Sprungmarken-Navigation

Artikel -

Internationale Klimaschutzpolitik Global handeln für mehr Klimaschutz

Einleitung

Mit dem Übereinkommen von Paris verpflichtete sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2015 zu ambitioniertem Klimaschutz. Deutschland richtet seine Klimapolitik an der Einhaltung des 1,5°C-Ziels aus. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kommt dabei die zentrale Aufgabe zu, nicht nur national, sondern auch international Maßnahmen für den Klimaschutz zu gestalten und umzusetzen. Dafür arbeitet es mit seinen Partnern im Rahmen klima-ambitionierter multilateraler Foren und Initiativen zusammen.

Weltkugel im Gras

© Fotolia.com/stockWERK

Um eine globale Transformation hin zur Klimaneutralität erfolgreich zu gestalten, arbeitet das BMWK daran, auch die globalen Finanzflüsse in nachhaltige, klimafreundliche Investitionen umzulenken. Dazu gehört nicht nur die öffentliche, internationale Klimafinanzierung, sondern auch die Mobilisierung von privatem Kapital sowie der Einsatz von Kohlenstoffmärkten.

Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützen wir direkt darin, ihre Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris zu erreichen (Nationally Determined Contributions, NDCs). Dafür setzt das BMWK gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Auswärtigen Amt (AA) die Internationale Klimaschutz Initiative (IKI) um.

Multilaterale Zusammenarbeit

Multilaterale Zusammenarbeit

Das BMWK engagiert sich in multilateralen Prozessen und Organisationen für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris. Dazu gehören die Umsetzung wichtiger Beschlüsse der internationalen Klimaverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Foren und Organisationen zu Klimaschutz und Energiewende wie G7 / G20, die Internationale Energieagentur (IEA), die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) und das Clean Energy Ministerial, REN21, vielfältige Umsetzungsinitiativen wie der Multilaterale Zusammenarbeit und die Glasgow Breakthrough Agenda sowie die Förderung des subnationalen Klimaschutzes.

Zentrale Themen der Multilateralen Zusammenarbeit

Im Kontext der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals (SDGs)) befördert die Bundesregierung die globale Transformation für den Klimaschutz im Schulterschluss mit ihren internationalen Partnern. Die globale Energiewende – sozial ausgewogen, wirtschaftliche Chancen maximierend und die Energieversorgungssicherheit stärkend – ist dabei ein Eckpfeiler wirksamen Klimaschutzes.

Zentrale Themen sind der Ausstieg aus fossilen Energien, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die effiziente und sparsame Nutzung von Energie, der Markthochlauf von grünem Wasserstoff und Derivaten, die Dekarbonisierung aller Sektoren, der Ausgleich von unvermeidbaren Restemissionen sowie die Dekarbonisierungspfade im Sinne eines gerechten Wandels. Auch die Reduktion von Methan-Emissionen und weiterer Treibhausgase sowie Initiativen zu Emissionsvermeidung, Energieeffizienz- und -einsparung sind im Fokus der internationalen Zusammenarbeit.

Als Querschnittsthema setzt sich das BMWK in all diesen Handlungsfeldern dafür ein, dass Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende gleichzeitig die Geschlechtergerechtigkeit und Partizipation bislang unterrepräsentierter gesellschaftlicher Gruppen stärken. Hierfür sind nationale Klimabeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) und Langfristpläne (Long-term Strategies, LTS) von zentraler Bedeutung.

Internationale Foren

Das BMWK nutzt multilaterale Foren und Prozesse, um zusammen mit seinen Partnern ein möglichst hohes Ambitionsniveau und eine konsistente Umsetzung der globalen Transformation zu erreichen. Dazu gehören neben der COP (Conference of the Parties des UNFCCC) die jährlichen G7 und G20 Treffen, aber auch Formate wie der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD), der Petersberger Klimadialog sowie die alljährlichen Veranstaltungen im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York.

Ein wichtiger Arbeitsfokus des BMWK liegt in der Umsetzung von Minderungsanstrengungen einschließlich der Unterstützung der internationalen Kooperation in Form von Projekten, Programmen, Finanzierungen und Initiativen, die im Rahmen der internationalen Klimaverhandlung des VN Klimasekretariats (UNFCCC) beschlossen werden, z.B. durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI).

Das BMWK unterstützt weltweit die Transformation der Energiesysteme mit dem Ziel, sowohl Klimaschutz wie auch Energiesicherheit und Bezahlbarkeit voranzutreiben. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie insbesondere der Internationalen Energieagentur (IEA) und der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) sowie in weiteren Formaten wie dem Clean Energy Ministerial sowie dem Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21).

Umsetzungsinitiativen

Innerhalb der Bundesregierung leitet das BMWK die Beteiligung an ambitionierten sektoralen Umsetzungsinitiativen und Multiakteurspartnerschaften wie z.B. der Powering Past Coal Alliance (PPCA), der Glasgow Breakthrough Agenda (in den Sektoren Energie, Verkehr, Stahl, Gebäude, Wasserstoff), der Cities Climate Finance Leadership Alliance (CCFLA), der Global Alliance for Buildings and Construction (GlobalABC), der Southeast Asia Energy Transition Partnership (ETP) sowie der Nitric Acid Climate Action Group (NACAG) und der Climate and Ozone Protection Alliance (COPA). Dazu gehört auch der offene und kooperative internationale Klimaclub, ein inklusives, politisch hochrangiges, zwischenstaatliches Forum, das zur Umsetzung des Übereinkommen von Paris beitragen soll, mit besonderem Fokus auf Industriedekarbonisierung.

Klimaclub

Bundeskanzler Olaf Scholz nahm die deutsche G7 Präsidentschaft als Anlass, den Klimaclub zu gründen, um die schnelle und ambitionierte Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu unterstützen und Klimaschutzmaßnahmen zur Emissionsminderung zu beschleunigen. Dabei berücksichtigt der Klimaclub, dass verschiedene Maßnahmen zu dem Ziel führen können, bis etwa Mitte des Jahrhunderts eine Netto-Null-Emission von Treibhausgasen zu erreichen.

Unter dem Ko-Vorsitz von Deutschland und Chile wird der Klimaclub als inklusives Forum dazu beitragen, die Dekarbonisierung voranzutreiben und Maßnahmen zur Emissionsminderung weiterzuentwickeln. Zunächst wird der Schwerpunkt auf emissionsintensiven Sektoren wie Stahl und Zement liegen. Der Club ist somit ein breites Aktionsbündnis von Staaten, die bei der Umsetzung von ambitionierter und wirksamer Klimapolitik gemeinsam voranschreiten.

Die Rahmenbedingungen der industriellen Dekarbonisierung sind von Land zu Land unterschiedlich. Ein zielgerichteter Austausch zu bereits gemachten Erfahrungen ist für alle Mitglieder von großem Nutzen. Engagierte Entwicklungs- und Schwellenländer, die dem Club beitreten, können dabei unterstützt werden, die Transformation ihrer Industrien mit dem Ziel der Klimaneutralität voranzutreiben.

Im Klimaclub wird der politisch hochrangige strategische Austausch zu internationalen Rahmenbedingungen für die industrielle Dekarbonisierung gestärkt, um so die Arbeit an gemeinsamen Standards, Methodologien und Strategien für wichtige Industriesektoren zu beschleunigen. Der Klimaclub soll dazu beitragen, dass in nachhaltige Industrietechnologien investiert, die Nachfrage für grüne Produkte ausgebaut wird und bei den jetzt anstehenden Investitionen klimaschädliche Lock-in Effekte in fossile Produktionsverfahren vermieden werden. Damit verfolgt der Klimaclub auch das Anliegen, dass in Staaten, die beim Klimaschutz vorangehen, keine Wettbewerbsnachteile für die heimischen Industrien oder Druck zur Standortverlagerung entstehen.
Eine „Vorfestlegung“ des Klimaclubs auf bestimmte Maßnahmen oder Instrumente gibt es nicht. Vielmehr steht das gemeinsame Ziel im Fokus: Treibhausgase deutlich mindern, vor allem im Industriebereich.

International stößt der Klimaclub auf großes Interesse und wächst kontinuierlich. Zu den Mitgliedsländern gehören Argentinien, Australien, Dänemark, Deutschland, Chile, Costa Rica, die EU, Frankreich, Großbritannien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Kenia, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweiz, Singapur, Ukraine, Uruguay, und die Vereinigten Staaten von Amerika (Stand Juli 2023).

OECD und der IEA haben die Rolle des Interim Sekretariat des Klimaclubs inne, welches die Aufbauarbeiten des Klimaclubs, inklusive einer Task Force der Mitgliedsländer, unterstützt.

Informationen für Staaten, die an einem Beitritt zum Klimaclub interessiert sind

Länder können dem Klimaclub beitreten, indem sie sich zu den Teilnahmekriterien des Clubs bekennen und ihr Interesse am Beitritt bekunden. Gemäß der Terms of Reference bekennen sich Mitglieder zu:

  • der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der dazugehörigen Entscheidungen, einer Beschleunigung ihrer Klimaambitionen und Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C;
  • einem beschleunigten Übergang zu einem Netto-Null-Ausstoß von Treibhausgasen bis zur oder um die Mitte des Jahrhunderts sowie der Reflektion dieses Ziels in den national festgelegten Beiträgen (NDCs) und den langfristigen Transformationspfaden, die mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel sind;
  • der Beschleunigung einer sektoralen Dekarbonisierung, mit besonderem Augenmerk auf den Industriesektor; und
  • einer aktiven Zusammenarbeit, um die Ziele des Clubs voranzubringen und sie in anderen Foren zu fördern.

Nach einer Interessensbekundung für einen Beitritt zum Klimaclub wird ein Einladungsschreiben durch den Klimaclub versandt. Mit einer schriftlichen Bestätigung dieses Schreibens, die eine Anerkennung der Terms of Reference beinhaltet und Kontaktministerien und -personen benennt, erfolgt der Beitritt.

