Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Zusätzlich können Sie in die Nutzung zweier Videodienste einwilligen. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Die Live-Übertragung von Pressekonferenzen des Ministeriums erfolgt über die Infrastruktur des amerikanischen Dienstleisters Vimeo.com. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an Vimeo ein, und erlauben Sie Vimeo, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unseren Livestream-Videodienst nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie steuern, ob Sie den Videodienst Vimeo zur Live-Übertragung freigeben wird oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Das Handwerk ist ein wichtiger Motor für Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Mit mehr als 1 Million Betrieben stellt es einen wesentlichen Teil des Mittelstands dar. Darüber hinaus ist das facettenreiche Handwerk „Ausbilder der Nation“: Über 28 Prozent aller Auszubildenden sind im Handwerk beschäftigt. Mit dem Aufgreifen der Themen Digitalisierung und Energieeffizienz sichert das Handwerk seine Zukunftsfähigkeit.
Die Handwerkspolitik der Bundesregierung unterstützt Investitionen in Neugründungen, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Erweiterungen von Handwerksbetrieben, die berufliche Aus- und Fortbildung sowie die Fachkräftegewinnung und den Technologietransfer. Entscheidend sind günstige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Entlastung von Steuern und Abgaben, weiteren Bürokratieabbau, wettbewerbsfähige Energiepreise und flexiblere Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Bundesregierung hat es sich ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die Situation von Frauen im Handwerk zu stärken. Auf Initiative des BMWK wurde dazu gemeinsam mit weiteren Bundesministerien, Verbänden, Netzwerken und wissenschaftlichen Instituten der Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ ins Leben gerufen.
Anfang März 2023 erfolgte darüber hinaus der Startschuss für den Zukunftsdialog Handwerk, ein gemeinsam mit dem ZDH und dem DGB initiierter Branchendialog, der den Rahmen für einen offenen und partnerschaftlichen Austausch zwischen Politik, Handwerksorganisationen und Gewerkschaften bildet und dazu beitragen soll, das Handwerk für die großen Aufgaben der Zukunft fit zu machen und insbesondere mit Blick auf den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.
Der Zukunftsdialog orientiert sich an vier Themenbereichen, die für das Handwerk derzeit von besonderer Bedeutung sind:
Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften
Digitalisierung
Fachkräfte in Zeiten des demographischen Wandels (einschließlich Stärkung von Frauen im Handwerk und Tarifbindung im Handwerk)
Stärkung der Selbstverwaltung (einschließlich Stärkung des Ehrenamts)
Der Dialogprozess ist darauf ausgelegt, dass er insbesondere auch vor Ort in den Regionen geführt wird und Denk- und Diskussionsprozesse anstoßen kann, um möglichst viele Beteiligte im Handwerk bei den anstehenden transformationsbedingten Herausforderungen mitzunehmen.
ZDH, DGB und BMWK haben gemeinsam ein Papier als Diskussionsgrundlage erarbeitet, welches Leitfragen zu den vorbenannten zentralen Zukunftsthemen des Handwerks enthält. Diese können Ausgangspunkt für den Dialog der Beteiligten vor Ort sein.
Die Handwerksförderung der Bundesregierung unterstützt Investitionen in Neugründungen, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Erweiterungen von Handwerksbetrieben, die berufliche Aus- und Fortbildung sowie die Fachkräftegewinnung und den Technologietransfer.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Um die Handwerksbetriebe bei der Bewältigung immer größer werdenden Herausforderungen zu unterstützen, fördert das BMWK anteilig Beratungs-, Informations- und Technologietransferstellen der Handwerksorganisationen zur Information und qualifizierten, neutralen Beratung aller Handwerksbetriebe. Die Förderung dient dabei auch der Stärkung der Innovationskraft der Handwerksbetriebe sowie ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Eine Beratung ist dabei jeweils speziell auf die Anforderungen der Handwerksbetriebe ausgelegt. Bundesweit werden bis zu 620 Beratungsstellen in den Handwerksorganisationen gefördert. Die geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerksorganisationen sollen den Betrieben dadurch eine schnell erreichbare, kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Beratung zur Verfügung stellen.
