Bereits vor den Verwerfungen auf den Energiemärkten ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine haben sich einzelne Institutionen im Rahmen von Klima- und Effizienzerwägungen mit Maßnahmen zu Energieeinsparungen befasst. Beispielgebend haben sich einige Ressorts mit eingeführten Energie- und Umweltmanagementsystemen bzw. durch einen laufenden Einführungsprozess hierzu die entsprechende Kompetenz und Strukturen aufgebaut, um Energieverbräuche systematisch zu erfassen, zu analysieren und Maßnahmen abzuleiten.
Mitunter basierend auf diesen Erfahrungen hat die KKB im Zuge des Ukrainekrieges ressortübergreifend Vorschläge zu 10 sofort umsetzbaren Maßnahmen verdichtet und zur Prüfung und Umsetzung in der Bundesverwaltung im Juni 2022 auf freiwilliger Basis empfohlen. Angesichts der verschärften Energieversorgungssituation, des bevorstehenden Winters und unter Berücksichtigung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und insbesondere des Bundes wurden die 10 Sofortmaßnahmen um ein Winter Update ergänzt. Die von der KKB empfohlenen Maßnahmen reihen sich in weitere Empfehlungen (u.a. durch die BImA) und gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere den Verordnungen nach dem Energiesicherheitsgesetz) ein.
Einen Überblick über die von der KKB empfohlenen Maßnahmen zur Energieeinsparungen in der Bundesverwaltung erhalten Sie hier:
Beschaffung
Nach Schätzungen der OECD liegt das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand in Deutschland bei ca. 500 Milliarden Euro im Jahr. Damit ist die öffentliche Hand der größte Einkäufer bzw. Nachfrager in Deutschland. Wie lässt sich diese erhebliche Nachfragemacht nutzen, um bewusst Emissionen zu reduzieren? Welche Maßnahmen braucht es hierzu?