Bitte unterstützen Sie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: Wir benötigen Ihre Einwilligung, um Ihre Nutzeraktivität auf unserer Webseite mit Hilfe des Dienstes etracker messen zu können. Die pseudonymisierten Auswertungen dieser Software helfen uns, unsere Webseite zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Wenn Sie Ihre Auswahl getroffen haben, wird oben rechts ein Schieberegler sichtbar. Diesen können Sie von nun an dazu verwenden, um die statistische Auswertung zu stoppen. Durch eine Betätigung in der anderen Richtung können Sie das Tracking wieder aktivieren.
Wie funktioniert etracker? Ein Skript auf unserer Webseite löst eine http-Anfrage aus, die automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiterleitet. Hier wird zunächst Ihre IP-Adresse automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor.
Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten aussschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt.
Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de.
Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne nachteilige Folgen widerrufen können und möchten Ihnen volle Kontrolle über das Tracking auf unserer Webseite geben.
Ausführliche Informationene über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Konkreter Bürokratieabbau bei Ausbau Photovoltaik
Solarpaket bringt Erleichterungen
Einleitung
Die Ziele für den Ausbau von Solarnergie sind ambitioniert. Auf dem Land sind die Flächen begehrt, auf den Dächern erschweren bisher komplizierte Regelungen den Ausbau. Hier setzt das BMWK mit dem Solarpaket an: Flächen sollen doppelt genutzt und das Bürokratie-Dickichtig beseitigt werden. So heben wir das Potential für mehr klimafreundlichen und günstigen Strom aus der Sonne.
Die Bundesregierung hat am 16.08.2023 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Solarpaket beschlossen. Das Gesetz legt die Grundlage dafür, dass die ambitionierten Ausbauziele bei der Solarenergie bis 2030 erreichbar sind.
Solarpaket ist Ergebnis von Branchendialog und „Praxis Check“
Das Gesetzespaket basiert auf einem Konsultationsprozess mit der Branche und setzt zentrale Elemente der BMWK-Photovoltaikstrategie vom Mai 2023 um. Zugleich ist das Solarpaket ein Beispiel für konkreten Bürokratieabbau: Durch einen Praxis-Check wurden mit Verantwortlichen vor Ort Hemmnisse und Bürokratiehürden aufgespürt und im Gesetzespaket abgebaut.
Habeck: „Mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau“
Bundesminister Robert Habeck: „Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um. Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 GW kommen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Das ist ambitioniert, denn im letzten Jahr lag der Zubau bei 7,5 GW. Daher haben wir heute im Kabinett mit dem Solarpaket zahlreiche neue Regelungen verabschiedet, die den Zubau in der Freifläche und auf dem Dach sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger steigern. Zugleich räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und bekämpfen das Bürokratie-Dickicht.“
Schwerpunkte sind Bürokratieabbau und Doppelnutzung von Flächen
Ein Schwerpunkt im Solarpaket ist der Bürokratieabbau: So soll zum Beispiel für Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen, die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von Solar-Strom beispielsweise in Mietshäusern deutlich erleichtert werden.
„Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets liegt darin, Flächen für Solarparks auf eine naturverträgliche und nachhaltige Art bereitzustellen und dabei mit Agri-PV landwirtschaftliche Flächen doppelt zu nutzen - für die Landwirtschaft und für die Stromerzeugung“, so Habeck weiter.
Das Solarpaket im Überblick
Photovoltaik-Ausbau wird beschleunigt – auf dem Land und in der Stadt Um das Ziel von 215 Gigawatt Kapazität (Mitte 2023 liegt sie bei rund 67 GW) bei der Solarenergie bis 2030 zu erreichen, soll der jährliche Zubau verdreifacht werden: Von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 8 GW neue Kapazitäten installiert.
Der Zubau soll etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert: Für den Ausbau in der Fläche werden weitere Flächentypen für die Nutzung durch Solaranlagen geöffnet und die Förderung für innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen wird eine Vielzahl von bürokratischen Hürden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt.
Freifläche: Ausbau im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft Das Solarpaket adressiert auch die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Die Förderung von Solaranlagen soll in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden und so neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte schaffen.
Gleichzeitig wird eine Grenze definiert, die für einen ausgewogenen Ausgleich der Nutzungen sorgt: Wenn ein Anteil von einem Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in einem Bundesland bereits mit Solaranlagen belegt ist, kann das Land diese Flächen für weitere Anlagen schließen. Für PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen – Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV – wird ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt, welches durch eine schrittweise Erhöhung einen immer größeren Beitrag zum Solarausbau in der Fläche leisten wird. Um den Naturschutz zu stärken, wird die neue Kategorie „Biodiversitäts-PV“ eingeführt und bei Agri-PV-Anlagen werden Maßnahmen zum Naturschutz besonders gefördert.
Zubau von Aufdach-PV wird durch Bürokratieabbau beschleunigt Um das Ziel von 11 GW Zubau pro Jahr auf Dächern zu erreichen, werden die wesentlichen Hürden, die im Austausch mit der Branche im Rahmen eines sogenannten Praxis-Checks und auch im Rahmen einer Petition zu Balkonsolar identifiziert wurden, adressiert. Ein Fokus sind die Gewerbedächer: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100kW flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen auf den Netzanschluss begrenzt. Für kleine PV-Anlagen wird der Netzanschluss weiter beschleunigt und technische Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die Förderung von PV-Anlagen auf bereits bestehenden Gebäuden wird ermöglicht, ebenso wie das sogenannte „Repowering“, also umfangreiche Erneuerung von Aufdachanlagen.
Mieterstrom und Balkonsolar wird deutlich vereinfacht Ein weiterer Fokus im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern am PV-Ausbau. So werden die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen z.B. auf einem Mehrfamilienhaus stark vereinfacht: Mit der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ wird es ermöglicht, PV-Strom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Gleichzeitig wird Mieterstrom vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht. Zudem werden die Regeln für Balkonsolar vereinfacht: Statt zwei Anmeldungen wie bisher wird in Zukunft lediglich eine stark vereinfachte Anmeldung erforderlich sein und auf den Einbau eines neuen Zählers muss nicht mehr gewartet werden – ein rückwärtslaufender Zähler kann vorübergehend weiter verwendet werden.
Publikation:Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung