Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie eingeleitet.

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am Donnerstag, den 11. April.

Der Referentenentwurf setzt die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 („Erneuerbare-Energien-Richtlinie/RED III“) geänderten planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie um. Dafür werden Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen.

Gegenstand des Entwurfs sind dabei insbesondere folgende Regelungsinhalte:

  • Die Vorgaben zur Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land und Solarenergie werden durch Änderungen im BauGB und ROG (Artikel 4 und 5 des Entwurfs) umgesetzt. Dabei wird auch für Solarenergieanlagen und zugehörige Energiespeicher die Möglichkeit geschaffen, auf höherer Planungsebene Gebiete vorzusehen, die dann als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden können.
  • Die durch die Richtlinie vorgesehenen Erleichterungen im Genehmigungsverfahren in Beschleunigungsgebieten für den Bereich der Windenergie an Land und Solarenergie sollen – soweit der bundesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz unterfallend – im WindBG (Artikel 1) umgesetzt werden.
  • Darüber hinaus werden die von der Richtlinie vorgesehen Beschleunigungsmaßnahmen für alle immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Vorhaben auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten im BImSchG (Artikel 2) umgesetzt.


Die Regelungen im WindBG liegen in der Federführung des BMWK. Die Regelungen im BauGB und ROG liegen in der Federführung des BMWSB, die Regelungen im BImSchG und UVPG liegen in der Federführung des BMUV. Der Entwurf ist daher bereits zwischen BMWSB, BMUV und BMWK vorabgestimmt. Einzelne Punkte, die noch während der Ressortabstimmung zwischen den federführenden Ressorts weiter besprochen und konkretisiert werden sollen, sind eckig geklammert. Innerhalb der Bundesregierung ist der Entwurf noch nicht abgestimmt.