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Knapp 35 Prozent unserer gesamten Endenergie werden in Deutschland für Gebäude verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Dabei gilt: Wo viel verbraucht wird, lässt sich auch viel einsparen. Wo wenig bis gar nicht saniert wurde, auch. In energieeffizienten Gebäuden lassen sich außerdem erneuerbare Energien besser einbeziehen.
Geringere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein höherer Immobilienwert und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz: Gute Gründe, um in den eigenen vier Wänden auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Starten Sie jetzt Ihre persönliche Energiewende! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie dabei mit attraktiven Förderprogrammen.
Informationsoffensive „Energiewechsel”
Energieeffizienz lohnt sich: Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, wollen wir noch effizienter mit Strom und Wärme umgehen. Ob Austausch der alten Heizungsanlage oder der Einbau energiesparender Fenster: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen wir Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen bei ihren Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Das hilft der Umwelt, sorgt für mehr Wohnkomfort und schont den Geldbeutel. Mehr Informationen finden Sie auf www.energiewechsel.de.
Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür soll unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) so überarbeitet werden, dass neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65% erneuerbare Energie zum Heizen nutzen.
Die Regelung zum Umstieg auf erneuerbare Energien soll für alle Heizungen gelten, die in Neubauten und Bestandsbauten, in Wohngebäuden und auch in Nichtwohngebäuden neu eingebaut werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen, die ordnungsgemäß betrieben werden, können weitergenutzt werden.
BMWK und BMWSB haben gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit ab 2024 alle neuen Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien und damit klimafreundlich betrieben werden.
Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz
Energiewende im Gebäudebereich
Publikation:Stellungnahmen zur Entwurfsfassung eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr-
und Überprüfungsordnung im April 2023
Publikation:Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
Wärmepumpen können einen wichtigen Beitrag leisten, um unabhängiger von fossilen Energieimporten zu werden und Klimaneutralität in 2045 zu erreichen. Sie beziehen einen Großteil der Energie zum Heizen aus ihrer Umgebung und auch der benötigte Strom wird zunehmend dekarbonisiert.
Im Neubau haben sich Wärmepumpen bereits als Standard-Heizsystem etabliert, aber auch in Bestandsgebäuden können sie eine gute Lösung sein. Es gibt sie in verschiedenen Arten als Luft-, Sole-Wasser, Grundwasser-Wärmepumpen oder als Kombination mit einem anderen Wärmeerzeuger in einem Hybridsystem.
Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung Wärme und führt diese nach innen ins Haus. Das Prinzip ist damit das gleiche wie bei einem Kühlschrank – nur eben umgekehrt.
Wärmepumpenoffensive der Bundesregierung
2022 wurden über 230.000 Wärmepumpen neu installiert, insgesamt sind bereits mehr als 1 Million Wärmepumpen im Betrieb. Trotz steigender Installationszahlen machen Wärmepumpen aber nur 24 Prozent von knapp 1 Million insgesamt in 2022 neu installierten Heizungen aus. Es gibt also viel zu tun – vor allem im Gebäudebestand.
Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Handwerk, Industrie, Netzbetreibern und Sozialpartnern haben sich das BMWK und BMWSB beim Wärmepumpengipfel am 29.06.2022 auf gemeinsame Ziele verständigt – 500.000 Wärmepumpen sollen ab 2024 jährlich neu installiert werden. In einer gemeinsamen Erklärung benennen die Beteiligten des Bündnisses verschiedene Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, damit der Hochlauf gelingt.
Die gemeinsame Absichtserklärung mit allen Unterzeichnenden finden Sie hier (PDF, 121 KB).
Daran anknüpfend hat sich das Bündnis Anfang 2023 in einem gemeinsamen Fahrplan zu einem dynamischen Ausbau der Wärmepumpen bekannt. Klimaschutz, industrielle Wertschöpfung, Handwerk – in all diesen Bereichen bedeutet der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger auch im Gebäudebereich neue Chancen. Sie gilt es jetzt beherzt zu ergreifen.
Die zum 01.04.2023 gestartete Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe geht punktgenau auf den sehr spezifischen Qualifizierungsbedarf vorhandener Fachkräfte ein. Handwerksbetriebe (SHK, Elektro,Kälteanlagenbau, Schornsteinfeger), Energieberatungsunternehmen und Planungsbüros für technische Gebäudeausstattung können einen Zuschuss für die Weitequalifizierung ihrer Mitarbeitenden erhalten, um sie für die Planung und Installation von Wärmepumpenheizungen fit zu machen. Ein Video mit Informationen zum Umfang der Förderung und weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Funktionsweise und Förderung von Wärmepumpen finden Sie auf den Seiten der Energiewechsel-Kampagne hier und auf dem Infoportal der Verbraucherzentralen hier.
Bundesförderung energieeffiziente Gebäude
Milliardenprogramm für Klimaschutz bei Gebäuden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert eine bessere Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich.
Die Bundesförderung besteht aus drei Teilprogrammen:
BEG WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
BEG NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden).
Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung erfolgt entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim BAFA oder in Form eines zinsgünstigen Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln (Kredit) für Komplettsanierungen oder den Neubau bei der KfW.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.
Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der "Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags". Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z.B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.
Details zur BEG sowie aktuelle Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.energiewechsel.de/beg
12.12.2022 - Publikation - Energiewende im Gebäudebereich
Publikation:Einsparpotentiale aus der Optimierung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden
Erst die qualifizierte Energieberatung, dann die Sanierung: Denn fundierte Information und Expertise sind die Voraussetzungen für eine kluge Entscheidung über eine energetische Sanierung.
Vom ersten Überblick bis zur konkreten Analyse gibt es für jeden Bedarf ein passendes Informations- und Beratungsangebot.
Erster Überblick: Beratungsangebot der Verbraucherzentralen
Wer sich einen ersten Überblick verschaffen will und Tipps zum Energiesparen sucht, ist bei den Verbraucherzentralenan der richtigen Adresse: Ihr Informationsangebot reicht von Online- und Telefonberatung über Beratungsgespräche bis hin zu Terminen bei Ihnen zu Hause.
„Gebäude-Check” der Verbraucherzentralen
Interessant für Hauseigentümer ist der "Gebäude-Check": In einem rund zweistündigen Vor-Ort-Termin nimmt ein Energieberater der Verbraucherzentrale Ihren Energieverbrauch unter die Lupe und gibt Ihnen erste Handlungsempfehlungen zum Energiesparen mit auf den Weg. Die Kosten betragen für Sie gerade einmal 30 Euro, denn alle Energieberatungsangebote der Verbraucherzentralen werden vom BMWK mit der „Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen“ gefördert. Weitere Informationen gibt die kostenlose Hotline der Verbraucherzentralen unter der Rufnummer 0800 - 809 802 400.
„Heiz-Check” der Verbraucherzentralen
Zusätzlich zum "Gebäude-Check" bieten die Verbraucherzentralen einen "Heiz-Check" an, der für Besitzer von Heizungsanlagen interessant ist. Hierbei steht die Effizienz des Heizsystems in der Praxis im Vordergrund. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten hier in einem zweistündigen Vor-Ort-Termin von Energieberatern praktische Tipps zur Optimierung ihrer Heizung und können so Geld sparen. Dieses Angebot kostet ebenfalls nur 30 Euro, denn alle Energieberatungsangebote der Verbraucherzentralen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Praktisches Werkzeug: Der Sanierungskonfigurator
Der Sanierungskonfigurator des BMWK ist ein Online-Tool, mit dem Sie ganz einfach am Rechner beginnen können, Ihr Haus auf den neuesten Stand zu bringen und Energiekosten zu sparen. Dafür machen Sie zuerst Angaben zum Ist-Zustand Ihres Gebäudes, zum Beispiel: Wann wurde es gebaut? Wie groß ist es? Welche Heizung ist eingebaut? Wie alt ist die Heizung? Anschließend können Sie zwischen verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten wählen: Möchten Sie die Fassade dämmen? Neue Fenster einsetzen? Oder lieber die Heizungsanlage austauschen? Mit dem Online-Tool können Sie nach ein paar Klicks und Angaben zu Ihrem Gebäude abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen sich für Sie wirklich lohnen: www.sanierungskonfigurator.de.
Vor-Ort-Beratung mit Energieeffizienz-Experten
Um den konkreten Sanierungsbedarf zu ermitteln und ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erstellen, lohnt sich eine persönliche "Vor-Ort-Beratung". Damit diese Beratung für jeden erschwinglich ist, wird sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 80 Prozent über die „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ gefördert. Die Energieberaterinnen und Energieberater machen konkrete Vorschläge, welche Sanierungsmaßnahmen passend für Ihr Haus ergriffen werden könnten und wie diese durch den Bund finanziell gefördert werden.
Eine qualifizierte Energieberatung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von bis zu 500.000 kWh jährlich sowie für Kommunen und gemeinnützige Organisationen wird über die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent finanziell unterstützt. Eine Vor-Ort-Beratung erfolgt in drei Schritten – wie genau, das erfahren Sie in unserem Themenportal „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel”.
Der individuelle Sanierungsfahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent finanziell unterstützt. Der iSFP ist ein digitales Planungsinstrument für die schrittweise energetische Gebäudesanierung. Die Gebäudeenergieberaterinnen und Gebäudeberater erstellen mit dem iSFP einen verständlichen Überblick über die in einem Gebäude anstehenden Sanierungen und fassen diese zu sinnvollen, maßgeschneiderten Maßnahmenpaketen zusammen. Neben Energieeinsparpotenzialen und den Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien werden auch die dafür notwendigen Investitionen abgeschätzt sowie die Heizkosten- und CO22-Einsparungen ausgewiesen. Details erfahren Sie auf „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“.
Serielle Sanierung
Bundesförderung Serielle Sanierung
Am 7. Mai 2021 ist das BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung gestartet. Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen sowie vorgefertigter Haustechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Die Bundesförderung Serielle Sanierung fördert die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung und setzt dadurch neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich als Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030.
Die Gebäudesanierung stellt auch Immobilienunternehmen vor große Herausforderungen – von hohen Investitionen über aufwendige Planungen bis hin zu geringer Akzeptanz der Maßnahmen im vermieteten Gebäudebestand. Oftmals fehlen im Handwerk verfügbare Kapazitäten, um die Maßnahmen umzusetzen, und Baufirmen melden Kapazitätsengpässe durch den zunehmenden Fachkräftemangel. In Summe führt das zu steigenden Baukosten, -verzögerungen und Umsetzungen mit suboptimaler energetischer Qualität. Insgesamt verharrt die Sanierungsquote auf einem Niveau, das, gemessen an den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich, zu gering ist.
Hier setzt die Serielle Sanierung an, die technische Möglichkeiten zur industriellen Vorfertigung nutzt und damit den Weg für die Beschleunigung der energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente einschließlich damit verbundener Anlagentechnik sowie deren Montage an bestehende Gebäude ebenen soll. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort reduzieren lässt.
Durch die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten und setzt die Bundesförderung Serielle Sanierung somit bereits im Vorfeld der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an, die etwa Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch und Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard umfasst. Damit entsteht ein wichtiger neuer Förderbaustein im Bereich der energetischen Optimierung des Gebäudebestands.
Was wird gefördert?
Fördergegenstand ist primär die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung im Rahmen konkreter Pilotprojekte.
Die Förderung ist in drei Module aufgeteilt.
Modul I: Durchführbarkeitsstudien
Im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien kann für geplante Pilotprojekte die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer Seriellen Sanierung untersucht werden. Daneben können zur Vorbereitung der in Modul II förderfähigen Entwicklungsvorhaben Studien bezuschusst werden, in denen der Forschungs- und Entwicklungsaufwand quantifiziert wird.
Die Förderung beträgt:
60 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
50 Prozent der förderfähigen Kosten für alle sonstigen Antragsberechtigten.
Die Kosten sind bis zu 150.000 Euro pro Studie förderfähig.
Modul II: Entwicklung / Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
In Modul II soll die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten gefördert werden. Dies beinhaltet:
die konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung oder auch die Optimierung von Abläufen sowie Geschäftsmodellen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite
und
die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren Erprobung am Gebäude, sofern hierdurch weiterer Erkenntnisgewinn für die Entwicklung der Komponenten der Seriellen Sanierung erwartet wird.
Die zu entwickelnden Lösungen sollen serientauglich und leicht anzupassen sein. Das bedeutet, dass sich die Komponenten und Verfahren zukünftig auf andere Sanierungsmaßnahmen übertragen lassen und so zu einer marktgetriebenen Kostendegression beitragen können. Die Gesamtförderquote für die Entwicklung beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten, bzw. 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Kosten für die erprobende Anwendung von Komponenten der Seriellen Sanierung in Pilotprojekten sind ebenfalls förderfähig. Die Förderquoten hierfür betragen bei Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien 45 Prozent, bzw. 55 Prozent bei KMU, bzw. beim Einsatz von Komponenten zur Steigerung der Energieeffizienz 30 Prozent, bzw. 40 Prozent bei KMU, der förderfähigen Kosten.
Insgesamt sind bis zu fünf Millionen Euro der Kosten für das Pilotprojekt förderfähig.
Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten
In Modul III wird der Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik gefördert, welche als Komponenten die Kriterien der Seriellen Sanierung erfüllen.
Die Förderung beträgt:
20 Prozent der förderfähigen Kosten bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen;
10 Prozent der förderfähigen Kosten bei mittleren Unternehmen.
Die Kosten für den Aufbau von Produktionskapazitäten sind bis zu zehn Millionen Euro pro Maßnahme förderfähig.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Bundesförderung Serielle Sanierung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Die Antragstellung erfolgt online.
Antragsberechtigt für die Module I und II sind
Unternehmen
gemeinnützige Organisationsformen im Sinne des § 52 Abgabenordnung,
eingetragene Genossenschaften,
Konsortien im Sinne des Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i AGVO,
Contractoren, die die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen im Rahmen eines Contractingvertrags für einen der vorstehend genannten Antragsberechtigten durchführen.
Antragsberechtigt für das Modul III sind KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission von Mai 2003.
Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung
Mit der energetischen Gebäudesanierung lassen sich Steuern sparen. Neben den insbesondere für vermietete Objekte geltenden allgemeinen Vorschriften gibt es mit § 35c Einkommensteuergesetz eine Sonderregelung speziell für energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Zu den geförderten Maßnahmen zählen etwa der Austausch einer Heizung, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.
Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist nicht möglich. Zum Beispiel kann ein Fenstertausch nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden. Möglich ist aber eine Kombination verschiedener Förderprogramme für mehrere unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der steuerlichen Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung entnehmen Sie bitte der Seite des federführenden BMF.
Häufig gestellte Fragen zur Wärmedämmung bei Gebäuden
Lohnt sich Wärmedämmung für Haus- und Wohnungsbesitzer wirklich?
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Grundlage für den effizienten Einsatz von Energie im Gebäudesektor
Die gesetzlichen Anforderungen des Energieeinsparrechts zielen darauf ab, in Gebäuden Energie einzusparen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu voranzubringen. So werden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Importbedarfe gesenkt, die Versorgung sicherer gemacht und das Klima geschützt.
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von zu errichtenden Gebäuden. Neben dem Wärmeschutz betrifft dies vor allem Vorgaben zum Anteil von erneuerbaren Energien für die Wärme- oder Kälteversorgung des Gebäudes. Daneben enthält es auch Vorgaben für die Sanierung von bestehenden Gebäuden sowie einige Regelungen zur Wartung und Inspektion von gebäudetechnischen Anlagen (insbesondere Heizungs- und Klimaanlagen).
Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Mit einer Novelle aus dem Juli 2022 wurde der Neubaustandard angehoben und das Klimaschutzniveau ambitionierter. Der zulässige Primärenergieverbrauch von zu errichtenden Gebäuden wird auf 55 % des Primärenergieverbrauchs eines Referenzgebäudes beschränkt. Dies befördert den Einbau von klimafreundlichen Heizungen im Neubau, da diese im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen einen deutlich geringeren Primärenergieverbrauch haben.
Mit einer zweiten Novelle soll die Wärmewende insbesondere auch im Gebäudebestand vorangetrieben werden (Verweis auf Artikel weiter oben). Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell vorbereitet.
In Rahmen einer weiteren Novelle soll das Gebäudeenergiegesetz umfassend überarbeitet werden. Dazu soll auch die Anforderungssystematik so umgestellt werden, dass sie einerseits zielgerichteter auf die Klimaneutralität des Gebäudebestands hinführt und andererseits weiterhin einen sparsamen Umgang mit auch nur begrenzt verfügbaren erneuerbaren Energien befördert.
25.08.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich
Habeck zur Bewertung des Expertenrats zu Sofortprogrammen Gebäude und Verkehr: „Expertenrat unterstreicht Dringlichkeit beim Klimaschutz – Klimaschutzsofortprogramm muss noch im September beschlossen werden“
26.07.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich
Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten
20.04.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich
Hohes Interesse am heutigen Start der Antragstellung für die Neubauförderung – Budget von 1 Milliarde Euro wenige Stunden nach Antragsstart ausgeschöpft – Stufe 2 der Neubauförderung startet ab morgen