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Artikel - Bürokratieabbau

Bürokratieabbau neu denken – Wirtschaft spürbar entlasten, Transformation beschleunigen

Einleitung

Unnötige Bürokratie kostet Zeit, hemmt die ökologische Transformation und bremst die Wirtschaft. Besonders belastet sind kleine und mittlere Unternehmen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Source : iStock.com/smolaw11

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Die bisherigen Initiativen zum Bürokratieabbau reichen nicht, um spürbare Vereinfachungen zu schaffen. Deshalb denken wir im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bürokratieabbau neu: Mit dem neuen Ansatz der Praxischecks räumen wir bürokratische Hindernisse aus dem Weg.

„Beim Thema Bürokratie zeigt man in der Politik gern auf andere. Wir beginnen, im eigenen Zu­ständigkeitsbereich aufzuräumen. Dabei setzen wir auf neue Methoden. In sogenannten „Praxischecks“ suchen wir gemeinsamen mit Praktikerinnen und Praktikern nach unnötiger Bürokratie. Im Bereich Photovoltaik haben wir mit dieser Methode schon einiges entrümpelt. Außerdem nehmen wir uns alle Informations- und Berichtspflichten vor, für die mein Haus verantwortlich ist.“

– Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck

Praxischecks

Best Practice: Praxischecks

Bei Praxischecks prüfen wir, ob Gesetze und deren Umsetzung weniger bürokratisch sein könnten. Dafür spricht unser Bürokratieabbau-Team (Referat VIID5) in Workshops mit Expertinnen und Experten aus der Praxis, zum Beispiel mit betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Akteurinnen und Akteuren in den Behörden. Das heißt: Wir denken von den Anwenderinnen und Anwendern aus, nicht von den Paragrafen.

In den Workshops untersuchen wir einen bestimmten Fall aus der Praxis. Das kann eine Lebenslage oder ein Investitionsvorhaben sein, zum Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine Photovoltaik-Anlage (PV) installieren. Für diesen Fall schauen wir uns dann systematisch an, wie die vielen Vorschriften zusammenspielen. Unser Ziel: praxis- und vollzugstaugliche Gesetze.

Mit dieser Methode haben wir in unserem ersten Praxischeck „Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen im Einzelhandel“ über 50 Hindernisse identifiziert, die einem beschleunigten PV-Ausbau und der Ausschöpfung von Flächenpotenzialen entgegenstehen. Zu diesem Ergebnis wären wir nicht gekommen, hätten wir uns – wie bisher beim Bürokratieabbau üblich – vor allem auf den Erfüllungsaufwand einzelner Paragrafen konzentriert. Mit der Berechnung des Erfüllungsaufwands neuer Vorschriften hat die Bundesregierung im Jahr 2006 zwar einen Kulturwandel bewirkt: Kostentransparenz und damit die Grundlage für Entscheidungen bei der Gesetzgebung wurden maßgeblich verbessert. Das ist wichtig, reicht aber nicht für spürbare Entlastungen, wie die Ergebnisse des Praxischecks PV zeigen.

Die im Praxischeck erkannten energierechtlichen Hemmnisse haben wir in der PV-Strategie adressiert, beispielsweise den Zertifizierungsstau bei Photovoltaikanlagen ab 135 kWp, die Pflicht zur Direktvermarktung für Anlagenbetreiber ab 100 kWp mit einem hohem Anteil selbstverbrauchten Stroms und die zu langen Verfahren beim Netzanschluss. Entsprechende Lösungen haben wir mit dem Solarpaket, das am 16. August 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, eingebracht. Dabei soll zum Beispiel auch die Anmeldung beim Netzbetreiber für Balkon-PV entfallen und die Weitergabe von PV-Strom in Mietshäusern deutlich erleichtert werden. Hindernisse im Zuständigkeitsbereich anderer Ministerien bleiben nicht unbeachtet und wurden bereits in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt.

Das BMWK wendet das Instrument der Praxischecks nach den positiven Reaktionen aus der Praxis zum PV-Projekt auch auf weitere Politikfelder an. Weitere Praxischecks haben wir beispielsweise zu den folgenden Themen durchgeführt:

  • Praxischeck zur Genehmigung von Windenergieanlagen an Land
    Im Oktober 2023 haben wir in Kooperation mit Baden-Württemberg einen Praxis-Workshop durchgeführt, in dem wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen (sog. Projektierer) und der Vollzugsebene in Baden-Württemberg systematisch Genehmigungsverfahren diskutiert haben. Dabei konnten wir 34 Maßnahmenvorschläge ermitteln, wie Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land vereinfacht und beschleunigt werden können. Nähere Informationen finden Sie hier.

  • Praxischeck zur Planung und zum Betrieb von Wärmepumpen
    Für diesen Praxischeck haben wir im Frühjahr und Sommer 2023 zwei Workshops mit Handwerkerinnen und Handwerkern, dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVHSK) sowie Energieexpertinnen und Energieexperten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) organisiert. Im Ergebnis wurden nur wenige Bürokratie-Hemmnisse identifiziert, die BMWK bereits durch laufende Aktivitäten adressiert bzw. bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Darüber hinaus laufen Praxischecks zu Unternehmensgründungen, der Abgabe von Medizinalcannabis und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Außerdem überprüfen wir systematisch alle Informationspflichten im Zuständigkeitsbereich des BMWK und beziehen dabei aktiv die Praxis bzw. die Berichtspflichtigen mit ein.

Die Ergebnisse sollen in weitere themenspezifische Entlastungspakete sowie das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) einfließen.

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FAQ zu Praxischecks

1. Woher kommt die Idee?

Aus dem Koalitionsvertrag. Darin haben sich die Regierungsparteien auf die Einführung von Praxischecks verständigt:

„Die Bundesregierung wird ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen entwickeln, das eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vorsieht […].“

Das BMWK hat diese Idee als erstes Ressort in die Tat umgesetzt und mit dem Praxischeck zu Photovoltaik pilotiert.

2. Wie funktioniert ein Praxischeck genau?

Bei Praxischecks schauen wir uns

  • gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Praxis
  • die Vollzugs- und Praxistauglichkeit
  • für bestimmte Lebenslagen und Investitionsvorhaben ganzheitlich an
  • und nehmen dabei das Zusammenspiel der Vielzahl an Vorschriften systematisch in den Blick.

Wie genau das funktioniert, lässt sich am Beispiel unseres Pilotprojekts zu Photovoltaik (PV) erklären. Im Rahmen dieses ersten Praxischecks haben wir das Investitionsvorhaben „Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen im Einzelhandel“ unter die Lupe genommen.

Hierzu haben wir von April bis Juni 2022 drei Workshops organisiert. Mit dabei waren Energieexpertinnen und -experten des Handelsverband Deutschland (HDE), aus Einzelhandelsunternehmen und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen.

Im Rahmen der Workshops haben wir systematisch die Prozesskette von der Investitionsentscheidung bis zur ersten produzierten Kilowattstunde (kWh) untersucht:

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Für jedes Prozesskettenglied haben wir die folgenden Punkte erörtert:

  • Wie läuft der Prozess ab? Welche Schritte gibt es?
  • Welche Probleme und Hindernisse gibt es?
  • Was läuft gut?
  • Wer sind die beteiligten Akteure?

Dabei haben uns die folgenden Fragen besonders interessiert:

  • Wird das Flächenpotenzial ausgeschöpft?
  • Welche Faktoren beeinflussen die Anlagendimensionierung?
  • Gibt es Ansätze zur Verfahrensbeschleunigung?
  • Können Kosten reduziert werden?
  • Was wären die Rahmenbedingungen für einen effizienten PV-Ausbau?

