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Artikel - Außenwirtschaftsförderung

Außenwirtschaftsförderung

Einleitung

Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen durch eine breite Palette von Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung dabei, ausländische Märkte zu erschließen und zu sichern.

Ein Containerschiff setzt am Hafen an.

© Pugun & Photo Studio – stock.adobe.com

Die deutsche Außenwirtschaftsförderung ist durch eine Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft gekennzeichnet. Um die deutschen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen, arbeiten die einzelnen Institutionen wie Auslandsvertretungen, Germany Trade & Invest (GTAI), Auslandshandelskammern und andere eng zusammen.

Neben diesen Institutionen unterstützt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei der Erschließung von internationalen Märkten.

Auslandsmessen als Exportmarketinginstrument

Die Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Ausland ist eines der wichtigsten und effektivsten Instrumente des Exportmarketings der deutschen Wirtschaft. Auslandsmessen bieten eine Plattform für Ein- und Verkauf, Investition und Kooperation im Ausland und haben darüber hinaus als Informations- und Kontaktforum eine herausragende Bedeutung. Sogar ausschließlich im Inland tätige Unternehmen nutzen Auslandsmessen, um sich über Markttendenzen, Produktinnovationen und technologische Veränderungen zu informieren.

Das Auslandsmesseprogramm (AMP) des BMWK ermöglicht es Unternehmen bereits seit 1949 zu günstigen Bedingungen an Auslandsmessen teilzunehmen. An Gemeinschaftsständen unter der Dachmarke „Made in Germany“ können diese ihre hochwertigen Produkte aus Deutschland ausgezeichnet präsentieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu rund 85 Prozent Nutznießer des Auslandsmesseprogramms, sind ohne die Unterstützung des Bundes selten in der Lage, die finanziellen und organisatorischen Probleme der Beteiligung an einer Auslandsmesse zu bewältigen. Durch die offizielle Beteiligung an ausgewählten Messen und Ausstellungen im Ausland schafft die Bundesrepublik Deutschland für ihre Exportwirtschaft die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Nutzung dieses Marketinginstruments. Sie trägt damit zur langfristigen Sicherung von Absatzmöglichkeiten und Arbeitsplätzen der Exportwirtschaft bei.

Zusätzlich wird mit dem Programm Young Innovators die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland gefördert, um die Vermarktung von innovativen Produkten im Ausland bestmöglich zu unterstützen. Mehr erfahren.

Auslandsvertretungen

Die deutschen Auslandsvertretungen sind vielfach erste Ansprechpartnerinnen für deutsche Unternehmen, die sich über die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch die Sicherheitslage in einem Land informieren wollen. Diese können Sie bei ihren Vorhaben unterstützen und ihnen wichtige Kontakte zu Marktteilnehmern und Regierungsstellen vermitteln. Überaus wichtig ist darüber hinaus die politische Flankierung durch die Botschaften bei wirtschaftlichen Großprojekten, der Beteiligung an Ausschreibungen oder zur Abwendung von Schadensfällen bei durch Bundesgarantien gedeckten Projekten.

Germany Trade & Invest (GTAI)

Die deutsche Außenwirtschaft trägt maßgeblich zu Wachstum und Wohlstand in Deutschland bei. Als Exportnation ist Deutschland erfolgreich in den internationalen Handel eingebunden. Gleichzeitig profitiert die Bundesrepublik als Wirtschaftsstandort von der Ansiedlung ausländischer Unternehmen, die hierzulande zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

In Zeiten eines verschärften internationalen Wettbewerbs ist eine erfolgreiche Wirtschaftsförderung wichtiger denn je. Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Mit über 60 Standorten weltweit und ihrem umfassenden, kundenorientierten Angebot an Wirtschafts- und Branchendaten zu ausländischen Märkten sowie Informationen zu Ausschreibungen, zu Investitions- und Entwicklungsvorhaben sowie zu Recht und Zoll unterstützt GTAI deutsche und ausländische Unternehmen bei der Expansion ihrer Geschäftstätigkeiten. Im Rahmen der Digital Hub Initiative konzentriert sich GTAI auf die weltweite Vermarktung des Digitalstandorts Deutschland, die Vernetzung der Digital Hub Initiative und deren 12 Hubs mit internationalen Partnern wie Innovationsnetzwerken und Risikokapitalgebern sowie die Anwerbung von Technologie-Start-ups aus dem Ausland. Darüber hinaus wirbt GTAI im Ausland für die Standortvorteile Deutschlands und fördert die Internationalisierung der Wirtschaft von Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Die GTAI und ihr Angebot werden aus Mitteln des BMWK finanziert. Mehr erfahren

