• sind die im Feb./März veröffentlichten Dokument zum Call nach wie vor gültig, zum Beispiel die Gliederung des Projektantrags?
    Das Arbeitsdokument vom Januar 2021 und die FAQs vom Mai 2021 sind immer noch gültig, in den FAQs der Kommission gibt es einen Absatz über die Struktur des Projektantrags.
  • Eigenanteile sind von uns eingeplant. Welche Regeln gelten beim Nachweis der Eigenanteilskosten?
    Im Antrag müssen Sie den Arbeitsplan und den Finanzplan beschreiben, wobei Sie auch die geplante Kofinanzierungsstruktur darlegen müssen. Anmerkung des DLR-PT / BMWK: nach unseren Informationen wird diese auf Plausibilität geprüft. Sollte es während der Projektlaufzeit zu Schwierigkeiten mit der Kofinanzierung kommen, so wird dies nach derzeitigem Stand nicht von BMWK oder Kommission aufgefangen.
  • bei Unternehmen > 250 MA muss bei einigen Dienstleistungen Geld verlangt werden. Hier wäre es schön einige Hintergrundinformationen zu erfahren.
    Der Hauptgrund ist, dass die Hauptbegünstigten KMU und nicht Großunternehmen sein sollten. Es könnten sich auch Fragen zu staatlichen Beihilfen ergeben, da die AGVO-Regelung für Innovationsberatungsdienste nur für KMU gilt.
  • Wie muss der technische / administrative Nachweis über eine in-kind-contribution / Ko-Finanzierung erbracht werden, sowohl im EDIH als auch im nationalen Projekt? Bspw. Veranstaltung inkl. Vor- und Nachbereitung über Projekt A (sagen wir Kompetenzzentrum) erfolgt (Aufwand X Stunden). Wie erfolgt die Anerkennung und Dokumentation für die EU (Kennzahl + Aufwand)? Es geht ja dann im Grunde genommen darum, die KPI zu erfüllen – sprich KPI (Veranstaltung mit Y Teilnehmern durchgeführt) sowie die Gegenrechnung des Aufwandes (hat Z gekostet) und die Darlegung innerhalb der kalkulierten Ko-Finanzierung (Eigenanteil). Und muss für das nationale Projekt ebenfalls eine Dokumentation erfolgen, wenn ja wie?
    Die EDIH müssen Financial- und Performance-Berichte erstellen. In der Finanzberichterstattung geben die EDIHs die Kosten an, die für eine DIGITAL-Finanzierung in Frage kommen, und 50 % werden vom Programm Digital übernommen. Die andere Hälfte muss durch eigene oder fremde Beiträge finanziert werden, die im Vorschlag ausgewiesen werden sollten. Es gibt keine speziellen Nachweismechanismen für die Kofinanzierung, alle Abrechnungen unterliegen der Möglichkeit der Kontrolle durch Finanzaudits.

  • Die Berechnung des Aufwandes sprich des Gegenwerts wäre eine weitere Frage: wäre es möglich in Ihrer FAQ mit Blick auf EU-Förderung direct costs, AZA, AZK und Marktpreise auf Selbstkosten-Basis ein Beispiel zu geben, wie die Ko-Finanzierung auszulegen ist? Wir haben im Konsortium diesbzgl. vermutlich wie viele andere, die Konstellation AZA-Partner, AZK-Partner und dann vermutlich noch Marktpreise auf Selbstkosten-Basis. Mit Blick auf den administrativen Aufwand im Projekt und die Definition von Marktpreisen würde ich schon fast für einen Einheitssatz über das Konsortium argumentieren. Vielleicht gibt es hierzu mit Blick auf das Spannungsfeld direct costs, AZA, AZK, Marktpreise eine Meinung. Es würde ja meiner Ansicht nach gelten: direct costs ~= AZA, direct costs < AZK, Marktpreise ~= AZK aber Marktpreise > AZA. Ich hoffe die Ausführung ist einigermaßen verständlich, ggf. auch ein Punkt für ein persönliches Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt.
    Bei einer Kofinanzierung durch nationale Zuschüsse kann für die Berechnung des Gegenwerts das Abrechnungsschema der nationalen Förderung angewendet werden, d.h. wenn eine Förderung nach AZK erfolgt, kann diese auch angewendet werden. Bei Eigenleistungen sind die direkten Kosten anzusetzen.

