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Handwerk

Einleitung

Tischlerin arbeitet in ihrer Werkstatt an Holz

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Das Handwerk ist ein wichtiger Motor für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Mit fast 1 Million Betrieben stellt es einen wesentlichen Teil des Mittelstands dar. Darüber hinaus ist das facettenreiche Handwerk „Ausbilder der Nation“: Über 27 Prozent aller Auszubildenden sind im Handwerk beschäftigt. Mit dem Aufgreifen der Themen Digitalisierung und Energieeffizienz sichert das Handwerk seine Zukunftsfähigkeit.

Politik für das Handwerk

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen für das Handwerk auf den Weg gebracht. So wurden die Zuordnungen zum deutschen und zum europäischen Qualifikationsrahmen vorgenommen, womit der Meisterbrief auch formell einem akademischen Bachelorabschluss gleich gestellt ist. Das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ wurde angehoben. Es soll helfen, Chancen und Möglichkeiten für eine Meisterausbildung denen einer universitären Bildung anzugleichen. Durch das „Kompetenzzentrum Digitales Handwerk“ mit bald fünf Schaufenstern sollen mit dem Prozess der Digitalisierung verbundene Innovationen konkret erlebbar gemacht werden. 

Die Handwerkspolitik der Bundesregierung unterstützt Investitionen in Neugründungen, Umstrukturierungen und Erweiterungen von Handwerksbetrieben, die berufliche Aus- und Fortbildung sowie den Technologietransfer. Entscheidend sind günstige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die im Zentrum des finanz- und wirtschaftspolitischen Kurses der Bundesregierung stehen. Gerade die kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe profitieren unter anderem von günstigen steuerlichen Regelungen, niedrigeren Lohnzusatzkosten, Bürokratieabbau und flexiblen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.

Meisterbrief als zentrales Element hochwertiger Ausbildung verteidigen

Die Meisterpflicht, die duale Ausbildung und die Selbstverwaltung des Handwerks haben sich in Deutschland bewährt. Nur gut ausgebildete Handwerkerinnen und Handwerker sichern langfristig den hohen fachlichen Standard und die Innovationsfähigkeit des Handwerks.

Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bekennen sich ausdrücklich zur Meisterpflicht im Handwerk (Antrag 18/3317 vom 25.11.2014 (PDF, 1 MB); Antrag 18/5217 vom 17.06.2015). Deshalb wird in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken die Meisterpflicht wieder eingeführt. Der vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Gesetzentwurf wurde im Dezember 2019 von Bundestag verabschiedet und tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates Anfang 2020 in Kraft. Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf finden Sie hier.

Gemäß dem Eckpunktepapier der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ vom 8. April 2019 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Konsultationsverfahren gestartet. Dabei wurde ausgelotet, für welche der im Zuge der Handwerksnovelle 2004 in die Zulassungsfreiheit überführten Gewerke wieder eine Meisterpflicht eingeführt werden kann. Das Protokoll der Anhörung im BMWK vom 4. und 5. Juni 2019 finden Sie hier (PDF, 58 KB). Die Stellungnahmen zum Konsultationsverfahren finden Sie hier. Eine zusätzliche Faktenübersicht, in der verschiedene relevante Kriterien auf Grundlage der Meisterprüfungsverordnung beziehungsweise der Ausbildungsverordnung beleuchtet werden, finden Sie hier.

Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für den Erhalt der Meisterpflicht ein, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Transparenzinitiative der Europäischen Kommission zur Evaluierung der Reglementierungen des Berufszugangs in den Mitgliedstaaten.

Auch die weiteren Verhandlungen über das geplante EU-Dienstleistungspaket begleitet das BMWK konstruktiv, denn das Ziel, den EU-Binnenmarkt für Dienstleistungen zu stärken, darf nicht im Widerspruch zur Aufrechterhaltung gerechtfertigter Anforderungen (zum Beispiel zum Gesundheits- oder Verbraucherschutz) durch die Mitgliedstaaten stehen.

