Der Entwurf des Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Daneben werden Regelungen der Richtlinie (EU) 2010/75/EU über Industrieemissionen, soweit noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt, umgesetzt.

Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie eine rein redaktionelle Folgeänderung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vorgenommen.

Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs sind zudem im Vorblatt des Gesetzentwurfs übersichtlich zusammengefasst. Bei diesem Entwurf handelt es sich um einen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Der Entwurf wurde am 01.02.2024 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben.