Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf für ein Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 vorgenommen. Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 29. Juni 2022 eingereicht werden und waren ausschließlich elektronisch an buero-va1@bmwk.bund.de zu richten.

CETA wurde am 30. Oktober 2016 durch Kanada und die Europäische Union unterzeichnet. Es wird seit dem 21. September 2017 mit Einschränkungen vorläufig angewendet. Für sein Inkrafttreten bedarf es der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten der EU sowie des Rates. Mithilfe des Gesetzes soll das Abkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlangen.