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20.10.2023 - Artikel - Energiewende im Gebäudebereich

Effiziente Gebäude

Einleitung

Knapp 35 Prozent unserer gesamten Endenergie werden in Deutschland für Gebäude verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Dabei gilt: Wo viel verbraucht wird, lässt sich auch viel einsparen. Wo wenig bis gar nicht saniert wurde, auch. Energieeffiziente Gebäude lassen sich außerdem leichter auf erneuerbare Energien umstellen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

© BMWK

Geringere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein höherer Immobilienwert und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz: Gute Gründe, um in den eigenen vier Wänden auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Starten Sie jetzt Ihre persönliche Energiewende! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie dabei mit attraktiven Förderprogrammen.

Informationsoffensive „Energiewechsel”

Energieeffizienz lohnt sich. Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, wollen wir noch effizienter mit Strom und Wärme umgehen. Ob Austausch der alten Heizungsanlage oder der Einbau energiesparender Fenster: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen wir Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen bei ihren Maßnahmen für mehr Energieeffizienz. Das hilft der Umwelt, sorgt für mehr Wohnkomfort und schont den Geldbeutel. Mehr Informationen finden Sie auf www.energiewechsel.de.

Deutschland macht's effizient

© BMWi

Informationsportal
"80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel"

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Wärme aus erneuerbarer Energie

Wärmewende im Gebäudebereich

Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen beschleunigen und damit den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür wurde unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet. Künftig müssen neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65% erneuerbare Energie zum Heizen nutzen.

Die Regelung zum Umstieg auf erneuerbare Energien gilt für alle Heizungen, die in Neubauten und Bestandsbauten, in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden neu eingebaut werden. Dabei gelten unterschiedliche Fristen und Übergangsregelungen. Bestehende Gas- und Ölheizungen, die ordnungsgemäß betrieben werden, können weitergenutzt und auch repariert werden.

Weitere Informationen zur Wärmewende im Gebäudebereich, Fördermöglichkeiten und Übergangsfristen erhalten Sie unter www.energiewechsel.de sowie www.gebaeudeforum.de.

Wärmepumpen

Umgebungswärme effektiv nutzen

Wärmepumpen können einen wichtigen Beitrag leisten, um unabhängiger von fossilen Energieimporten zu werden und Klimaneutralität in 2045 zu erreichen. Sie beziehen einen Großteil der Energie zum Heizen aus ihrer Umgebung und auch der benötigte Strom wird zunehmend klimafreundlicher.

Wärmepumpe

© BMWK

Nicht nur für Neubau, auch im Bestand interessant

Im Neubau haben sich Wärmepumpen bereits als Standard-Heizsystem etabliert, aber auch in Bestandsgebäuden sind sie eine gute Lösung. Es gibt sie in verschiedenen Arten als Luft-, Sole-Wasser, Grundwasser-Wärmepumpen oder als Kombination mit einem anderen Wärmeerzeuger in einem Hybridsystem.

Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung Wärme und führt diese nach innen ins Haus. Das Prinzip ist damit das gleiche wie bei einem Kühlschrank – nur eben umgekehrt.

Wärmepumpenoffensive der Bundesregierung

2023 wurden etwa 356.000 Wärmepumpen neu installiert, insgesamt sind bereits 1,8 Millionen Wärmepumpen im Betrieb. Trotz steigender Installationszahlen machen Wärmepumpen aber nur 27 Prozent von knapp 1,3 Millionen insgesamt in 2023 neu installierten Heizungen aus. Es gibt also viel zu tun – vor allem im Gebäudebestand.

Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Handwerk, Industrie, Netzbetreibern und Sozialpartnern haben sich das BMWK und BMWSB beim ersten Wärmepumpengipfel im Juni 2022 auf gemeinsame Ziele verständigt: Voraussetzungen schaffen, um ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen installieren zu können. In einer gemeinsamen Erklärung benennen die Beteiligten des Bündnisses verschiedene Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, damit der Hochlauf gelingt.

Die gemeinsame Absichtserklärung mit allen Unterzeichnenden finden Sie hier (PDF, 121 KB).

Daran anknüpfend hat sich das Bündnis Anfang 2023 in einem gemeinsamen Fahrplan zu einem dynamischen Ausbau der Wärmepumpen bekannt. Klimaschutz, industrielle Wertschöpfung, Handwerk – in all diesen Bereichen bedeutet der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger im Gebäudebereich neue Chancen. Sie gilt es jetzt beherzt zu ergreifen. In einem ersten Update des Fahrplans im Sommer 2023 zeigt sich, dass eine Vielzahl der beabsichtigten Maßnahmen bereits angestoßen wurde.

Die zum 01.04.2023 gestartete Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe geht punktgenau auf den spezifischen Qualifizierungsbedarf vorhandener Fachkräfte ein. Handwerksbetriebe (SHK, Elektro, Kälteanlagenbau, Schornsteinfeger), Energieberatungsunternehmen und Planungsbüros für technische Gebäudeausstattung können einen Zuschuss für die Weitequalifizierung ihrer Mitarbeitenden erhalten, um sie für die Planung und Installation von Wärmepumpenheizungen fit zu machen. Ein Video mit Informationen zum Umfang der Förderung und weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Funktionsweise und Förderung von Wärmepumpen finden Sie auf den Seiten der Energiewechsel-Kampagne hier und auf dem Infoportal der Verbraucherzentralen hier. Informationen, Veranstaltungshinweise und vieles mehr zu klimafreundlichen Gebäuden finden Sie auf www.gebaeudeforum.de.

Fahrplan Wärmepumpen-Hochlauf

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Milliardenprogramm für Klimaschutz bei Gebäuden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert eine bessere Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich.

Die Bundesförderung besteht aus vier Teilprogrammen:

  • BEG WG (Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
  • BEG NWG (Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
  • BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden).
  • BEG BfN (Klimafreundlicher Neubau – zuständig BMWSB)

Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderung erfolgt entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Einzelmaßnahmen oder in Form eines zinsgünstigen Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln (Kredit) für Komplettsanierungen.

Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen.

Förderanträge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Details zur BEG sowie aktuelle Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.energiewechsel.de/beg

Häufig gestellte Fragen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Welche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung werden gefördert?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Wie hoch ist die steuerliche Förderung?

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Wer profitiert von der steuerlichen Förderung?

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Beratung und Information

Gut beraten, gut saniert

Erst die qualifizierte Energieberatung, dann die Sanierung: Denn fundierte Informationen und fachliche Expertise sind die Voraussetzungen für kluge Sanierungsentscheidungen.

Vom ersten Überblick bis zur konkreten Analyse gibt es für jeden Bedarf ein passendes Informations- und Beratungsangebot.

Erster Überblick: Beratungsangebot der Verbraucherzentralen

Wer sich einen ersten Überblick verschaffen will und Tipps zum Energiesparen sucht, ist bei den Verbraucherzentralen an der richtigen Adresse: Ihr Informationsangebot reicht von Online- und Telefonberatung über Beratungsgespräche bis hin zu Terminen bei Ihnen zu Hause.

Vor-Ort-Beratung der Verbraucherzentralen

Interessant für Hauseigentümer sind die Vor-Ort-Termine der Verbraucherzentralen. In einem rund zweistündigen Vor-Ort-Termin nimmt ein Energieberater oder eine Energieberaterin der Verbraucherzentrale Ihr Gebäude unter die Lupe und gibt Ihnen je nach Thematik erste Handlungsempfehlungen zum Energiesparen, Energieeffizienz oder auch rund um das Thema Heizen. Die Kosten betragen für Sie gerade einmal 30 Euro, denn alle Energieberatungsangebote der Verbraucherzentralen werden vom BMWK mit der „Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen“ gefördert. Für einkommensschwache Haushalte sind die Energieberatungsangebote der Verbraucherzentralen zudem kostenfrei. Weitere Informationen gibt die kostenlose Hotline der Verbraucherzentralen unter der Rufnummer 0800 - 809 802 400.

