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Artikel - Klimaschutz

Nationale Klimaschutzpolitik Ambitioniert und mit klarem Kompass für nachhaltigen Wohlstand

Einleitung

Deutschland nimmt seine Verantwortung für den globalen Klimaschutz sehr ernst. Auf vielfältige Weise haben wir uns dazu vertraglich oder gesetzlich verpflichtet: Im Pariser Klimaschutzabkommen, auf EU-Ebene, aber auch auf nationaler Ebene. Die Nationale Klimaschutzpolitik besteht aus einer Reihe von Bausteinen, die wir hier kurz darstellen.

Bausteine nationaler Klimaschutzpolitik

Klimaschutzprogramm, Klimaschutzplan, Klimaschutzgesetz

Erdkugel zu World Energy Outlook.

© iStock.com/Alexander Chernyakov

Klimaschutzplan

Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt die klimapolitischen Ziele und Grundsätze der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat den Klimaschutzplan 2050 im Lichte der Vereinbarungen zum Übereinkommen von Paris im November 2016 beschlossen. Der Klimaschutzplan 2050 gibt für den Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder: Energieversorgung, Gebäude- und Verkehrsbereich, Industrie und Land- und Forstwirtschaft.

Für jeden dieser Sektoren wurde ein Leitbild entwickelt. Transformative Pfade beschreiben mit Hilfe wichtiger Meilensteine, wie die Entwicklung zu diesem Leitbild verlaufen soll.

Die breite Öffentlichkeitsbeteiligung war ein wesentliches Element bei der Strategieentwicklung. Bundesländer, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger erarbeiteten in einem Dialogprozess gemeinsam Vorschläge für strategische Klimaschutzmaßnahmen, die in den Klimaschutzplan eingeflossen sind.

Der Klimaschutzplan ist auch die deutsche Langfriststrategie nach dem Übereinkommen von Paris und gemäß Kapitel 3 der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energie-Union (EU) 2018/1999. Seit dem Beschluss des Klimaschutzplans im Jahr 2016 werden sowohl die klimapolitischen Ziele als auch die Leitbilder weiterentwickelt.

Klimaschutzgesetz

Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland und ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der europäischen Vorgaben zum Klimaschutz. Durch die Festlegung von Klimaschutzzielen und Verfahrensschritten zum Monitoring und zur Einhaltung der Ziele einschließlich eines Mechanismus zum Nachsteuern sorgt das Gesetz für ein höheres Maß an Verbindlichkeit.

2021 wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz vor dem Hintergrund des „Klima-Beschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts und der höheren EU-Klimaziele novelliert und ambitionierter ausgestaltet. Die Klimaschutzziele lauten nun:

  • Im Jahr 2045: Netto-Treibhausgasneutralität
  • Im Jahr 2040: mindestens 88 Prozent Treibhausgas (THG)-Minderung gegenüber 1990
  • Im Jahr 2030: mindestens 65 Prozent THG-Minderung gegenüber 1990 (statt zuvor mindestens 55 Prozent)
    Die für die einzelnen Sektoren geltenden Jahresemissionsmengen wurden ebenfalls an das ambitionierte 2030-Klimaschutzziel angepasst. Mit der Novelle wurden zudem erstmalig auch konkrete Ziele zum Ausbau der Senkenleistung eingeführt. Senken sind beispielsweise Moore oder Wälder. Sie sind wichtig für die Aufnahme von CO₂.

Klimaschutzprogramme

In den Klimaschutzprogrammen sind konkrete Maßnahmen festgeschrieben, wie die Klimaschutzziele erreicht werden.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht vor, dass ein neues Klimaschutzprogramm spätestens im Folgejahr nach einer Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 – der deutschen Klimaschutz-Langfriststrategie – vorgelegt werden muss. Darüber hinaus steht es der Bundesregierung frei, auch schon vorher ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. So weist z.B. der Projektionsbericht zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen frühzeitig auf absehbare Zielverfehlungen hin und kann damit den Impuls für die Erarbeitung eines Klimaschutzprogramms geben.

Das Bundeskabinett hat am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 verabschiedet, das THG-Minderungsmaßnahmen in allen Sektoren sowie sektorübergreifende Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen und Aktivitäten zum Erhalt und Ausbau der natürlichen Senken enthält.