Innovationsfreude und Technologieoffenheit fördern

Der innovative Mittelstand trägt erheblich zum wirtschaftlichen Wachstum Deutschlands bei. Vor allem kleinere Unternehmen und Handwerksbetriebe profitieren stark vom Technologietransfer. Das Handwerk leistet für den Innovationsstandort Deutschland einen wesentlichen Beitrag. Seine Nähe zum Kunden ermöglicht es, Problemstellungen von Industrie und Endkundinnen und Endkunden durch handwerkliches Können und Servicequalität in Verbindung mit modernen Technologien zu lösen und wichtige Impulse für die Fortentwicklung von Produkten und Produktionsprozessen zu geben. Die Bedeutung des Handwerks resultiert einerseits aus seiner Rolle als Technologiemittler, der für die breite und rasche Diffusion neuer Technologien in die verschiedensten Branchen und Anwendungsfelder verantwortlich ist. Andererseits ist es selbst an neuen Entwicklungen maßgeblich beteiligt und hat in seinen Reihen hervorragende Innovatorinnen beziehungsweise Innovatoren und Erfinderinnen beziehungsweise Erfinder, die mit eigenen Produkten und Serviceleistungen neue Märkte erobern.

Mehr Informationen zu den Innovationen im Handwerk finden Sie hier. Das BMWK unterstützt die Innovationstätigkeit des Handwerks durch rund 100 "Beauftragte für Innovation und Technologie im Handwerk" (BIT) (PDF, 2 MB).

Zur Unterstützung der Digitalisierung des Handwerks fördert das Bundeswirtschaftsministerium das Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ bis 2018 mit insgesamt 4,5 Millionen Euro. Das Kompetenzzentrum unterstützt den handwerklichen Mittelstand bei der Erschließung technischer und wirtschaftlicher Potenziale, die sich aus der digitalen Transformation für das Handwerk ergeben. Zum Abbau von Informationsdefiziten erhalten Entscheidungsträger und Fachexperten des Handwerks praxisnahe Informations-, Qualifikations- und Unterstützungsangebote, die in vier sogenannten Schaufenstern entwickelt und illustriert werden. Mehr zur Digitalisierung im Handwerk finden Sie hier.

Internationale Handwerksmesse

Das BMWK beteiligt sich an der Internationalen Handwerksmesse (IHM), der weltweit größten Handwerksmesse, und präsentiert dort ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot zu aktuellen Themen der Messe. Außerdem fördert das BMWK die Sonderschauen "Exempla", "Talente", "Meister der Moderne" und "Innovation gewinnt!".

Bundespreis für hervorragende innovatorische Leistungen für das Handwerk

Jedes Jahr wird auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) der Bundespreis für hervorragende innovatorische Leistungen für das Handwerk vergeben. Eine unabhängige Preisrichterjury unter Vorsitz des BMWK wählt bis zu 10 Preisträgerinnen und Preisträger aus, die innovative

  • Produkte,
  • Produktionsverfahren oder
  • Dienstleistungen für das Handwerk

ausstellen. Neben einem Preisgeld von 5.000 Euro erhalten die Preisträger eine Goldmedaille und eine Urkunde mit der Unterschrift der Bundeswirtschaftsministerin. Kriterien für die Vergabe des Preises sind insbesondere

  • der Neuigkeits- und Schwierigkeitsgrad einer Entwicklung und
  • ihr praktischer Nutzen für das Handwerk.

Den Bundespreis 2017 wurde am 12. März auf der IHM verliehen.

Betriebsberatung im Handwerk

Das Handwerk ist laufend gefordert, auf komplexe Veränderungen der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen adäquat zu reagieren, innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und neue Märkte mit langfristigem Erfolg zu erschließen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben vertrauen viele Handwerkerinnen und Handwerker auf den Rat von Beratungsfachkräften bei Handwerkskammern und -verbänden, die sie schnell, unbürokratisch und kostenlos beraten. Diese Förderung wurde zum 1. April 2017 auf eine neue Grundlage gestellt. Mehr Informationen zur Betriebsberatung im Handwerk finden Sie hier.

Forschung für das Handwerk: Das Deutsche Handwerksinstitut

Das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) ist eine zentrale Forschungs- und Dienstleistungseinrichtung des Handwerks. Es wird vom BMWK aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit jährlich rund 1 Million Euro gefördert. Außerdem wird die Arbeit des Instituts durch die Bundesländer und das Handwerk unterstützt.

Das DHI bildet die Dachorganisation von fünf verschiedenen Forschungsinstituten, die ein breites Spektrum an Themen (unter anderemTechnologietransfer, betriebs- und volkswirtschaftliche Fragen, Recht, Berufsausbildung) bearbeiten. Die konkreten Themen und Projekte beruhen auf Vorschlägen von Handwerkskammern, handwerklichen Fachverbänden, dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) sowie den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern. Sie werden jeweils für zwei Jahre zu einem Forschungs- und Arbeitsprogramm (FuA) zusammengefasst.