Praktisches Online-Tool: Der Sanierungsrechner

Der Sanierungsrechner von BMWK und KfW ist ein Online-Tool, mit dem Sie ganz einfach am Rechner beginnen können, Ihr Haus auf den neuesten Stand zu bringen und Energiekosten zu sparen. Dafür machen Sie zuerst Angaben zum Ist-Zustand Ihres Gebäudes, zum Beispiel: Wann wurde es gebaut? Wie groß ist es? Welche Heizung ist eingebaut? Wie alt ist die Heizung? Anschließend können Sie zwischen verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten wählen: Möchten Sie die Fassade dämmen? Neue Fenster einsetzen? Oder lieber die Heizungsanlage austauschen? Mit dem Online-Tool können Sie nach ein paar Klicks und Angaben zu Ihrem Gebäude abschätzen, welche Sanierungsmaßnahmen sich für Sie wirklich lohnen: sanierungsrechner.kfw.de.

„Vor-Ort-Termin“ der Verbraucherzentrale

Um den konkreten Sanierungsbedarf zu ermitteln und ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erstellen, lohnt sich eine persönliche "Vor-Ort-Beratung" durch eine/n zertifizierte/n Energieeffizienz-Expertin oder -Experten. Damit diese Beratung für jeden erschwinglich ist, wird sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Zuschüssen über die „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) gefördert. Die Energieberaterinnen und Energieberater machen konkrete Vorschläge, welche Sanierungsmaßnahmen passend für Ihr Haus ergriffen werden könnten und erstellen Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Eine qualifizierte Energieberatung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von bis zu 500.000 kWh jährlich sowie für Kommunen und gemeinnützige Organisationen wird über die Bundesförderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) ebenso gefördert. Mehr erfahren Sie auf der Website zur Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel”.

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem Zuschuss finanziell unterstützt und führt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Vergünstigungen. Der iSFP ist das Ergebnis einer Energieberatung für Wohngebäude und zeigt auf, wie die schrittweise energetische Gebäudesanierung oder die Sanierung in einem Zug erfolgen kann. Die Energieberaterinnen und -berater erstellen mit dem iSFP einen verständlichen Überblick über die in einem Gebäude anstehenden Sanierungen und fassen diese zu sinnvollen, auf den Kunden und das Gebäude abgestimmten Maßnahmenpaketen zusammen. Neben Energieeinsparpotenzialen und den Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien werden auch die dafür notwendigen Investitionen und möglichen Fördermittel abgeschätzt sowie die Heizkosten- und CO₂-Einsparungen ausgewiesen. Details erfahren Sie auf „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“.

Serielle Sanierung

Bundesförderung Serielle Sanierung

Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen sowie vorgefertigter Haustechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Die Bundesförderung Serielle Sanierung fördert die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung und setzt dadurch neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich als Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030. Daneben wird die serielle Sanierung innerhalb der BEG WG/NWG mit einem Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten gefördert.

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Die Gebäudesanierung stellt auch Immobilienunternehmen vor große Herausforderungen – von hohen Investitionen über aufwendige Planungen bis hin zu geringer Akzeptanz der Maßnahmen im vermieteten Gebäudebestand. Oftmals fehlen im Handwerk verfügbare Kapazitäten, um die Maßnahmen umzusetzen, und Baufirmen melden Kapazitätsengpässe durch den zunehmenden Fachkräftemangel. In Summe führt das zu steigenden Baukosten, Verzögerungen und Umsetzungen mit suboptimaler energetischer Qualität. Insgesamt verharrt die Sanierungsquote auf einem Niveau, das, gemessen an den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich, zu gering ist.

