Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant rechtliche Maßnahmen für ein massentaugliches Zertifizierungsverfahren zur Beschleunigung von Netzanschlüssen von EE-Anlagen (Änderungen NELEV, neue VO mit technischen Anforderungen (EAAV) und Änderungen EnWG). Hierfür haben BMWK und BNetzA unter Beteiligung der Branchen ein Konzept für ein massentaugliches Zertifizierungsverfahren erarbeitet, das deutliche Vereinfachungen bringt und Systemsicherheitsaspekte berücksichtigt. Damit kommt es zu einer nachhaltigen Beschleunigung und Vereinfachung der Netzanschlüsse und berücksichtigt zugleich die Systemsicherheit dauerhaft. Im Zusammenspiel mit der entstehenden Datenbank für Einheitenzertifikate werden Grundlagen für digitale Prozesse im Netzanschlussverfahren geschaffen.

Zentrale Punkte der Regelungen:

  • Erhebliche Ausweitung der bisherigen Ausnahme von der Zertifizierungspflicht (bisher nur Anlagen mit Anschluss an ein öffentliches Niederspannungsnetz) in der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV):

    - Kein Anlagenzertifikat mehr für Anlagen bis 270 kW Einspeiseleistung und 500 kW installierter Gesamtleistung unabhängig von der Netzanschlussebene, sondern einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate (durch Hersteller) entsprechend der um Systemsicherheitsaspekte zu überarbeitenden Technischen Anschlussregel (TAR) Niederspannung des VDE-FNN.

    - Bei Anlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von über 270 kW zusätzlich Nachweis eines übergeordneten Entkupplungsschutzes oder einer gleichwertigen Einrichtung durch ein Prüfprotokoll.
  • Neue Verordnung mit technischen Anforderungen (Verordnung über technische Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV)):
    Um ein sofortiges Inkrafttreten der Erleichterungen zu ermöglichen, also noch bevor die TAR durch VDE-FNN überarbeitet werden, wird für die betroffenen Anlagen auf Basis § 12 Abs. 3a EnWG eine Verordnung mit technischen Anforderungen zeitgleich zur NELEV-Änderung erlassen.

  • Schaffung einer Datenbank für Einheitenzertifikate:
    Die Datenbank bei der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V (FGW) dient als Grundlage für die Digitalisierung und Marktüberwachung. Dadurch wird der Netzanschlussprozess für die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber vereinfacht sowie mehr Verbindlichkeit bei der Einhaltung der technischen Anforderungen erreicht. Die Anlagenbetreiber müssen bspw. zukünftig dem Netzbetreiber nur noch die Zertifikatenummer des Wechselrichters nennen, der Netzbetreiber holt sich alle notwendigen Daten dann aus der FGW-Datenbank.

  • Erweiterung der Rechtsfolgen bei Verstößen auf die Betriebsphase:
    Zur Wahrung der Systemsicherheit müssen Anlagen, die die technischen Anforderungen nicht einhalten, nach einer Frist von zwei Monaten vom Netz getrennt werden. Eine Nichttrennung durch den Netzbetreiber stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

  • Erweiterung der prozessualen Festlegungsbefugnis für BNetzA nach § 49 Abs. 2 Satz 2 EnWG.