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Klimaschutzplan
Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt die klimapolitischen Ziele und Grundsätze der Bundesregierung.
Er wurde im Lichte der Vereinbarungen zum Pariser Klimaschutzabkommen im November 2016 von der Bundesregierung beschlossen. Er gibt für den Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder: Energieversorgung, Gebäude- und Verkehrsbereich, Industrie und Land- und Forstwirtschaft. Für jeden dieser Sektoren wurde ein Leitbild entwickelt, transformative Pfade beschreiben mit Hilfe wichtiger Meilensteine, wie die Entwicklung zu diesem Leitbild verlaufen soll.
Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung war ein wesentliches Element bei der Strategieentwicklung. Bundesländer, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten in einem Dialogprozess gemeinsam Vorschläge für strategische Klimaschutzmaßnahmen, die in den Klimaschutzplan eingeflossen sind.
Der Klimaschutzplan ist auch die Langfriststrategie nach dem Pariser Klimaschutzabkommen und gemäß Kapitel 3 der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energie-Union (EU) 2018/1999.
Klimaschutzprogramme
In den Klimaschutzprogrammen sind konkrete Maßnahmen festgeschrieben, wie die der Klimaschutzziele erreicht werden.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass ein neues Klimaschutzprogramm spätestens im Folgejahr nach einer Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 – der deutschen Klimaschutz-Langfriststrategie – vorgelegt werden muss. Darüber hinaus steht es der Bundesregierung frei, auch schon vorher ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. So weist z.B. der Projektionsbericht zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen frühzeitig auf absehbare Zielverfehlungen hin und kann damit den Impuls für die Erarbeitung eines Klimaschutzprogramms geben.
Die Bundesregierung erarbeitet aktuell ein Klimaschutz-Sofortprogramm 2022, das Minderungsmaßnahmen in allen Sektoren enthalten wird, sowie auch sektorübergreifende Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen und Aktivitäten zum Erhalt und Ausbau der natürlichen Senken. Die Notwendigkeit für ein solches Klimaschutz-Sofortprogramm ist angesichts der nach wie vor zu hohen CO2-Emmissionen Deutschlands zwingend.
Auch bei der Erarbeitung der Klimaschutzprogramme bezieht die Bundesregierung in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Verbände sowie die Wissenschaftsplattform Klimaschutz und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein. Der Expertenrat für Klimafragen prüft die getroffenen Annahmen zur Emissionsminderung der Maßnahmen.
Klimaschutz-Sofortprogramme bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen nach Art. 8 KSG.
Überschreitet ein Sektor in einem Jahr die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgesetzte Jahresemissionsmenge, muss das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Überschreitung durch den Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Die Bundesregierung berät und beschließt dann die zu ergreifenden Maßnahmen und unterrichtet den Deutschen Bundestag.
Klimaschutzgesetz
Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland und ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der europäischen Vorgaben zum Klimaschutz. Durch die Festlegung von Klimaschutzzielen und Verfahrensschritten zum Monitoring und zur Einhaltung der Ziele einschließlich einem Mechanismus zum Nachsteuern, sorgt es für ein höheres Maß an Verbindlichkeit.
2021 wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz vor dem Hintergrund des „Klima-Beschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts und der höheren EU-Klimaziele novelliert und ambitionierter ausgestaltet. Die Klimaschutzziele lauten nun:
- Im Jahr 2045: Netto-Treibhausgasneutralität
- Im Jahr 2040: mindestens 88 Prozent Minderung gegenüber 1990
- Im Jahr 2030: mindestens 65 Prozent Minderung gegenüber 1990 (statt zuvor mindestens 55 Prozent)
Die für die einzelnen Sektoren geltenden Jahresemissionsmengen wurden ebenfalls an das ambitionierte 2030-Klimaschutzziel angepasst. Mit der Novelle wurden zudem erstmalig auch konkrete Ziele zum Ausbau der Senkenleistung eingeführt.