Für weitere Informationen können sich an einem Beitritt interessierte Länder an die folgende Kontaktadresse wenden: climateclub@bmwk.bund.de

Subnationaler Klimaschutz

Für eine erfolgreiche, sozial gerechte Klimapolitik und somit die Erreichung der Pariser Klimaziele sind subnationale Beiträge zu Klimaschutz und -anpassung zentral. Daher stärkt das BMWK subnationale Akteure (Städte, Kommunen, Regionen) in ihren Klimaschutzambitionen durch gezielten Kapazitäts- und Wissensaufbau, Vernetzung und Austausch, verbesserten Zugang zu Klima- und Infrastrukturfinanzierung und wirkt darüber hinaus auf eine Verbesserung der Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit (multilevel climate action) sowie eine stärkere Rolle subnationaler Akteure in (inter)nationalen klimapolitischen Prozessen hin.

Finanzierung der globalen Transformation

Finanzierung der globalen Transformation

Die Transformation hin zu einem kohlenstoffneutralen und klimaresilienten Wirtschaftssystem erfordert eine systematische Umlenkung der globalen Finanzflüsse. Deutschland ist ein zuverlässiger Partner in der internationalen Klimafinanzierung und unterstützt Entwicklungs- und Schwellenländer in ihren Klimaschutz- und Anpassungsambitionen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris.

Umlenkung der globalen Finanzflüsse

Das Übereinkommen von Paris gibt insgesamt drei Langfristziele vor: Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C, Anpassung und dass „die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ (Artikel 2.1c, UNFCCC, 2015). Dieses langfristige Ziel macht deutlich, dass zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C und für eine bessere Anpassung an den Klimawandel, die globalen Finanzflüsse, sowohl öffentliche als auch private, im Einklang mit diesen Zielen stehen müssen.

Um die globalen Finanzflüsse in Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu bringen, müssen klimaschädliche Investitionen beendet und die Finanzierung für Bereiche, die die Transformation unterstützen, gesteigert werden. Kernelemente sind dabei die Rahmenbedingungen für ein Mainstreaming von Klimaschutz auszurichten und Klimarisiken und Klimaschutz in Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Das bedeutet, die Förderung und Stärkung von Green und Sustainable Finance auszubauen und klimaschädliche Subventionen und klimaschädliche Investitionen durch Privat- als auch durch den öffentlichen Sektor abzubauen. Zu Fragen im Bereich Sustainable Finance berät insbesondere der Sustainable Finance-Beirat die Bundesregierung. Das BMWK unterstützt auch international in Entwicklungs- und Schwellenländern die Förderung von Rahmenbedingungen zur Umlenkung der Finanzflüsse und Förderung von Green und Sustainable Finance, z.B. im Rahmen des Projektes der Internationalen Klimaschutzinitiative „30-by-30 Zero“ zur Steigerung des Anteils an grüner Finanzierung in vier Ländern durch die International Finance Cooperation. Gleichzeitig umfasst die Umsetzung des Art.. 2.1.c auch, den Abbau öffentlicher Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten. Deutschland ist in diesem Zuge im Rahmen der COP26 dem „Statement on Public Support for the Clean Energy Transition““ beigetreten.

Internationale Klimafinanzierung

Die Ziele des Übereinkommens von Paris insgesamt können nur mit erheblichen Investitionen erreicht werden. Öffentliche Gelder sind dabei zentral, aber reichen alleine nicht aus, um diese grundlegende wirtschaftliche Transformation umzusetzen. Sie sind aber notwendig, um Entwicklungs- und Schwellenländer in ihren Klimaschutzambitionen zu unterstützen und können – je nach Aktivität und Finanzinstrument - gleichzeitig durch die Mobilisierung von privaten Mitteln eine katalytische Wirkung erzielen.

Die Industrieländer haben zugesagt, ab 2020 jährlich bis 2025 kollektiv 100 Milliarden US-Dollar aus einer Vielzahl von Quellen (öffentlich und privat, bilateral und multilateral) für Maßnahmen zur Emissionsminderung und Anpassung an den Klimawandel für Entwicklungs- und Schwellenländer bereitzustellen. Erhebungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge wurde das kollektive Ziel bislang verfehlt (2020 ca. 83,3 Milliarden US-Dollar). Gleichzeitig haben sich die Industrieländer dazu bekannt, den Anteil der Anpassungsfinanzierung kollektiv bis zum Jahr 2025 gegenüber dem Wert von 2019 zu verdoppeln im Rahmen der Erreichung einer Balance zwischen Anpassung und Minderung. Für die Zeit nach 2025 soll ein neues internationales Klimafinanzierungsziel festgelegt werden.

Das von Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigte Ziel, den deutschen Beitrag bis spätestens 2025 auf mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen, konnte bereits 2022 und damit drei Jahre früher erreicht werden. Mit insgesamt 6,39 Milliarden Euro für die internationale Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln übertrifft die Bundesregierung den Vorjahreswert dabei um rund eine Milliarde Euro. Über die Mittel aus dem Bundeshaushalt hinaus leistet die Bundesregierung zusätzlich öffentlich mobilisierte Klimafinanzierung (Kredite durch KfW und DEG) in 2022 in Höhe von 1,97 Milliarden Euro sowie durch die Mobilisierung privater Mittel in Höhe von 479 Millionen Euro. Rechnet man diese Marktmittel sowie private mobilisierte Mittel dazu, beläuft sich die deutsche Klimafinanzierung 2022 insgesamt auf rund 8,8 Milliarden Euro. Neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) leistet insbesondere die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) einen maßgeblichen Anteil.

Privatkapitalmobilisierung

Die Bundesregierung ist bestrebt, durch den Einsatz öffentlicher Mittel die Mobilisierung privater Investitionen für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen in Schwellen- und Entwicklungsländern zu verbessern. Dies geschieht unter anderem über den Einsatz innovativer Finanzinstrumente im Blended Finance Bereich zur Reduktion der Hürden und Risiken für den Privatsektor im Rahmen von Projekten der Internationale Klimaschutzinitiative (IKI).

Der globale Kohlenstoffmarkt

Der globale Kohlenstoffmarkt

Kohlenstoffmärkte ermöglichen es, die Umsetzung von Klimaschutz möglichst effizient zu gestalten. Daher betrachtet die deutsche Bundesregierung die Nutzung marktbasierter Instrumente als einen bedeutenden Ansatz bei der Bekämpfung des Klimawandels.

Kohlenstoffmärkte entstehen, wenn marktbasierte Klimaschutzinstrumente ihre Wirkung entfalten und Kohlenstoffzertifikate gehandelt werden. Grundsätzlich lassen sich zwei unterschiedliche Instrumente unterscheiden, die zur Schaffung von Kohlenstoffmärkten führen: Emissionshandelssysteme und Crediting-Systeme.

Ein Emissionshandelssystem (cap and trade-system) setzt eine Obergrenze, ein sogenanntes „cap“, für die zu regulierenden Treibhausgasemissionen fest. Innerhalb des regulierten Bereichs wird nur eine begrenzte Menge an Verschmutzungsrechten („allowances“) ausgestellt. Allowances sind frei handelbare Einheiten, die den regulierten Teilnehmern eines Emissionshandelssystems zugeteilt werden. Jeder Teilnehmer des Emissionshandelssystems muss für jede emittierte Tonne CO2equivalent (CO2e) ein Verschmutzungsrecht vorweisen. Diese Verschmutzungsrechte können frei gehandelt werden. Dies erlaubt es den Teilnehmenden, zusätzliche Verschmutzungsrechte zu kaufen, oder, wenn sie erfolgreich Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt haben, überschüssige allowances zu verkaufen. Durch den Handel von allowances entwickelt sich ein einheitlicher CO2-Preis. Dieser Preis erfüllt eine wichtige Signalfunktion. Die Höhe des Preises hängt im Wesentlichen davon ab, wie ambitioniert die Obergrenze des Emissionshandelssystems festgesetzt ist und wie teuer Klimaschutzmaßnahmen in der Umsetzung sind.

Ein Crediting-Mechanismus (baseline-and-credit-system) – zu Deutsch etwa: Gutschriftensystem – ermöglicht die Vergütung von Emissionseinsparungen. In einem solchen Mechanismus werden handelbare Zertifikate für tatsächlich erreichte Emissionsminderungen ausgegeben. Sie werden ausgestellt, wenn es gelingt, nachweislich die tatsächlichen Emissionen unter einen zuvor festgelegten Referenzwert (baseline) zu senken. Ein Crediting-Mechanismus kann entweder auf einzelnen Klimaschutzprojekten und -programmen aufbauen oder für ganze Sektoren und Wirtschaftsbereiche ausgestaltet werden. Die Teilnahme an einem Crediting-Mechanismus ist freiwillig. Die Nachfrage nach den erzeugten Zertifikaten muss daher an anderer Stelle geschaffen werden. Dies kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass die Zertifikate aus dem Crediting-Mechanismus innerhalb eines Emissionshandelssystems anrechenbar sind.

Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) markiert einen Meilenstein bei der Fortentwicklung internationaler marktbasierter Klimaschutzmechanismen. Zu dem weltweit ersten Handelssystem für Treibhausgasemissionsrechte, dem Europäischen Emissionshandelssystem, sind mittlerweile zahlreiche weitere hinzugekommen. So haben Neuseeland, die Schweiz, Kasachstan, Südkorea, Mexiko, Montenegro, das Vereinigte Königreich und Indonesien ebenfalls Emissionshandelssysteme auf nationaler Ebene eingeführt. Deutschland und Österreich nutzen Emissionshandel zur Bepreisung fossiler Brennstoffe in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Hinzukommt eine Reihe subnationaler Handelssysteme, zum Beispiel in Kalifornien oder Québec. Das im Jahr 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem in China ist das größte weltweit bezüglich der abgedeckten Emissionen.

Übereinkommen von Paris

Ein Preis für Treibhausgasemissionen

Auch CO2-Steuern werden bereits von zahlreichen Ländern genutzt, um Treibhausgasemissionen mit einem Preis zu belegen. Es gibt sie in einer Reihe von EU-Ländern, der Schweiz, der Ukraine, Japan, Südafrika, Singapur, Chile, Mexiko, Argentinien und Kolumbien. In Kanada müssen seit Januar 2019 alle Provinzen und Territorien über ein Instrument zur Bepreisung von Treibhausgasen verfügen, das einen nationalen Mindeststandard erfüllt. Aktuell wird die Einführung einer CO2-Steuer auch in mehreren afrikanischen Ländern diskutiert, darunter Marokko, Elfenbeinküste, Senegal und Botswana. In den letzten Jahren wurde so ein immer größerer Teil der globalen Treibhausgasemissionen von einem CO2-Preis erfasst. Einen Überblick über den Stand bei der Umsetzung von preisbasierten Klimaschutzinstrumenten gibt die Weltbank auf ihrer Internetseite.

