Kohlenstoffmärkte ermöglichen es, die Umsetzung von Klimaschutz möglichst effizient zu gestalten. Daher betrachtet die Bundesregierung die Nutzung marktbasierter Instrumente als einen bedeutenden Ansatz bei der Bekämpfung des Klimawandels.

Kohlenstoffmärkte entstehen, wenn marktbasierte Klimaschutzinstrumente ihre Wirkung entfalten und Kohlenstoffzertifikate gehandelt werden. Grundsätzlich lassen sich zwei unterschiedliche Instrumente unterscheiden, die zur Schaffung von Kohlenstoffmärkten führen: Emissionshandelssysteme und Crediting-Systeme.

Ein Emissionshandelssystem (cap and trade-system) setzt eine Obergrenze, ein sogenanntes „cap“, für die zu regulierenden Treibhausgasemissionen fest. Innerhalb des regulierten Bereichs wird nur eine begrenzte Menge an Verschmutzungsrechten („allowances“) ausgestellt. Allowances sind frei handelbare Einheiten, die den regulierten Teilnehmern eines Emissionshandelssystems zugeteilt werden. Jeder Teilnehmer des Emissionshandelssystems muss für jede emittierte Tonne CO2equivalent (CO2e) ein Verschmutzungsrecht vorweisen. Diese Verschmutzungsrechte können frei gehandelt werden. Dies erlaubt es den Teilnehmenden, zusätzliche Verschmutzungsrechte zu kaufen, oder, wenn sie erfolgreich Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt haben, überschüssige allowances zu verkaufen. Durch den Handel von allowances entwickelt sich ein einheitlicher CO2-Preis. Dieser Preis erfüllt eine wichtige Signalfunktion. Die Höhe des Preises hängt im Wesentlichen davon ab, wie ambitioniert die Obergrenze des Emissionshandelssystems festgesetzt ist und wie teuer Klimaschutzmaßnahmen in der Umsetzung sind.

Ein Crediting-Mechanismus (baseline-and-credit-system) – zu Deutsch etwa Gutschriftensystem – ermöglicht die Vergütung von Emissionseinsparungen. In einem solchen Mechanismus werden handelbare Zertifikate für tatsächlich erreichte Emissionsminderungen ausgegeben. Sie werden ausgestellt, wenn es gelingt, nachweislich die tatsächlichen Emissionen unter einen zuvor festgelegten Referenzwert (baseline) zu senken. Ein Crediting-Mechanismus kann entweder auf einzelnen Klimaschutzprojekten und -programmen aufbauen oder für ganze Sektoren und Wirtschaftsbereiche ausgestaltet werden. Die Teilnahme an einem Crediting-Mechanismus ist freiwillig. Die Nachfrage nach den erzeugten Zertifikaten muss daher an anderer Stelle geschaffen werden. Dies kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass die Zertifikate aus dem Crediting-Mechanismus innerhalb eines Emissionshandelssystems anrechenbar sind.

Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) markiert einen Meilenstein bei der Fortentwicklung internationaler marktbasierter Klimaschutzmechanismen. Zugleich haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Ländern eigenständig preisbasierte Klimaschutzinstrumente wie Emissionshandelsysteme oder Treibhausgassteuern eingeführt. Zu dem weltweit ersten Handelssystem für Treibhausgasemissionsrechte, dem Europäischen Emissionshandelssystem, sind mittlerweile zahlreiche weitere hinzugekommen. So haben Neuseeland, die Schweiz, Kasachstan, Südkorea, Mexiko, Montenegro, das Vereinigte Königreich und Indonesien ebenfalls Emissionshandelssysteme auf nationaler Ebene eingeführt. Deutschland und Österreich nutzen einen nationalen Emissionshandel zur Bepreisung fossiler Brennstoffe in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Hinzukommt eine Reihe subnationaler Handelssysteme, zum Beispiel in Kalifornien oder Québec. Das im Jahr 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem in China ist das größte weltweit bezüglich der abgedeckten Emissionen.

Neben der Verbreitung von preisbasierten Klimaschutzinstrumenten wie Emissionshandelssystemen ist jedoch auch ihr Ambitionsniveau entscheidend. Der Anteil der erfassten Treibhausgasemissionen sowie der Preis von Emissionszertifikaten in Emissionshandelssystemen variiert stark und determiniert, inwiefern diese einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten können.

Ein Preis für Treibhausgasemissionen

Auch CO2-Steuern werden bereits von zahlreichen Ländern genutzt, um Treibhausgasemissionen mit einem Preis zu belegen. Es gibt sie in einer Reihe von EU-Ländern, der Schweiz, der Ukraine, Japan, Südafrika, Singapur, Chile, Mexiko, Argentinien und Kolumbien. In Kanada müssen seit Januar 2019 alle Provinzen und Territorien über ein Instrument zur Bepreisung von Treibhausgasen verfügen, das einen nationalen Mindeststandard erfüllt. Aktuell wird die Einführung einer CO2-Steuer auch in mehreren afrikanischen Ländern diskutiert, darunter Marokko, Côte d'Ivoire, Senegal und Botswana. In den letzten Jahren wurde so ein immer größerer Teil der globalen Treibhausgasemissionen von einem CO2-Preis erfasst. Einen Überblick über den Stand bei der Umsetzung von preisbasierten Klimaschutzinstrumenten gibt die Weltbank auf ihrer Internetseite.

Mit dem neuen internationalen Klimaschutzübereinkommen, das Ende 2015 in Paris verabschiedet wurde und seit 2020 zur Anwendung kommt, wurde eine Grundlage für den internationalen Austausch von Minderungsleistungen geschaffen. Artikel 6 des Übereinkommens von Paris sieht hierfür neben der Einrichtung eines neuen internationalen Marktmechanismus auch Möglichkeiten zur Nutzung bilateraler Mechanismen vor. Diese zukünftigen Mechanismen können auf den Erfahrungen aufbauen, die mit den unter dem Kyoto-Protokoll eingerichteten Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) bereits gesammelt wurden.