Die geförderten Berater weisen jeweils unterschiedliche Spezialisierungsfelder auf. Daher fördert das BMWK drei verschiedene Module.
Zum einen werden Betriebsberaterinnen und -berater (BB) gefördert. Der Aufgabenschwerpunkt der BB liegt in der Beratung von Handwerksbetrieben und Existenzgründern in allen Fragen der Unternehmensführung, der strategischen Weiterentwicklung und von Innovationen zur Anpassung an sich verändernde Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen sowie an sonstige Einflussfaktoren wie Umwelt- und Klimawandel, Energie-, Rohstoff- und Ressourcenknappheiten.
Darüber hinaus werden Beratungsstellen für Innovation und Technologie (BIT) gefördert. Die BIT haben die Aufgabe, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks durch die systematische Steigerung der Innovationsbereitschaft und -fähigkeit sowie die Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers ins Handwerk zu erhöhen. Dies erfolgt durch kostenfreie sowie zielgruppenspezifische Beratungs- und Transferangebote im Kontext zukunftsorientierter Technologien. Auch die Unterstützung der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung in den Handwerksbetrieben zählt zu den Aufgaben der BIT.
Das dritte Modul stellen die Fachberatungs- und Informationsstellen (FIS) dar. Die FIS unterstützen mit Spezialwissen aus ihren Branchen die gewerkeübergreifend tätigen BB- und BIT-Stellen. Sie erarbeiten dazu ökonomische und technische Informationen, erheben Branchendaten, erstellen Analysen und Prognosen über die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen. Zudem stehen sie den Betrieben und dem Beratungsnetzwerk als direkter Ansprechpartner bei gewerkspezifischen Fachfragen zur Verfügung.
Wenn Sie als Handwerksbetrieb einen Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Handwerkskammer oder Fachverband.
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen oftmals vor der Herausforderung, das vorhandene Fachwissen der Mitarbeiter*innen sowie ihre Anlagen und Maschinen stetig auf dem aktuellsten technischen Stand zu halten.
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) liefern hier einen wichtigen Beitrag zur hochwertigen Fort- und Weiterbildung im gesamten Bundesgebiet. Um die Weiterbildung im Mittelstand auf dem neuesten technologischen Stand anbieten zu können, fördert das BMWK mit jährlich rd. 38 Millionen Euro die Investitionen für Bau, Ausstattungen und Modernisierungen der ÜBS. Zudem werden auch Projekte zur digitalen Ausstattung gefördert. Dies dient der Sicherung einer hochwertigen Fort- und Weiterbildung der Führungs- und Fachkräfte aus dem Handwerk und unterstützt die Unternehmen im Hinblick auf die immer weiter zunehmende Digitalisierung der Arbeits- und Produktionsprozesse. Zu diesem Thema hat Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWK der Handwerkskammer Berlin am 12. Juli 2023 einen Förderbescheid über 1,3 Millionen Euro übergeben. Mit dieser Förderung sollen die Werkstätten der Handwerkskammer Berlin für die Meistervorbereitungslehrgänge im Bereich Elektrotechnik digitalisiert werden.
Neue Formate der handwerklichen Aus- und Weiterbildung sind ebenfalls Teil der ÜBS-Förderung. So hat Dr. Sabine Hepperle, Leiterin der Abteilung Mittelstandspolitik im BMWK zusammen mit der Handwerkskammer Schwerin ein sogenanntes „CraftLab“ eröffnet, dass durch das BMWK mit rund 400.000 Euro gefördert wird. Dieser Innovationsraum soll die Aus- und Weiterbildung auf den aktuellsten Stand bringen. Im CraftLab stehen verschiedene Praxisstationen zur Verfügung, an denen beispielsweise Kenntnisse zu digitalen Arbeitsprozessen, 3D-Drucker und Modelling oder mobile 3D-Aufmaßsysteme vermittelt werden können.
Auch im Bereich des Klimaschutzes sorgt die ÜBS-Förderung für Fortschritte. Bereits im August 2023 wurde ein „Wärmepumpenlabor“ zur Schulung von Auszubildenden, Gesellen sowie Meisterschüler*innen an der Handwerkskammer Potsdam eröffnet. Bundesminister Robert Habeck hat zudem am 9. Juli 2024 einen Förderscheck für einen Innovationsraum zum Thema „Erneuerbare Energien“ an die Handwerkskammer Koblenz überreicht. Im Mittelpunkt steht dabei der Aufbau von Lerninfrastrukturen zu den Themen Wärmepumpentechnologie, Solarthermie und Photovoltaik, Speichertechnologie und Energiemanagementsysteme.
Antragsberechtigt sind jeweils juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von ÜBS sind.
Weitere Informationen insbesondere zum Antragsverfahren finden Sie im ÜBS-Bereich auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Deutsche Handwerksinstitut
Das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) ist eine zentrale Forschungs- und Dienstleistungseinrichtung des Handwerks. Es wird vom BMWK aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit jährlich über 1,3 Million Euro gefördert. Die Arbeit des DHI wird zudem durch die Bundesländer als auch durch das Handwerk unterstützt.
Das DHI bildet die Dachorganisation von fünf verschiedenen Forschungsinstituten, die ein breites Spektrum an Themen (unter anderem Technologietransfer, betriebs- und volkswirtschaftliche Fragen, Recht, Berufsausbildung) bearbeiten. Die konkreten Themen und Projekte beruhen auf Vorschlägen von Handwerkskammern, handwerklichen Fachverbänden, dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) sowie den Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern. Die Aufgaben werden jeweils für zwei Jahre zu einem Forschungs- und Arbeitsprogramm (FuA) zusammengefasst.
Beispiele für die Forschungsarbeit der Institute lassen sich in den umfangreichen Publikationen wiedererkennen. Auf der Website des DHI finden sich institutsübergreifend Publikationen zu verschiedenen Themen, die für das Handwerk von besonderem Interesse sind.
Die Internationale Handwerksmesse
Das BMWK beteiligt sich an der Internationalen Handwerksmesse (IHM) in München und präsentiert dort ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot zu aktuellen Themen der deutschen Wirtschaftspolitik mit Schwerpunkt Handwerk. Außerdem fördert das BMWK die Sonderschauen Exempla und Innovation gewinnt!. Auf der Exempla werden spannende Handwerkstechnologien der Zukunft sowie besondere Handwerkskunst präsentiert. Auf dem Firmengemeinschaftsstand stellen besonders ausgewählte innovative Unternehmen neuste Innovationen für das Handwerk aus.
Aufgabe der Exempla ist es, besondere Spitzenleistungen und qualitätsvolle Arbeiten im Rahmen der Handwerksmesse in einer Ausstellung zu zeigen. Im Exempla-Archiv finden Sie Exponate vergangener Exempla-Ausstellungen sowie Informationen zur langjährigen Geschichte der Sonderschau.
Auf der Sonderschau Innovation gewinnt! präsentieren 10 erfindungsreiche Unternehmer aus Mittelstand und Handwerk seit über 25 Jahren ihre Innovationsfähigkeit dem Publikum der Handwerksmesse.
Bundesinnovationspreis im Handwerk
Jedes Jahr wird auf der Internationalen Handwerksmesse (IHM) der Bundespreis für hervorragende innovatorische Leistungen für das Handwerk vergeben. Eine unabhängige Jury unter Vorsitz des BMWK wählt bis zu 10 Preisträger aus, die innovative
Produkte,
Produktionsverfahren oder
Dienstleistungen für das Handwerk
ausstellen. Neben einem für die Preisträger kostenlosen Werbeclip, den diese auch sehr gut im Nachmessegeschäft für Marketingzwecke nutzen können und einem Geldpreis von 5.000 € erhalten die Preisträger eine Urkunde mit der Unterschrift des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Kriterien für die Vergabe des Preises sind insbesondere
der Neuigkeits- und Schwierigkeitsgrad einer Entwicklung und
ihr praktischer Nutzen für das Handwerk.
Auf der IHM 2024 hat Michael Kellner, Parlamentarischer Staatsekretär im BMWK die besonders innovatorischen Leistungen der Preisträger gewürdigt und die Preise feierlich an die Handwerksbetriebe übergeben.
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz
Die 2013 als gemeinsame Initiative von BMWi (jetzt BMWK), BMU (jetzt BMUV), DIHK und ZDH ins Leben gerufene Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) verfolgt das Ziel, den Dialog zwischen Politik und den mittelständischen Unternehmen in Industrie, Handel und Handwerk zu stärken und KMU bei der Steigerung der Energieeffizienz zu unterstützen.
Das Handwerk soll analog zur Industrie Unterstützung bei der Umsetzung von Energieeinspar- und Klimaschutzmaßnahmen erhalten. Die 1 Mio. Handwerksbetriebe mit ihren 5,62 Mio. Mitarbeitern, sowie die 363.000 Auszubildenden sind umfassend von dem Transformationsprozess im Rahmen der Energie- und Klimapolitik betroffen. Die MIE bietet den Unternehmen einen passfähigen, maßgeschneiderten Instrumentenmix und zielgruppengemäße Unterstützung. Die Instrumente werden über ein Partnernetzwerk (7 Umweltzentren des Handwerks sowie 55 Transferpartner (Handwerkskammern, Verbände, Innungen; Energieagenturen) in die Breite getragen.
Dazu gehören neben der Durchführung von sog. Energieeffizienzdialogen (Einstiegs-Energieberatungen) in den Betrieben auch eine Energieeffizienz-Toolbox, bestehend aus einem umfassenden Online-Leitfaden Energieeffizienz, Modellbetrieben und dem sog. E-Tool (digitales Energiebuch). Darüber hinaus adressiert die MIE die Integration der Themen Energieeffizienz und Klimaschutz in Fort- und Weiterbildungsangebote (z. B. Meisterkurse) ebenso wie das immer wichtiger werdende Thema Mobilität.
Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk
Unterstützung bei der Digitalisierung erhält das Handwerk durch das vom BMWK geförderte Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren, insbesondere das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk. Dieses hilft Unternehmen bei der Erschließung technischer und wirtschaftlicher Potenziale, die sich aus der digitalen Transformation für das Handwerk ergeben. Im Zuge der zweijährigen Verlängerung des Zentrums (bis 06/2026) liegt der Fokus insbesondere auf die Vorbereitung und Nutzung von KI-Technologien im Handwerk. Unternehmen erhalten Informations-, Qualifizierungs-, Umsetzungs- und Vernetzungsangebote, die in regionalen „Schaufenstern“ entwickelt werden. Das Zentrum bietet bundesweit an acht Standorten Expertenwissen, Informationen, Schulungen, Demonstrationen und Hilfestellungen für den handwerklichen Mittelstand.
Zudem unterstützt das BMWK mit der Initiative “IT-Sicherheit in der Wirtschaft” Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Alle kostenfreien Angebote der Initiative und des Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren zur IT- und Cybersicherheit – speziell auch für das Handwerk – finden Sie hier im „Werkzeugkasten der Cybersicherheit““.
Die Handwerksordnung (HwO) ist das Berufsrecht des Handwerks und regelt die Voraussetzungen einer Tätigkeit im Handwerk. In der Handwerksordnung sind über 130 Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe in den Anlagen A (PDF, 8 KB) und B1 und B2 (PDF, 12 KB) der Handwerksordnung erfasst. Gleichzeitig wird unter anderem auch die gesetzliche Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer geregelt.
Schornsteinfegerrecht
Das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG) regelt das Berufsrecht der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sowie die Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Ferner legt es die verbliebenen hoheitlichen Befugnisse der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger fest.
Die berufliche Ausbildung stellt einen historisch gewachsenen Eckpfeiler des Handwerks dar. Die im Handwerk traditionelle Weitergabe der Qualifikationen der Berufe (vom Ausbilder an den Auszubildenden) wurde vom dualen Ausbildungssystem übernommen und ist ein wesentliches Element der Berufsausbildung in Deutschland.
Die Regelungen über die Ausbildung in den einzelnen Handwerksberufen werden regelmäßig den neuesten technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst, so dass das Handwerk seine Fachkräfte stets nach den aktuellen Erfordernissen der Wirtschaft ausbilden kann.
Gut und praxisnah ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen - nicht nur national, sondern auch international. Praxisnähe erfordert auch, die berufliche Qualifikation auf dem neuesten Stand zu halten, also eine stetige Weiterbildung. Immer mehr Beschäftigte bilden sich beruflich weiter, um ihren Arbeitsplatz zu sichern und ihre Aufstiegs- und Einkommenschancen zu verbessern.
Fortbildungsregelungen stellen sicher, dass die erworbenen Qualifikationen den betrieblichen Anforderungen entsprechen, da sie ebenso wie Ausbildungsordnungen gemeinsam mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern erarbeitet werden. Daher finden die Fortbildungsabschlüsse in der Praxis hohe Akzeptanz.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Seit Anfang der 1950er Jahre fördert der Bund die Durchführung von überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk (ÜLU). Mit Zuschüssen in Höhe von jährlich rund 70 Millionen Euro soll ein Beitrag zu den von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangs- und Unterbringungskosten geleistet werden. Diese Maßnahme verfolgt unter anderem folgende Ziele:
Stärkung beziehungsweise Erhaltung der Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Handwerksbetriebe durch
systematische Vertiefung der beruflichen Fachbildung in produktionsunabhängigen Werkstätten;
Anpassung der Berufsausbildung an technologische und wirtschaftliche Entwicklungen;
Sicherung eines einheitlich hohen Ausbildungsniveaus unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit oder Spezialisierung des einzelnen Handwerksbetriebs
als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung.
Das BMWK bietet weitere Informationen in der Förderdatenbank.
Fortbildung zum Handwerksmeister beziehungsweise zur Handwerksmeisterin
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A (PDF, 83 KB) der Handwerksordnung selbstständig machen will, muss in der Regel die Meisterprüfung ablegen. Wesentliche Kriterien für die Bewahrung der Meisterpflicht sind die Gefahrengeneigtheit vieler Handwerke und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung.
In den zulassungsfreien Handwerken und in handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B (PDF, 117 KB) kann eine Meisterprüfung abgelegt werden, die für die selbstständige Handwerksausübung jedoch nicht obligatorisch ist. Der „freiwillige“ Meisterabschluss ist ein Ausweis für eine herausgehobene Qualifikation und stellt zugleich ein verlässliches Qualitätssiegel für den Verbraucher beziehungsweise die Verbraucherin dar. Es gibt keinen Niveauunterschied zwischen Meisterabschlüssen der Anlage A und der Anlage B.
Kaum eine andere Qualifikation bereitet derart gut auf den Schritt in die Selbstständigkeit vor wie der Meisterbrief. Grundlage hierfür sind moderne Meisterprüfungsverordnungen, die das BMWK gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet.
Für die Meisterprüfung im Handwerk gelten folgende Regelungen:
Die Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung - MPVerfVO). Sie regelt die formalen Anforderungen für das Ablegen der Meisterprüfung und gilt bundesweit - unabhängig davon, wo die Prüfung abgelegt wird.
Die Meisterprüfungsverordnungen für die Teile I und II der jeweiligen Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe. Sie regeln die handwerksspezifischen Prüfungsanforderungen für die Fachpraxis (Teil I) und die Fachtheorie (Teil II); sie werden regelmäßig den aktuellen Erfordernissen angepasst. In den Meisterprüfungen ist nicht mehr allein fachliches Können, sondern auch praxisorientierte Problemlösungskompetenz gefragt.
Die Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Allgemeine Meisterprüfungsverordnung - AMVO). Sie regelt die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Anforderungen im Teil III sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Anforderungen im Teil IV. Die Regelungen der AMVO gelten handwerksübergreifend, das heißt für alle Meisterprüfungen, unabhängig davon, in welchem Handwerk oder in welchem handwerksähnlichen Gewerbe sie abgelegt werden.
Aufstiegsfortbildung nach dem "Aufstiegs-BAföG"
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ eröffnet – ähnlich dem BAföG für Studierende – einen individuellen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung für Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Ziel ist, insbesondere im mittelständischen Bereich, Anreize für die Heranbildung von Meistern sowie für Existenzgründungen zu schaffen.
Einen umfassenden Überblick zum AFBG, zu Fördermöglichkeiten und Antragsformularen ermöglicht der Internetauftritt www.aufstiegs-bafoeg.de..