Auslandshandelskammern

Die deutsche Wirtschaft wird bei ihren Aktivitäten auf ausländischen Märkten durch Auslandshandelskammern (AHKs), Delegationen und Repräsentanzen an über 150 Standorten in 93 Staaten unterstützt, die anteilig aus Mitteln des BMWK finanziert werden. Diese Einrichtungen setzen sich für die Interessen der Wirtschaft Deutschlands und des jeweiligen Sitzlandes ein und fördern den Wirtschaftsverkehr in beide Richtungen mit umfangreichen Serviceleistungen. Sie übernehmen damit auch eine wichtige Aufgabe der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse. Mehr erfahren

Container im Hafen; Quelle: istockphoto.com/ake1150sb

Ihr Weg ins Ausland – Step by step

1

Informieren Sie sich über ausländische Märkte

2

Lernen Sie die Märkte aus erster Hand kennen

3

Präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen im Ausland

4

Lassen Sie sich vor Ort beraten

5

Sichern Sie Ihr Projekt finanziell ab

Die GTAI ist ihr zentraler Informationsdienstleister auf Ihrem Weg auf ausländische Märkte. Das umfangreiche Angebot von GTAI umfasst insbesondere Informationen über weltweite Wirtschafts- und Branchentrends, Rechts- und Zollregelungen, Investitions- und Entwicklungsvorhaben sowie Ausschreibungen. Darüber hinaus betreibt GTAI mit iXPOS die zentrale Plattform der deutschen Außenwirtschaft und Informationsbasis für Unternehmen, die ihre Internationalisierung vorbereiten, Auslandsmärkte erschließen oder Exportgeschäfte abwickeln wollen. Das Portal bündelt Informationen von mehr als 70 Institutionen, Organisationen und Netzwerken, die deutsche Unternehmen bei ihren Auslandsgeschäften unterstützen.

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Mit dem "Markterschließungsprogramm für KMU" (MEP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Einstieg in ausländische Märkte. Das Förderinstrument steht auch Selbständigen, der gewerblichen Wirtschaft sowie Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern (Unternehmen) offen. Das MEP bedient branchenübergreifend die wichtigen Zukunftsthemen Umwelttechnologien, zivile Sicherheit und Gesundheitswirtschaft ebenso wie die traditionellen Bereiche Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeug- und Zulieferindustrie oder Chemie- und Elektroindustrie. Die Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt den Export klimafreundlicher Energielösungen aus Deutschland in über 100 Länder weltweit. Ihre Zielgruppe sind deutsche KMU, die sich auf Entwicklung, Design und Produktion von erneuerbaren Energiesystemen, sowie Anwendungen von grünem Wasserstoff und seiner Derivate, Effizienzlösungen, intelligente Netze und Speichertechnologien spezialisiert haben.

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Um den Außenhandel zu fördern, beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland unter der Dachmarke „made in Germany“ an ausgewählten Messen und Fachausstellungen im Ausland. Der Bund übernimmt einen Großteil der Kosten, um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die Beteiligung an Auslandsmessen und damit die Erschließung neuer Märkte zu erleichtern. Auf Basis von Vorschlägen aus der Wirtschaft legt das BMWK in Absprache mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) im ersten Halbjahr jedes Jahr fest, an welchen ausländischen Messen und Ausstellungen des Folgejahres eine Beteiligung erfolgen soll.

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An über 150 Standorten in 93 Staaten beraten, betreuen und vertreten Auslandshandelskammern (AHKs), Delegationen und Repräsentanzen deutsche Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft auf- oder ausbauen wollen. Die enge Partnerschaft der AHKs mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland ist ein Garant für das Verständnis der Bedürfnisse der Wirtschaft. Durch die gute Zusammenarbeit beider Strukturen im In- und Ausland können Unternehmensanfragen direkt von Experten vor Ort bearbeitet und mit marktgerechten Lösungen beantwortet werden.