Bei der Erarbeitung der Klimaschutzprogramme bezieht die Bundesregierung in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Verbände sowie die Wissenschaftsplattform Klimaschutz und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein. Der Expertenrat für Klimafragen prüft die getroffenen Annahmen zur Emissionsminderung der jeweiligen Maßnahmen.

Klimaschutzberichte

Klimaschutzberichte der Bundesregierung seit 2022

Die Bundesregierung legt gemäß § 10 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dem Bundestag jährlich einen Klimaschutzbericht vor. Der Bericht stellt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt und in den verschiedenen Sektoren als auch den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und der darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus enthält er eine Einschätzung der damit zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen sowie zur Klimazielerreichung nach §3 KSG. Neben der Klimaberichterstattung in den zentralen Wirtschaftssektoren wird auch über die Umsetzung von sektorübergreifenden Maßnahmen berichtet.

Klimaschutzbericht 2022

Die Bundesregierung hat den Klimaschutzbericht 2022 am 28. September 2022 beschlossen. Schwerpunkte des Berichts sind der aktuellen Stand der Klimapolitik, die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2021, der Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme und ihrer Minderungswirkung. Der Klimaschutzbericht beschreibt den Stand der Maßnahmen und die Klimapolitik zum Juni 2022.

Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/037/2003790.pdf

Klimaschutzbericht 2023

Die Bundesregierung hat den Klimaschutzbericht 2023 am 29. Mai 2024 beschlossen. Schwerpunkte des Berichts sind Treibhausgasemissionen im Jahr 2022, die Umsetzung der Klimaschutzprogramme der Bundesregierung, die Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen (Projektionen) und die Klimaschutzberichterstattung in den einzelnen Sektoren. Erstmals enthält der Bericht auch ein Kapitel zu den staatlichen Begünstigungen mit klimaschädlicher Wirkung und eine detaillierte Übersicht zur Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen als Anhang zum Bericht. Berichtszeitraum ist das Jahr 2022. Darüber hinaus werden zentrale Maßnahmen bis zum 15. Januar 2024 dargestellt.

Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/116/2011660.pdf

Klimaschutzbericht 2024

Der Klimaschutzbericht 2024 wurde am 28.08.2024 durch das Bundeskabinett beschlossen. Schwerpunkte des Berichts sind die Treibhausgasemissionen im Jahr 2023, die Umsetzung der Klimaschutzprogramme der Bundesregierung, die Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen (Projektionen) und die Klimaschutzberichterstattung in den Sektoren.

In der Klimaberichterstattung sind erstmals Indikatoren enthalten, die den Entwicklungsstand mit Blick auf die Dekarbonisierung in den verschiedenen Sektoren näher beleuchten sollen. Das Konzept der Indikatorik soll in den folgenden Klimaschutzberichten weiterentwickelt werden. Darüber hinaus setzt der Klimaschutzbericht auch die Berichterstattung im Bereich der staatlichen Begünstigungen mit klimaschädlicher Wirkung fort, die im Klimaschutzbericht 2023 eingeführt wurde.

Erstmalig enthält der Bericht auch eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung innerhalb der Europäischen Union sowie zu technischen und internationalen Entwicklungen und zu ihrer Kompatibilität mit der nationalen CO2-Bepreisung sowie den nationalen Klimaschutzzielen einschließlich der Wirkung auf die Sektoren nach § 5 Absatz 1 KSG. Dieser Berichtsteil wird alle zwei Jahre aktualisiert und im Rahmen des Klimaschutzberichtes vorgelegt.

Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/127/2012760.pdf

Initiative

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Klimaschutz geht uns alle an. Deshalb braucht es Mitwirkende in allen Bereichen – Bürgerinnen und Bürger, Akteurinnen und Akteure aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und vor allem auch aus den Kommunen. Sie alle haben innovative Ideen für Umwelt- und Klimaschutz in ihrer Umgebung. Um diese verwirklichen zu können, initiiert und fördert die Bundesregierung mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Klimaschutzprojekte - insbesondere in den Kommunen.

Die nationalen Klimaschutzziele sind klar: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb fördert und initiiert die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte, die auf den Klimaschutz einzahlen und in Städten, Gemeinden und Unternehmen mit vielfältigen Fördermöglichkeiten ein lebenswertes Jetzt und eine nachhaltige Zukunft gestalten.

