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01.04.2025 - Artikel - Strommarkt der Zukunft

Unser Strommarkt für die Energiewende

Einleitung

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgabe unserer Generation. Um das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 sowie in der Europäischen Union bis 2050 zu erreichen, muss die Stromversorgung einen zentralen Beitrag leisten.

Auch im Jahr 2024 lieferten erneuerbare Energien mit 54,4 Prozent stabil mehr als die Hälfte der deutschen Stromversorgung. Im Jahr 2023 betrug der erneuerbare Energien-Anteil circa 53 Prozent am Bruttostromverbrauch. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbaren Stroms auf mindestens 80 Prozent steigen. Je mehr sich unser Strom aus wetterabhängigen Energiequellen wie Wind und Sonne speist, desto mehr schwankt auch die Einspeisung in das Stromnetz.

Der Strommarkt begegnet dieser Herausforderung: Mit ihm wird auch bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Strom stets gewährleistet. Der Strommarkt muss jederzeit Erzeugung und Verbrauch von Strom aufeinander abstimmen und darüber hinaus dafür sorgen, dass auch in Zeiten von hoher Nachfrage ausreichend Erzeugung vorhanden ist. Mit anderen Worten: Der Strommarkt muss fortwährend die ununterbrochene Versorgung der Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland mit Strom garantieren.

Stromerzeugung

Zahlen und Fakten

Deutschland verfügt EU-weit über die höchste installierte Kraftwerksleistung und erzeugt und verbraucht am meisten Strom. Weitere Informationen zu den Energiedaten der europäischen Staaten sind auf den Internetseiten von Eurostat, der europäischen Statistikbehörde, veröffentlicht.

Stromerzeugung national

Gemäß der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind derzeit (Stand 21. November 2024) Erzeugungsanlagen mit einer Netto-Nennleistung von insgesamt 254,8 Gigawatt (GW) am Strommarkt aktiv. Von der Netto-Nennleistung entfällt ein Anteil von circa 178,1 GW auf erneuerbare Energien, darunter circa 90,3 GW auf Solar- und etwa 70,8 GW auf Windenergie (Onshore- und Offshore-Anlagen). Die gesamte installierte Leistung von Photovoltaik- und Windenergieanlagen beträgt zusammen rund 161 GW. Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet auf hohem Niveau kontinuierlich voran. Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden circa 9 GW neue EE-Anlagen, vorwiegend Photovoltaik, installiert. Bei Wind an Land steigt die Zahl der Genehmigungen kräftig an: Wurden bis Ende Juni 2024 Anlagen mit einer Gesamtleistung etwa 5,6 GW neu genehmigt, ist bereits im Oktober für Neugenehmigungen im laufenden Jahr 2024 doppelt so viel registriert.

Entwicklungen auf dem Strommarkt jederzeit nachvollziehen – mit SMARD

Strommarktdaten transparent, verständlich und übersichtlich aufbereitet – das bietet die Informationsplattform Strommarkt SMARD.

Auf der Internetseite www.SMARD.de werden die wesentlichen Strommarktdaten für Deutschland, teilweise auch für Europa, nahezu in Echtzeit dargestellt. So können etwa Daten zu Erzeugung, Verbrauch, Großhandelspreisen, Import und Export sowie Regelenergie für unterschiedliche Zeiträume ermittelt und kombiniert abgerufen werden. Die Daten sind anwenderfreundlich aufbereitet. Zudem profitieren Expertinnen und Experten von umfangreichen Analysefunktionen. Auf diese Weise können Nutzerinnen und Nutzer jederzeit die Entwicklungen am Strommarkt und den Fortgang der Energiewende nachverfolgen. Wichtiger Hinweis: SMARD beschreibt nur einen Teil des Stromsystems, nämlich Strommengen, die in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist werden. Anlagen zur Eigenversorgung, zum Beispiel in der Industrie oder in der Gebäudeversorgung, und damit ein relevanter Anteil des Anlagenbestands sind somit nicht erfasst.

Aufgrund seiner zentralen geografischen Lage in Europa ist Deutschland ein wichtiger Partner im europäischen Strommarkt und eine Drehscheibe der europäischen Stromflüsse. Der physikalische Stromaustausch erfolgt mit elf Nachbarländern - Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien, Polen und über Seekabel auch mit Schweden und Norwegen.

