Das BMWK setzt sich nicht nur dafür ein, die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung zu verbessern und zu ergänzen, damit mögliche Folgekosten von vornherein mitgedacht und reduziert werden können. Auch mit Projekten zur Vereinfachung sowie mit gezielten gesetzgeberischen Maßnahmen konnten die bürokratischen Belastungen nachhaltig gesenkt werden.
Weiterentwicklung der Gesetzesfolgenabschätzung
Die "Bürokratiebremse"
Bereits seit dem 1. Januar 2015 greift die sogenannte "Bürokratiebremse" (PDF, 145 KB), mit der sich die Bundesregierung politisch verpflichtet, den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft wirksam zu begrenzen. Mit der “One in, One Out-Regel” sollen Belastungen, die der Wirtschaft durch neue Regelungen entstehen, im Regelfall binnen eines Jahres an anderer Stelle gleichwertig abgebaut werden. Das Ziel ist, den Anstieg von Belastungen dauerhaft zu begrenzen, ohne politisch gewollte Maßnahmen zu behindern.
Ausnahmen sind nur vorgesehen für Vorhaben, die
- EU-Vorgaben, internationale Verträge, Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jeweils 1:1 umsetzen oder
- der Abwehr erheblicher Gefahren dienen oder
- zeitlich begrenzte Wirkung (maximal 1 Jahr) haben.
Der Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2018 zeigt: die „Bürokratiebremse“ wirkt. In den Jahren 2015 bis 2018 konnte der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 2 Milliarden Euro reduziert werden. Belastungen in Höhe von 76 Millionen Euro standen 2018 Entlastungen in Höhe von 205 Millionen gegenüber.
Leitfaden für den KMU-Test
Der KMU-Test-Leitfaden der Bundesregierung dient der Standardisierung und Systematisierung des sogenannten KMU-Tests. Die rechtsetzenden Bundesministerien werden dabei unterstützt, frühzeitig im Rechtsetzungsprozess mögliche Regelungsalternativen zu prüfen beziehungsweise die Folgen eines Rechtsetzungsvorhabens auf KMU darzustellen. Der Blick auf die spezifischen Folgekosten für kleine und mittlere Unternehmen wird damit geschärft. Im Ergebnis sollen bürokratische Lasten für KMU - wo möglich - vermieden werden. Der Leitfaden basiert unter anderem auf den Ergebnissen der vom BMWK in Auftrag gegebenen Studie "Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung". Der KMU-Test-Leitfaden (deutsche Version (PDF, 74 KB)), (englische Version (PDF, 74 KB)) muss seit dem 1. Januar 2016 verpflichtend angewendet werden.
Gründungen vereinfachen
Im Rahmen des Projekts „Erfüllungsaufwand im Bereich Betriebsgründung - Ablauf von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz“ wurde untersucht, wie Unternehmensgründungen vereinfacht werden können. Im Fokus stand der administrative Aufwand im Gründungsprozess von der Geschäftsidee bis zum ersten Umsatz in typischen Gründungsfällen. Das Projekt hat gezeigt, dass sich Gründerinnen und Gründer mehr Transparenz und einen besseren Zugang zu Unterstützungsleistungen wünschen. Darüber hinaus kann durch einheitliche Anlaufstellen, die Bündelung administrativer Prozessschritte und digitale Kommunikation der Erfüllungsaufwand vor allem durch geringere Wege- und Wartezeiten deutlich gesenkt werden. Den Projektbericht finden sie hier.
Wichtiger Bestandteil einer unternehmensfreundlichen Verwaltung: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
Die einheitlichen Ansprechpartner (EA) wurden mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingerichtet, um Unternehmen bei Geschäften im EU-Binnenmarkt und im Inland zu unterstützen. Neben persönlichen Ansprechpartnern bilden insbesondere E-Government-Portale einen zentralen Zugang zu Informationen über die administrativen Anforderungen und die damit verbundenen Verwaltungsverfahren im Zielland. Vollständig ausgebaut ermöglichen sie die vollständige elektronische Abwicklung der Formalitäten. Durch die Bündelung von Verfahren innerhalb einer Geschäftslage können Formulare künftig mit Stammdaten vorausgefüllt und Unterlagen mehrfach genutzt werden. Der Informationsbeschaffungsaufwand der Unternehmen wird reduziert, die Verwaltung von Routineauskünften entlastet. Mehr dazu finden Sie hier (PDF, 359 KB).
Weiterentwicklung der elektronischen Rechnung für die Wirtschaft: E-Rechnungs-Verordnung und ZUGFeRD 2.1
Am 6. September 2017 hat die Bundesregierung die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO) (PDF, 4 MB) beschlossen. Die Verordnung setzt die EU-Richtlinie 2014/55 EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen um.
Nach der E-Rechnungs-Verordnung reichen Unternehmen, die den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag oder eine Konzession erhalten haben, Rechnungen elektronisch ein. Öffentliche Auftraggeber der obersten Bundesbehörden sind damit ab dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronisch gestellte Rechnungen, die der neuen EU-Norm entsprechen, zu akzeptieren und zu verarbeiten. Ab dem 27. November 2019 sind auch alle anderen Bundesbehörden verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Alle Unternehmen erhalten ab diesem Zeitpunkt die Sicherheit, dass ihre elektronischen Rechnungen von Bundesbehörden akzeptiert werden, sofern sie die EU-Norm beachten. Bis zum 26. November 2020 bleibt es den Unternehmen freigestellt, ob sie ihre Rechnung in elektronischer Form oder als Papierrechnung versenden, danach können sie ihre Rechnungen – bis auf wenige Ausnahmen - nur noch elektronisch einreichen.
Wichtig ist: Nach den Vorgaben der E-Rechnungs-Verordnung können in der Wirtschaft bereits etablierte Datenaustauschstandards wie ZUGFeRD gleichberechtigt neben dem Datenaustauschstandard XRechnung verwendet werden, wenn sie – wie ZUGFeRD 2.1 - CEN-konform sind. Mehr erfahren.
Der vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) veröffentlichte E-Rechnungsstandard ZUGFeRD 2.1 und der zeitgleich vom französischen Nationalen Forum für elektronische Rechnungsstellung und öffentliche elektronische Beschaffung (FNFE-MPE) veröffentlichte Standard Factur-X 1.0 sind vollständig kompatibel und technisch identisch. Durch den gemeinsamen E-Rechnungsstandard ZUGFeRD 2.1/ Factur-X 1.0 wird der Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Deutschland und Frankreich erheblich vereinfacht.