  • Vielleicht ließe sich auch nochmal das Thema Großunternehmen und Services beleuchten. Nach FAQ sollen wir Großunternehmen den Service in Rechnung stellen. Gilt dies ausnahmslos, vgl. größere Informationsveranstaltung (mehrere Teilnehmer verschiedener Unternehmen KMU und GU) gegen „Einzelberatung / Ideenwerkstatt“? Wie ist zudem damit umzugehen, wenn bspw. aus einem Kompetenzzentrum ein Service definiert und angeboten wird (Ko-Finanzierung)? Der Service wird nun beworben (Kompetenzzentrum + EDIH) und es melden sich Firmen an. Wie ist damit umzugehen, wenn sich bspw. viele Großunternehmen anmelden oder dafür interessieren? Ist der Service dann für diese zu canceln? Was würde mit möglichen Einnahmen passieren, da die Leistung ja quasi über ein Kompetenzzentrum erbracht wurde < – sowieso schon problematisch mit Blick auf GU-Unterstützung. Die Frage möchte ich mit Blick auf die Unterstützung von nicht-regionalen KMU aus dem europäischen Ausland ausweiten. Gibt es hierzu Gedanken / Vorgaben?
    Große Unternehmen müssen immer dann zahlen, wenn der jeweilige Dienst individuell genutzt werden kann. Für Veranstaltungen müssen sie nicht per se zahlen, aber auch hier sollte überlegt werden, wie KMUs angesichts begrenzter Kapazitäten einen Vorteil gegenüber Großunternehmen erhalten können. Für KMU aus dem europäischen Ausland müssen die gleichen Regeln gelten wie für regionale Unternehmen.

  • Ist es problematisch, wenn einzelne Partner des Konsortiums in mehreren EDIH-Bewerbungen aktiv/beteiligt sind? Wie sieht es bei einem Institut mit mehreren Standorten in DE aus, können sich diese an mehreren Konsortien beteiligen?
    Wenn die Konsortialpartner groß genug sind, über Abteilungen mit unterschiedlichem Fachwissen verfügen und die entsprechenden Kapazitäten haben, ist dies akzeptabel. Anmerkung des DLR-PT / BMWK: diese Ausführungen beziehen sich primär auf Einrichtungen wie z.B. DFKI und Fraunhofer Gesellschaft, die mehrere, rechtlich nicht selbständige Institute an verschiedenen Standorten haben. Dass z.B. ein Institut einer Universität sich an mehreren Bewerbungen beteiligt könnte im Rahmen der Begutachtung zu einem Eindruck der Wahllosigkeit führen.

  • Wenn der Zeitplan bleibt (Ausschreibung in Sept, Einreichung in Dez), wann werden die erste Hubs eine Zusage bekommen? Wann werden die ersten Hubs die Arbeit als Hub aktiv aufnehmen?
    Der Zeitplan ist noch nicht bestätigt, er wird in einigen Wochen (nach der ISC zum DIGITAL Arbeitsprogramm) aktualisiert und genauer bekannt sein. Unter den oben genannten Annahmen wäre ein Arbeitsbeginn frühestens in Q2/22 möglich.

  • Steht es grundsätzlich außer Frage, DASS das EDIH Programm kommen wird?
    Nichts ist sicher, bis es passiert, aber es gibt keinen Grund zu glauben, dass das EDIH-Programm nicht gestartet wird, da das Rahmenprogramm bereits genehmigt wurde.

  • Wie verhält es sich bei kostenpflichtigen Angeboten mit der Umsatzsteuer? Manche Partner sind vorsteuerabzugsberechtigt, andere nicht. Ist die USt. dann auch subventionserheblich?
    Wo Mehrwertsteuer anfällt, ist sie zu zahlen und kann entsprechend verbucht werden. Anmerkung des DLR-PT / BMWK: dies gilt nur, insofern die jeweilige Institution nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

  • Wie wollen Sie Rechtssicherheit bei der Kofinanzierung herstellen?
    Die Verantwortung für die Kofinanzierung liegt beim EDIH. Wenn es unerwartete Probleme mit der Kofinanzierung gibt, wird das GA (Grant-Agreement) nicht sofort aufgelöst, aber es müssen Anpassungen diskutiert werden.