Mit dem neuen internationalen Klimaschutzübereinkommen, das Ende 2015 in Paris verabschiedet wurde und seit 2020 zur Anwendung kommt, wurde eine Grundlage für den internationalen Austausch von Minderungsleistungen geschaffen. Artikel 6 des Übereinkommens von Paris sieht hierfür neben der Einrichtung eines neuen internationalen Marktmechanismus auch Möglichkeiten zur Nutzung bilateraler Mechanismen vor. Diese zukünftigen Mechanismen können auf den Erfahrungen aufbauen, die mit den unter dem Kyoto-Protokoll eingerichteten Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) bereits gesammelt wurden.

Grundlagen für neue Kohlenstoffmärkte nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris

Grundlagen für neue Kohlenstoffmärkte nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris

Die deutsche Bundesregierung betrachtet einen funktionierenden, globalen Kohlenstoffmarkt als ein zentrales Instrument im internationalen Klimaschutz.

Die deutsche Bundesregierung hat sich deshalb dafür eingesetzt, die Kohlenstoffmärkte auch in einem zukünftigen Klimaabkommen zu verankern und so einen langfristig stabilen Preis für Treibhausgasemissionen zu etablieren. Dieser Einsatz war erfolgreich: Mit Artikel 6 des Übereinkommens von Paris wurde die Grundlage für die Etablierung neuer Kohlenstoffmärkte für die Zeit nach 2020 geschaffen. Artikel 6 des Übereinkommens ermöglicht es den Vertragsstaaten, über freiwillige Zusammenarbeit das Ambitionsniveau für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu erhöhen und Nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Vertragsstaaten 2021 auf der Klimakonferenz in Glasgow (COP26) auf ein Regelwerk für Artikel 6 geeinigt. Detaillierte Vorgaben liegen für alle drei unterschiedlichen Kooperationsansätze vor.

Direkte zwischenstaatliche Kooperation (Art. 6.2)

Unter Artikel 6.2 können die Vertragsstaaten direkt miteinander kooperieren. Dabei ist es möglich, dass Minderungsmaßnahmen in einem Land umgesetzt werden und die daraus resultierenden Minderungsmengen in ein anderes Land transferiert und dort gegen das nationale Klimaschutzziel angerechnet werden. Voraussetzung hierfür sind ein transparentes Verfahren und eine korrekte Buchhaltung der Minderungsleistung. Das neue Regelwerk schließt aus, dass Emissionsreduktionen mehrmals gezählt werden – beispielsweise sowohl in der Klimabilanz des Landes, in dem die Klimaschutzmaßnahme stattfindet, als auch in dem Land, in das die Minderungsleistungen transferiert werden. Diese so genannte Doppelte Inanspruchnahme ist eine Art der Doppelzählung (siehe „Die verschiedenen Formen der Doppelzählung“). Sie wird verhindert, indem die beteiligten Staaten buchhalterische Anpassungen ihrer berichteten Emissionsbilanzen durchführen (sog. corresponding adjustments): Während der Käufer seine Bilanz nach unten korrigiert, passt der Verkäufer seine Bilanz nach oben an, indem er die Menge an exportierten Minderungen in Form von Emissionen auf seine gemessenen Emissionen aufschlägt. Somit wird sichergestellt, dass die Minderung nur noch einmal, und zwar durch den Käufer, beansprucht wird. Eine internationale Aufsicht über diese Kooperationsformen ist nicht vorgesehen, aber es gelten umfassende Berichts- und Bilanzierungsvorschriften. Hierdurch sollen auch Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung sichergestellt und negative Auswirkungen vermieden werden.

Weiterführende Informationen

Der neue Nachhaltigkeitsmechanismus (Art. 6.4)

Eine zweite Möglichkeit der Kooperation besteht in der Nutzung des „Mechanismus zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung“ (Artikel 6.4), der ein Nachfolger des Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls ist. Wie bei zwischenstaatlichen Kooperationen unter Artikel 6.2 können die durch diesen Mechanismus erzielten Minderungsleistungen von dem Land, in dem sie realisiert wurden, in ein anderes Land transferiert und gegen das dortige Klimaschutzziel angerechnet werden. Im Gegensatz zu der direkten zwischenstaatlichen Kooperation unter Artikel 6.2, für die lediglich gemeinsame Leitlinien gelten, wird dieser Mechanismus durch ein von der Vertragsstaatenkonferenz beauftragtes Gremium beaufsichtigt, das sogenannte „Supervisory Body“. Darüber hinaus wurden Regeln, Vorgehensweisen und Verfahren verabschiedet, die bei Durchführung von Aktivitäten unter Artikel 6.4 berücksichtigt werden müssen. Die Ausgestaltung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die Überprüfung der erzielten Ergebnisse sollen so nach einheitlichen Vorgaben ablaufen.

Mit Blick auf mögliche negative soziale und ökologische Auswirkungen wurde auf der COP26 die Einrichtung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus beschlossen. Beschwerden von Personen und Gemeinschaften, die von der Minderungsaktivität negativ betroffen sind, werden somit von einer unabhängigen Stelle untersucht. Ähnlich wie in Artikel 6.2 beinhalten die Regeln für Artikel 6.4 Vorgaben zur Berichterstattung über die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung des Gastgeberlandes.

