Der Gesetzentwurf dient der Beschleunigung des Netzausbaus im Stromübertragungsnetz. Mit der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes werden zwei weitere Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) und sieben Offshore-Anbindungsleitungen vorgezogen in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Es handelt sich um Vorhaben, die zusammen mit bereits im Gesetz enthaltenen Vorhaben im NordOstLink bzw. RheinMainLink gebündelt werden. Hierdurch wird eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren der zu bündelnden Vorhaben ermöglicht.

Der Referentenentwurf wurde am 5. Februar 2024 in die Ressortabstimmung und parallel am 6. Februar 2024 in die Länder-/Verbändeanhörung gegeben.