Forschungsinstitute

Wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks

Das Handwerk bildet mit seinen 999.268 Betrieben (Stand 31.12.2016), in denen rund 5,4 Millionen Erwerbstätige beschäftigt sind, das Rückgrat des deutschen Mittelstands. Nach Angaben des ZDH waren 2016 rund 360.000 Auszubildende im facettenreichen Handwerk mit seinen mehr als 140 verschiedenen Berufen tätig. Damit gehen 12,5 Prozent aller Erwerbstätigen und 27,4 Prozent aller Auszubildenden einer Beschäftigung im Handwerk nach. Doch das Handwerk ist nicht nur "Ausbilder der Nation", sondern mit einem Umsatz von über 500 Milliarden Euro auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Im ersten Quartal 2017 erreichte das Handwerk ein neues Allzeithoch: Die Umsätze des zulassungspflichtigen Handwerks stiegen laut Statistischem Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 Prozent.

Die Angebote des Handwerks richten sich an private Verbraucherinnen und Verbraucher, die Industrie und öffentliche Auftraggeber gleichermaßen. Das Handwerk gliedert sich in 41 zulassungspflichtige und 52 zulassungsfreie Handwerke sowie 54 handwerksähnliche Gewerbe und verteilt sich auf die unterschiedlichsten Wirtschaftssektoren. Neben den klassischen Gewerken, wie zum Beispiel Bau und Ausbau oder Nahrung und Genuss, umfasst es auch einige hochtechnologische Bereiche, wie zum Beispiel Feinwerkmechanik und Metallbau. Das Handwerk ist größtenteils kleinbetrieblich strukturiert. Die handwerkliche Tätigkeit zeichnet sich durch flexible, eng am individuellen Kundenwunsch orientierte Spezialfertigung aus.

Im Handwerk arbeiten gut ausgebildete Fachkräfte. Neben der hohen Ausbildungsquote spielen Fortbildungsmaßnahmen im Sinne lebenslangen Lernens eine wichtige Rolle. Die Fortbildung zum Meister beziehungsweise zur Meisterin ist für viele Handwerker und Handwerkerinnen weiterhin ein erstrebenswertes Ziel.

Das Handwerk als wichtiger Partner bei der Umsetzung der Energiewende

Für eine erfolgreiche Energiewende ist Energieeffizienz unverzichtbar. Um die erheblichen Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch umfänglicher zu erschließen, haben sich das Wirtschaftsministerium und der Zentralverband des deutschen Handwerks auf gemeinsame Maßnahmen für die Jahre 2016 bis 2018 verständigt. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise das Entwickeln von Weiterbildungsangeboten, die Anpassung von Ausbildungsordnungen und die Etablierung von Effizienz-Lotsen.

Die Handwerker der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerke arbeiten direkt an der Schnittstelle zum Verbraucher und genießen ein hohes Vertrauen. Ein fachkundiger, informierter und motivierter Handwerker ist damit der ideale "Botschafter" und Partner der Energiewende vor Ort. Die Energiewende eröffnet dem Handwerk neue Handlungsfelder, denn der Markt für Energiedienstleistungen wird weiter wachsen.

Außenwirtschaftsaktivitäten des deutschen Handwerks

Der Export hat für das Handwerk in den letzten 20 Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Gut 50.000 Handwerksbetriebe erwirtschaften heute einen jährlichen Exportumsatz von rund 16 Milliarden Euro. 14 Prozent der Betriebe verfügen über ein exportfähiges Produkt- und Leistungsangebot. Bei einer Exporteursquote von 7 Prozent [1] sind die außenwirtschaftlichen Potenziale des Handwerks somit noch lange nicht ausgeschöpft. Hemmend auf das Auslandsengagement der Unternehmen wirken sich in erster Linie bürokratische Hürden aus, die insbesondere die Leistungserbringung im Ausland erschweren. Der zunehmende Mangel an Fachkräften begrenzt zudem die Exportkapazitäten der Betriebe.

Der Handwerksexport besteht zu fast gleichen Teilen aus Waren (vor allem Zulieferer für die Maschinen- und Autoproduktion) und Dienstleistungen (vor allem Bau und Ausbau). Außenwirtschaftsaktivitäten gelingen am ehesten Unternehmen mit grenznahem Standort, insbesondere in der Nähe zu deutschsprachigen Absatzregionen wie Österreich, Schweiz, Luxemburg, dem Elsass und in den Grenzgebieten Belgiens, den Niederlanden und Dänemarks. Rund 75 Prozent der handwerklichen Exporteure sind in den angrenzenden Nachbarstaaten Deutschlands tätig, 35 Prozent auch in anderen EU-Ländern. In Nordamerika und Asien sind jeweils knapp 10 Prozent der Handwerksexporteure engagiert.

Eine qualifizierte außenwirtschaftliche Information über die Situation in den Exportländern, die dortigen Märkte sowie die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Auslandstätigkeit. Neben den Informationen, die durch das BMWK, die GTAI, von den deutschen Auslandshandelskammern und den Botschaften vor Ort gegeben werden, bieten die Handwerksorganisationen ebenfalls vielfältige Unterstützung an. Wichtigste Serviceleistung ist dabei die kompetente Hilfestellung und Betreuung der Betriebe in außenwirtschaftlichen Angelegenheiten, die bundesweit von rund 100 Expertinnen und Experten in den Handwerkskammern und Fachverbänden in Form von individuellen Beratungen, Workshops, Ländersprechtagen, Kooperationstreffen, Unternehmerreisen, Messebetreuung und Kooperationsbörsen angeboten werden.

Das Handwerk als wichtiger Bestandteil der Kultur- und Kreativwirtschaft

Im kulturwirtschaftlichen Handwerk tragen 800.000 Erwerbstätige in rund 70.000 Betrieben in über 70 Gewerken maßgeblich zur Wertschöpfung im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland bei. Allein 2010 verbuchten die in diesem Segment tätigen Handwerksunternehmen einen Umsatz von rund 77 Milliarden Euro. Die vornehmlichen Tätigkeitsfelder des Handwerks in der Kultur- und Kreativwirtschaft sind:

  • Restaurierung/Erhalt des Kulturerbes
  • Bewahrung traditioneller Kulturtechniken
  • Design/Gestaltung
  • Baukultur
  • Kunsthandwerk/Angewandte Kunst
  • Musikinstrumentenbau
  • Kreative Dienstleistungen

Eine Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen und des Büros für Kulturwirtschaftsforschung Köln im Auftrag der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung gibt umfangreiche Einblicke in diesen facettenreichen Teil des deutschen Handwerks. Exemplarisch werden in der Studie 10 Handwerkszweige abgebildet. Eine Liste von 85 Fallbeispielen verdeutlicht das Leistungsspektrum auf der unternehmensbezogenen Ebene. Schließlich gibt die Studie auch einen Überblick über die Förderinstrumente der Handwerksorganisation für kultur- und kreativwirtschaftliche Handwerksunternehmen. Des Weiteren finden sich unter anderem Daten zu Erwerbsformen, Kundengruppen, Umsätzen, Kostenstrukturen sowie zu Frauenanteil und Qualifikationsniveau der Erwerbstätigen. Grundsätzlich ist das kulturwirtschaftliche Handwerk überwiegend kleinstbetrieblich organisiert. Weniger als 7 Prozent der Unternehmen haben zehn oder mehr Erwerbstätige.

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[1] Die Exporteursquote bezieht sich auf die Gewerke der HwO-Anlagen A und B1. Die nicht erfassten handwerksähnlichen Gewerke sind außenwirtschaftlich kaum aktiv.

Weiterführende Informationen

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Handwerk

Handwerksordnung

Die Handwerksordnung (HwO) ist das Berufsrecht des Handwerks und regelt die Voraussetzungen einer Tätigkeit im Handwerk. In der Handwerksordnung sind insgesamt 147 Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe in den Anlagen A (PDF, 8 KB) und B1 und B2 (PDF, 12 KB) der Handwerksordnung erfasst. Gleichzeitig wird unter anderem auch die gesetzliche Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer geregelt. Weitergehende Informationen wurden in dem Papier Regelungen der Handwerksordnung (PDF, 95 KB) zusammengestellt.

Schornsteinfegerrecht

Das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG) vom 26. November 2008 regelt das Berufsrecht der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie die Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Ferner legt es die verbliebenen hoheitlichen Befugnisse der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fest.