Hier setzt die Serielle Sanierung an. Sie nutzt technische Möglichkeiten zur industriellen Vorfertigung nutzt und ebnet damit den Weg für die Beschleunigung der energetischen Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente einschließlich damit verbundener Anlagentechnik. Die vorgefertigten Elemente bedeuten im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung einen deutlich geringeren handwerklichen Aufwand vor Ort.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Informationen zu individuellen Förderkonditionen und Antragsformularen sind erhältlich beim BAFA unter www.bafa.de/serielles-sanieren sowie per E-Mail an serielles.sanieren@bafa.bund.de.

Steuern sparen

Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung

Mit der energetischen Gebäudesanierung lassen sich Steuern sparen. Neben den geltenden allgemeinen Vorschriften gibt es mit § 35c Einkommensteuergesetz eine Sonderregelung speziell für energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Zu den geförderten Maßnahmen zählen etwa der Austausch einer Heizung, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.

Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist nicht möglich. Zum Beispiel kann ein Fenstertausch nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden. Möglich ist aber eine Kombination verschiedener Förderprogramme für mehrere unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der steuerlichen Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung entnehmen Sie bitte der Seite des federführenden BMF.

Häufig gestellte Fragen zur Wärmedämmung bei Gebäuden

Lohnt sich Wärmedämmung für Haus- und Wohnungsbesitzer wirklich?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Warum ist die energetische Gebäudesanierung wichtig für den Erfolg der Energiewende?

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Verursacht die Herstellung der Dämmmaterialien mehr Energieaufwand als die Dämmung selbst letztendlich einspart?

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Treibt die Wärmedämmung die Mietpreise in die Höhe?

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Rechtlicher Rahmen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Grundlage für den effizienten Einsatz von Energie im Gebäudesektor

Die gesetzlichen Anforderungen des Energieeinsparrechts zielen darauf ab, in Gebäuden Energie einzusparen und den Einsatz von erneuerbaren Energien voranzubringen. So werden die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Importbedarfe gesenkt, die Versorgung sicherer gemacht und das Klima geschützt.

Das Gebäudeenergiegesetz regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von zu errichtenden Gebäuden. Neben dem Wärmeschutz betrifft dies vor allem Vorgaben zum Anteil von erneuerbaren Energien für die Wärme- oder Kälteversorgung des Gebäudes. Daneben enthält es auch Vorgaben für die Sanierung von bestehenden Gebäuden sowie einige Regelungen zur Wartung und Inspektion von gebäudetechnischen Anlagen (insbesondere Heizungs- und Klimaanlagen).

Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Mit einer ersten Novelle aus dem Juli 2022 wurde der Neubaustandard angehoben und das Klimaschutzniveau ambitionierter. Der zulässige Primärenergieverbrauch von zu errichtenden Gebäuden wird auf 55 % des Primärenergieverbrauchs eines Referenzgebäudes beschränkt. Dies befördert den Einbau von klimafreundlichen Heizungen im Neubau, da diese im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen einen deutlich geringeren Primärenergieverbrauch haben.

Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes vom 8. September 2023 wurde der Einsatz von erneuerbaren Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt. So wird der Umstieg auf klimafreundliches Heizen insbesondere auch im Gebäudebestand beschleunigt. Informationen zum Inkrafttreten und Übergangsfristen sowie Antworten auf viele Fragen rund um das Gesetz finden sich unter www.energiewechsel.de/geg.

Offshore-Windpark zum Thema Energiewende; Quelle: ABB

© ABB

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Pressemitteilungen

  • 19.09.2023 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich

    Pressemitteilung: Dritter Wärmepumpengipfel: Breites Akteursbündnis bekräftigt Zusammenarbeit beim Wärmepumpenhochlauf

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  • 08.09.2023 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich

    Pressemitteilung: Startschuss für klimafreundliches Heizen: Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

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  • 03.04.2023 - Gemeinsame Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich

    Pressemitteilung: Bundesregierung startet Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – Kabinettbefassung noch im April

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  • 16.11.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich

    Pressemitteilung: Breites Akteursbündnis verständigt sich auf Eckpunkte zur Beschleunigung des Wärmepumpenhochlaufs

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  • 26.07.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Gebäudebereich

    Pressemitteilung: Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten

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