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Nationale Klimaschutzpolitik Ambitioniert und mit klarem Kompass für nachhaltigen Wohlstand

Einleitung

Deutschland nimmt seine Verantwortung für den globalen Klimaschutz sehr ernst. Auf vielfältige Weise haben wir uns dazu vertraglich oder gesetzlich verpflichtet: Im Pariser Klimaschutzabkommen, auf EU-Ebene, aber auch auf nationaler Ebene. Die Nationale Klimaschutzpolitik besteht aus einer Reihe von Bausteinen, die wir hier kurz darstellen.

Bausteine nationaler Klimaschutzpolitik

Klimaschutzprogramm, Klimaschutzplan, Klimaschutzgesetz, Klimaschutzstrategie 2045 

Erdkugel zu World Energy Outlook.

© iStock.com/Alexander Chernyakov

Klimaschutzplan

Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt die klimapolitischen Ziele und Grundsätze der Bundesregierung.

Er wurde im Lichte der Vereinbarungen zum Pariser Klimaschutzabkommen im November 2016 von der Bundesregierung beschlossen. Er gibt für den Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder: Energieversorgung, Gebäude- und Verkehrsbereich, Industrie und Land- und Forstwirtschaft. Für jeden dieser Sektoren wurde ein Leitbild entwickelt, transformative Pfade beschreiben mit Hilfe wichtiger Meilensteine, wie die Entwicklung zu diesem Leitbild verlaufen soll.

Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung war ein wesentliches Element bei der Strategieentwicklung. Bundesländer, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten in einem Dialogprozess gemeinsam Vorschläge für strategische Klimaschutzmaßnahmen, die in den Klimaschutzplan eingeflossen sind.

Der Klimaschutzplan ist auch die Langfriststrategie nach dem Pariser Klimaschutzabkommen und gemäß Kapitel 3 der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energie-Union (EU) 2018/1999.

Klimaschutzprogramme

In den Klimaschutzprogrammen sind konkrete Maßnahmen festgeschrieben, wie die der Klimaschutzziele erreicht werden.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass ein neues Klimaschutzprogramm spätestens im Folgejahr nach einer Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 – der deutschen Klimaschutz-Langfriststrategie – vorgelegt werden muss. Darüber hinaus steht es der Bundesregierung frei, auch schon vorher ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. So weist z.B. der Projektionsbericht zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen frühzeitig auf absehbare Zielverfehlungen hin und kann damit den Impuls für die Erarbeitung eines Klimaschutzprogramms geben.

Die Bundesregierung erarbeitet aktuell ein Klimaschutz-Sofortprogramm 2022, das Minderungsmaßnahmen in allen Sektoren enthalten wird, sowie auch sektorübergreifende Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen und Aktivitäten zum Erhalt und Ausbau der natürlichen Senken. Die Notwendigkeit für ein solches Klimaschutz-Sofortprogramm ist angesichts der nach wie vor zu hohen CO2-Emmissionen Deutschlands zwingend.
Auch bei der Erarbeitung der Klimaschutzprogramme bezieht die Bundesregierung in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Verbände sowie die Wissenschaftsplattform Klimaschutz und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein. Der Expertenrat für Klimafragen prüft die getroffenen Annahmen zur Emissionsminderung der Maßnahmen.
Klimaschutz-Sofortprogramme bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen nach Art. 8 KSG.

Überschreitet ein Sektor in einem Jahr die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgesetzte Jahresemissionsmenge, muss das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Überschreitung durch den Expertenrat für Klimafragen ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Die Bundesregierung berät und beschließt dann die zu ergreifenden Maßnahmen und unterrichtet den Deutschen Bundestag.

Klimaschutzgesetz

Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland und ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der europäischen Vorgaben zum Klimaschutz. Durch die Festlegung von Klimaschutzzielen und Verfahrensschritten zum Monitoring und zur Einhaltung der Ziele einschließlich einem Mechanismus zum Nachsteuern, sorgt es für ein höheres Maß an Verbindlichkeit.

2021 wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz vor dem Hintergrund des „Klima-Beschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts und der höheren EU-Klimaziele novelliert und ambitionierter ausgestaltet. Die Klimaschutzziele lauten nun:

  • Im Jahr 2045: Netto-Treibhausgasneutralität
  • Im Jahr 2040: mindestens 88 Prozent Minderung gegenüber 1990
  • Im Jahr 2030: mindestens 65 Prozent Minderung gegenüber 1990 (statt zuvor mindestens 55 Prozent)

Die für die einzelnen Sektoren geltenden Jahresemissionsmengen wurden ebenfalls an das ambitionierte 2030-Klimaschutzziel angepasst. Mit der Novelle wurden zudem erstmalig auch konkrete Ziele zum Ausbau der Senkenleistung eingeführt.

Initiative

Nationale Klimaschutzinitiative

Klimaschutz geht uns alle an. Deshalb braucht es Mitwirkende in allen Bereichen – Bürgerinnen und Bürger, Akteurinnen und Akteure aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und vor allem auch aus den Kommunen. Sie alle haben innovative Ideen für Umwelt- und Klimaschutz in ihrer Umgebung. Um diese verwirklichen zu können, initiiert und fördert die Bundesregierung durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) Klimaschutzprojekte - insbesondere in den Kommunen.

Die nationalen Klimaschutzziele sind klar: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb fördert und initiiert die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte, die auf den Klimaschutz einzahlen und in Städten, Gemeinden und Unternehmen wird mit vielfältigen Fördermöglichkeiten ein lebenswertes Jetzt und eine nachhaltige Zukunft gestalten.

Besonderer Fokus auf Förderung von Kommunen

Seit 2008 unterstützt die NKI Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Jedes dieser Projekte leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und damit auch zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Die Förderschwerpunkte decken ein breites Spektrum ab:

  • Leistungen zu Unterstützung für die Realisierung von Klimaschutzprojekten
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten
  • Personal für Klimaschutzmanagement und Energiemanagement
  • Investive Maßnahmen, wie zum Beispiel die Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED, Investitionen in nachhaltige Mobilität oder in die Sanierung von Kläranlagen und Anlagen der Trinkwasserversorgung

Die NKI unterstützt vor allem Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzprojekte. Auch kommunale Unternehmen, soziale oder kulturelle Organisationen sowie gemeinnützige Vereine können Anträge stellen. Die Förderung zielt darauf ab, den Klimaschutz vor Ort zu stärken und den Erfahrungsaustausch untereinander zu intensivieren.

Bereits rund 40.000 Klimaschutzprojekte verwirklicht

Die NKI hat von 2008 bis Ende 2021 rund 40.000 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,35 Milliarden Euro unterstützt. Dabei wurde mit jedem Euro Förderung mehr als das Dreifache an Mitteln für den Klimaschutz mobilisiert: Die Gesamtinvestitionen durch die Projekte belaufen sich auf 4,3 Milliarden Euro.

Eine Übersicht der Projekte finden Sie hier.