Mit Praxischeck über 50 bürokratische Hindernisse identifiziert

Am Ende der Workshops standen Hindernisse und Lösungsvorschläge für den PV-Ausbau im Einzelhandel, die sich auf die gesamte Wirtschaft übertragen lassen.

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Aufbauend auf den Ergebnissen der Workshops mit dem Einzelhandel hat das BMWK weitere Stakeholder (u.a. mittelständische Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger, Kirchen, gemeinnützige Vereine) konsultiert. Im Ergebnis wurden über 50 Hindernisse für den gewerblichen und privaten PV-Ausbau identifiziert.

Diese Hindernisse adressieren wir – neben vielen anderen Aspekten – in der PV-Strategie. Die Strategie enthält elf Handlungsfelder mit Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des PV-Ausbaus. Bundesminister Dr. Robert Habeck hat die Strategie am 10. März 2023 auf dem ersten PV-Gipfel vorgestellt. Anschließend konnte die breitere Öffentlichkeit weitere Hinweise und Anregungen geben. Das BMWK erhielt mehr als 600 Stellungnahmen. Diese sind in die Überarbeitung der PV-Strategie eingeflossen. Die Maßnahmen sollen in einem Gesetzespaket (Solarpaket) zügig umgesetzt werden. Das BMWK bleibt aber selbstverständlich weiter offen für Ihre Ideen und Hinweise. Schreiben Sie uns hierfür an PV-Strategie@bmwk.bund.de.

3. Was ist mit neuen Gesetzen und Verordnungen?

Praxischecks sollen schrittweise auch zum Einsatz kommen, wenn neue Regelungen entstehen – ex ante Praxischecks. Wie das funktionieren kann, erproben wir aktuell in einem Pilotprojekt. Dabei begleiten wir gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern aus dem Verwaltungsvollzug sowie der Wirtschaft eine Gesetzesnovelle.

4. Was lässt sich aus den ersten Praxischecks lernen?

  • Erforderlich ist eine konsequente, ganzheitliche Prozessanalyse: erst die Praxis verstehen, dann Lösungsansätze entwickeln, dann in Paragrafen gießen.
  • Wichtig ist die systematische Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus der Praxis.
  • Spürbarer Bürokratieabbau braucht einen ressort- und ebenenübergreifenden Abbau von Hemmnissen ohne Silodenken.
  • Wir brauchen ein neues Bürokratieabbauverständnis: Nicht einzelne Paragrafen werden als belastende Bürokratie wahrgenommen, sondern das Zusammenspiel von vielen und nicht hinreichend verzahnten Vorschriften. Außerdem sollten auch materiell-rechtliche Vorgaben (zum Beispiel Schwellenwerte) und die Komplexität unseres Regulierungsrahmens hinterfragt sowie die Vollzugs- und Praxistauglichkeit erhöht werden.

Fazit:

Praxischecks sind wirksam und sollten auf andere Politikfelder ausgerollt werden. Deshalb wirbt BMWK im Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ dafür, Praxischecks auch in anderen Ressorts anzuwenden.

5. Zu welchen Themen gibt es Praxischecks?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach den guten Erfahrungen mit dem Pilotprojekt zu Photovoltaik-Anlagen weitere Praxischecks zu verschiedenen Themen gestartet:

  • Planung und Betrieb von Wärmepumpen
  • Windenergieanlagen gemeinsam mit Baden-Württemberg
  • Zugang zu Medizinalcannabis
  • Unternehmensgründungen gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
  • Informations- und Berichtspflichten des Wirtschaftsministeriums
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

Informations- und Berichtspflichten

Informations- und Berichtspflichten auf dem Prüfstand

Das BMWK hat in ca. 150 seiner Gesetze und Verordnungen Informations- und Berichtspflichten identifiziert, die wir unter Einbeziehung der unternehmerischen und vollzugsbehördlichen Praxis systematisch überprüfen.

Bei der systematischen Überprüfung aller in Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Klimaschutz liegenden Informations- und Berichtspflichten orientieren wir uns an den folgenden Kernfragen:

  • Sind die Informations- und Berichtspflichten noch aktuell?
  • Besteht eine Möglichkeit, Bagatellgrenzen einzuführen oder anzuheben?
  • Gibt es Doppelungen oder sonstiges Harmonisierungs- oder Bündelungspotenzial?
  • Sind Vereinfachungen in sonstiger Weise, z. B. auch durch Abbau von Schriftformerfordernissen möglich?

Ein besonderes Anliegen ist es dem BMWK, dabei die Praxis aktiv einzubinden, um Möglichkeiten zur Entlastung zu diskutieren. Deshalb wurde eine Reihe von Workshops mit Unternehmensvertreterinnen und -vertretern durchgeführt. Am 7. November 2023 hat sich Bundesminister Dr. Robert Habeck überdies mit Spitzenvertreterinnen und -vertretern aus Wirtschaft, Statistischem Bundesamt, Bundesnetzagentur und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über Möglichkeiten zur Entlastung von für die Unternehmen oft aufwendigen Informations- und Berichtspflichten ausgetauscht.

Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen; das BMWK prüft weiterhin Hinweise zu Bürokratieabbaupotenzial bei Informations- und Berichtspflichten.

Bürokratieentlastungsgesetz

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Der aktuelle Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht ein Entlastungsvolumen von rund 682 Millionen Euro pro Jahr vor. Hinzu kommen weitere rund acht Millionen Euro Entlastung in der dazugehörigen Bürokratieentlastungsverordnung.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde Mitte Januar ein Entwurf für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, Federführung BMJ) vorgelegt. Ein entsprechendes Eckpunktepapier wurde am 30. August 2023 im Kabinett beschlossen, welches ein Entlastungsvolumen von rund 682 Millionen Euro pro Jahr vorsieht. In der dazugehörigen Bürokratieentlastungsverordnung sind weitere Entlastungen von rund 8 Millionen Euro geplant.

Um insbesondere die Wirtschaft stärker zu entlasten, sind weitere Maßnahmen erforderlich. BMWK schlägt daher 12 weitere, konkrete Maßnahmen vor, die noch in den Referentenentwurf zum BEG IV aufgenommen werden könnten. Diese Vorschläge finden Sie hier .

In Vorbereitung auf das Bürokratieentlastungsgesetz hat der Staatssekretärsausschuss für Bürokratieabbau und Bessere Rechtssetzung im Frühjahr 2023 eine Verbändeabfrage zur Identifizierung von Entlastungspotentialen durchgeführt. Insgesamt wurden 442 Vorschläge eingereicht. Diese Vorschläge wurden von den jeweils zuständigen Bundesressorts auf Umsetzbarkeit geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung hat die Bundesregierung in einem Monitoring-Bericht veröffentlicht. Etwa die Hälfte der in den Verbändevorschlägen genannten Hindernisse werden von der Bundesregierung durch entsprechende Maßnahmen bereits außerhalb des Bürokratieentlastungsgesetzes adressiert.

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist nur eine der zahlreichen Maßnahme, die die Bundesregierung verfolgt, um die Bürokratiebelastung für die Wirtschaft wie auch Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Hierzu hat sie einen Sonderbericht über abgeschlossene, laufende und geplante Bürokratieabbau-Maßnahmen erstellt (BT-Drucksache 20/9000). Der Bericht enthält über 100 Maßnahmen und macht deutlich, an wie vielen Stellschrauben bereits angesetzt wird.

Unsere Partner beim Bürokratieabbau

Im Einsatz für weniger Bürokratie und besseres Recht: Im Bund, in Europa und in den Ländern

Das Bundeswirtschaftsministerium kann unnötige oder zu komplizierte Einzelregelungen nicht alleine verändern oder abschaffen. Viele fallen in die Zuständigkeit anderer Ressorts, der Bundesländer und der EU. Außerdem hilft uns Know-how aus Wirtschaft und Wissenschaft. Deshalb sorgen wir zusammen mit all diesen Akteuren dafür, bestehende Regelungen immer wieder auf ihre Alltagstauglichkeit zu überprüfen und da, wo notwendig, Bürokratie abzubauen.