Wesentliche Neuerung für das Handwerk, aber auch die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer war die Öffnung der Schornsteinfegerarbeiten für den Wettbewerb. Gleichzeitig eröffnete die Neuregelung dem Schornsteinfegerhandwerk aber auch neue Chancen und Einkommensmöglichkeiten. Durch die Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots ist der Schornsteinfeger beziehungsweise die Schornsteinfegerin nun nicht mehr nur auf die klassischen Schornsteinfegertätigkeiten beschränkt. Er beziehungsweise sie kann sich zusätzlich beispielsweise verstärkt der Energieberatung widmen oder das eigene Angebot als Schornsteinfegerin beziehungsweise Schornsteinfeger mit sonstigen Tätigkeiten "rund ums Haus" komplettieren. Hier können sich für das Handwerk neue zukunftsträchtige Märkte bieten.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen finden Sie hier (PDF, 67 KB).

Mit der Novelle des SchfHwG im Sommer 2017 wurde der Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes durch die Bundesländer vereinfacht und die Verwaltung von Kehrbezirken verbessert. So wird unter anderem die so genannte „Sammelausschreibung“ als Verfahren zur Besetzung von Bezirken ausdrücklich geregelt. Dadurch wird es den zuständigen Landesbehörden ermöglicht, das Verfahren bei einer Vielzahl von Ausschreibungen zu verschlanken. Weitere Änderungen zur Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung betreffen unter anderem das Vollstreckungsrecht, die Regelung der Vertretung von beliehenen Schornsteinfegern und den Schutz von Kehrbuchdaten. Daneben stärkt das Gesetz auch den Wettbewerb des Schornsteinfegerhandwerks mit anderen Gewerken, indem es die Anforderungen an die Neutralität der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verschärft.

Weiterführende Informationen

  • Gesetz - Gewerberecht

    Gesetz: Gewerbeordnung

    Status des Gesetzes: In Kraft getreten

    Öffnet Einzelsicht

Aus- und Weiterbildung im Handwerk

Die berufliche Ausbildung stellt einen historisch gewachsenen Eckpfeiler des Handwerks dar. Die im Handwerk traditionelle Weitergabe der Qualifikationen der Berufe (vom Ausbilder an den Auszubildenden) wurde vom dualen Ausbildungssystem übernommen und ist ein wesentliches Element der Berufsausbildung in Deutschland.

Die Regelungen über die Ausbildung in den einzelnen Handwerksberufen werden regelmäßig den neuesten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst, so dass das Handwerk seine Fachkräfte stets nach den aktuellen Erfordernissen der Wirtschaft ausbilden kann.

Gut und praxisnah ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen - nicht nur national, sondern auch international. Praxisnähe erfordert auch, die berufliche Qualifikation auf dem neuesten Stand zu halten, also eine stetige Weiterbildung. Immer mehr Beschäftigte bilden sich beruflich weiter, um ihren Arbeitsplatz zu sichern und ihre Aufstiegs- und Einkommenschancen zu verbessern.

Weiterbildung meint auch die berufliche Fortbildung. Diese wird im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung geregelt. Neben bundesweit geltenden Fortbildungsverordnungen gibt es Kammerregelungen, die auch regionale Erfordernisse berücksichtigen.

Die Bundesregierung hat für die unterschiedlichsten Bereiche Fortbildungsverordnungen erlassen, in denen die Prüfungsinhalte festgelegt werden. Beispiele hierfür sind die Abschlüsse der Industriemeisterinnen und Industriemeister, der Fachwirtinnen und Fachwirte, der Fachkaufleute und die Abschlüsse im IT-Bereich.

Diese Regelungen stellen sicher, dass die erworbenen Qualifikationen den betrieblichen Anforderungen entsprechen, da sie ebenso wie Ausbildungsordnungen gemeinsam mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern erarbeitet werden. Daher finden die Fortbildungsabschlüsse in der Praxis hohe Akzeptanz.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Seit Anfang der 1950er Jahre fördert der Bund die Durchführung von überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk (ÜLU). Mit Zuschüssen in Höhe von jährlich rund 70 Millionen Euro soll ein Beitrag zu den von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangs- und Unterbringungskosten geleistet werden. Diese Maßnahme verfolgt unter anderem folgende Ziele:

  • Stärkung beziehungsweise Erhaltung der Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Handwerksbetriebe durch

    • Systematische Vertiefung der beruflichen Fachbildung in produktionsunabhängigen Werkstätten;
    • Anpassung der Berufsausbildung an technologische und wirtschaftliche Entwicklungen;
    • Sicherung eines einheitlich hohen Ausbildungsniveaus unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit oder Spezialisierung des einzelnen Handwerksbetriebs

als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung.

Das BMWK bietet weitere Informationen in der Förderdatenbank.

Überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Um Weiterbildung im Mittelstand auf dem neuesten technologischen Stand anbieten zu können, fördert das BMWK Investitionen für Bau, Ausstattung und Modernisierungen in überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS). 2016 wurden mit 33 Millionen Euro 74 Projekte gefördert. Bis 2018 werden pro Jahr 8 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, um die Ausstattung zu fördern, die für Weiterbildungsangebote zur Digitalisierung benötigt werden. Dies dient der Sicherung einer hochwertigen Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte aus KMU und unterstützt die Unternehmen im Hinblick auf die immer weiter zunehmende Digitalisierung der Arbeits- und Produktionsprozesse.

Einzelheiten zur Förderung finden Sie hier.

Fortbildung zum Handwerksmeister beziehungsweise zur Handwerksmeisterin

Die wichtigste Fortbildung im Handwerk ist die Meisterprüfung (PDF, 366 KB).

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A (PDF, 83 KB) der Handwerksordnung selbstständig machen will, muss in der Regel die Meisterprüfung ablegen. Wesentliche Kriterien für die Bewahrung der Meisterpflicht sind die Gefahrengeneigtheit vieler Handwerke und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung.

In den zulassungsfreien Handwerken und in handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B (PDF, 117 KB) kann eine Meisterprüfung abgelegt werden, die für die selbstständige Handwerksausübung jedoch nicht obligatorisch ist. Der „freiwillige“ Meisterabschluss ist ein Ausweis für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Qualitätssiegel für den Verbraucher beziehungsweise die Verbraucherin dar. Es gibt keinen Niveauunterschied zwischen Meisterabschlüssen der Anlage A und der Anlage B.

Kaum eine andere Qualifikation bereitet derart gut auf den Schritt in die Selbstständigkeit vor wie der Meisterbrief. Grundlage hierfür sind moderne Meisterprüfungsverordnungen, die das BMWK gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet.

Für die Meisterprüfung im Handwerk gelten folgende Regelungen:

  • Die Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung - MPVerfVO). Sie regelt die formalen Anforderungen für das Ablegen der Meisterprüfung und gilt bundesweit - unabhängig davon, wo die Prüfung abgelegt wird.
  • Die Meisterprüfungsverordnungen für die Teile I und II der jeweiligen Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe. Sie regeln die handwerksspezifischen Prüfungsanforderungen für die Fachpraxis (Teil I) und die Fachtheorie (Teil II); sie werden regelmäßig den aktuellen Erfordernissen angepasst. In den Meisterprüfungen ist nicht mehr allein fachliches Können, sondern auch praxisorientierte Problemlösungskompetenz gefragt.
  • Die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO). Sie regelt die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Anforderungen im Teil III sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Anforderungen im Teil IV. Die Regelungen der AMVO gelten handwerksübergreifend, das heißt für alle Meisterprüfungen, unabhängig davon, in welchem Handwerk oder in welchem handwerksähnlichen Gewerbe sie abgelegt werden.

Aufstiegsfortbildung nach dem "Aufstiegs-BAföG"

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ eröffnet – ähnlich dem BAföG für Studierende – einen individuellen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Ziel ist, insbesondere im mittelständischen Bereich Anreize für die Heranbildung von Meistern sowie für Existenzgründungen zu schaffen.

Die Ausgestaltung des AFBG orientiert sich an der Vielfalt des Fortbildungs- und Förderungsbedarfs. Seit dem 1. August 2016 gilt das neue AFBG, das neben höheren Fördersätzen zahlreiche weitere Neuerungen umfasst. Im Fokus der Gesetzesänderungen steht die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Außerdem soll mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten – wie zum Beispiel der Öffnung der AFBG-Förderung für Hochschulabsolventen mit einem Bachelorabschluss und für Studienabbrecher – die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung unterstrichen werden.

Einen umfassenden Überblick zum AFBG, zu Fördermöglichkeiten und Antragsformularen ermöglicht der Internetauftritt www.aufstiegs-bafoeg.de.

Weiterführende Informationen

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