Sprungmarken-Navigation

Artikel - Bürokratieabbau

Alltag erleichtern, Wirtschaft entlasten

Einleitung

Unnötige Bürokratie kostet die Bürger Zeit und bremst die Wirtschaft. Vor allem davon betroffen sind die rund 3,6 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen. Wenn sie von unnötiger Bürokratie entlastet werden, können sich die Unternehmen mehr um ihre Geschäfte, um Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung kümmern.

Eine effiziente Verwaltung und moderne, schlanke Regulierung sind wichtige Voraussetzungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und damit Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu erhöhen. An dieser Stelle setzt die Bundesregierung mit ihrem Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung an, das überflüssige Bürokratie systematisch reduziert und seit 2006 läuft. Mit dem Nationalen Normenkontrollrat wurde eine Institution geschaffen, mit deren Hilfe die Reformagenda fest verortet und nachhaltig gesichert wird.

Im Dezember 2018 wurde vom Bundeskabinett das aktuelle Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau beschlossen. Das Programm umfasst über 50 Maßnahmen für qualitativ hochwertige Rechtsetzung und Bürokratieabbau.

Bürokratieabbau zeigt Wirkung

Durch die verabschiedeten Maßnahmen der Bundesregierung wurde die Belastung aus Informationspflichten zwischen 2007 und 2012 bereits um ein Viertel gesenkt - um über 12 Milliarden Euro. Damit konnte das Ziel, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu senken, erreicht werden.

Die Erfolge beim Abbau der Bürokratiekosten der Wirtschaft werden seit 2012 transparent und übersichtlich im Bürokratiekostenindex (BKI) dargestellt, der zeigt, wie sich Informationspflichten auf die Kosten der Unternehmen in Deutschland auswirken. Ausgangspunkt sind die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum Stand 1. Januar 2012, die einem BKI von 100 entsprachen. Beschlüsse der Bundesregierung, die Auswirkungen auf die Bürokratiekosten der Wirtschaft haben, beeinflussen die Höhe des BKI. Im Berichtsjahr 2015 ist der BKI erstmals auf einen Wert unterhalb seiner Ausgangsbasis von 100 gefallen und lag Ende 2018 bei 99,49 Punkten. Diese Verbesserung geht im Wesentlichen auf nur drei Regelungsvorhaben zurück.

Vier Zahlen zum Bürokratieabbau

3,6
Symbolicon für Bürogebäude

Millionen Unternehmen
sind von bürokratischem Aufwand betroffen.

2
Symbolicon für Münzen

Milliarden Euro
weniger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft seit Einführung der "Bürokratiebremse" 2015 (Stand: Ende 2018)

2
Symbolicon für Geldscheine

Milliarden Euro mindestens
Um diese Summe wird die Wirtschaft mit den Bürokratieentlastungsgesetzen I, II und III jährlich entlastet.

99,49
Symbolicon für Summe in Euro

Punkte
betrug der Bürokratiekostenindex im Dezember 2018 gegenüber dem Ausgangswert von 100 (2012).

Projekte und Maßnahmen

Neuer Schwung für weniger Bürokratie

Unnötigen Aufwand für die Wirtschaft reduzieren und dabei vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entlasten – das Bundeswirtschaftsministerium trägt mit wichtigen Maßnahmen und Projekten wesentlich zum Abbau unnötiger Bürokratie bei.

Das BMWK setzt sich nicht nur dafür ein, die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung zu verbessern und zu ergänzen, damit mögliche Folgekosten von vornherein mitgedacht und reduziert werden können. Auch mit Projekten zur Vereinfachung sowie mit gezielten gesetzgeberischen Maßnahmen konnten die bürokratischen Belastungen nachhaltig gesenkt werden.

Weiterentwicklung der Gesetzesfolgenabschätzung

Die "Bürokratiebremse"

Bereits seit dem 1. Januar 2015 greift die sogenannte "Bürokratiebremse" (PDF, 145 KB), mit der sich die Bundesregierung politisch verpflichtet, den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft wirksam zu begrenzen. Mit der “One in, One Out-Regel” sollen Belastungen, die der Wirtschaft durch neue Regelungen entstehen, im Regelfall binnen eines Jahres an anderer Stelle gleichwertig abgebaut werden. Das Ziel ist, den Anstieg von Belastungen dauerhaft zu begrenzen, ohne politisch gewollte Maßnahmen zu behindern.

Ausnahmen sind nur vorgesehen für Vorhaben, die

  • EU-Vorgaben, internationale Verträge, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jeweils 1:1 umsetzen oder
  • der Abwehr erheblicher Gefahren dienen oder
  • zeitlich begrenzte Wirkung (maximal 1 Jahr) haben.

Der Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2018 zeigt: die „Bürokratiebremse“ wirkt. In den Jahren 2015 bis 2018 konnte der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 2 Milliarden Euro reduziert werden. Belastungen in Höhe von 76 Millionen Euro standen 2018 Entlastungen in Höhe von 205 Millionen gegenüber.

Leitfaden für den KMU-Test

Der KMU-Test-Leitfaden der Bundesregierung dient der Standardisierung und Systematisierung des sogenannten KMU-Tests. Die rechtsetzenden Bundesministerien werden dabei unterstützt, frühzeitig im Rechtsetzungsprozess mögliche Regelungsalternativen zu prüfen beziehungsweise die Folgen eines Rechtsetzungsvorhabens auf KMU darzustellen. Der Blick auf die spezifischen Folgekosten für kleine und mittlere Unternehmen wird damit geschärft. Im Ergebnis sollen bürokratische Lasten für KMU - wo möglich - vermieden werden. Der Leitfaden basiert unter anderem auf den Ergebnissen der vom BMWK in Auftrag gegebenen Studie "Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung". Der KMU-Test-Leitfaden (deutsche Version (PDF, 74 KB)), (englische Version (PDF, 74 KB)) muss seit dem 1. Januar 2016 verpflichtend angewendet werden.

Gründungen vereinfachen

Im Rahmen des Projekts „Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung - Ablauf von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz“ wurde untersucht, wie Unternehmensgründungen vereinfacht werden können. Im Fokus stand der administrative Aufwand im Gründungsprozess von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz in typischen Gründungsfällen. Das Projekt hat gezeigt, dass sich Gründerinnen und Gründer mehr Transparenz und einen besseren Zugang zu Unterstützungsleistungen wünschen. Darüber hinaus kann durch einheitliche Anlaufstellen, die Bündelung administrativer Prozessschritte und digitale Kommunikation der Erfüllungsaufwand vor allem durch geringere Wege- und Wartezeiten deutlich gesenkt werden. Den Projektbericht finden sie hier.

Wichtiger Bestandteil einer unternehmensfreundlichen Verwaltung: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner

Die einheitlichen Ansprechpartner (EA) wurden mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet, um Unternehmen bei Geschäften im EU-Binnenmarkt und im Inland zu unterstützen. Neben persönlichen Ansprechpartnern bilden insbesondere E-Government-Portale einen zentralen Zugang zu Informationen über die administrativen Anforderungen und die damit verbundenen Verwaltungsverfahren im Zielland. Vollständig ausgebaut ermöglichen sie die vollständige elektronische Abwicklung der Formalitäten. Durch die Bündelung von Verfahren innerhalb einer Geschäftslage können Formulare künftig mit Stammdaten vorausgefüllt und Unterlagen mehrfach genutzt werden. Der Informationsbeschaffungsaufwand der Unternehmen wird reduziert, die Verwaltung von Routineauskünften entlastet. Mehr dazu finden Sie hier (PDF, 359 KB).

Weiterentwicklung der elektronischen Rechnung für die Wirtschaft: E-Rechnungs-Verordnung und ZUGFeRD 2.1

Am 6. September 2017 hat die Bundesregierung die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) (PDF, 4 MB) beschlossen. Die Verordnung setzt die EU-Richtlinie 2014/55 EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen um.

Nach der E-Rechnungs-Verordnung reichen Unternehmen, die den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession erhalten haben, Rechnungen elektronisch ein. Öffentliche Auftraggeber der obersten Bundesbehörden sind damit ab dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronisch gestellte Rechnungen, die der neuen EU-Norm entsprechen, zu akzeptieren und zu verarbeiten. Ab dem 27. November 2019 sind auch alle anderen Bundesbehörden verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Alle Unternehmen erhalten ab diesem Zeitpunkt die Sicherheit, dass ihre elektronischen Rechnungen von Bundesbehörden akzeptiert werden, sofern sie die EU-Norm beachten. Bis zum 26. November 2020 bleibt es den Unternehmen freigestellt, ob sie ihre Rechnung in elektronischer Form oder als Papierrechnung versenden, danach können sie ihre Rechnungen – bis auf wenige Ausnahmen - nur noch elektronisch einreichen.

Wichtig ist: Nach den Vorgaben der E-Rechnungs-Verordnung können in der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschstandards wie ZUGFeRD gleichberechtigt neben dem Datenaustauschstandard XRechnung verwendet werden, wenn sie – wie ZUGFeRD 2.1 - CEN-konform sind. Mehr erfahren.

Der vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) veröffentlichte E-Rechnungsstandard ZUGFeRD 2.1 und der zeitgleich vom französischen Nationalen Forum für elektronische Rechnungsstellung und öffentliche elektronische Beschaffung (FNFE-MPE) veröffentlichte Standard Factur-X 1.0 sind vollständig kompatibel und technisch identisch. Durch den gemeinsamen E-Rechnungsstandard ZUGFeRD 2.1/ Factur-X 1.0 wird der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Deutschland und Frankreich erheblich vereinfacht.

Menschen bei der Ernte

© gettyimages.de/Westend61

Aktionsplan „Mittelstand, Klimaschutz und Transformation“

Zum Artikel

Gesetzgebung

Entlastung in Millionenhöhe

Bürokratieentlastungsgesetze sind ein bewährtes Instrument zum Abbau von entbehrlich gewordenen Vorgaben. Mit den Bürokratieentlastungsgesetzen I, II und III knüpft die Bundesregierung an die Mittelstandsentlastungsgesetze früherer Legislaturperioden an. Zusammen mit weiteren Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung damit Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, sich auf das zu konzentrieren, was wirklich wichtig ist: ihr Geschäft, Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung.

Das Erste Bürokratieentlastungsgesetz

Das Erste Bürokratieentlastungsgesetz (PDF, 146 KB) zielte auf schnelle und spürbare Entlastungen vor allem für Start-ups und junge, schnell wachsende Unternehmen. Dabei wurden vor allem mehr kleine Unternehmen mehr als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit und Existenzgründerinnen und Existenzgründer später als bislang für Angaben zur Wirtschaftsstatistik herangezogen. Erstmalig wird dieses Prinzip auch in bestimmten Bereichen der Umweltstatistik erprobt. Außerdem wird auch der Schwellenwert für die sogenannte Intrahandelsstatistik angehoben. Ein weiteres Bündel von Entlastungen betrifft das Steuerrecht und die Energiewirtschaft. Das Entlastungsvolumen für die Wirtschaft beläuft sich auf etwa 704 Millionen Euro jährlich.

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II)

Die Maßnahmen des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes, das am 5. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, entlasten insbesondere kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern wie Handwerksbetriebe. Schwerpunkte sind dabei der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht und die Digitalisierung - sowohl die Digitalisierung in Verwaltungsverfahren als auch die Förderung der Digitalisierung im Handwerk (Modernisierung der Handwerksordnung). Das Konzept „Einheitlicher Ansprechpartner“ und das E-Government werden durch das BEG II gestärkt, beispielsweise durch vereinheitlichte und über Internetportale abrufbare Informationen zu Gesetzen und Verordnungen. Zusätzlich wird die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung vereinfacht. Das Entlastungsvolumen für die Wirtschaft beträgt mindestens 135 Millionen Euro jährlich.

Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III)

Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz, das am 18. September 2019 durch das Bundeskabinett beschlossen worden ist, stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Umsetzung der Mittelstandsstrategie dar. Die Unternehmen werden um mehr als 1,1 Milliarden Euro im Jahr entlastet – Zeit und Geld, das ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung steht.

Das Gesetz nutzt die Chancen der Digitalisierung, um die mühsame „Zettelwirtschaft“ in vielen Bereichen zu erleichtern. Zentrale Bausteine sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Damit wird eine wichtige Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Darüber hinaus sieht das BEG III weitere wichtige Maßnahmen vor, unter anderem die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 auf 22.000 Euro, die Anhebung der Grenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung sowie die Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ergänzend ist die Einführung eines Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer geplant. Hierdurch wird ein wesentlicher Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens gelegt – und damit für weitere signifikante Entlastungen der Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen zum Bürokratieentlastungsgesetz III (BEG III)

Was ändert sich bei einer Betriebseröffnung oder Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Was ändert sich für Neugründer im Bereich der Umsatzsteuer?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Was ändert sich für Steuerpflichtige, die Hilfeleistung durch Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nehmen?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

 

Einführung einer Gewerbeanzeigeverordnung

Mit der Gewerbeanzeigeverordnung vom 22. Juli 2014 hat das BMWK die Rechtsgrundlage für die flächendeckende elektronische und medienbruchfreie Weiterleitung von Gewerbemeldedaten innerhalb der Verwaltung auf der Grundlage von „XGewerbeanzeige“ geschaffen. Seit dem 1. Januar 2017 erfolgt die Weiterleitung von Gewerbemeldedaten an insgesamt neun empfangsberechtigte Stellen ausschließlich elektronisch unter Verwendung des Standards “XGewerbeanzeige“. Mehr dazu finden Sie hier.

Vergaberechtsreform: Weniger Aufwand für Unternehmen

Die umfassende Reform des Vergabewesens von April 2016 modernisierte das öffentliche Auftragswesen und stärkte die Digitalisierung. Die Unterschwellenvergabeordnung (PDF, 935 KB) ist für den Bund am 2. September 2017 in Kraft getreten. Durch mehr Flexibilität - beispielsweise in der Verhandlung zwischen Auftraggebern und Bietern - und durch die weitgehend elektronische Abwicklung wurde das Vergabeverfahren erleichtert und der Aufwand für beteiligte Unternehmen reduziert. Mehr dazu finden Sie hier.

Wettbewerbsregister: Informationen für öffentliche Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber müssen im Vergabeverfahren prüfen, ob bei Unternehmen aufgrund von Wirtschaftsdelikten sogenannte Ausschlussgründe vorliegen. Durch das Wettbewerbsregister werden die Unternehmen entlastet, weil sie hierzu keine Unterlagen mehr vorlegen müssen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben. Gleichzeitig wird die Verwaltung entlastet, weil sie die Informationen beim Wettbewerbsregister zentral und vollständig digital abfragen kann. Mehr dazu finden Sie hier.

Marktstammdatenregister: Register für die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft bündelt Melde- und Informationspflichten

Im Energiebereich wird ein zentrales Register für die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft, aufgebaut, mit dem Melde- und Informationspflichten gebündelt, reduziert und vereinfacht werden. Die Bundesnetzagentur wird das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank betreiben. Das zugehörige Webportal befindet sich noch im Aufbau. Nähere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Elektronische Vertrauensdienste und sichere digitale Identitäten

Im März 2017 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück ist das „Vertrauensdienstegesetz“ (VDG), mit dem die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste in Deutschland deutlich erleichtert wird. Bekanntester Vertrauensdienst ist die seit Jahren als „digitale Unterschrift“ verwendete elektronische Signatur. Mit eIDAS kommen weitere hinzu: Das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseitenzertifikate. Mithilfe elektronischer Vertrauensdienste können Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Europäischen Union sichere elektronische Transaktionen durchführen. Mehr dazu finden Sie hier.

Europäische Ebene

Bessere Rechtsetzung für Europa

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung haben eine Schlüsselrolle für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa inne, denn der Abbau unnötiger Verwaltungslasten stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen daran, unnötige Bürokratielasten durch EU-Gesetze weiter zu reduzieren und den europäischen Gesetzgebungsprozess zu optimieren.

REFIT

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau haben auf europäischer Ebene einen hohen Stellenwert. Mit dem REFIT-Programm hat die EU-Kommission ein umfangreiches Konzept entwickelt, um die Aktualität der EU-Gesetzgebung zu gewährleisten und unnötige Bürokratiekosten zu reduzieren. Ziel ist es, das bestehende EU-Recht systematisch und kontinuierlich auf Möglichkeiten zur Vereinfachung zu untersuchen und dadurch unnötige Aufwände zu vermeiden. Der Fokus liegt dabei in erster Linie auf Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen. So soll eine effiziente und leistungsfähige Rechtsetzung erreicht werden, die Kosten senkt und für Wachstum und Beschäftigung sorgt.

Fit for Future-Plattform

Um bei der besseren Rechtsetzung für einen kontinuierlichen Austausch mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern zu sorgen, hat die EU-Kommission die Fit for Future-Plattform eingerichtet. Zu den Mitgliedern der Plattform zählen Vertreter der Mitgliedstaaten, in der Deutschland durch das BMWK vertreten wird, Vertreter des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie Interessenträger, die Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen vertreten. Die Hauptaufgabe der Plattform ist, konkrete Vereinfachungsvorschläge zu Themen zu erarbeiten, die in einem eigenen jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt werden. Auch Bürgerinnen und Bürger können über das Online-Portal "Lighten the load - Have your say!" zur Arbeit der Plattform beitragen. Es wird geprüft, inwieweit durch diese Vorschläge unnötige Bürokratielasten gesenkt werden können, ohne dass dadurch die Ziele der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften gefährdet werden. Ihre Vorschläge legt die Fit for Future-Plattform dem Generalsekretariat der EU-Kommission vor. Dieses hat sich verpflichtet, die Vorschläge der Plattform entweder umzusetzen oder sie unter Abgabe einer öffentlichen Begründung abzulehnen.

Pressemitteilungen

  • 10.09.2019 - Pressemitteilung - Bürokratieabbau

    Bürokratieentlastungsgesetz III – Anhörung von Ressorts, Ländern und Verbänden gestartet

    Öffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Schlaglichter der Wirtschaftspolitik

Aktenordner zum Thema Bürokratieabbau