Treibende Kraft für die Import- und Exportflüsse sind die Großhandelspreise in den Gebotszonen, die sich häufig an den Ländergrenzen orientieren. Sie werden von der jeweiligen Stromnachfrage, der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und den Brennstoff- und CO2-Zeritifkatekosten für fossile Kraftwerke bestimmt. Nach vorläufigen Angaben importierte Deutschland im Jahr 2024 ungefähr 24,4 TWh mehr Strom aus dem Ausland, als es in die Nachbarländer exportierte. Dies sind umgerechnet rund 4,7 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs. Zum Vergleich: Deutschland importiert laut Zahlen der AG Energiebilanzen (2023) 100 Prozent der hierzulande genutzten Steinkohle. Bei Öl (98 Prozent) und Gas (95 Prozent) liegen die Importquoten ähnlich hoch.  Es ist zu erwarten, dass Deutschland mit zunehmender Elektrifizierung anderer Sektoren (Sektorkopplung) mehr Strom importieren wird als in der Vergangenheit. Dafür gehen die Importe anderer Energieträger, bspw. für Kohle, Gas und Öl, zurück.

Der Strommix verändert sich

In Deutschland wurden im Jahr 2024 nach vorläufigen Angaben rund 497 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt. Während der Anteil an erneuerbaren Energien stetig wächst, geht der Anteil von Braun- und Steinkohle am Energieträgermix der deutschen Stromversorgung zurück.

Energieträger

2015

2016

 

2017

 

2018

 

2019

 

2020

 

2021

 

2022

 

2023

 

2024

 

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

TWh

in Prozent

Bruttostromerzeugung insgesamt [4]

647,0

100

649,2

100

652,3

100

641,4

100

608,2

100

574,7

100

587,1

100

577,9

100

511,3

100

497,3

100,0

Braunkohle

154,5

23,9

149,5

23,0

148,4

22,8

145,6

22,7

114,0

18,7

91,7

16,0

110,1

18,8

116,2

20,1

86,3

16,9

79,2

15,9

Steinkohle

117,7

18,2

112,2

17,3

92,9

14,2

82,6

12,9

57,5

9,5

42,8

7,4

54,6

9,3

63,7

11,0

38,5

7,5

27,2

5,5

Kernenergie

91,8

14,2

84,6

13,0

76,3

11,7

76,0

11,8

75,1

12,3

64,4

11,2

69,1

11,8

34,7

6,0

7,2

1,4

0

0,0

Erdgas

61,5

9,5

80,6

12,4

86

13,2

81,6

12,7

89,9

14,8

94,7

16,5

90,3

15,4

79,1

13,7

76,7

15,0

78,4

15,8

Mineralöl

6,1

0,9

5,7

0,9

5,5

0,8

5,1

0,8

4,8

0,8

4,7

0,8

4,6

0,8

5,7

1,0

4,9

1,0

5,0

1,0

Erneuerbare Energien, darunter: [3]

188,1

29,1

189,1

29,1

215,7

33,1

223,3

34,8

241,6

39,7

251,5

43,8

233,9

39,8

254,6

44,1

275,1

53,8

284,0

57,1

Windkraft onshore

72,3

11,2

67,7

10,4

88

13,5

90,5

14,1

101,2

16,6

104,8

18,2

90,3

15,4

99,7

17,3

117,9

23,1

112,8

22,7

Windkraft offshore

8,3

1,3

12,3

1,9

17,7

2,7

19,5

3,0

24,7

4,1

27,3

4,8

24,4

4,2

25,1

4,3

23,9

4,7

26,1

5,2

Wasserkraft [1]

19,0

2,9

20,5

3,2

20,2

3,1

18,1

2,8

20,1

3,3

18,7

3,3

19,7

3,4

17,6

3,0

19,9

3,9

22,2

4,5

Biomasse

44,6

6,9

45,0

6,9

45

6,9

44,6

7,0

44,3

7,3

45,1

7,8

44,3

7,5

46,1

8,0

43,7

8,5

43,2

8,7

Photovoltaik

38,1

5,9

37,6

5,8

38,8

5,9

44,3

6,9

45,2

7,4

49,5

8,6

49,3

8,4

60,3

10,4

63,9

12,5

74,1

14,9

Hausmüll [2]

5,8

0,9

5,9

0,9

6

0,9

6,2

1,0

5,8

1,0

5,8

1,0

5,8

1,0

5,6

1,0

5,7

1,1

5,4

1,1

Geothermie

0,1

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

0,2

0,0

Sonstige

27,3

4,2

27,3

4,2

27,6

4,2

27,3

4,3

25,5

4,2

24,8

4,3

24,5

4,2

23,8

4,1

22,6

4,4

23,5

4,7

Stromaustauschsaldo Ausland

-48,3

-50,5

-52,5

-48,7

-32,7

-18,9

-18,6

-27,3

9,2

24,4

Brutto-Inlandsstromverbrauch [5]

598,7

598,7

599,9

592,7

575,6

555,8

568,5

550,6

520,5

521,7

Abweichungen in den Summen durch Rundungen.

  1. Lauf- und Speicherwasser inklusive natürlicher Zufluss aus Pumpspeicher (PS)
  2. aufgeteilt in regulärem und nicht-regulärem Anteil (50 Prozent : 50 Prozent)
  3. ab 2003 alle Angaben zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien laut Daten und Berechnungen der AGEE-Stat.
  4. Umwandlungsausstoß elektrischer Strom nach Energiebilanz Deutschland, entspricht der Bruttostromerzeugung sofern PS als Kraftwerke eingestuft werden, wie dies bisher in der Energiebilanz Deutschland der Fall ist.
  5. Bislang als Bezugsgröße zur Berechnung des Anteils erneuerbarer Energien verwendeten Bezugsgröße, enthält Doppelzählungen, weil sowohl die Pumpstromerzeugung als auch der Speichersaldo/-verbrauch in dieser Größe zusätzlich enthalten sind.

Quelle: AG Energiebilanzen e.V.

Strommarkt

Ein Strommarkt für die Energiewende

Um unser Klima zu schützen, übernimmt Strom aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Energien in Deutschland schon jetzt den Hauptanteil der Energieversorgung. Bis 2030 soll ihr Anteil am Bruttostromverbrauch mindestens 80 Prozent betragen, für 2035 streben wir ein weitgehend klimaneutrales Stromsystem an.

Die erneuerbaren Energien müssen daher kontinuierlich und möglichst schnell ausgebaut und in das Stromversorgungssystem integriert werden, damit sie die fossilen Energieträger ersetzen. Der Stromsektor muss in Zukunft auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr klimaneutral zu machen, beispielsweise. über Elektromobilität oder Wärmepumpen für Gebäudewärme. Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme wird der Strombedarf außerdem weiter steigen: von etwa 525 TWh im Jahr 2023 auf bis zu 750 TWh bis 2030. Das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 wurde im Energiewirtschaftsgesetz verankert. Netzentwicklungsplanungen orientieren sich am Zielbild eines Klimaneutralitätsnetzes.

Um Fragen der Weiterentwicklung des Strommarkts zu diskutieren, hat die Bundesregierung 2023 ein Dialogforum gegründet: die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS). In dieser Plattform diskutierten Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, wie das Stromsystem nicht nur technisch auf Klimaneutralität umgerüstet werden kann, sondern auch mit entsprechenden Regeln und Strukturen so ausgestattet wird, dass weiterhin eine verlässliche und kosteneffiziente Versorgung gewährleistet ist. Die Schwerpunkte der Arbeitsgruppen lagen auf den Handlungsfeldern zukünftiger Investitionsrahmen für erneuerbare Energien, zukünftiger Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten, Flexibilität und lokale Signale. Die bisherigen Ergebnisse der PKNS wurden in zwei Berichten veröffentlicht.

Auf Basis dieser Diskussionen hat das Bundeswirtschaftsministerium im Sommer 2024 seinen Bericht „Strommarktdesign der Zukunft“ vorgelegt. In diesem werden die Handlungsoptionen in den vier Handlungsfeldern weiter konkretisiert und verdichtet und so für politische Entscheidungen zum Strommarktdesign der Zukunft vorbereitet. Der Bericht wurde umfangreich mit der Öffentlichkeit konsultiert und die Ergebnisse in einer Plenumssitzung der PKNS vorgestellt. Ein zusammenfassender Bericht wurde im November 2024 veröffentlicht. Auf Basis des Berichts, der Ergebnisse der Konsultation und der Diskussionen mit den Stakeholdern wird das Bundeswirtschaftsministerium die einzelnen Handlungsstränge weiter vorantreiben, konkretisieren und politischen Entscheidungen zuführen.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie europäisch gedacht und EU-rechtskonform ausgestaltet wird. Deutschland liegt inmitten eines vernetzten europäischen Stromsystems, reguliert durch einheitliche Regeln des Binnenmarktes. Durch diese Vernetzung stärken wir unsere Versorgungssicherheit.

