Erdkugel symbolisiert Klimaschutz Quelle: colourbox.de

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Die ehrgeizigen europäischen und nationalen Klimaziele lassen sich nur mithilfe einer leistungsfähigen Industrie erreichen, die die Ressourcen für technologischen und ökologischen Fortschritt zur Verfügung stellt. Die Bundesregierung setzt zur Eindämmung des Klimawandels auch auf marktwirtschaftliche Maßnahmen, allen voran auf den europäischen Emissionshandel (EU ETS) und die nationale CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Eine schrittweise verringerte Emissionsobergrenze im EU ETS setzt einen wirksamen Anreiz zur Dekarbonisierung der Industrie und Umsetzung effizienterer Produktionsprozesse. Der eingeschlagene Weg wird fortgesetzt und im Rahmen des europäischen Green Deals und des nationalen Klimaschutzes erheblich beschleunigt. 

Zugleich hält die Dekarbonisierung selbst (neues) Wertschöpfungspotential bereit. Mit der Etablierung europäischer Leitmärkte für grüne Industriegüter und Endprodukte und der Weiterentwicklung des EU-Beihilferechts kann Unternehmen die notwendige Investitionssicherheit gegeben werden, um selbst in energieintensiven Industriezweigen innovative, klimafreundliche und perspektivisch CO2-neutrale, bzw. vorzugsweise CO2-freie, Technologien zu entwickeln und damit einen starken Beitrag zum Klimaschutz und zur europäischen industriellen Wertschöpfung zu leisten. Branchen und Unternehmen, die dazu bereit sind, werden sich in Zukunft durch sogenannte „Klimaschutzverträge“ zu einem schnelleren Transformationsprozess verpflichten können, als er durch die offiziellen Klimaziele vorgegeben ist. Unabhängig davon werden in einem großangelegten, längerfristig orientierten Zukunftsinvestitionsprogramm die klimafreundliche Mobilität, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Batteriezellfertigung und der Ausbau der Wasserstofftechnologie gestärkt, nicht zuletzt um den enormen Bedarf an erneuerbaren Energien effizient abdecken zu können. 

Wettbewerbsnachteilen der europäischen Industrie durch die CO2-Bepreisung wird unterdessen durch sog. Carbon Leakage-Regelungen entgegengewirkt, die es den hiesigen Unternehmen erlauben zu gleichen Bedingungen im globalen Wettbewerb antreten zu können. Auf europäischer Ebene werden die Regelungen in Zukunft durch einen CO2-Grenzausgleich ergänzt. Auf nationaler Ebene wird zudem das EEG umfassend reformiert und die neuen Klimaziele der EU angepasst, die EEG-Umlage entfällt seit dem 1.07.2022 vollständig und dadurch wird die Dekarbonisierung und Transformation der europäischen Industrie weiter vorangetrieben.