Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 eingeleitet.

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 12. Dezember 2022, 15:00 Uhr.

Mit der Verordnung wird der geltende Rechtsrahmen aktualisiert und mit europarechtlichen Vorgaben harmonisiert:
Die Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 enthält Regelungen zur Erbringung von Nachhaltigkeitsnachweisen beim Einsatz fester und gasförmiger Biomasse-Brennstoffe.

Darüber hinaus werden geringfügige Ergänzungen (u.a. zur Mitteilung bei Änderungen im Methodenplan sowie bei Betriebseinstellung und zu Kleinemittenten) eingefügt.

Mit der Änderung der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 werden Anpassungen in Verweisen an aktualisierte Nachhaltigkeitsverordnungen vorgenommen.

Bei der Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 und der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 handelt es sich um eine Regierungsverordnung ohne Beteiligung des Bundesrates.