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Geschäftsbereich des BMWK

Einleitung

Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gehören sechs Behörden. In dieser Rubrik finden Sie je eine Kurzübersicht über die Tätigkeiten und Zuständigkeiten sowie weiterführende Links auf die jeweiligen Internetportale.

Bundeskartellamt (BKartA)

Das Bundeskartellamt ist eine unabhängige Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Bonn. Aufgabe des Bundeskartellamts ist der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland, eine zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung.

Das Bundeskartellamt befasst sich mit allen Wettbewerbsbeschränkungen, die sich in Deutschland auswirken. Ist nur ein Bundesland betroffen, ist die jeweilige Landeskartellbehörde zuständig, Fusionsfälle werden jedoch ausschließlich vom Bundeskartellamt geprüft. Grundlage seiner Tätigkeit ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Daneben wendet das Bundeskartellamt europäisches Wettbewerbsrecht an, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung vorliegen und die Europäische Kommission nicht selbst tätig wird.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung in den Zuständigkeitsbereichen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu fairen Bedingungen zu gewährleisten.

In den Märkten Post und Telekommunikation achtet die Bundesnetzagentur zudem auf flächendeckende, ausreichende Dienstleistungen (Universaldienstleistungen) und stellt knappe Ressourcen wie Funkfrequenzen und Rufnummern bereit. Sie schützt wichtige Verbraucherrechte und kann zur Beilegung von Streitigkeiten als Schlichtungsstelle angerufen werden. Um Handelshemmnisse abzubauen und einen freien Warenverkehr sicherzustellen, sowie zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Geräten überwacht die Bundesnetzagentur in Verkehr gebrachte Produkte nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln sowie dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Sie ist darüber hinaus zuständige Behörde nach dem Signaturgesetz (Qualifizierte elektronische Signatur).

Im Rahmen der Energieregulierung sind die zentralen Aufgaben insbesondere die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas, die Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher, die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen und die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke.

Seit 2011 ist die Bundesnetzagentur darüber hinaus für den beschleunigten Ausbau der Stromnetze durch Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes verantwortlich.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde, die Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Außenhandel, Klimaschutz und Wirtschaftsprüferaufsicht wahrnimmt. Der Hauptsitz des BAFA befindet sich in Eschborn bei Frankfurt am Main (Hessen). Zudem verfügt das BAFA über Außenstellen in Weißwasser (Sachsen), Borna (Sachsen), Merseburg (Sachsen-Anhalt) und Berlin.

Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden mit.

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fungiert das BAFA zum einen als Kontrollinstanz, die bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen kann, und unterstützt zum anderen Unternehmen mit konkreten Informationen bei der Umsetzung des Gesetzes.

Im Bereich Klimaschutz fördert das BAFA u. a. energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) übt die Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer aus und ermittelt bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen.

Weitere Informationen zum BAFA finden Sie unter www.bafa.de sowie einen digitalen Rückblick auf 2021 unter www.bafa.de/ereignisse.

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung mit Sitz in Berlin. Die BAM ist gemäß ihrer Leitlinie "Sicherheit in Technik" und Chemie und ihren gesetzlichen Aufgaben (u.a. aus dem Gefahrgut-, Sprengstoff- und Chemikalienrecht) für einen sicheren und umweltverträglichen Einsatz von technischen Anlagen und Produkten sowie die Bereitstellung von Referenzverfahren und -materialien zuständig. Hierzu betreibt sie in enger Kooperation mit Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen und der Industrie sowie in europäischen und internationalen Netzwerken Forschung und Entwicklung sowie Wissens-und Technologietransfer. Sie engagiert sich in der Normung und bei der Erarbeitung anderer technischer Regeln für die Beurteilung von Stoffen, Materialien, Konstruktionen und Verfahren. Die BAM engagiert sich in der technischen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern, insbesondere über Twinning-Projekte.

Aufgaben der BAM sind:

  • Weiterentwicklung der Sicherheit in Technik und Chemie, einschließlich eigener Forschung und Entwicklung in den Arbeitsgebieten der BAM
  • Gesetzliche Aufgaben zur technischen Sicherheit, insbesondere im Gefahrstoff- und Gefahrgutbereich (PDF: 357 KB)
  • Durchführung und Auswertung physikalischer und chemischer Prüfungen von Stoffen und Anlagen einschließlich der Bereitstellung von Referenzverfahren und Referenzmaterialien zur Sicherstellung staatlicher Schutzziele (Technische Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Erhalt volkswirtschaftlicher Werte)
  • Konformitätsbewertungen entsprechend europäischem Recht, z. B. im Bereich von Explosivstoffen, Pyrotechnik oder Bauprodukten
  • Wissens- und Technologietransfer in den Arbeitsgebieten der BAM
  • Mitarbeit in nationalen und internationalen Organisationen und Gremien im Bereich der Materialtechnik und Chemie und bei der Entwicklung von Normen und gesetzlichen Regelungen, z. B. bei der Festlegung von Sicherheitsstandards und Grenzwerten
  • Beratung der Bundesregierung und der Wirtschaft

Das aktuelle Forschungsprogramm finden Sie hier (PDF: 1,4 MB).

