Offshore-Windenergie; Quelle: BMWK/Holger Vonderlind

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Seit Januar 2017 gilt die Gebührenverordnung für Ausschreibungen Wind auf See (Besondere Gebührenverordnung Strom - StromBGebV). Die Verordnung dient dazu, Gebühren von den Bietern zu erheben, die an den Ausschreibungen der BNetzA für Windenergieanlagen auf See in der Übergangsphase des WindSeeG teilnehmen. Es geht damit um zwei Gebotstermine: den 1. März 2017 und den 1. März 2018. Ab 2021 erfolgen die Ausschreibungen in einem anderen Verfahren, dem sogenannten "zentralen Modell". Hierfür wird die Gebührenverordnung anzupassen sein.

Diese Verordnung ist zudem die erste Gebührenverordnung des BMWK auf Grundlage des Bundesgebührengesetzes. Sie ist daher der Ausgangspunkt für die künftigen Gebührenregelungen im Strombereich: Hierin werden perspektivisch die bisherigen Gebührenverordnungen aus diesem Zuständigkeitsbereich, integriert werden.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 14. November 2016 an das BMWK gerichtet werden. Die Stellungnahmen werden bei Einverständnis des Absenders hier veröffentlicht.