Mit der Europäischen Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und unseren Nachbarländern sind wir in einem ständigen Austausch über die Weiterentwicklung des Strommarktes, da wir überzeugt sind, dass die Energiewende effizient nur im Rahmen des Binnenmarktes gelingen kann. Auf diese Weise verbinden wir zum Beispiel Wasserkraft in Skandinavien und den Alpenländern mit Windkraft und Photovoltaik in Deutschland.

Das Marktstammdatenregister – für mehr Transparenz im Energiesektor

Zur Verbesserung der Datenlage und der Transparenz in der Energiewirtschaft wurde das Marktstammdatenregister (MaStR) eingerichtet. Das Register ist ein von jedermann nutzbares Instrument, das sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen erfasst. Es kommt dem Monitoring des Anlagenbestands und -ausbaus zugute. Darüber hinaus trägt es zum Bürokratieabbau bei, indem es sonstige Meldepflichten ersetzt oder vereinfacht und anderen Stellen die Nutzung der Stammdaten ermöglicht.

Rechtliche Grundlage dafür ist die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung (PDF, 132 KB), die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Die Bundesnetzagentur betreibt das Marktstammdatenregister ab 31. Januar 2019 als online-basierte Datenbank. Nähere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Stellungnahmen zum Referentenentwurf der Verordnung finden Sie auf dieser Seite.

Zusammenspiel Strommarkt und Stromnetz

Strommarkt und Stromnetz verzahnen

Deutschland verfügt über einen effizienten, in Europa integrierten Strommarkt, auf dem noch bis kurz vor Lieferzeitpunkt Strom gekauft und verkauft werden kann. Damit können die steigenden Mengen von Strom aus wetterabhängigen Energiequellen wie Wind und Sonne effizient in das Stromsystem integriert werden.

Nicht immer ist jedoch das Stromnetz in der Lage, den verkauften Strom zum Verbraucher zu transportieren. In diesem Fall sorgen in der Regel die Netzbetreiber über sogenannte Redispatchprozesse dafür, dass einerseits das Netz sicher bleibt und andererseits der Strom bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt.

Redispatch als Schnittstelle zwischen Markt und Netz

Können die auf dem Strommarkt verkauften Strommengen nicht vollständig durch das Stromnetz transportiert werden, führen die Übertragungsnetzbetreiber Redispatch durch. Das bedeutet, dass sie an bestimmten Stellen im Netz („vor dem Engpass“) Erzeugungsanlagen anweisen, die Einspeisung zu reduzieren. Damit werden die Stromflüsse über besonders belastete Leitungen reduziert, so dass das Netz sicher bleibt. Um dies auszugleichen, weisen die Übertragungsnetzbetreiber andere Erzeugungsanlagen („hinter dem Engpass“) an, ihre Einspeisung zu erhöhen.

Stehen nicht genügend Redispatchkapazitäten durch Marktkraftwerke zur Verfügung, werden die für diesen Zweck vorgesehenen Reservekraftwerke (die sogenannte Netzreserve) zur Behebung von Engpässen eingesetzt. Informationen zur Dimensionierung des Netzreservebedarfs und der in der Netzreserve gebundenen Kraftwerke sind auf den Info-Seiten der Bundesnetzagentur zu finden. Für unerwartete Ausfälle im Stromnetz stehen zudem noch besonders flexible Kraftwerke, die sogenannten besonderen netztechnischen Betriebsmittel für die Gewährleistung der Netzsicherheit zur Verfügung.

Redispatch bildet damit die Schnittstelle zwischen dem Handel mit Strom auf dem Strommarkt und der Infrastruktur Stromnetz, über welche die Handelsgeschäfte physikalisch erfüllt werden.

Aktuelle Informationen zu Redispatchmengen- und kosten können auf smard.de abgerufen werden.

 

Das Bundeswirtschaftsministerium, die Bundesnetzagentur und die Branche arbeiten kontinuierlich daran, die Organisation von Redispatch weiterzuentwickeln.

Publikationen zum Thema

Versorgungssicherheit

Zuverlässige Stromversorgung für Unternehmen und Haushalte

Neben der Bezahlbarkeit und der langfristig Klimaneutralität stellt die Versorgungssicherheit das zentrale Ziel der deutschen Energiepolitik dar. Im internationalen Vergleich ist die Stromversorgung in Deutschland sehr zuverlässig.

Als Maß für die Zuverlässigkeit der Stromversorgung für Endverbraucherinnen und -verbraucher dient hierbei der sogenannte SAIDI (System Average Interruption Duration Index). Dieser Index zeigt, wie lange jede Letztverbraucherin und jeder Letztverbraucher aus Netzgründen während eines Jahres durchschnittlich keinen Strom zur Verfügung hatte. Dieser Nichtverfügbarkeitswert wird in Deutschland durch die Bundesnetzagentur erfasst – er zeigt einen deutlich sinkenden Trend seit 2006. Das zeigt, dass die Versorgungssicherheit in einem Strommarkt mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien nicht beeinträchtigt wird. Im Jahr 2023 waren die Menschen und Unternehmen bundesweit im Durchschnitt nur rund 12,8 Minuten ohne Strom, was ein im internationalen Vergleich sehr guter Wert ist.

Laufende Beobachtung der Versorgungssicherheit am Strommarkt

Die Bundesnetzagentur überwacht durchgehend die Versorgungssicherheit in Deutschland. Dabei berücksichtigen die zugrunde liegenden Untersuchungen auch Situationen mit geringer Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen sowie den Ausstieg aus der Kohle und Kernenergie. Die Untersuchungen zeigen, dass die Nachfrage am Strommarkt in Deutschland bis 2030 in allen untersuchten Szenarien gedeckt werden kann. Dabei ist eine höhere Nachfrage, unter anderem durch elektrisch betriebene Wärmepumpen und Elektromobilität, bereits berücksichtigt.

Die Bundesnetzagentur legt nach Paragraph 51 des Energiewirtschaftsgesetzes alle zwei Jahre einen Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität vor. Der aktuelle Bericht basiert auf zwei Gutachten: Das erste wurde von consentec, IER und FfE (Gutachten consentec et al., Datenanhang) angefertigt, eine Aktualisierung wurde von r2b vorgelegt (Gutachten r2b, Datenhang).

Unter dem Begriff Versorgungssicherheit wird im Rahmen dieses Monitoringberichts die angemessene Deckung des Strombedarfs verstanden. Diese umfasst die Aspekte Stromerzeugung, Stromtransport und die Verfügbarkeit von Energieträgern für die Stromerzeugung. Die Bundesregierung hat auf Basis des Berichtes der Bundesnetzagentur dem Bundestag Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese finden Sie auf dieser Seite.

Der Bericht stellt die bestehende Versorgungslage und deren Entwicklung unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Marktgegebenheiten dar. Im Bericht werden keine Risiken mit unvorhersehbarer Eintrittswahrscheinlichkeit untersucht, da der Strommarkt hierfür selbst keine Vorsorge treffen kann. Die Absicherung für diese Risiken fällt in den Bereich der staatlichen Risikovorsorge durch Reserven, die zusätzlich zum Strommarkt in Extremsituationen zur Verfügung stehen. Außerhalb des Strommarkts wird im aktuellen System deshalb eine Kapazitätsreserve vorgehalten. Die Kapazitätsreserve wird nur in außergewöhnlichen Ereignissen am Strommarkt eingesetzt, wenn nicht genug Strom über die am Markt handelnden Kraftwerke bereitgestellt werden kann.

Informationen zur Versorgungssicherheit mit Strom finden Sie auf dieser Seite der Bundesnetzagentur.

