Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes eingeleitet. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 19. Juni 2023, 10:00 Uhr.

Der Entwurf sieht eine jährliche Gesamtmenge von Treibhausgasemissionen vor, die über alle Jahre hinweg in der Summe eingehalten werden muss. Kommt es zwei Jahre hintereinander zu einer Zielverfehlung, muss die Bundesregierung weitere Klimaschutzmaßnahmen vornehmen.

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz wird eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen. Im Mittelpunkt stehen nicht länger die Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Vielmehr soll der Blick in die Zukunft ermöglichen, dass bereits bei absehbaren Schwierigkeiten bei der Zielerreichung gegengesteuert werden muss.

Das Niveau der Klimaschutzanstrengungen bleibt damit gleich, bei der Auswahl der Maßnahmen wird mehr Flexibilität geschaffen. Das neue Klimaschutzgesetz wird so die bestehenden Klimaschutzziele bekräftigen. Indem die Emissionen zukünftig insbesondere dort gemindert werden können, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind, können die Klimaziele in Gänze schneller und volkswirtschaftlich effizienter erreicht werden.

Dennoch müssen weiterhin alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten. Die mehrjährige, sektorübergreifende Gesamtrechnung bedeutet nicht, dass einzelne Sektoren in ihren Klimaschutzbemühungen nachlassen können. Zur Bewertung dienen die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren. Es wird also weiterhin volle Transparenz geben, ob die Sektoren auf dem Minderungspfad sind oder nicht. Wo Abweichungen ausgeglichen werden, wird zukünftig aber stärker politisch (und damit gesellschaftlich) entschieden werden.

Ungeachtet der geplanten Änderungen im KSG bleibt der Handlungsdruck in den nicht vom EU Emissionshandelssystem 1 umfassten Sektoren – insbesondere Verkehr und Gebäude – hoch, da diese zentral sind für die Einhaltung der Vorgaben der EU-Lastenteilung (ESR). Hier zeigen die aktuellen Projektionen, dass für Deutschland mit den bisherigen Maßnahmen die verfügbaren Emissionszertifikate nicht ausreichen. Weitere Minderungsmaßnahmen sind daher dringend erforderlich, um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart und auch in der Novelle des KSG bekräftigt – den Ankauf von Zertifikaten im Ausland im Rahmen der ESR zu vermeiden.

Durch die geplanten Änderungen wird zudem die Rolle des Expertenrats gestärkt, der künftig eigene Maßnahmenvorschläge unterbreiten können soll und die Nachsteuerungsauslösung objektiv feststellen soll. Außerdem wird ein Ziel für technische Senken festgelegt, um in Zukunft netto-Treibhausgasneutralität sowie netto-Negativemissionen erreichen zu können.