Die Kompetenzen der BAM werden u. a. durch externe Evaluationen oder Akkreditierungen bestätigt.

Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist das nationale Metrologie-Institut. Sie ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung mit Sitz in Braunschweig und Berlin. Sie ist gemäß dem Einheiten- und Zeitgesetz verantwortlich für die Darstellung, Bewahrung und Weitergabe der internationalen Maßeinheiten sowie die Entwicklung und Bereitstellung der nationalen Normale. Ein Beispiel ist die Darstellung der Zeit durch die Atomuhren der PTB, die Weitergabe erfolgt über Internet und Funkwellensender.

Als Basis für ihre Aufgaben betreibt die PTB in enger Kooperation mit Universitäten, anderen Forschungseinrichtungen sowie der Industrie Forschung und Entwicklung im Bereich der Metrologie. Von besonderer Bedeutung ist dabei die europäische Koordinierung der metrologischen Forschung www.euramet.org. Sie wirkt bei der internationalen Harmonisierung des Messwesens mit, insbesondere im Rahmen der Internationalen Meterkonvention www.bipm.org, und ist in der Normung aktiv. Die PTB engagiert sich, auch in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), in der technischen Zusammenarbeit. Sie berät und unterstützt dabei den Aufbau messtechnischer Infrastrukturen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Aufgaben der PTB sind:

  • Gesetzliche Aufgaben übertragen in 22 Gesetzen und Verordnungen
  • Eigene Forschung und Entwicklung im Bereich der Metrologie, u. a. zur Bestimmung von Fundamental- und Naturkonstanten
  • Konformitätsbewertungen entsprechend nationalem und europäischem Recht, z. B. von Messgeräten, Medizinprodukten
  • Wissenschaftlich-technische Dienstleistungen und Weiterentwicklung von Messtechnik zur Sicherstellung staatlicher Schutzziele (Verbraucher-, Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitsschutz) und für die Industrie
  • Wissens- und Technologie-Transfer in die Wirtschaft
  • Mitarbeit in nationalen und internationalen Organisationen und Gremien der Metrologie, des gesetzlichen Messwesens und der Normung
  • Beratung der Bundesregierung und der Wirtschaft.

Das aktuelle Arbeits- und Forschungsprogramm finden Sie hier (PDF: 1.7 MB). Ein Anhang bietet zudem eine Übersicht über die Gesetze und Verordnungen, in denen der PTB Aufgaben übertragen werden.

Die PTB betreibt ein Qualitätsmanagementsystem nach internationalem Standard und sichert so die internationale Anerkennung der von ihr ausgestellten Kalibrierscheine, Konformitätsbewertungen und anderer metrologischer Ergebnisberichte. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die deutsche Wirtschaft diese Berichte nutzen kann, um ihre Produkte in Verkehr zu bringen oder um sich nach ISO 9001 zertifizieren zu lassen.

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist die zentrale geowissenschaftliche Beratungseinrichtung der Bundesregierung mit Sitz in Hannover. In ihrem Dienstbereich in Berlin-Spandau ist die Deutsche Rohstoffagentur angesiedelt. Die BGR setzt sich für die nachhaltige Nutzung von natürlichen Rohstoffen und die Sicherung menschlichen Lebensraums ein.

Als geowissenschaftliches Kompetenzzentrum berät und informiert sie die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft in allen geowissenschaftlichen und rohstoffwirtschaftlichen Fragen. Ihre Arbeit dient einer ökonomisch und ökologisch vertretbaren Nutzung und Sicherung natürlicher Ressourcen und somit der Daseinsvorsorge. Die BGR nimmt als nationaler geologischer Dienst von Deutschland zugleich zahlreiche internationale Aufgaben wahr. Im Inland hat sie überwiegend koordinierende Funktionen. Als Bundesoberbehörde ist die BGR Bestandteil der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur Deutschlands und übernimmt auch gesetzlich festgelegte Aufgaben.