  • Was ist für die EU wichtiger: eine breite geographische Abdeckung oder eine breite Thematische Abdeckung?
    Die thematische Abdeckung sollte dem regionalen Bedarf entsprechen; eine gute geografische Abdeckung ist positiv, sofern sie von der Kapazität des Hubs gut bedient werden kann und die räumliche Entfernung zu den Kunden akzeptabel ist.

  • Kann ein Mittelstand Digital Zentrum oder Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum als Kofinanzierung abgebildet werden? wenn ja, wie?
    Die zu den EDIH-Leistungen passenden Leistungen eines Mittelstand-Digital-Zentrums oder Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums können als Kofinanzierung abgebildet werden.

  • Wie ist der Marktwert für Services zu ermitteln oder woraus ergibt sich dieser und wie ist dieser zu belegen, zu begründen? Oder kann dieser immer auf Selbstkostenbasis angesetzt werden? Wie werden Marktpreise überwacht und überprüft?
    Wir gehen davon aus, dass es für die von einem EDIH erbrachten Dienstleistungen im Regelfall bisher keinen funktionierenden Markt gibt, so dass sie in der Regel auf Kostenbasis berechnet werden können.

  • Werden wir verpflichtet, bei jeder "Kunden" Firma vor der Hilfe eine Beihilferechtliche Prüfung durchzuführen und nach der Hilfe eine Beleg der Höhe der Hilfe ausstellen müssen?
    Das Unternehmen, das die Beihilfe erhält, muss erklären, dass es die Vorschriften für staatliche Beihilfen einhält. Daher ist es wichtig, dass es den Wert der erhaltenen Dienstleistungen kennt, aber wir halten es nicht für notwendig, eine Quittung auszustellen.

  • Durch die Verschiebung des Calls kann es gegenüber der Skizze ggfs. zu einer anderen Partnerkonstellation im Konsortium kommen. Wann sagt die Kommission, dass Skizze und Antrag hinsichtlich der Partner zu weit voneinander abweichen, obwohl der Antragsteller identisch ist? Wichtig ist dabei das Thema der Skizze? Durch neue Konsortiumskonstellation könnten andere Themen wichtiger werden als in der Skizze. Darf man das Thema anpassen?
    Für uns sind der Koordinator sowie die beschriebenen Themen die Basis für den weiteren Prozess. Der Koordinator kann die Partner im Konsortium in Abstimmung mit den national Verantwortlichen für das Vorauswahlverfahren anpassen. Auch die Anpassung der Themenschwerpunkte ist möglich, wenn sie in Abstimmung und begründet erfolgt.

  • In-kind contribution EDIH: Wie funktioniert die in-kind contribution bei den EDIH? Wie können regionale Förderprojekte/Infrastrukuren angerechnet werden, ohne die regionalen Förderauflagen zu verletzen? Unsere Konsortien wissen z. T. nicht, wie sie die Tabellen ausfüllen können.
    Bei der Anrechnung von Förderprojekten ist es unerheblich, ob diese von Land oder Bund gefördert werden. Teile der Leistungen aus den anzurechnenden Projekten können, sofern deckungsgleich mit den Zielen der EDIH, in Geldwerte umgerechnet werden (z.B. Personalaufwände für Workshops) und so die Kofinanzierung darstellen. An den anzurechnenden Projekten ändert sich nach Auffassung von BMWK und PT nichts, auch werden diese Leistungen nicht bei der EU abgerechnet, sondern lediglich rechnerisch dargestellt. Daher finden keine Doppelabrechnungen statt, so dass rechtliche Bestimmungen des deutschen Zuwendungsrechts nicht berührt werden.

  • Wenn nach Artikel 27 gefördert wird, müssen dann 25% der Ko-Finanzierung insgesamt private Mittel sein? [Oder sind 25% der Ko-Finanzierung für die Verwaltung des EDIH aus privaten Mitteln zu begleichen? Falls ja, wie passt das dann mit der EDIH-Förderung durch Artikel 27 zusammen?
    In Kürze: Nein. Nach Auffassung von BMWK und PT-DLR kann die Kofinanzierung allein aus staatlichen Mitteln stammen, aber auch aus privaten Quellen. Sollte sie aus privaten Quellen stammen, so ist darauf zu achten, dass dadurch die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Projektes nicht berührt werden. Es wäre also darauf zu achten, dass eventuelle private Mittel nicht zu einer Abhängigkeit von finanzierenden Firmen führen. Sollten z.B. Mittel von Stiftungen, Vereinen etc. stammen, so sollte dies kein Problem darstellen.