Weiterführende Informationen

Nicht-marktbasierte Ansätze (Art. 6.8)

Als dritte Option wurde im Übereinkommen von Paris die Möglichkeit für sogenannte nicht-marktbasierter Ansätze geschaffen (Artikel 6.8). Wie der Name deutlich macht, werden marktbasierte Klimaschutzinstrumente hier keine Rolle spielen. Dies können zum Beispiel Maßnahmen zur Technologieentwicklung und -transfer oder auch zum Kapazitätsaufbau in Ländern des globalen Südens sein. In den Verhandlungen der COP26 wurde die Errichtung eines Ausschusses für Nicht-Markt-Ansätze (NMA) beschlossen, der das Arbeitsprogramm von Artikel 6.8 bis 2027 umsetzen soll. Der Ausschuss wird Maßnahmen zur Förderung von NMAs in bestimmten Schwerpunktbereichen ermitteln und ergreifen. Zu den ersten Schwerpunktbereichen des Arbeitsprogramms gehören: "Anpassung, Resilienz und Nachhaltigkeit", "Minderungsmaßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung" und "Entwicklung sauberer Energiequellen". In Zukunft können noch weitere Schwerpunktbereiche hinzukommen.

Siehe: „Aktivitäten der Bundesregierung und ihrer Partner“

Weiterführende Informationen

Freiwilliger Kohlenstoffmarkt

Freiwilliger Kohlenstoffmarkt

Neben dem sogenannten Compliance-Markt, also dem Markt, dessen Nachfrage sich in letzter Instanz aus den Klimaschutzzielen der Nationalstaaten speist, hat sich über die vergangenen Jahre ein Markt für die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen entwickelt.

Die Käuferinnen und Käufer müssen dafür allerdings nicht unbedingt auf Zertifikate zurückgreifen, die den internationalen Regeln der Vereinten Nationen entsprechen, sondern können auch private Zertifizierungsmechanismen nutzen.

Eine Entwicklung, die diesem „freiwilligen Kohlenstoffmarkt“ zuletzt bedeutenden Aufschwung verlieh, ist die Verkündung von Klimaneutralitätszielen von Unternehmen. Hierdurch besteht ein erhebliches Nachfragepotential für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt. Jedoch sind bei diesem Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung einige Grundprinzipien zu beachten: So sollte dem Vermeiden und Reduzieren von Treibhausgasemissionen immer Vorrang eingeräumt werden gegenüber der Kompensation von Emissionen. Anbieter von Kompensationsdienstleistungen sollten diesen Vorrang deutlich machen und zunächst über Möglichkeiten zur Emissionsvermeidung und -reduktion informieren, bevor über einen Emissionsausgleich gesprochen wird.

Zudem sollte die Kompensation nur durch Projekte erfolgen, die anspruchsvollen Qualitätskriterien genügen. Es sollte beispielsweise sichergestellt sein, dass die Emissionsreduktionen nachweisbar zusätzlich sind. Auch muss vermieden werden, dass eine Emissionsminderung doppelt gezählt wird, also bspw. ein Unternehmen mit dieser Minderung seine Emissionen ausgleicht und gleichzeitig das Gastgeberland sich die Minderung in seinem Inventar für seine Erfüllung der Klimaschutzziele anrechnet.

Schließlich ist der Gefahr der Verbrauchertäuschung entgegen zu wirken. Viele Unternehmen bezeichnen ihre Produkte oder Dienstleistungen als „klimaneutral“ oder „carbon neutral“, da sie Emissionen gemindert und verbliebene Emissionen „kompensiert“ haben.

Details zur Durchführung von „Kompensationsprojekten“ bietet ein UBA-Ratgeber.

Vermeidung von Doppelzählung

Im Übereinkommen von Paris sind alle Staaten dazu verpflichtet, sich nationale Klimaschutzziele zu setzen und Maßnahmen umzusetzen, die zur Zielerfüllung beitragen. Wird nun in einem Land ein Klimaschutzprojekt durchgeführt, verringert dieses Projekt die Treibhausgasemissionen des Landes und trägt so zur Umsetzung des nationalen Klimaschutzziels bei. Möchte zugleich ein Unternehmen die erzeugten Klimaschutzzertifikate zur Umsetzung seines Klimaneutralitätsziels verwenden, würde die Emissionsreduktion zweimal genutzt. Deshalb stellt sich für den freiwilligen Markt die Frage der Doppelzählung: Kann der von dem Projekt erzielte Klimaschutzeffekt sowohl von dem Land als auch von dem Unternehmen beansprucht werden? Oder sollte eine solche Doppelzählung durch eine robuste Verrechnung der Emissionsminderungen unterbunden werden?

