Bitte unterstützen Sie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: Wir benötigen Ihre Einwilligung, um Ihre Nutzeraktivität auf unserer Webseite mit Hilfe des Dienstes etracker messen zu können. Die pseudonymisierten Auswertungen dieser Software helfen uns, unsere Webseite zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, und eine laufende statistische Auswertung auch durch Betätigen des Schiebereglers oben rechts stoppen. Durch eine Betätigung in der anderen Richtung können Sie das Tracking wieder aktivieren.
Wie funktioniert etracker? Ein Skript auf unserer Webseite löst eine http-Anfrage aus, die automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiterleitet. Hier wird zunächst Ihre IP-Adresse automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor.
Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten aussschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt.
Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de.
Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne nachteilige Folgen widerrufen können und möchten Ihnen volle Kontrolle über das Tracking auf unserer Webseite geben.
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Globalisierung und Digitalisierung verändern unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Treiber dieser Entwicklung sind Online-Plattformen und global agierende Digitalunternehmen mit neuen, datengetriebenen Geschäftsmodellen. Um das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht für die Herausforderungen des digitalen Wandels fit zu machen, hat die Bundesregierung die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt.
Die digitalen Märkte werden beherrscht von amerikanischen und asiatischen Internetdiensten. Die sieben wertvollsten Unternehmen der Welt sind digitale Plattformunternehmen aus den USA und China. Mittel- und langfristig sind Strukturreformen erforderlich, die Europas Stellung und Wettbewerbsfähigkeit gerade im Bereich digitaler Märkte auf internationaler Ebene sichern und damit zugleich unseren ökonomischen und gesellschaftlichen Wohlstand bewahren.
Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, das Wettbewerbsrecht zu modernisieren sowie dessen rechtliche Grundlagen im Digitalbereich zu harmonisieren und zusammenzuführen. Zu diesem Zweck setzt sie die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ ein. Die Kommission dient als rechtspolitische Plattform für eine Debatte zur Weiterentwicklung insbesondere auch des europäischen Wettbewerbsrechts.
Themen und Schwerpunkte
Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 befasst sich mit den wettbewerbspolitischen Fragestellungen, die sich durch die fortschreitende Entwicklung der Datenökonomie, die Verbreitung von Plattformmärkten und durch die Industrie 4.0 ergeben. Bis Herbst 2019 soll die Kommission insbesondere konkrete Handlungsempfehlungen zum europäischen Wettbewerbsrecht erarbeiten.
Die Kommission wird ihre Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen in einem schriftlichen Bericht an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammenfassen.
Die Arbeit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 konzentriert sich dabei auf insgesamt neun Schwerpunkte:
Sind grundlegende Änderungen des wettbewerbsrechtlichen Rahmens erforderlich, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen?
Wie können Skalierungs- und Kooperationsbedürfnisse deutscher und europäischer Digitalunternehmen im europäischen Wettbewerbsrecht besser berücksichtigt werden?
Besteht Anpassungsbedarf für Fälle der Kooperation und für Standardisierungsbestrebungen, etwa im Bereich der Industrie 4.0?
Besteht Anpassungsbedarf beim Zugang zu Daten? In welcher Weise lassen sich Zugangsrechte und -bedingungen rechtlich am besten verankern? Wie kann die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden?
Wie müssen die wettbewerblichen Rahmenbedingungen geändert werden, um mehr Innovationen und Investitionen in Schlüsseltechnologien zu ermöglichen? Sind haftungsrechtliche Spezialregelungen opportun – insbesondere beim Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“?
Auf welche Weise können die wettbewerbsrechtlichen Regeln für marktstarke Plattformunternehmen weiterentwickelt werden?
Erfordert der zunehmende Einsatz von Algorithmen und „Künstlicher Intelligenz“, zum Beispiel für „Matching“- und „Ranking“-Zwecke sowie für dynamische Preissetzungen eine Anpassung des vertragsrechtlichen Ordnungsrahmens, um faire Märkte mit funktionsfähigem Wettbewerb zu gewährleisten?
Sind zusätzliche verfahrensrechtliche Instrumente der Kartellbehörden erforderlich, um auf sich dynamisch verändernde Märkte für digitale Plattformen und Unternehmen zu reagieren?
Wie kann das Zusammenspiel von Kartellrecht einerseits und Lauterkeits-, Verbraucherschutz- sowie Datenschutzrecht andererseits optimiert und besser verzahnt werden? Wie können die wettbewerbsrechtlich relevanten rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich harmonisiert und zusammengeführt werden?
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten hört die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 relevante Verbände und Experten an.
Mitglieder der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0
Vorsitzende
Martin Schallbruch
Prof. Dr. Heike Schweitzer
Prof. Achim Wambach, Ph. D.
Mitglieder
Prof. Dr. Monika Schnitzer
Prof. Dr. Gerhard Wagner
Prof. Dr. Jens-Peter Schneider
Prof. Dr. Daniela Seeliger
Dr. Bernd Langeheine
Prof. Dr. Wolfgang Kirchhoff
Als Personen mit Rede-, aber ohne Stimmrecht, werden drei Mitglieder des Deutschen Bundestages benannt:
MdB Dr. Matthias Heider
MdB Hansjörg Durz
MdB Falko Mohrs
Weiterführende Informationen
09.09.2019 - Publikation - Wettbewerbspolitik
Publikation:Ein neuer Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft