Die Nationalen Kontaktstellen tragen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Lösung spezifischer Probleme bei der Anwendung der OECD-Leitsätze in konkreten Einzelfällen bei. Sie handeln dabei unparteiisch, berechenbar, gerecht und im Einklang mit den OECD-Leitsätzen.

NKS-Beschwerdeverfahren und Beschwerdedatenbank

Die NKS hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, in dem in dialogorientierter und konsensualer Weise eine Einigung über strittige Fragen erzielt werden soll. Beschwerden können von natürlichen oder juristischen Personen, Gewerkschaften, und Nichtregierungsorganisationen eingereicht werden, die ein berechtigtes Interesse an der fraglichen Angelegenheit darlegen (Formular Beschwerde bei der deutschen Nationalen Kontaktstelle wegen eines möglichen Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (PDF, 179 KB) (englische Version) (PDF, 202 KB)).

Das multinationale Unternehmen, gegen das sich die Beschwerde richtet, erhält im Weiteren Gelegenheit zur Stellungnahme. Die NKS entscheidet dann im Rahmen einer ersten Evaluierung über die Annahme der Beschwerde zur vertieften Prüfung. Nimmt die NKS die Beschwerde an, bietet sie den Beteiligten ihre Unterstützung in Form eines Vermittlungs- oder Mediationsverfahrens an. Die NKS führt in diesem Verfahren Gespräche mit den Beteiligten mit dem Ziel einer Einigung. Kommt eine Einigung zustande, schließt die NKS das Verfahren mit einem Bericht ab. Andernfalls veröffentlicht sie eine einseitige Abschusserklärung, gegebenenfalls mit Empfehlungen zur Umsetzung der OECD-Leitsätze.

Das Beschwerdeverfahren ist im Einzelnen im Verfahrensleitfaden der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (PDF, 922 KB) (englische Version) (PDF, 576 KB) geregelt.

Flyer OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen – Das Beschwerdeverfahren vor der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (PDF, 1 MB)