Der Gesetzgeber hat hohe Anforderungen für Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt hierzu so genannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter.

Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert und sollen somit ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleisten. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards, die beim Smart Meter umgesetzt sind, sind sogar höher als beim Online Banking und die Daten damit sehr sicher. Deutschland ist mit diesem Standard Vorreiter in Europa.

Das Gesetz regelt auch genau, wer welche Daten bekommen darf. Das intelligente Messsystem versendet die Daten anonymisiert und gegebenenfalls sogar pseudonymisiert und zwar nur an berechtigte Empfänger. Daten dürfen nur für klar definierte Zwecke verwendet werden. Das regelt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ausdrücklich. Sobald die übermittelten Daten für ihren bestimmten Verwendungszweck verarbeitet wurden, werden sie gelöscht.