Mann mit Aufschrift Security auf dem T-Shirt

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Die Regelungen für die konkrete Ausgestaltung des Bewacherregisters und die Rechtsgrundlage für die Speicherung der Daten im Register waren Gegenstand des Gesetzgebungsverfahren für ein Zweites Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften. Neben den Rechtsgrundlagen für die Datenspeicherung im Register regelt das Gesetz unter anderem, dass das Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird und zum 1. Juni 2019 an den Start geht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte am 18. April 2018 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eingeleitet. Bis zum 4. Mai 2018 konnten Stellungnahmen eingereicht werden. Der Gesetzentwurf wurde am 23. Mai 2018 vom Kabinett verabschiedet, der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 zum Entwurf Stellung genommen und die Bundesregierung hat am 15. August 2018 eine Gegenäußerung im Kabinett beschlossen. Aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie hat der Bundestag am 11. Oktober 2018 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf verabschiedet; der Bundesrat hat den Entwurf am 23. November 2018 gebilligt. Das Gesetz wurde am 31. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 2666).