In den Workshops untersuchen wir einen bestimmten Fall aus der Praxis. Das kann eine Lebenslage oder ein Investitionsvorhaben sein, zum Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine Photovoltaik-Anlage (PV) installieren. Für diesen Fall schauen wir uns dann systematisch an, wie die vielen Vorschriften zusammenspielen. Unser Ziel: praxis- und vollzugstaugliche Gesetze.
Mit dieser Methode haben wir in unserem ersten Praxis-Check „Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen im Einzelhandel“ über 50 Hindernisse identifiziert, die einem beschleunigten PV-Ausbau und der Ausschöpfung von Flächenpotenzialen entgegenstehen. Zu diesem Ergebnis wären wir nicht gekommen, hätten wir uns – wie bisher beim Bürokratieabbau üblich – vor allem auf den Erfüllungsaufwand einzelner Paragrafen konzentriert. Mit der Berechnung des Erfüllungsaufwands neuer Vorschriften hat die Bundesregierung im Jahr 2006 zwar einen Kulturwandel bewirkt: Kostentransparenz und damit die Grundlage für Entscheidungen bei der Gesetzgebung wurden maßgeblich verbessert. Das ist wichtig, reicht aber nicht für spürbare Entlastungen, wie die Ergebnisse des Praxis-Checks PV zeigen.
Die im Praxis-Check erkannten energierechtlichen Hemmnisse haben wir in der PV-Strategie adressiert, beispielsweise den Zertifizierungsstau bei Photovoltaikanlagen ab 135 kWp, die Pflicht zur Direktvermarktung für Anlagenbetreiber ab 100 kWp mit einem hohem Anteil selbst-verbrauchten Stroms und die zu langen Verfahren beim Netzanschluss.

Entsprechende Lösungen haben wir mit dem Solarpaket, das am 16.8.2023 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, eingebracht. Dabei soll zum Beispiel auch die Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkon-PV entfallen und die Weitergabe von PV-Strom in Mietshäusern deutlich erleichtert werden. Hindernisse im Zuständigkeitsbereich anderer Ministerien bleiben nicht unbeachtet und wurden bereits in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt.
Das BMWK wendet das Instrument der Praxis-Checks nach den positiven Reaktionen aus der Praxis zum PV-Projekt auch auf weitere Politikfelder an. Weitere Praxis-Checks haben wir beispielsweise zur Planung und zum Betrieb von Wärmepumpen und zu Unternehmensgründungen angestoßen. Außerdem überprüfen wir systematisch alle Informationspflichten im Zuständigkeitsbereich des BMWK und beziehen dabei aktiv die Praxis bzw. die Berichtspflichtigen mit ein.
Die Ergebnisse sollen in weitere themenspezifische Entlastungspakete sowie das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) einfließen.