Die verschiedenen Formen der Doppelzählung

Eine Doppelzählung liegt vor, wenn eine einzelne Emissionsminderung (bzw. eine CO2-Entnahme aus der Atmosphäre) mehr als einmal auf die Erreichung von Minderungszusagen oder finanziellen Zusagen zum Zweck des Klimaschutzes angerechnet wird. In der Regel werden drei verschiedene Formen der Doppelzählung unterschieden: Eine doppelte Ausschüttung (double issuance) liegt vor, wenn eine Emissionsreduktion zur Ausstellung von mehr als einem CO2-Zertifikat führt. Von Doppelter Nutzung (double use) wird gesprochen, wenn ein CO2-Zertifikat zweimal zur Umsetzung von Minderungszielen verwendet wird. Der Begriff Doppelte Inanspruchnahme (double claiming) beschreibt eine Situation, in der zwei Akteure (Staaten oder auch Unternehmen) dieselbe Emissionsreduktion für die Erreichung von Minderungszielen geltend machen: einmal von dem Unternehmen oder Staat, der das CO2-Zertifikat zur Zielerfüllung nutzt, und einmal von dem Gastgeberland, in dessen Inventar die entsprechende Emissionsminderung auftaucht und somit zur NDC-Umsetzung beiträgt. Die Doppelte Inanspruchnahme von Emissionsreduktionen ist jene Form der Doppelzählung, die in den Verhandlungen zu Artikel 6 und in den Diskussionen zur Zukunft des freiwilligen Kohlenstoffmarkts im Mittelpunkt steht.

Für den Handel von Klimaschutzzertifikaten zwischen Staaten schließt das Übereinkommen von Paris eine solche Doppelzählung explizit aus und seit der Klimakonferenz von Glasgow 2021 steht durch die Umsetzung so genannter corresponding adjustments auch eine technische Lösung bereit.

Im Beschluss der Klimakonferenz in Sharm-el Sheik im Dezember 2022 wurden letztere nun als mitigation contribution A6.4ER (d.h. die Emissionsminderung trägt zur NDC-Implementierung im Projektland bei und wird von diesem Land an die UN berichtet) bezeichnet. Die internationale Ebene räumt somit ein, dass es zwei unterschiedliche Typen von CO2-Zertifikaten geben kann und eröffnet damit für den freiwilligen Markt die Möglichkeit, transparent und wahrheitsgemäß über den Verbleib des Klimaeffekts der Aktivität zu berichten. Damit wird ein Signal gesendet, dass eine Doppelzählung auch bei der Nutzung von CO2-Zertifikaten durch private Akteure im freiwilligen Markt nicht erwünscht ist, ohne dies jedoch vollständig auszuschließen. Explizit genannt und durch die Namensgebung unterstrichen ist hingegen die Verwendung dieser Zertifikate im Rahmen des sogenannten Contribution Claim-Ansatzes.

Weiterführende Informationen

Eine detailliertere Einführung zu Artikel und dem freiwilligen Markt bietet das Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums zu marktbasiertem Klimaschutz weltweit, www.carbon-mechanisms.de

Aktivitäten der Bundesregierung und ihrer Partner

Aktivitäten der Bundesregierung und ihrer Partner

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist an der technischen Ausgestaltung der internationalen Kooperationsansätze des Übereinkommens von Paris aktiv beteiligt gewesen und treibt auch die dynamische Entwicklung preisbasierter Instrumente weltweit voran. Hierfür hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren internationalen Partnern zahlreiche Initiativen im Bereich der internationalen Kohlenstoffmärkte auf den Weg gebracht. Zugleich unterstützt Deutschland Forschungsaktivitäten und Dialogforen, mit denen die Entwicklung innovativer Ansätze in allen Bereichen des Kohlenstoffmarktes vorangetrieben werden sollen.

Förderung von Kapazitätsaufbau und Pilotvorhaben

Das BMWK setzt sich dabei insbesondere für die Weiterentwicklung und Pilotierung marktbasierter Instrumente ein. So fördert das BMWK beispielsweise den Kapazitätsaufbau für die Umsetzung des Artikel 6, denn viele Länder des globalen Südens haben zwar großes Interesse an der Teilnahme der Kooperationsmechanismen, diese erfordert jedoch eine solide technische Grundlage, um etwa die Zusätzlichkeit von Maßnahmen nachzuweisen und die Umweltintegrität zu gewährleisten. Darüber hinaus sind in den meisten Fällen neue Governance-Rahmen mit institutionellen Strukturen, Vorschriften und Strategien erforderlich. Das BMWK unterstützt unter anderem über das Programm Supporting Preparedness for Article 6 Cooperation (SPAR6C) die Regierungen von vier Partnerländern bei der Bewältigung dieser Anforderungen, um die nationalen Klimaschutzambitionen zu steigern, die Akteure des Privatsektors einzubinden und die Forschungsergebnisse und Erkenntnisse aus den nationalen Erfahrungen an die internationale Gemeinschaft weiterzugeben.

Einführung marktbasierter Systeme auf nationaler Ebene

Ohne effektive CO2-Bepreisung werden die Ziele des Übereinkommens von Paris nicht effizient erreichbar sein. Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren aktiv für die Ausweitung und Stärkung von CO2-Preissystemen ein und unterstützt Länder bei der Entwicklung und Implementierung solcher Instrumente. Hierbei kooperiert das BMWK international im Bereich der CO2-Bepreisung sowohl bilateral mit Ländern, mit verschiedenen nicht staatlichen Akteuren sowie auch im multilateralen Kontext in verschiedenen Initiativen.

