Die Computerspieleförderung des Bundes auf einen Blick:
- Förderung für die Entwicklung von Prototypen und Produktionen von Computerspielen
- Förderquote von bis zu 50 %
- Planbarkeit durch Mindestkriterien
- Antragsberatung und -bearbeitung durch den Projektträger DLR
Trotz steigender Gesamtumsätze der Branche waren die Marktanteile deutscher Unternehmen lange Zeit rückläufig und stagnieren seit einigen Jahren auf niedrigem Niveau. Auch bleibt die Zahl der hier beschäftigten Personen hinter dem Potential zurück. Hauptgrund sind die im internationalen Vergleich hohen Produktionskosten für Computerspiele in Deutschland. Um dem etwas entgegenzusetzen und die Rahmenbedingungen für Entwicklungen aus Deutschland zu verbessern, gibt es seit 2019 die Computerspieleförderung des Bundes mit einem Volumen von max. 70 Mio. Euro jährlich. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Beschäftigten innerhalb der Branche zu erhöhen, sowie die Zahl von Spieleveröffentlichungen und Unternehmen aus Deutschland zu steigern und deren Positionierung auf sowohl dem deutschen als auch auf den internationalen Märkten zu stärken. Bislang konnten hier über 500 Projekte unterstützt werden.
Seit Ende Februar 2023 wird das Förderprogramm durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfassend evaluiert. Dabei sollen sowohl die Dimensionen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des Förderinstruments beleuchtet, als auch Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Förderprogramms gewonnen werden, mit dem Ziel, die Förderung künftig noch effektiver ausrichten zu können, um den Standort Deutschland für Spieleentwickler weiter zu stärken. Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Herbst 2023 vorliegen.
Durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in 2023 konnte die Förderung nach dem Antragsstopp im November 2022 wieder aufgenommen werden. Die Fördermittel für 2023 und auf Basis der derzeitigen bewilligbaren Mittel sind allerdings inzwischen für 2024 (aufgrund der Überjährigkeit der geförderten Projekte) ausgeschöpft. Alle Einsparpotentiale wurden bereits berücksichtigt, so dass ein Antragsstopp erfolgen musste. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge werden unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit weiterbearbeitet. Bewilligte Fördermittel werden regulär ausgezahlt.