Offshore-Windpark zum Thema Energiewende; Quelle: ABB

© ABB

Unsere Energiewende: sicher, sauber, bezahlbar

Zum Artikel

Moderne Kraftwerkstechnologien/KWK

Hoch effizient und klimafreundlich

Moderne Kraftwerke mit hohen Umweltstandards sind ein wichtiger Baustein für eine zuverlässige Versorgung mit Energie. Auf dem Weg des Umbaus der Energieversorgung zu immer höheren Anteilen erneuerbarer Energien werden konventionelle Kraftwerke weiterhin einen wesentlichen Beitrag leisten.

Kraft-Wärme-Kopplung

Bei KWK handelt es sich um eine Kraftwerkstechnologie, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, und somit den eingesetzten Brennstoff deutlich effizienter verwendet. Die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme wird als Wärmeenergie vor Ort oder über Wärmenetze genutzt. Mit der zunehmenden Verbreitung von treibhausgasneutralen Erzeugungstechnologien für Strom und Wärme steigt der Anforderungsdruck auf die noch weitgehend fossil betriebene KWK, ebenfalls erneuerbaren Brennstoffen zu nutzen.

Grundlage der Förderung von Kraftwerken mit KWK-Technologie ist seit 2002 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Es regelt eine umlagefinanzierte Förderung für die gemeinsame und hocheffiziente Erzeugung von Strom und Wärme. Nach dem KWKG erhalten Betreiber geförderter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zeitlich befristete Zuschlagszahlungen pro Kilowattstunde KWK-Strom.

Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)

Um sicherzustellen, dass die KWK auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland spielt, wurde das KWKG mehrfach novelliert.

Die Anfang 2016 in Kraft getretene Novelle hatte das Ziel, die Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen zu erhöhen und Investitionen in besonders effiziente, flexible und CO2-arme Anlagen zu steigern.

Das Anfang 2017 in Kraft getretene KWK-Änderungsgesetz öffnete die Förderung für mehr Wettbewerb: Die Förderhöhe für Strom aus KWK-Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 50 Megawatt (MW) wird seit Ende 2017 per Ausschreibungen festgelegt. Eine zusätzliche Ausschreibung für innovative KWK-Systeme fördert besonders flexible und emissionssparende KWK-Systeme, die Wärme aus erneuerbaren Energien in ihren Betrieb integrieren. Diese neue Förderkategorie soll der KWK Zukunftsperspektiven eröffnen und notwendige Investitionen in flexible Technologien anreizen. Mehr erfahren Sie dazu im Artikel zu „Kraft-Wärme-Kopplung“.

Die Gesetzesnovellierungen in den Jahren 2020 und 2022 setzen deutlich stärkere Signale in Richtung Flexibilisierung und Dekarbonisierung der KWK. So wurden mit dem überarbeiteten Kohle-Ersatzbonus die Anreize gestärkt, eine kohlebefeuerte Anlage durch ein gasbetriebenes Kraftwerk zu ersetzen. Für alle ab Juli 2023 zu genehmigenden neuen Gas-KWK-Anlagen gilt zudem eine neue Anforderung zur Wasserstofffähigkeit (H2-Readiness). Alle neuen Anlagen ab einer elektrischen Leistung von 10 Megawatt müssen nachweisen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu moderaten Mehrkosten auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können. Somit werden Lock-in-Effekte in ausschließlich fossile Technologien vermieden und eine graduelle Transformation des regelbaren Kraftwerksparks in Richtung klimaneutraler Brennstoffe ermöglicht.

Mit der kürzlich verabschiedeten Novelle, die zum 1. April 2025 in Kraft treten wird, wird als Fördervoraussetzung nunmehr auf das Vorliegen einer bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder die verbindliche Bestellung einer Anlage beziehungsweise einer Bauleistung für ein Wärmenetz anstelle der Inbetriebnahme abgestellt. Zudem kann zukünftig unvermeidbare Abwärme in Wärmenetzen angerechnet werden. Darüber hinaus wurde das KWKG an aktuelle europarechtliche Vorgaben angepasst.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilungen

  • 16.06.2025 - Pressemitteilung - Energie

    Pressemitteilung: Deutsche ReGas und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beenden einvernehmlich den Chartervertrag für das Regasifizierungsschiff Energos Power

    Öffnet Einzelsicht
  • 11.06.2025 - Gemeinsame Pressemitteilung - Energiewende

    Pressemitteilung: Abschluss des bundesweiten Dialogs zur Wärmeplanung in Berlin

    Öffnet Einzelsicht
Umspannwerk

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