Immer mehr Länder planen oder erwägen den Einsatz von Instrumenten zur CO2-Bepreisung, um ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) zu erfüllen. Die von der Weltbank unter Beteiligung des BMWK geschaffene Partnership for Market Implementation (PMI) reagiert auf die gestiegene Nachfrage nach Unterstützung bei der Umsetzung dieser Instrumente.

Sektorale Initiativen

Ein wichtiger Schwerpunkt für das BMWK stellt die klimafreundliche Transformation von Sektoren mit hohem globalen Erwärmungspotenzial dar. Das betrifft zum Beispiel die Produktion von Salpetersäure, die in der Landwirtschaft und im Bergbau verwendet wird. Bei der Produktion von Salpetersäure entsteht als Nebenprodukt Distickstoffmonoxid (N2O), auch bekannt als Lachgas, welches ein 265-mal höheres globales Erwärmungspotenzial als Kohlendioxid (CO2) besitzt. Mit dem Ziel einer klimafreundlichen Umgestaltung des Salpetersäure-Sektors im globalen Maßstab initiierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, ehemals BMU) daher im Jahr 2015 die Nitric Acid Climate Action Group (NACAG). Ziel der Initiative ist es, Anreize für die Installation einer effektiven N2O-Vermeidungs-technik in jeder Salpetersäureanlage weltweit zu schaffen. Zu diesem Zweck bietet die NACAG den Partnerländern technische und finanzielle Unterstützung an.

Interessierte Länder können ihr Interesse an der NACAG durch Unterzeichnung einer Beitrittserklärung bekunden. Mittlerweile haben bereits über 15 Länder weltweit die Erklärung der NACAG unterzeichnet. Sie bringen damit ihre Unterstützung für die Ziele des Bündnisses zum Ausdruck. Zehn Länder davon haben außerdem die Verpflichtungserklärung unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Lachgasemissionen aus der Salpetersäureproduktion dauerhaft zu reduzieren. Dies sind damit die ersten Länder, die eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der NACAG erhalten werden. Zahlreiche Länder haben darüber hinaus den Salpetersäuresektor neu in ihr überarbeitetes NDC aufgenommen.

Unterstützung regionaler Allianzen

Zur Umsetzung ihrer Nationally Determined Contributions (NDCs) streben zahlreiche Länder die Nutzung marktbasierter Instrumente an. Vor diesem Hintergrund sehen Länder in der subregionalen Zusammenarbeit einen potenziellen Weg, ihre gegenseitigen Stärken in Bezug auf Kohlenstoffmechanismen und Klimafinanzierung zu nutzen.

Die Westafrikanische Allianz für Kohlenstoffmärkte und Klimafinanzierung (WAA), welche inzwischen 16 Mitgliedsstaaten umfasst, wurde 2016 von westafrikanischen Delegierten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel ins Leben gerufen, einen Peer-to-Peer-Austausch zu fördern, die Position der Subregion in den Verhandlungen zu stärken und letztendlich den Zugang zu Kohlenstoffmärkten und ergebnisorientierter Klimafinanzierung für Projekte in Westafrika zu verbessern, um zur Umsetzung der NDCs der Länder beizutragen. Seit 2017 wird das Bündnis von der Bundesregierung unterstützt.

Akteursvernetzung und Strategischer Dialog

Das BMWK unterstützt außerdem eine Reihe von Netzwerk- und Austauschformaten, die sich auf die Kohlenstoffmärkte und die Steigerung der Klimaschutzambitionen weltweit beziehen. So unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium unter anderen die Informationsaustauschplattform Innovate4Climate (I4C). Die I4C ist ein globales Austauschforum, das den Dialog zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zur Mobilisierung von Finanzmitteln für den Klimaschutz fördert. Es bringt führende Persönlichkeiten aus Regierung, Industrie, Wirtschaft, Finanzwesen und Technologie zusammen und ermöglicht so einen Dialog über innovative Klimafinanzierungsmodelle.

Initiative

Internationale Klimaschutzinitiative

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein wichtiger Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesregierung. Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Auswärtigen Amt (AA) umgesetzt. Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenländern Lösungsansätze, um die im Übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln. Dazu gehören Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie zum Erhalt und Wiederaufbau natürlicher Kohlenstoffsenken unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange. Im Hinblick auf die biologische Vielfalt unterstützt die IKI ihre Partnerländer auch dabei, die Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu erreichen. Die drei Ministerien vereinbaren den grundlegenden IKI-Rahmen gemeinsam. Dazu gehören die Instrumente, die die Werte und Verantwortung der IKI sicherstellen und überprüfen helfen, die verschiedenen Fördercalls sowie die Kommunikation nach außen.

Die Aktivitäten der IKI-Projekte reichen beispielsweise von der Beratung politischer Entscheidungsträger*innen über den Aufbau von Kompetenzen und Technologiepartnerschaften bis hin zur Risikoabsicherung durch innovative Finanzinstrumente. Dazu gehören auch Studien, Beratung bei der Projektvorbereitung für die Infrastrukturentwicklung und Investitionsinstrumente für den Klimaschutz oder den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Bis heute hat die IKI mehr als 800 Klima- und Biodiversitätsprojekte in über 150 Ländern weltweit mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von 5 Milliarden Euro (2008-2021) genehmigt.

Weiterführende Informationen

Verwandte Themen