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Ausbildung von Rechtsreferendaren und Praktikanten im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Einleitung

Valerie Pach: Ein Praktikum im Bundeswirtschaftsministerium

Das BMWK bietet in Berlin und Bonn Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit zur Ableistung einer Verwaltungs-, Wahlpflicht- oder Wahlstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes an.

In der Europaabteilung besteht insbesondere die Möglichkeit, eine Ausbildungsstation "Europarecht" zu absolvieren. Ein Einsatz kommt dabei vor allem in den Referaten Recht der EU (EA5), Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichten (EA6), EU-Binnenmarkt-SOLVIT (EB3) und Beihilfenkontrollpolitik (EA7) in Frage.

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die Interesse an einer Ausbildungsstation im BMWK haben, sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:.

  • erstes juristisches Staatsexamen (Note mindestens “befriedigend“)
  • Interesse an einer aktiven Mitarbeit in den Fachabteilungen des BMWK
  • solide Vorkenntnisse in den Rechtsgebieten des gewünschten Einsatzbereiches.

Als moderner Arbeitgeber fördert das BMWK auch Homeoffice und mobiles (d.h. ortsunabhängiges) Zusammenarbeiten. Das gilt auch bei der Ausbildung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Referendarinnen und Referendaren. Die konkrete Ausgestaltung ist mit dem konkreten Ausbildungsreferat abzustimmen.

Bewerbungsverfahren:
Bewerbungen richten Sie bitte per Post oder per E-Mail

An das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat ZA3- AF (Aus- und Fortbildung)
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin
E-Mail: ZA3-Referendarstation@bmwk.bund.de

Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten einseitig bedruckt, nicht geheftet oder gelocht sein.

Elektronisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten in einer pdf.-Datei zusammengefasst sein.

Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • Bewerbungsbogen (s. weiterführende Informationen rechts)
  • Anschreiben (einschl. Angaben zu Nebenbeschäftigungen während der Ausbildungsstation im BMWK)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit digitalem Lichtbild
  • Zeugniskopien (Abiturzeugnis, Examenszeugnis und - soweit vorhanden - bereits erteilte Stations- sowie Arbeitsgemeinschaftszeugnisse)
  • Kopie der Urkunde zur Ernennung zur Rechtsreferendarin / zum Rechtsreferendar bzw. verbindliche Zusage für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.

Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.

Bewerbungen sollten ca. 7 Monate vor dem gewünschten Beginn der Ausbildungsstation vorliegen.

Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung erteilt.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Abteilung bzw. welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden möchten. Informationen zu den Fachabteilungen des BMWK entnehmen Sie bitte dem Organigramm.

Hinweis: Freie Ausbildungsplätze gibt es grundsätzlich wieder ab September/Oktober 2023.

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Europäische Wirtschaftspolitik

    Artikel: SOLVIT - Effiziente Problemlösung in Europa

    Öffnet Einzelsicht

Das BMWK bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten in Berlin und Bonn Praktikantenplätze vornehmlich für Studierende der Wirtschaftswissenschaften und der Rechtswissenschaft an. Für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ist ein Praktikum nicht möglich. In diesen Fällen wird gebeten, von einer Bewerbung abzusehen.

Voraussetzung für ein Praktikum im BMWK ist, dass das Praktikum in der einschlägigen Prüfungs- oder Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben ist (sog. Pflichtpraktikum). Die Durchführung freiwilliger Praktika ist nicht möglich.

Ziel des Praktikums ist es, die bereits im Hochschulstudium erworbenen theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen.

Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gelten folgende Grundsätze:

  • Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 4. Fachsemester befinden,
  • das Praktikum sollte mindestens 6 Wochen und höchstens 6 Monate dauern,
  • für das Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 300,- Euro monatlich gezahlt,
  • Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet,
  • während des Praktikums besteht kein Urlaubsanspruch.

Bei dem Praktikum im BMWK handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die Praktikanten bleiben während der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Studierende, d. h. Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten als Studierende.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Hochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z.B. an die Qualifikation der Ausbilder).

Das BMWK übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

Als moderner Arbeitgeber fördert das BMWK auch Homeoffice und mobiles (d.h. ortsunabhängiges) Zusammenarbeiten. Das gilt auch bei der Ausbildung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Referendarinnen und Referendaren. Die konkrete Ausgestaltung ist mit dem konkreten Ausbildungsreferat abzustimmen.

Bewerbungsverfahren:
Bewerbungen richten Sie bitte per Post oder per E-Mail

An das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat ZA3-AF (Aus- und Fortbildung)
Scharnhorststraße 34-37
11019 Berlin
E-Mail: ZA3-Praktikum@bmwk.bund.de

Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten einseitig bedruckt, nicht geheftet oder gelocht sein.

Elektronisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten in einer pdf.-Datei zusammengefasst sein.

Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • Bewerbungsbogen (s. weiterführende Informationen rechts)
  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit digitalem Lichtbild
  • Abiturzeugnis
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Nachweis, dass es sich bei dem gewünschten Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (z. B. Auszug aus der Prüfungs- oder Studienordnung; Bestätigung der Hochschule)
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen (z. B. Bachelorzeugnis/Zeugnis Vordiplom/alle benoteten Scheine bzw. Notenübersicht).

Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.

Bewerbungen sollten ca. 7 Monate vor dem gewünschten Beginn der Ausbildungsstation vorliegen.

Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung erteilt.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Abteilung bzw. welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden möchten. Informationen zu den Fachabteilungen des BMWK entnehmen Sie bitte dem .

Hinweis: Freie Ausbildungsplätze gibt es grundsätzlich wieder ab September/Oktober 2023.