Besonderer Fokus auf Förderung von Kommunen

Seit 2008 unterstützt die NKI Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Jedes dieser Projekte leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und damit auch zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Die Förderschwerpunkte decken ein breites Spektrum ab:

  • Leistungen zur Unterstützung für die Realisierung von Klimaschutzprojekten
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten
  • Personal für Klimaschutzmanagement und Energiemanagement
  • Investive Maßnahmen, wie zum Beispiel die Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED, Investitionen in nachhaltige Mobilität oder in die Sanierung von Kläranlagen und Anlagen der Trinkwasserversorgung

Die NKI unterstützt vor allem Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzprojekte. Auch kommunale Unternehmen, soziale oder kulturelle Organisationen sowie gemeinnützige Vereine können Anträge stellen. Die Förderung zielt darauf ab, den Klimaschutz vor Ort zu stärken und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren.

Bereits rund 52.400 Klimaschutzprojekte verwirklicht

Gefördert wurden bereits über 52.400 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,8 Milliarden Euro. Dabei wurde mit jedem Euro Förderung mehr als das Dreifache an Mitteln für den Klimaschutz mobilisiert: Die Gesamtinvestitionen der Projekte belaufen sich auf 5,6 Milliarden Euro. Durch die Projekte konnten etwa 45,0 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen über die Wirkdauer eingespart werden.

Eine Übersicht der Projekte finden Sie hier.

Negativemissionen

Negativemissionen: CO2-Entnahme aus der Atmosphäre

Für effektiven Klimaschutz genügt es nicht, nur CO2 einzusparen – wir müssen langfristig auch CO2 aus der Atmosphäre holen und einspeichern. Diese Negativemissionen lassen sich über die Aufforstung von Wäldern, die direkte Abscheidung von CO2 mit anschließender geologischer Speicherung oder der beschleunigten Verwitterung von Gestein erreichen.
Wie das gelingen kann, beschreibt die „Langfriststrategie Negativemissionen“.

Die Bundesregierung hat Eckpunkte vorgelegt, auf deren Basis die Langfriststrategie erarbeitet wird. In der „Langfriststrategie Negativemissionen“ geht es um die Bedeutung der CO2-Entnahme für den Klimaschutz in Deutschland.

Mit einem netto-negativen Ziel für das Jahr 2060 soll die Klimazielarchitektur in Deutschland über die Treibhausgasneutralität hinaus strategisch weiterentwickelt und die nach dem Jahr 2050 angestrebte, dann insgesamt negative, Treibhausgasbilanz konkretisiert werden. Für den bedarfsgerechten Ausbau von Methoden und Technologien für Negativemissionen stellen sich komplexe Fragen zur Wirksamkeit, Governance und ökonomischen Anreizen, die nun angegangen werden.

Der Ausbau von negativen Emissionen berührt auch andere europäische und nationale Strategien, unter anderem die Carbon Management Strategie und die Nationale Biomassestrategie. Die Carbon Management Strategie ist Anknüpfungspunkt für alle negativen Emissionstechnologien, die die technische Abscheidung oder Speicherung von CO2 als einen Prozessschritt enthalten und die deshalb auf eine CO2-Infrastruktur angewiesen sind, wie dies z.B. bei direkten technischen Abscheidung von CO2 aus der Luft mit anschließender geologischer Speicherung (Direct Air Capture and Carbon Storage, DACCS) der Fall ist.

Trotz ihrer begrenzten Verfügbarkeit wächst die Nachfrage nach Biomasse zum Zweck der Dekarbonisierung rasant. Der Einsatz von Biomasse für Negativemissionen muss daher mit anderen Nutzungszwecken abgewogen werden.

Bis zum 1. Quartal 2025 soll die Langfriststrategie Negativemissionen auf Grundlage der veröffentlichen Eckpunkte erarbeitet werden. Hierfür ist auch ein öffentliches Konsultationsverfahren geplant. Sobald dieses startet, werden wir auf dieser Webseite dazu informieren.

Weitere Informationen zu Negativemissionen finden Sie hier.

Weitere Informationen

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Neue Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien

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