Neues Wettbewerbsinstrument geschaffen
Die 11. GWB-Novelle war eine Antwort auf die krisenhaften (Preis-)Entwicklungen und strukturelle Verwerfungen, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine besonders zutage getreten sind. Die Novelle, die im Juli 2023 vom Bundestag beschlossen wurde, ermöglicht es dem BKartA, künftig im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs durch zielgerichtete Maßnahmen effektiv zu beheben. Damit hat die Reform neben dem Kartellverbot, der Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle eine neue, vierte „Säule“ der deutschen Wettbewerbspolitik geschaffen. Zudem erleichtert die Novelle dem BKartA die Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile, die aus kartellrechtswidrigem Verhalten resultieren.

Digitale Gatekeeper unter effektive Aufsicht gestellt
Mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die EU im Frühjahr 2022 einen Meilenstein für fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten erreicht. Zuvor hatte der deutsche Gesetzgeber mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz von 2021 einen wichtigen politischen Impuls für diese Initiative gesetzt. Die Bundesregierung konnte in den Verhandlungen zum DMA auf dieser Grundlage ein hohes Ambitionsniveau durchsetzen. Wir unterstützen die Europäische Kommission darin, die Verpflichtungen für große digitale Plattformunternehmen in den kommenden Jahren effektiv durchzusetzen. Mit der 11. GWB-Novelle wird insbesondere das BKartA ermächtigt, die Durchsetzung des DMA durch die Europäischen Kommission zu unterstützen. Im Nachgang zu einer öffentlichen Konsultation hat das BMWK der Europäischen Kommission Prioritäten zur Durchsetzung des DMA mitgeteilt.

Wettbewerb im Energiesektor erhalten
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat vor allem zu enormen Preissteigerungen auf den Energiemärkten und Gefahren für die Versorgungssicherheit geführt. Weitere Sektoren und die gesamte Volkswirtschaft wurden durch Preissteigerungen und Störungen der Lieferketten in Mitleidenschaft gezogen. Daher hat die Bundesregierung die verschärfte kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über Strom- und Gaspreise verlängert und auf den Fernwärmesektor ausgeweitet. Auch die zusätzlich zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffenen Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom wurden durch eine Missbrauchskontrolle des BKartA ergänzt. Mit Blick auf die Benzin- und Dieselpreise hat die Bundesregierung die Kompetenzen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim BKartA sehr schnell nach Kriegsbeginn erweitert. Um im Krisenfall eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten, wurde das Energiesicherungsgesetz mehrfach angepasst. In Einzelfällen mussten bereits auf dieser Grundlage Maßnahmen ergriffen und beispielsweise Unternehmen unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Da in diesen Fällen oft sehr schnell gehandelt werden muss, um Gefahren für die Energieversorgung abzuwenden, wurden hierfür Ausnahmen von der Fusionskontrolle ins GWB aufgenommen.

Nachhaltigkeit gestärkt
Im Juni 2023 hat die Europäische Kommission die neuen Horizontalleitlinien verabschiedet. Das BMWK hatte sich dafür eingesetzt, dass Vorteile für Nachhaltigkeit umfassend und rechtssicher bei der kartellrechtlichen Beurteilung von Unternehmenskooperationen berücksichtigt werden. Die neuen Leitlinien der Kommission verschaffen den Unternehmen mehr Rechtssicherheit für Nachhaltigkeitskooperationen als bislang. Das BMWK wird sich weiter dafür einsetzen, dass in Zukunft auch solche Kooperationen möglich sind, deren Vorteile einer Vielzahl von Akteuren außerhalb der betroffenen Märkte (sog.out of market efficiencies“) zugutekommen.

Level playing field bei Subventionen verbessert
Zum fairen Wettbewerb zählt auch das wirksame Eintreten gegen Wettbewerbsverzerrungen, die aus dem globalen Wettbewerb unterschiedlicher wirtschaftlicher Systeme stammen. Mit dieser Zielsetzung hat sich die EU im Jahr 2022 auf die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende Subventionen aus Drittstaaten geeinigt und so den Instrumentenkasten zum Umgang mit Wettbewerbsverzerrungen durch andere Staaten erweitert. Im Rahmen der Verhandlungen war es der Bundesregierung ein wichtiges und im Ergebnis erfolgreiches Anliegen, die richtige Balance zu finden: ein regelbasiertes und hinreichend schlagkräftiges Instrument und gleichzeitig die Vermeidung von unnötigem administrativem Aufwand für europäische Unternehmen.

Öffentliche Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts
Wir wollen den Wettbewerb weiter stärken und insbesondere die verbliebenen wettbewerbspolitischen Punkte des Koalitionsvertrags umsetzen. Hierzu führt das BMWK bis zum 4. Dezember 2023 eine öffentliche Online-Konsultation durch. Mit dieser möchten wir betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die umfassende Möglichkeit geben, ihre Einschätzungen und Ideen zum geltenden kartellrechtlichen Rahmen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.