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Die Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) schützen Exporteure und exportfinanzierende Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Forderungsausfällen im Zusammenhang mit auslandsbezogenen Transaktionen. Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf den Bund übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie. Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein wichtiges Element der Risikosteuerung und ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute. Auf Antrag übernimmt die Bundesregierung gegen ein Entgelt auch Garantien für Investitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken. Voraussetzung ist, dass der betreffende Investor seinen Sitz in Deutschland hat und dass die die Investition förderungswürdig und die Garantieübernahme vom Risiko her vertretbar ist.

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BMWK im Dialog

Wirtschaftsbeziehungen und Netzwerke stärken

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) steht in regelmäßigem Dialog mit in- und ausländischen Institutionen, die mit Außenwirtschaftsthemen befasst sind. Dieser Dialog hat - neben der Pflege der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen - auch die außenwirtschaftspolitische Förderung deutscher Unternehmen im Ausland zum Ziel.

Gemischte Wirtschaftsgremien und Kooperationsräte

Wichtige Instrumente der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen sind die Gemischten Wirtschaftsgremien und Kooperationsräte sowie die Arbeitsgruppen Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Binationalen Kommissionen, die mit den Regierungen der Partner vereinbart wurden. Gemischt heißt in diesem Zusammenhang, dass sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen als auch der interessierten Wirtschaft (Verbände und Unternehmen) an den regelmäßigen Veranstaltungen teilnehmen. Die Gremien befassen sich mit der Förderung des Warenverkehrs zwischen den Wirtschaftspartnern, der Intensivierung der gegenseitigen Investitionsbeziehungen sowie der Verstärkung des Technologie-Transfers.

Wirtschaftsnetzwerk Afrika

Das Wirtschaftsnetzwerk Afrika vernetzt die etablierten Akteure und Programme der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit und bietet deutschen Unternehmen auf ihrem Weg nach Afrika ein umfassendes Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot. Der Africa Business Guide der GTAI informiert umfassend zu den Geschäftsbedingungen in allen 54 afrikanischen Märkten, aussichtsreichen Sektoren und Ansprechpartnern in Deutschland und vor Ort.

Die Branchenexpertinnen und -experten des Wirtschaftsnetzwerks Afrika unterstützen deutsche Unternehmen, indem sie konkrete Geschäftsmöglichkeiten in aussichtsreichen Branchen identifizieren und über die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks bereitstellen. Die Branchenexpertinnen und -experten arbeiten an den jeweiligen Auslandshandelskammern (AHK) in Ägypten (Wasserwirtschaft), Kenia (Gesundheitswirtschaft), Südafrika (Kreislaufwirtschaft) und Ghana (Bauwirtschaft).

Mit den Beratungsgutscheinen Afrika können KMU Zuschüsse für vertiefte und passgenaue Beratung zu Geschäftsvorhaben in allen Zielmärkten und Branchen durch qualifizierte Beratungsunternehmen und -organisationen erhalten.

Business-Councils oder Business-Foren

Neben den Gemischten Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräten, die zwischen den Regierungen vereinbart werden, bestehen zahlreiche von der Wirtschaft eigenständig organisierte Wirtschaftsgremien. Diese treten häufig in Form von sogenannten Business-Councils oder Business-Foren auf (siehe: Bundesverband der Deutschen Industrie, BDI).

Partnering in Business with Germany

Um kleine und mittlere deutsche Unternehmen bei der erfolgreichen Erschließung von Auslandsmärkten, speziell in Schwellen- und Entwicklungsländern, zu unterstützen, fördert das BMWK die Wirtschaftskooperationen mit internationalen Unternehmen. Seit 1998 bereitet Partnering in Business with Germany (ehemals Managerfortbildungsprogramm) (siehe: https://partnering-in-business.de/) gezielt Führungskräfte aus Partnerländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa auf die Geschäftsanbahnung und Wirtschaftskooperation mit deutschen Unternehmen vor.

