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Artikel - Mittelstand

Bundeswettbewerb „Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen“

Einleitung

Ausbildungscluster 4.0 Braunkohleregionen

© stock.adobe.com / Kzenon

Die Qualität der dualen Ausbildung zu steigern und damit ihre Attraktivität für die Fachkräfte von morgen, das ist das Ziel des neuen Förderprogramms "Ausbildungscluster 4.0 in den Braunkohleregionen". Das BMWK unterstützt ab 2024 branchenspezifische Zusammenschlüsse von Unternehmen und weiteren Akteuren der beruflichen Bildung im Lausitzer, Mitteldeutschen und Rheinischen Revier bei der Modernisierung und gemeinsamen Bewerbung ihrer Ausbildungsangebote. Dafür stehen für eine Projektlaufzeit von maximal 3,5 Jahren bis zu 1,96 Mio. Euro pro Cluster zur Verfügung.

Ausbildungscluster 4.0

Was sind Ausbildungscluster 4.0?

Ein Ausbildungscluster 4.0 ist ein branchenspezifischer Zusammenschluss von Unternehmen, insbesondere (K)KMU und Start-ups, und weiteren Akteuren wie Bildungsträgern oder Verbänden mit einer regionalen Verankerung in einem der drei großen deutschen Braunkohleregionen. Die Beteiligten arbeiten unter der Leitung einer sogenannten Clusteragentin bzw. eines Clusteragenten zusammen an der Modernisierung der dualen Berufsausbildungen in Berufen entsprechend des Leitbildes der jeweiligen Braunkohleregion und treiben so gemeinsam den Strukturwandel in ihrem Revier voran. Zu den Leitbildern zählen eine CO2-neutrale Energieversorgung, die Erschließung neuer industrieller Wertschöpfungsketten, die Fachkräftesicherung sowie die Themen Innovation, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Bildung.

Bewerbungsverfahren

Ausbildungscluster 4.0 – wer konnte sich bewerben?

Bewerben konnten sich Zusammenschlüsse von mindestens fünf Beteiligten, d.h. Unternehmen und weiteren Akteuren einer Branche oder eines Wirtschaftszweigs, die gemeinsam unter der Leitung einer Clusteragentin bzw. eines Clusteragenten ein Ausbildungscluster 4.0 aufbauen möchten. Die Clusterbeteiligten setzen sich gemeinsam zum Ziel, Fachkräfte für einen erfolgreichen Strukturwandel ihrer Region, dem Lausitzer Revier, Mitteldeutschen Revier oder Rheinischen Revier, auszubilden und so die wirtschaftliche Zukunft ihres Standorts zu sichern.

Die Beteiligten eines Ausbildungsclusters hatten bis zum 15.12.2023 (siehe Änderungsbekanntmachung) die Möglichkeit, eine gemeinsame Projektskizze für ihr Clusterkonzept über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ einzureichen (erste Verfahrensstufe). Innerhalb von zwei Monaten werden die ausgewählten Cluster aufgefordert, einen Förderantrag einzureichen.
 
Einen Förderantrag (zweite Verfahrensstufe) stellen in erster Linie die Clusteragentinnen- und agenten, die für die Beteiligten ihres Clusters Imagekampagnen für Ausbildungsberufe umsetzen, Weiterbildungen zu Ausbildungsqualität, Digitalisierung und Nachhaltigkeit organisieren, neue Ausbildungsunternehmen hinzugewinnen und sie zur Durchführung der Ausbildung, auch im Verbund, befähigen.
 
Antragberechtigt sind Unternehmen, Innungen, private und kommunale Bildungsträger, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, außerbetriebliche Weiterbildungsstätten, Wirtschaftsverbände, Wirtschaftsfördergesellschaften, Kammern sowie wirtschaftsnahe Einrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in den Braunkohleregionen der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen nach § 2 des InvKG. Bei Verbundprojekten (d.h., wenn zwei oder mehr Clusterbeteiligte einen Förderantrag stellen) ist es ausreichend, dass mindestens eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller des Ausbildungsclusters eine Betriebsstätte oder Niederlassung in den Braunkohleregionen nach § 2 des InvKG hat.

Begleitprogramm

Umfangreiches Begleitprogramm des Projektträgers

Der zuständige Projektträger VDI/VDE-IT unterstützt die Ausbildungscluster mit einem vielfältigen Angebot an Vernetzungsaktivitäten, in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) entwickelten Qualifizierungsmaßnahmen zur Clusterprofessionalisierung sowie Weiterbildungen zu den Themen Ausbildungsqualität, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zudem kümmert er sich um eine clusterübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Imagekampagne sowie den überregionalen Austausch zur Entwicklung von clusterübergreifenden Synergien und Potenzialen.

Beratung & Termine

Beratung & Termine

Termin zum Einreichen der Projektskizze war der 15.12.2023.
Weitere Informationen zur Förderung, den Fördermodalitäten und zum Verfahren können der Bekanntmachung und den FAQ entnommen werden.

Beratungstelefon und Kontakt

Montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr steht Förderinteressierten das Beratungstelefon des Projektträgers VDI/VDE-IT zur Verfügung: 030/31 00 78-314. Eine Kontaktaufnahme ist auch über E-Mail möglich: ausbildungscluster4.0@vdivde-it.de

Weiterführende Informationen

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