Wichtige Gremien für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf Bundesebene sind

Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“

Im Staatssekretärsausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ sind alle Ministerien vertreten. Dort beraten und koordinieren sie die Maßnahmen der Bundesregierung für weniger Bürokratie und bessere Gesetze. Zurzeit bereitet der Ausschuss zum Beispiel ein neues Bürokratieentlastungsgesetz unter Federführung des Bundesjustizministeriums vor. Michael Kellner, Mittelstandsbeauftragter und Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK, ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses.

Vorsitzender des Staatssekretärsausschusses ist der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz (BMJ), Benjamin Strasser (MdB), als Koordinator für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.

Nationaler Normenkontrollrat

Die Bundesregierung hat im Jahr 2006 den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) mit zehn ehrenamtlichen Mitgliedern eingerichtet. Der NKR unterstützt und berät den Bund als unabhängiges Expertinnen- und Expertengremium zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung.

Das Gremium prüft insbesondere den Erfüllungsaufwand neuer Gesetze und Verordnungen. Der Erfüllungsaufwand muss bei neuen Gesetzen und Verordnungen in der Gesetzesbegründung dargestellt werden. Ziel ist, durch Transparenz über die Bürokratiekosten möglichst bürokratiearme Gesetze zu schaffen. Außerdem soll Bürokratie so messbar gemacht werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Seit 2023 kontrolliert der NKR außerdem, ob die Ministerien beim Entwurf neuer Regelungen den sogenannten Digitalcheck durchgeführt haben. Mithilfe dieses Checks soll digitaltaugliches Recht geschaffen werden.

Europäische Union

Auch in Europa setzen wir uns für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung ein.

So haben wir beispielsweise eine Konsultation zu EU-Bürokratie gestartet und Verbände, Organisationen, Unternehmen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger gebeten, uns EU-Regelungen zu nennen, die Maßnahmen oder Investitionen im Rahmen der ökologischen Transformation hemmen. Jetzt setzen wir uns auf europäischer Ebene gezielt für die Schleifung unnötiger Bürokratie ein. Mehr Informationen zu unseren Aktivitäten für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene finden Sie hier.

Auch das SOLVIT-Netzwerk kann dazu beitragen, Hemmnisse für den Binnenmarkt zu identifizieren. SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem alle EU- und EWR-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise grenzüberschreitende Probleme von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu lösen. Mehr dazu finden Sie hier.

Bundesländer

Wenn wir bei unseren Praxischecks oder in Ihren Hinweisen auf unnötige Bürokratie in den Bundesländern stoßen, nehmen wir Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen in den Landesbehörden auf.

Außerdem binden wir Expertise aus den Ländern in unsere Arbeit ein. Dieser Austausch ist wichtig, denn Bundesrecht wird in der Regel durch die Länder bzw. Kommunen vollzogen. Beim Praxischeck zu Unternehmensgründungen unterstützen uns zum Beispiel auch Gründungsexpertinnen und -experten aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Auf diese Weise möchten wir herausfinden, wie wir den Gründungsprozess angesichts der vielen beteiligten Behörden (z. B. Amtsgerichte, Finanz- und Gewerbeämter) vereinfachen können. Für den Praxischeck „Genehmigung von Windenergieanlagen an Land“ arbeiten wir auch mit dem Land Baden-Württemberg zusammen.

Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) setzt sich mit einem großen Netzwerk aus Wirtschaft, Verwaltung, drittem Sektor und Wissenschaft für Bürokratieentlastungen ein. Diese Arbeit unterstützt BMWK mit einer institutionellen Förderung. Weitere Informationen zur AWV finden Sie hier.

Aktenordner zum Thema Bürokratieabbau

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