Partnering in Business with Germany bietet teilnehmenden Führungskräften die Möglichkeit, den deutschen Markt besser kennenzulernen und langfristige Beziehungen mit deutschen Unternehmen aufzubauen. Gleichzeitig eröffnet das Programm deutschen Unternehmen Zugang zu Märkten der Partnerländer und direkten Kontakt zu ansässigen Unternehmen. Pro Jahr nehmen rund 1.000 Managerinnen und Manager aus den Partnerländern am Programm teil. Dadurch entstehen viele konkrete Geschäftskooperationen. (weiterlesen Partnering in Business with Germany)

Hochrangige Regierungsberatung durch das German Economic Team im Auftrag des BMWK

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finanziert eine hochrangige Regierungsberatung für die Länder Ukraine, Moldau, Belarus, Georgien, Armenien, Kosovo und Usbekistan. Hauptziel ist die kontinuierliche Unterstützung und Begleitung von wirtschaftlichen Reformprozessen. Das Beraterteam arbeitet nachfrageorientiert und eng mit nationalen Forschungsinstituten und internationalen Organisationen zusammen, analysiert aktuelle Probleme der Wirtschaftspolitik und erarbeitet für hochrangige Entscheidungsträger dieser Länder konkrete Handlungsempfehlungen. Beratungsschwerpunkte sind neben der makroökonomischen Analyse Themen wie Finanz-, Geld- und Wechselkurspolitik, Schuldenmanagement, Handels- und Integrationspolitik, Entwicklungsperspektiven, die Förderung ausländischer Direktinvestitionen, das Investitionsklima sowie Regulierungs- und Privatisierungsberatung. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen kommt natürlich auch der deutschen Wirtschaft vor Ort zugute.

Bilaterale Verwaltungspartnerschaften

Veraltete Verwaltungsapparate, übermäßige Bürokratie oder intransparente Entscheidungsprozesse schaffen in vielen Ländern nur schwer überwindbare Marktbarrieren. Häufig mangelt es Regierungen an nötiger Fachexpertise, um diesen Zustand zu beheben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt mit dem Instrument der bilateralen Verwaltungspartnerschaften genau dort an: Gemeinsam mit der Wirtschaft identifiziert es strukturelle Herausforderungen und bietet Partnerregierungen deutsche Verwaltungsexpertise an. Durch den Einsatz deutscher Beamt*innen können ausländische Verwaltungen modernisiert, reformiert und mittelfristig das Geschäftsumfeld für lokale und deutsche Unternehmen vor Ort verbessert werden.

Grundsätzlich orientieren sich die Verwaltungspartnerschaften am EU-Instrument Twinning, bei dem sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in vielen Partnerländern einbringt, und profitieren von zwanzigjähriger Erfahrung im Vernetzen von Verwaltungsexpertinnen und Verwaltungsexperten mit hoher Fach- und Projektkompetenz.

Container Terminal

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Mittelstand unterstützen: Auf in neue Märkte!

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Auslandsgeschäfte ermöglichen

Finanzierung und Absicherung

Die Bundesregierung unterstützt Banken und deutsche Unternehmen dabei, internationale Projekte zu finanzieren und umzusetzen. Auch bei der Absicherung von Exporten und Investitionen ist die Bundesrepublik ein verlässlicher Partner.

Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern schafft die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland. Die Verträge gewährleisten den Investorinnen und Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Erschließung ausländischer Märkte. Zudem bilden sie grundsätzlich die Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken.

Am 5. November 2016 hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine neue Exportstrategie verabschiedet. Ziel ist es, die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen bei strategischen Großprojekten im Ausland zu stärken. In einem ersten Schritt wurde die Absicherung von Exportgeschäften mit hohen ausländischen Leistungs- und Lieferanteilen vereinfacht.

Zur Finanzierung von Exporten sowie Investitionen und Projekten im Ausland stehen die Instrumente der AKA Bank, der KfW-IPEX und der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. zur Verfügung. Mehr erfahren.

Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen)

Die staatlichen Exportkreditgarantien stehen allen deutschen Exporteuren sowie exportfinanzierenden Banken zur Verfügung. Mit den sogenannten Hermesdeckungen können Exporteure und Banken wirtschaftlich und politisch bedingte Forderungsausfälle gegen Zahlung eines risikobasierten Entgelts absichern. Die Exportkreditgarantien des Bundes beinhalten keine Fördermittel und sind auch keine Subventionen.

Exportkreditgarantien ergänzen das Angebot privater Kreditversicherer. Sie kommen vor allem dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentriert sich das Geschäft des Bundes auf die Absicherung von Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer. Exportkreditgarantien helfen vor allem KMU, schwer zugängliche Märkte zu erschließen und Geschäftsbeziehungen in schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten. Mehr erfahren.

