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Praktikum im BMWK

Einleitung

Erfahren Sie wie nationale und europäische Wirtschafts- und Klimaschutzpolitik im Alltag umgesetzt wird und werfen einen Blick hinter die Kulissen des Bundeswirtschaftsministeriums.Sie haben sich schon immer gefragt welche politischen Maßnahmen notwendig sind, um das Wirtschaftswachstums aktiv zu fördern? Sie möchten Unternehmen helfen, erfolgreich den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen? Sie wollen die Energiewende aktiv mitgestalten?

Dann bewerben Sie sich!

Das BMWK bietet im Rahmen vorhandener Kapazitäten in Berlin und Bonn Praktikumsplätze für Studierende unterschiedlichster Studienrichtungen (u.a. Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts-, Politik-, Ingenieur-, bzw. Geowissenschaften) an.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das Praktikum ist in der einschlägigen Prüfungs- oder Studienordnung der europäischen Universität bzw. Fachhochschule vorgeschrieben (sog. Pflichtpraktikum). Die Durchführung eines Schüler- oder freiwilligen Praktikums ist leider im BMWK nicht möglich
  • Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 4. Fachsemester befinden
  • Das Praktikum sollte mindestens 6 Wochen und höchstens 3 Monate dauern, es sei denn, die jeweilige Praktikums-/Studienordnung sieht eine längere Praktikumszeit vor.
    



Was kann ich erwarten und was nicht?

  • aktives Kennenlernen der Arbeits- und Funktionsweise eines Bundesministeriums
  • flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit von Home-Office und Desk-Sharing
  • eine moderne IT-Ausstattung
  • hoch qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 450,- Euro monatlich
  • gute Vernetzungsmöglichkeiten

…und was nicht

  • Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet
  • während des Praktikums besteht i.d.R. kein Urlaubsanspruch
  • Leider verwaltet unser Haus keine eigenen Immobilien. Eine aktive Unterstützung für eine Unterkunft während ihrer Stationsausbildung kann leider nicht erfolgen.

    




Wie kann ich mich bewerben?

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte ausschließlich elektronisch, in einer zusammengefassten Pdf.-Datei per E-Mail an: Praktikum-Referendarstation@bmwk.bund.de

Bewerbungsunterlagen, die wir benötigen:

  • Bewerbungsbogen
  • Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf 
  • Abiturzeugnis
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Nachweis, dass es sich bei dem gewünschten Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (z.B. Auszug aus dem relevanten Teil der Prüfungs- oder Studienordnung; Bestätigung der Hochschule)
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen (z.B. Bachelorzeugnis/ Zeugnis Vordiplom/ alle benoteten Scheine bzw. Notenübersicht)

Eine Entscheidung erfolgt anhand ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen. Ein Vorstellungsgespräch wird es in der Regel nicht geben.

Was muss ich sonst noch beachten?

Bei unvollständigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung möglich.

Bewerbungszeitpunkt:

Bewerbungsstichtage gibt es nicht. Um eine First come first serve-Vergabe freier Praktikumsplätze jedoch zu vermeiden sind Bewerbungen frühestens 7 Monate vor dem gewünschten Beginn des Praktikums einzusenden. Grundsätzlich können Bewerbungen auch kurzfristig eingereicht werden, allerdings verringern sich mit jedem Monat die Ausbildungskapazitäten.

Praktikumsbereiche:

Geben Sie in Ihrer Bewerbung neben dem konkreten Zeitraum, dem gewünschten Dienstbereich (Berlin/ Bonn), bitte unbedingt an, in welcher Abteilung bzw. welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden möchten. Informationen zu den Fachabteilungen des BMWK entnehmen Sie bitte dem Organisationsplans des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Keine Einsatzmöglichkeiten:

Auch wir haben das Interesse, Sie in ihrem favorisierten Referat einzusetzen. Eine Ausbildung im Leitungsbereich (Ministerbüro, (parlamentarischen) StaatssekretärInnen, KoordinatorInnen BReg), in den Referaten M-BL, PR/KR, LA1, LC4, VC5, VD3, VE1, VE4, Z-IUK sowie in allen Referaten der Unterabteilungen ZC und EC kann aus sicherheitsrelevanten Gründen ohne Vorliegen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung allerdings nicht angeboten werden.

Anforderungen an das Praktikum:

Bei dem Praktikum im BMWK handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die Praktikanten bleiben während der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Studierende, d. h. Mitglieder der Universität/Fachhochschule mit allen Rechten als Studierende.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Universität/Fachhochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z.B. an die Qualifikation der Ausbilder, Praktikumsberichte, etc.).
Das BMWK übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

Bearbeitungszeit:

Sie erhalten nach ca. vier bis sechs Wochen eine Rückmeldung zum Ausgang Ihrer Bewerbung.

Sicherheitsüberprüfung:

Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis) erteilt.

Datenschutz:

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMWK zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.
Wir sind zudem verpflichtet Sie darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne passwortgeschützer zip-Datei unverschlüsselt an das Postfach praktikum-referendarstation@bmwk.bund.de übermitteln.

Weiterführende Informationen

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