Im Bereich Warenverkehr werden die Regeln für die Handelspolitik uneingeschränkt auf Ebene der Europäischen Union festgelegt. Bei Dienstleistungen und geistigem Eigentum liegt eine gemischte Kompetenz vor, also eine geteilte Zuständigkeit. EU-Kommission gestaltet die Handelspolitik in Absprache mit den Mitgliedstaaten. Um ein einheitliches Auftreten nach außen und insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sicherstellen zu können, trifft sich wöchentlich der vom Rat bestellte Handelspolitische Ausschuss.
Das BMWK ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die Erarbeitung der deutschen Position in der Handelspolitik und vertritt diese auf europäischer und internationaler Ebene.
Eine neue Handelsstrategie für ein stärkeres Europa
Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 eine Mitteilung zu ihrer neuen Handelsstrategie („Trade Policy Review“) veröffentlicht. Leitmotiv ist das Konzept der offenen strategischen Autonomie, das sich an offenen Märkten, regelgebundenem Handel und Verbesserung des Level Playing Field orientiert.
Die Europäische Kommission nennt drei Hauptziele für die mittelfristige Handelspolitik:
- Unterstützung der Erholung und des grundlegenden Wandels der EU-Wirtschaft im Einklang mit ihren Zielen für den ökologischen und digitalen Wandel
- Gestaltung weltweiter Regeln für eine nachhaltigere und fairere Globalisierung
- Stärkung der Fähigkeit der EU, ihre Interessen zu verfolgen und ihre Rechte durchzusetzen – wenn nötig, auch eigenständig
Daraus leitet die KOM sechs Tätigkeitsfelder ab:
- WTO-Reform
- Unterstützung des ökologischen Wandels und Förderung verantwortungsvoller und nachhaltiger Wertschöpfungsketten
- Unterstützung des digitalen Wandels und des Handels mit Dienstleistungen
- Stärkung der regulatorischen Wirkung der EU
- Stärkung der Partnerschaften der EU mit Nachbarstaaten, Erweiterungsländern und Afrika
- Stärkerer Schwerpunkt der EU auf der Um- und Durchsetzung von Handelsabkommen und der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen
Ein Anhang zur Handelsstrategie beschreibt die Pläne der Europäische Kommission für eine WTO-Reformagenda. Dabei legt sie einen Schwerpunkt auf den Beitrag der WTO zu nachhaltiger Entwicklung. Dies umfasst neben Umwelt und Klima auch soziale Fragen wie Geschlechtergerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen.
Marktzugangsstrategie
Die Europäische Kommission will globale Märkte stärker öffnen und so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöhen. Marktzugangsbarrieren, vor allem nichttarifäre Handelshemmnisse, sollen beseitigt werden, damit europäische Unternehmen sich in speziellen Märkten und Branchen weltweit besser profilieren können.
Dazu hat die Europäische Kommission am 18. April 2007 ihre Mitteilung zur Markzugangsstrategie "Global Europe: A stronger Partnership to deliver Market Access for European Exporters" (PDF: 120,1 KB) veröffentlicht. Hauptfokus liegt dabei auf einer engeren Verzahnung der Europäischen Kommission, der EU-Mitgliedstaaten und der europäischen Wirtschaft. Mehr erfahren.
Moderne Handelspolitische Schutzinstrumente
Um die europäischen Unternehmen und Industriestandorte wirksamer gegen Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Handel und unfaire Handels- und Subventionspraktiken des Auslands schützen zu können, hat die EU die Handelsschutzinstrumente modernisiert und eine neue Methodologie zur Berechnung des Dumpings in EU-Antidumpingverfahren eingeführt, was vor allem für die produzierenden Industrien in Deutschland und der EU wie beispielsweise die Stahlbranche ein wichtiges Signal ist. Mit der Neuregelung ist ein wirksames und effektives handelspolitisches Schutzinstrumentarium zur Abwehr unfairer Handelspraktiken sichergestellt – insbesondere gegenüber Dumping bei Vorliegen nicht marktwirtschaftlicher Verhältnisse.
Handelshemmnisverordnung
Auf Grundlage der sogenannten "Trade Barriers Regulation" (Handelshemmnisverordnung, kurz TBR) können Unternehmen bei der EU-Kommission eigenständig ein Verfahren gegen Handelshemmnisse beantragen, ohne Verbände oder Ministerien einschalten zu müssen. Ist der Antrag zulässig, wird eine Untersuchung eingeleitet. Dabei wird festgestellt, ob die angegebenen Hemmnisse tatsächlich vorliegen und ob sie handelsschädigende Auswirkungen auf den betreffenden Wirtschaftszweig der Gemeinschaft haben. Bestätigen sich die Behauptungen und können sich die Verfahrensbeteiligten nicht einigen, kann sich die Gemeinschaft für ein formelles Streitbeilegungsverfahren im Rahmen eines internationalen Abkommens mit dem Handelspartner entscheiden.