Investitionsgarantien

Die Bundesregierung übernimmt auf Antrag zugunsten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland gegen Entgelt Garantien für Investitionen in Entwicklungs- und Schwellen- sowie ehemaligen Transformationsländern zur Absicherung politischer Risiken. Voraussetzung ist, dass die Investitionen förderungswürdig sind und einen ausreichenden Rechtsschutz genießen. Wirtschaftliche Risiken werden nicht gedeckt. Mehr erfahren.

Garantien für Ungebundene Finanzkredite

UFK-Garantien sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab. Grundsätzlich muss das zur Deckung beantrage Vorhaben als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig beurteilt werden. Darüber hinaus ist der Abschluss eines langfristigen Rohstoffliefervertrags mit einem deutschen Abnehmer für eine Bundesdeckung zwingend notwendig.

2020 wurden der Anwendungsbereich der UFK-Garantien auf Corporate Finanzierungen erweitert. Anders als beim klassischen UFK müssen bei einem Corporate UFK die Mittel nicht an ein konkretes Investitionsvorhaben gebunden sein. Voraussetzung bleibt allerdings, dass ein langfristiger Abnahmevertrag geschlossen wird, der zur Sicherung der Rohstoffversorgung deutscher Abnehmer beiträgt. Mehr erfahren.

Vertragspartner zu Investitionsschutzabkommen; Quelle: Fotolia.com/Rawpixel

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Investitionsschutz

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Chancen im Wettbewerb um Projekte stärken

Strategische Unterstützung bei Auslandsprojekten

Das deutsche Instrumentarium der deutschen Außenwirtschaftsförderung hat sich bewährt. Jedoch treten Wettbewerberinnen und Wettbewerber aus Drittländern insbesondere bei Ausschreibungen zu großvolumigen Auslandsprojekten zunehmend mit politischer Unterstützung und umfassenden Finanzierungsangeboten an. Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile für deutsche Anbieter.

Das Strategiepapier „Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte – Chancen für Deutschland verbessern“ der Bundesregierung von 2016 enthält Eckpunkte, die u.a. vorsehen

  • die politische Flankierung von Projekten im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland zielgerichteter zu koordinieren,
  • die bestehenden Außenwirtschaftsförderinstrumente gezielter zu nutzen und im Einzelfall zu ergänzen, sowie
  • die Finanzierungsinstrumente für strategisch relevante Projekte im Einzelfall durch großvolumige zinsgünstige Kredite zu ergänzen.

Ende 2023 hat die Bundesregierung die Eckpunkte durch die Konkretisierung des Strategiepapiers zu strategischen Auslandsprojekten weiterentwickelt. Dadurch wird zum einen der Anwendungsbereich der strategischen Auslandsprojekte erweitert auf Projekte, die maßgeblich dazu beitragen, deutsche (Rohstoff-/Energie-)Abhängigkeiten zu verringern sowie den Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelands zu stärken. Das Instrument wird somit an die Erfordernisse der Dekarbonisierung, Diversifizierung und klimabedingten Transformation angepasst. Zum anderen wird ein transparenter Kriterienkatalog für die Auswahl der Projekte festgelegt.

Der Koordinator der Bundesregierung für Auslandsprojekte im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland, Staatssekretär Udo Philipp entscheidet mit seinen Ressortkolleginnen und -kollegen über eine Einstufung konkreter Auslandsprojekte im Interesse Deutschlands. Ansprechpartner ist das Referat „Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung, strategische Auslandsprojekte“.

Containerschiff am Hafen zum Thema Außenwirtschaftsrecht; Quelle: Colourbox.de

© Colourbox.de

Außenwirtschaftsrecht

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Geschäftschancen bei internationalen Organisationen

Deutsche Unternehmen bei internationalen Ausschreibungen unterstützen

Die Bundesregierung begleitet und berät die deutsche Wirtschaft zu Geschäftsmöglichkeiten, die die Vereinten Nationen, die Weltbankgruppe, Regionale Entwicklungsbanken und weitere internationale Organisationen bieten.

Die GTAI bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz außerdem eine breit gefächerte Auswahl internationaler Ausschreibungshinweise. Internationale Ausschreibungen der KfW-Entwicklungsbank sowie aktuelle Tender (Ausschreibungen) im Rahmen von Entwicklungsprojekten der Weltbank, EU-Kommission, Vereinte Nationen, Inter-Amerikanische Entwicklungsbank oder Asiatische Entwicklungsbank werden hier zusammengestellt.

Die Vereinten Nationen (VN) erwerben als einer der größten Einkäufer auf dem Weltmarkt jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von knapp 20 Milliarden US-Dollar. Zu den wichtigsten Beschaffungsstandorten zählen New York, Kopenhagen, Rom und Genf - die Beschaffung erfolgt dezentral über die einzelnen VN-Organisationen. Der Zugang zu Ausschreibungen und Statistiken liegt zentral beim United Nations Global Marketplace.

Zu den am stärksten nachgefragten Gütern der VN gehören pharmazeutische Produkte, Nahrungsmittel und Bauleistungen, während Dienstleistungen sich vor allem auf die Bereiche Transport und Technik sowie Verwaltungsdienstleistungen erstrecken. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bieten die Auslandshandelskammern in New York, Mailand und Kopenhagen Unterstützung bei Geschäftskontakten zu den VN.

Internationale, Europäische und nationale UN Procurement Seminare sowie branchenspezifische Veranstaltungen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bieten, neben Wissenserwerb, häufig eine Plattform für direkten Austausch mit VN Organisationen.

In New York und in Genf sind Angehörige der Ständigen Vertretungen bei den Vereinten Nationen (aus dem BMWK abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) auch für Beschaffungsfragen zuständig. Sie halten Kontakt mit den maßgeblichen VN-Stellen und stehen für die deutsche Wirtschaft als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung.

Weltbankgruppe

Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA), die International Finance-Corporation (IFC), die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) und das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) werden zusammen als Weltbankgruppe bezeichnet. Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) bilden zusammen die Weltbank (im engeren Sinne). Ihre wichtigste Aufgabe ist die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in den Entwicklungsländern, um den Menschen zu besseren Lebensbedingungen zu verhelfen.

Die Weltbank vergibt jährlich Mittel in Höhe von etwa 40 Milliarden US-Dollar an Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländer. Bis zu 100.000 Verträge mit der Privatwirtschaft werden pro Jahr abgeschlossen. Auf der Homepage der Weltbank gibt es weitere Informationen über die Beschaffungsverfahren.

Regionale Entwicklungsbanken und weitere Organisationen

Regionale Entwicklungsbanken bieten weitere Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen. Ihr Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Zu ihnen gehören die

  • Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB)
  • Asiatische Entwicklungsbank (ADB)
  • Asiatische Infrastrukturinvestitionsbank (AIIB)
  • Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) /
  • Europäische Investitionsbank (EIB)
  • Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB)
  • Karibische Entwicklungsbank Caribbean Development Bank (CDB)
  • Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)
  • Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Internationale Atomenergiebehörde (IAEO)

Publikationen

Pressemitteilungen

  • 07.08.2023 - Pressemitteilung - Internationale Beziehungen

    Pressemitteilung: Deutsche Investitionen in der Ukraine – Bundesregierung verbessert die Garantiekonditionen

    Öffnet Einzelsicht
  • 23.12.2022 - Pressemitteilung - Internationale Beziehungen

    Pressemitteilung: Bundeswirtschaftsministerium setzt außenwirtschaftliche Förderinstrumente angesichts Lage im Iran aus

    Öffnet Einzelsicht
  • 04.10.2022 - Pressemitteilung - Internationale Beziehungen

    Pressemitteilung: OECD übergibt Innovation Policy Review Germany im Bundeswirtschaftsministerium

    Öffnet Einzelsicht
  • 29.09.2022 - Gemeinsame Pressemitteilung - Europäische Wirtschaftspolitik

    Pressemitteilung: Deutsch-französische Position zu einem Gesetz der EU zu kritischen Rohstoffen

    Öffnet Einzelsicht
  • 10.06.2022 - Pressemitteilung - Europäische Wirtschaftspolitik

    Pressemitteilung: Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner diskutiert mit der Wirtschaft Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas

    Öffnet Einzelsicht
  • 25.08.2022 - Pressemitteilung - Internationale Beziehungen

    Pressemitteilung: Die Parlamentarische Staatssekretärin, Dr. Franziska Brantner nimmt virtuell am 20. Deutsch-Taiwanischen Joint Business Council teil

    Öffnet Einzelsicht
Arbeiter steht vor Container zum Thema Außenwirtschaftsförderung

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