertenrat für Klimafragen überprüft. Werden die Ziele verfehlt, ist die Bundesregierung zu zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Weitere Berichte legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, der EU und der UN-Klimarahmenkonvention vor.