Klimaschutzplan
Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt die klimapolitischen Ziele und Grundsätze der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat den Klimaschutzplan 2050 im Lichte der Vereinbarungen zum Übereinkommen von Paris im November 2016 beschlossen. Der Klimaschutzplan 2050 gibt für den Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder: Energieversorgung, Gebäude- und Verkehrsbereich, Industrie und Land- und Forstwirtschaft.
Für jeden dieser Sektoren wurde ein Leitbild entwickelt. Transformative Pfade beschreiben mit Hilfe wichtiger Meilensteine, wie die Entwicklung zu diesem Leitbild verlaufen soll.
Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung war ein wesentliches Element bei der Strategieentwicklung. Bundesländer, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten in einem Dialogprozess gemeinsam Vorschläge für strategische Klimaschutzmaßnahmen, die in den Klimaschutzplan eingeflossen sind.
Der Klimaschutzplan ist auch die deutsche Langfriststrategie nach dem Übereinkommen von Paris und gemäß Kapitel 3 der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energie-Union (EU) 2018/1999. Seit dem Beschluss des Klimaschutzplans im Jahr 2016 werden sowohl die klimapolitischen Ziele als auch die Leitbilder weiterentwickelt.
Klimaschutzgesetz
Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland und ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der europäischen Vorgaben zum Klimaschutz. Durch die Festlegung von Klimaschutzzielen und Verfahrensschritten zum Monitoring und zur Einhaltung der Ziele einschließlich eines Mechanismus zum Nachsteuern sorgt das Gesetz für ein höheres Maß an Verbindlichkeit.
2021 wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz vor dem Hintergrund des „Klima-Beschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts und der höheren EU-Klimaziele novelliert und ambitionierter ausgestaltet. Die Klimaschutzziele lauten nun:
- Im Jahr 2045: Netto-Treibhausgasneutralität
- Im Jahr 2040: mindestens 88 Prozent Treibhausgas (THG)-Minderung gegenüber 1990
- Im Jahr 2030: mindestens 65 Prozent THG-Minderung gegenüber 1990 (statt zuvor mindestens 55 Prozent)
Die für die einzelnen Sektoren geltenden Jahresemissionsmengen wurden ebenfalls an das ambitionierte 2030-Klimaschutzziel angepasst. Mit der Novelle wurden zudem erstmalig auch konkrete Ziele zum Ausbau der Senkenleistung eingeführt. Senken sind beispielsweise Moore oder Wälder. Sie sind wichtig für die Aufnahme von CO₂.
Klimaschutzprogramme
In den Klimaschutzprogrammen sind konkrete Maßnahmen festgeschrieben, wie die Klimaschutzziele erreicht werden.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass ein neues Klimaschutzprogramm spätestens im Folgejahr nach einer Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 – der deutschen Klimaschutz-Langfriststrategie – vorgelegt werden muss. Darüber hinaus steht es der Bundesregierung frei, auch schon vorher ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. So weist z.B. der Projektionsbericht zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen frühzeitig auf absehbare Zielverfehlungen hin und kann damit den Impuls für die Erarbeitung eines Klimaschutzprogramms geben.
Das Bundeskabinett hat am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 verabschiedet, das THG-Minderungsmaßnahmen in allen Sektoren sowie sektorübergreifende Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen und Aktivitäten zum Erhalt und Ausbau der natürlichen Senken enthält.
Bei der Erarbeitung der Klimaschutzprogramme bezieht die Bundesregierung in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Verbände sowie die Wissenschaftsplattform Klimaschutz und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein. Der Expertenrat für Klimafragen prüft die getroffenen Annahmen zur Emissionsminderung der jeweiligen Maßnahmen.